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St.-Klosterneuburg! Zu Ehren des `Hl. Leopold´  2012

*  Alles beginnt mit einem Vorschlag
*
 
St. Klosterneuburg - Ja oder Nein?
*  Wer kann Stadtbenennung verfügen?
*
  Ein Sankt für Kloburg (Meine Meinung)
*  Heute: Absage für `Sankt´
*  Nationalpatron (Hl. Leopold)
*  St. Leopold

*  Opportun
*
  Soll die Stadt ein `Sankt´ erhalten?
*  Warum St. Andrä Wördern?
*  20-Sankt-Städte allein in NÖ

*  Ein Kirchenpatron (Patrozinium)
*  Von St. Leopold nach St. Kloburg

*  Heilig durch Politik?
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ThumbnailLeopold Ausstellung
Die NÖ- Ausstellung - als Prämisse - des Hl. Leopold, beschreibt ihn als Mensch, Politiker und Landespatron seit 350 Jahren. Wie dies schon vor einem Jahr von Redakteur Herwig Irmler, hier auf Klosterneuburg1.at, erkannt wurde.
 

Toll und interessant: Die Leopold-Ausstellung in St. Pölten
Die NÖ- Ausstellung - als Prämisse - des Hl. Leopold, beschreibt ihn als Mensch, Politiker und Landespatron seit 350 Jahren. Wie dies schon vor einem Jahr von Redakteur Herwig Irmler, hier auf Klosterneuburg1.at, erkannt wurde. Die Landesausstellung findet vom 24. Februar 2013 bis 26. Jänner 2014 statt. In einem Jahr kann sich viel entwickeln. Auch das begehrte `St. Klosterneuburg´...
Die feierliche Presse-Einladung fand am 21. Februar 2013 statt. TV und Pressejournalisten versammelten sich zu einem Vortrag der Projektoren. Carl Aigner, Frau Vavra, Karl Holubar und Wolfgang Christian Huber hielten interessante Fach-Vorträge, ehe die Ausstellung besichtigt wurde. Selten gesehene Exponate begeisterten die geladenen Gäste. Die allgemeine Zustimmung war nicht zu übersehen. In einer Reihe von Presseberichten wurde dies nicht zuletzt deutlich gemacht.
In der Darstellung, u.a. von Gerhard Hintringer, als Ansprechpartner des Landesmuseums Niederösterreich, unter dem Titel: Geschichte erforschen, Kunst erleben, Natur begreifen, dargestellt auch unter www.landesmuseum.net  geben wir die einführenden Worte wieder:
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Leopold - Mensch, Politiker, Landespatron
Vor 350 Jahren
wurde der Babenberger Markgraf Leopold III. durch ein Dekret Kaiser Leopolds I. zum Landespatron von Österreich ob und unter der Enns erhoben. Diese Ausstellung versucht die Frage zu beantworten: Wer war dieser Leopold? Die Antwort gestaltet sich äußerst schwierig. Zu wenig ist aus dem 12. Jahrhundert erhalten. Möglich ist der Versuch, über die Dokumentation der Lebensumstände dem Herrscher als Mensch näherzukommen.
Förderer der Klöster
Das heute noch sichtbarste Zeichen der Herrschaft Leopolds sind die von ihm gestifteten Klöster. In Klosterneuburg, wo er seine Residenz errichtete, wollte er wahrscheinlich einen Bischofssitz begründen. Doch dann änderten sich seine kirchenpolitischen Pläne. Er berief die Augustiner Chorherren an den Ort und gründete das Zisterzienserstift Heiligenkreuz.
Schleierlegende
Unser heutiges Bild von Leopold III. ist wesentlich von der Gründungslegende des Stiftes Klosterneuburg, der Schleierlegende, geprägt. Sie ist einer der ältesten Ursprungslegenden Österreichs, bereits 1371 in einer Handschrift festgehalten. Die zentrale Aussage: Leopolds Gattin Agnes spielte bei all seinen Gründungen eine wichtige Rolle.
Heiligsprechung und Kult
Von Anfang an war Leopold zum Staatsheiligen ausersehen. Er wurde zum Idealbild eines weisen, friedliebenden Herrschers, ein himmlischer Fürsprecher, den man bei Problemen um Beistand bitten konnte. Da man sein wirkliches Aussehen nicht kannte, wurde von Künstlern und Historikern eine Figur entwickelt, die mit geringen Änderungen bis heute Bestand hat.
Verehrung und Brauchtum
Von der Popularität des hl. Leopold zeugen zahlreiche Gegenstände aus dem Bereich der Volkskunst. Bis heute ist das Leopoldifest in Klosterneuburg mit Markt und Rummel das sichtbarste Zeichen der Verehrung des Landespatrons.
 
Alles beginnt mit einem Vorschlag…          
Am Freitag, 10.08.2012 hat Herwig Irmler in einem Gespräch - diese `Idee´ unserem Herrn Bgm. Mag. Stefan Schmuckenschlager vor- getragen. Er empfand diesen Vorschlag als interessant, betonte aber, dass ihm das ungewöhnlich vorkommt, und dass dafür das Chorherrenstift Entscheidungsträger sein müsste.
 
Bürgermeister Mag.Stefan Schmuckenschlager
 

Kierling, 24.08.2012
Brief an
das Chorherrenstift - Dipl. Ing. Mag. Reinhard Schandl:

Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Mag. Reinhard Schandl! Ich erlaube mir die folgende Frage an Sie zu richten, und bitte um Ihre persönliche Meinung, bzw. um Mitteilung, ob es Ihnen möglich ist, den folgenden Vorschlag in den entsprechenden Gremien des Chorherrenstiftes zu diskutieren um allenfalls eine positive Entscheidung herbeizuführen. Nicht zuletzt erscheint die bevorstehende 900 Jahrfeier, aber auch die Tatsache- dass Leopold III - seit 1485 ein Heiliger der römisch-katholischen Kirche, so auch zum Landespatron von Österreich im Allgemeinen ernannt wurde, ein würdiger Anlass zu hier genanntem Vorschlag zu sein.  Mit besten Grüßen, Herwig Irmler
29.8.2012
Sehr geehrter Herr Irmler, danke für Ihre Mail mit Ihrer Anfrage. Ich möchte Sie bitten, sich an den Hwst. Herrn Prälat und den Kapitelrat zu wenden. Die sind unser oberstes Entscheidungsgremium: praelatur@stift-klosterneuburg.at. Herzliche Grüße, Reinhard Schand lDipl.-Ing. Mag. Reinhard Schandl Stiftspfarre und Dekanat Klosterneuburg Stiftsplatz 1, 3400 Klosterneuburg r.schandl@stift-klosterneuburg.at

So v entschied die Stadt 6 Wochen später in einem NÖN Bericht!
`St. Klosterneuburg´ - Ja oder Nein?        

26.09.2012 | 00:00 |

NÖN Ein Sankt für Klosterneuburg?

Steht Klosterneuburg künftig ein Sankt bevor? Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager und Chorherrenstift sind sich einig: Namensänderung kommt nicht in Frage.
 

KLOSTERNEUBURG | Der Name ist ein Zeichen. Das Wahrzeichnen der Babenbergerstadt ist das Chorherrenstift unserer Gemeinde. Ein aufmerksamer NÖN- Leser will der Stadt nun einen Heiligenschein verpassen. Und schlägt eine Namensänderung vor. Passend zum feierlichen Anlass der 900-Jahrfeier des Chorherrenstiftes soll Klosterneuburg künftig ein Sankt bevorstehen.
Seine Begründung: "Leopold III. ist seit 1485 ein Heiliger der römisch katholischen Kirche und seit 1663 auch offiziell der Nationalpatron dieses Landes. Folglich müsste Niederösterreichs drittgrößte Stadt eigentlich Sankt Klosterneuburg heißen."
(Der zit. `NÖN- Redakteur ist kein geringerer als `Herwig Irmler´)
   
Zu den Fakten:  Leopold der Heilige - Schutzpatron- von Wien, Niederösterreich und Burgenland.    Siehe - rechtes Bild  >
Ein Kirchenpatron gilt als Schutzheiliger der Kirche / Patrozinium. Das Kirchenpatronat ist die Schirmherrschaft eines Landes oder Grundherrn (auch einer Gebietskörperschaft) über eine Kirche, die auf seinem Gebiet liegt. Als Patrozinium wird die Schutzherrschaft eines Patrons oder einer Patronin bezeichnet, der eine Einrichtung (Kirche) unterstellt wird. Die amtliche Bezeichnung eines Kirchenpatronats enthält entweder das ausgeschriebene Wort „Sankt“ oder die Abkürzung „St.“.

Was sagt der Stadtchef dazu? Stefan Schmuckenschlager ist von der Idee
wenig angetan:
„Klosterneuburg steht für sich selbst. Name und Stadt sind stolz genug und brauchen keine zusätzlichen Titel. Eine große Stadt mit einem Sankt reicht in Niederösterreich“.
 

Offensichtlich hat sich Bgm. Schmuckenschlager seine Meinung vom 
hier genannten Herren ausreden lassen. Das ist aber nicht sehr
freundlich.
Und dient auch nicht einer gemeindeorientierten
Entscheidung! Zuerst müsste eine Befragung starten.
Wie soll
es jetzt weiter gehen? Schreiben Sie mir, unter
> lion@aon.at
 
Schauen wir uns zuerst die Meinung von B. Backovsky an.

So nimmt Abtprimas Bernhard Backovsky Stellung:
„In Klosterneuburg leben Menschen mit vielen Glaubensanschauungen. Bei Weitem nicht alle Bürger haben einen Bezug zum Heiligen Leopold. Klosterneuburg soll in jedem Fall eine tolerante lebenswerte Stadt für alle Menschen sein, die hier gerne in Frieden miteinander leben.
Nach allem, was wir von ihm wissen, wäre dies auch der Wunsch von Friedensfürst Leopold III. für seine Stadt gewesen.

Abgesehen davon fällt eine derartige Namensänderung nicht in die Kompetenz des Chorherrenstiftes und wird von ihm
auch nicht angestrebt.

 
-----------------------------------------
 
Ich erkenne gerne:
`Bei weitem nicht alle Bürger haben einen Bezug zum heiligen Leopold. Abgesehen davon, fällt eine Namensänderung nicht in die Kompetenz des Chorherrenstiftes.´
-----------------------------------------
W
egen der Nicht-Zuständigkeit des Chorherrenstifts - gibt es keinen Zusammenhang zu einem Verbot - ein würdevolles Sankt, wie  `St. Klosterneuburg´- aussprechen zu dürfen, Im Gegenteil: Gerade ein so passend geäußerter Bezug zum Hl. Leopold könnte das Glaubensbekenntnis der Bürger stärken. So würde ich als Bürgermeister ohne zögern eine Bürger- Umfrage ins Leben rufen.
Herwig Irmler

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Wer kann Benennung einer Stadt verfügen?  
Daraus ist zu erkenne, dass sich die gestellte Frage nicht
um die Glaubensanschauungen der Menschen in Kloburg
bezieht-
u. es auch nicht darum geht, ob die Bürger einen
Bezug zum Hl. Leopold haben.
Es geht vielmehr um eine
Erklärung,
wem die Kompetenz für eine derartige Namensän-
derung zuzuschreiben ist
.
Insbesondere dann wenn
das Stift
und
die Stadt
wie angegeben, dafür keine Zuständigkeit besitzt
und
nicht
für eine derartige Aktivität interessiert ist.
Zudem ist bindend zu erklären, und nachzuweisen, dass
dann, wenn das Chorherrenstift niemals Namensänderung
anstrebt, diese
auch nie u. nimmer in eine entsprechende
Entscheidung einfließen kann.

Ist das möglich? Gehört Klosterneuburg allein dem
Chorherrenstift?
Das wäre doch als sehr spannend zu
empfinden. Und was ist, wenn eine
Volksbefragung zu einer
Entscheidung führt? Oder ist das auch nicht möglich? Könnte
dann das Stift  `erneut nein´ sagen?
 
Dass sich die Katze in den Schwanz beißen kann, ist eine
alte Weisheit.
Unser Bürgermeister muss so ein Kunststück
erst gar nicht versuchen. Er verzichtet ja mündlich auch auf
eine Namensänderung.
`Brauchen keine zusätzlichen Titel.!´ Zudem ist er der Meinung, dass das Chorherrenstift  Entscheidungsträger sein müsste. Das Stift sagt aber:
"Bin nicht zuständig und strebe Namensänderung nicht an!"
Ist jetzt wirklich die Frage nach einem
St. Klosterneuburg
für ewige Zeiten mit `Nein´ beantwortet? Obwohl ich das
Wort
`Nein´
in diesem Zusammenhang nie gehört habe!?
 
Ich will eine Analyse erstellen. Wer kann helfen?

Wikipedia: Eine Analyse ist eine systematische Untersuchung, bei
der das untersuchte Objekt oder Subjekt in seine Bestandteile zerlegt wird und diese anschließend geordnet, untersucht und ausgewertet werden. Dabei dürfen die Vernetzung der einzelnen Elemente und deren
Integration nicht außer Acht gelassen werden.


Das Zitat in der NÖN- Titel - Benennung: 
26.9.2012
BGM. Schmuckenschlager und Chorherrenstift sind sich einig: `Namensänderung kommt nicht infrage!´
-

Wurde das vielleicht auch nicht so gesagt? Oder nicht so gemeint?
1. Bgm. Schmuckenschlager: `Brauchen keine zusätzlichen Titel!´
2. Abtprimas B. Backovsky: `Namensänderung wird vom Stift nicht angestrebt!´ (Frage: Sind die beiden Herren die alleinigen Entscheidungsträger in dieser Causa für unsere Stadt? Und eine Aufwertung der Stadt Klosterneuburg will unser Abtprimas B. Backovsky auch nicht?)
Was sagt die Landesregierung für NÖ zu so einem Projekt?
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2015 besuchte ich im `Verwaltungsinstitut der NÖ-Landesregierung´ in St. Pölten, die zuständige Abteilung für Verwaltungsprojektierungen, um mit dem Leiter über die Möglichkeit einer Benennung von Klosterneuburg mit einem vorgesetzten `St´ zu sprechen.
Ich wurde, sehr enttäuschend, richtig unfreundlich empfangen, kurz angebunden und rasch wieder verabschiedet, was ich so nicht erwartet habe - und was auch nicht dem Dienstverhältnis und der Dienstpflicht dieses Öffentlich Bediensteten entspricht. Dieser unfreundliche Empfang- mit der Aussage:
`So eine Umbenennung wird nicht gemacht. Das ist auch gar nicht möglich´. Und damit war ich auch schon wieder entlassen. Für mich klang das alles sehr merkwürdig...
FOL Herwig Irmler
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Ein Sankt für Klosterneuburg?          
Die Meinung Irmlers zur NÖN- Darstellung – Woche 39-2012, Seite 11:
Ein Kommentar zum Bericht:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Nein: „Eine Stadt in NÖ mit einem `Sankt´ reicht nicht. Da müssten wir nämlich 19 NÖ Gemeinden, das zu Recht und aus gutem Grund erworbene `St.´ wieder aberkennen. Ich glaube nicht, dass uns das gelingt! Da ist es doch leichter, etwa mit St. Klosterneuburg von 20 auf 21 Städten zu erweitern. Oder?
Nein, sagt unser Herr Bürgermeister,
Mag. Stefan Schmuckenschlager
am 30.11.2012: Und: `St. Pölten ist die größte NÖ- Stadt. So erscheint es  auch,  ihr das alleinige Recht den `Sankt´ Titel zu gewährleisten´.
Das empfinde ich als sehr lustig...
Genauso erscheint es auch als un-
passend von
Abtprimas Backovsky, zu sein, diese Aufwertung der Stadt, die bereits 20 NÖ Gemeinden ehrenvoll in Anspruch genommen haben, mit folgenden Argumenten abzulehnen:
1. In Kloburg leben Menschen mit vielen Glaubensanschauungen.
2. Bei Weitem nicht alle Bürger haben einen Bezug zum Hg. Leopold.
3. Kloburg soll in jedem Fall eine tolerante lebenswerte Stadt für alle  
    Menschen sein, die hier gerne in Frieden leben möchten.  

4. Nach allem, was wir von ihm wissen, wäre dies auch der Wunsch
    des Friedensfürsten Leopold III für seine Stadt gewesen.

 
Die letzte Behauptung ist aber nicht zwingend nachzuvollziehen. Aber natürlich glaube ich , dass Leopold III zufrieden gewesen wäre, hätte er gewusst, dass Klosterneuburg eine tolerante, lebenswerte Stadt für alle Menschen ist, die hier gerne in Frieden miteinander leben möchten. Punkt!
Dass er aber unglücklich, traurig oder strikt dagegen gewesen wäre, wenn die Stadtväter ihm zu Ehren ein würdiges dankbares und freundliches `Sankt´ vor die Stadtbezeichnung gesetzt hätten, oder setzen würden, das glaube ich wirklich nicht! Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass "Neu- Klosterneuburger" strickt dagegen wären, weil
  sie  den  Hl. `Leopold´ nicht kennen - und nicht kannten. Und jetzt fühle ich mich zu guter Letzt wirklich ratlos. Da sagt nämlich abschließend unser Abt-Primas:
„Abgesehen davon fällt eine derartige Namensänderung nicht in die Aufgabe des Chorherrenstiftes und wird von diesem auch nicht angestrebt.“6
 
Ich weis nicht. Nimmt jetzt der Herr Abt-Primas die nette Meinung wieder zurück, oder will er sie dem noch unbekannt Bemächtigten Entscheidungsträger für eine Besserung des Ortsnamens zwingend vorgeben? Und was machen wir, wenn tatsächlich diese Namensänderung nicht realisiert wird?
Dann wäre der genannte Punkt 1 – 3 zwar als Realität erkennbar, und ist so auch nicht extra zu betonen. Punkt 4 bliebe aber weiterhin ein unbekannter Faktor. Denn, „ was wir von ihm wissen, wäre...“  ist mir nicht als realistisches Deutungs-Merkmal zu erkennen…
Diese Meinung verfasste der aufmerksame, für die NÖN - scheinbar unbekannte `Herwig Irmler´, der nicht weniger als
30 Jahre lang vor Ort NÖN Redakteur war...

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Heute Kein Morgen ohne Heute   Fr. 28.9.12 / Nr. 1601 - Seite 14  










 Kurioser Wunsch nach einem neuen Namen findet kaum Zustimmung
Heute: Absage für "Sankt" Klosterneuburg
Stefan Schmuckenschlager (VP) ist gegen "Heiligenschein" für Klosterneuburg

Klosterneuburgs Chorherrenstift feiert sein neunhundertjährges Bestehen. Große Feiern stehen an und auch so manch sonderbare Ideen von Bürgern flammen derzeit in der Babenberger Stadt auf. Eine besonders kuriose dabei ist der Wunsch nach einem "Sankt" vor dem Namen der drittgrößten Stadt des Bundeslandes. Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (Foto) hält von solchen Anregungen nichts:
Eine große Stadt mit einem Sankt im Namen in Niederösterreich
reicht. Wir sind stolz genug und brauchen keine zusätzlichen Titel. Auch Stiftschef Abtprimas Bernhard Backovsky lehnt die Idee ab.
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Nationalpatron - Hl. Leopold          
Am 29. September 1136 wurde die Stiftskirche in Klosterneuburg vom
Salzburger Erzbischof geweiht. Wenige Wochen später starb Leopold, wie eine Chronik berichtet, bei einem Jagdunfall. Offiziell heilig gesprochen wurde er am 6. Jänner. 1485.
 

Am 6. Jänner 2014
hat die Kierlinger Kirche Peter & Paul beim `Hochfest der Erscheinung des Herrn´ erneut an den Hl. Leopold gedacht. Ist der 6. Jänner doch der Tag der Heiligsprechung des hl. Markgrafen Leopold (1486)
Nach dem Danklied - `Ein Stern mit hellem Brande rief geschwind aus fernen Morgenlande´... - folgte das gemeinsame Abschlusslied zu Ehren des Hl. Leopold.
 
Antiphon vom hl. Leopold (Mel. GL 268):
Freue dich, Österreich,
Leopolds Ehre dich zieret,
der dich als Fürst einst,
als Schutzherr jetzt heilsam regieret.
Halleluja, singt froh Halleluja,
Leopold sicher uns führet.

Leopold III. ist nicht nur ein Heiliger Österreichs, sondern seit 1663 auch der
Nationalpatron dieses Landes. Quelle: Chorherrenstift Klosternbg.
 
St. Leopold existiert! `St. Klosterneuburg´ kommt!  
Der althochdeutsche Name Leopold bedeutet `der im Volke Kühne´.
Sein Fest feiert die Kirche am 15. November. Der Babenberger Markgraf Leopold III. wurde um 1073 in Melk geboren und starb 1136 in Klosterneuburg. Während der nicht enden wollenden Auseinandersetzungen um die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation scheint Leopold eine eher undeutliche Haltung bezogen zu haben. Einerseits kann man darin ein hohes Maß an Klugheit erkennen, andererseits könnte diese auch auf einen  gewissen Opportunismus 1) (Zit.) hinweisen. Doch schlussendlich gingen er und Österreich gestärkt aus den Streitigkeiten zwischen Kaiser Heinrich IV. und seinem Sohn und den Fürsten hervor.
Leopold legte wichtige Grundsteine für die katholische Prägung Österreichs. Seine vielen Stiftungen waren von seiner festen Religiosität getragen und sind noch heute Signale einer christlichen Lebenswelt. Die Stiftungsurkunden für Heiligenkreuz und Mariazell stammen aus seinem letzten Lebensjahr und verweisen besonders auf seine ausgeprägte Frömmigkeit. Nur wenige Wochen vor seinem Tod konnte Leopold noch die Einweihung der Stiftskirche von Klosterneuburg feiern, in deren Gruft er beigesetzt wurde.
Der Habsburger Kaiser Leopold I. ernannte den heiligen Markgrafen 1663 zum Schutzpatron Österreichs. So ist der hl. Leopold auch Schutzpatron von Klosterneuburg. Seither sind immerhin 350 Jahre vergangen. Nach 350 Jahren kann doch die Stadt Klosterneuburg zu Ehren ihres Schutzpatrons, mit einem würdigen `St´ ausgezeichnet werden!

Opportun
 1) wird in Wikipedia so erklärt:                  
„Herangetragen“ (wörtlich), „gelegen“ (figurativ), und bezieht sich auf eine günstige Gelegenheit; der Opportunist geht weiter, er nutzt die Gelegenheit ohne Rücksicht auf Konsequenzen.  Der Opportunismus stellt die Zweckmäßigkeit über die Grundsatztreue. Eine abgeschwächte Form findet sich in der Bezeichnung Pragmatismus- eventuell auch im Realismus wieder.
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Soll die Stadt mit einem `Sankt´ aufgewertet werden?  

Der Urheber dieser Idee, Herwig Irmler, meint "Ja!" - Und nennt den Grund: `Die amtliche Bezeichnung des Kirchenpatronats  soll das Wort  `Sankt´  oder die Abkürzung `St.´ enthalten.
Die Presse- Frage:
"Herr Irmler, warum soll der Stadt ein Sankt, verliehen werden?"
H. Irmler
: "Hier einige Gründe, die ich als wesentlich
empfinde":


  

1.  `St. Klosterneuburg´ bringt weniger Möglichkeit, für unsere 
     Stadt den geringschätzigen Ausdruck
`Kloburg´ zu forcieren.
2.  Lenkt vom `Golfkrieg´ ab, wenn klerikale Gedanken 
     vorherrschen.
3.  Fügt sich sehr gut zum feierlichen Anlass der bevorstehenden
     900 Jahrfeier
 des 
Chorherrenstiftes.     
4.  Leopold III aus Klosterneuburg ist seit
1485 ein Heiliger der 
     röm. katholischen Kirche. Er wurde zum
Landes- National- 
     und
Schutzpatron von Österreich ernannt.
5.  
Der würdige  Ausdruck: `St. Klosterneuburg´ ist immer öfter zu
     zu  hören.
 Das veranlasst uns, in diese Richtung nachzu
denken.
6.  Es geht hier um ein einmaliges Vorhaben, bei dem
ein für die
     Stadt doch sehr ehrendes Ziel erreicht werden
kann und 
     erreicht werden
soll.
7.
  Es ist nicht zu erkennen, derartigen Vorschlag abzulehnen.
7.a:
Der in Klburg wirkende Leopold III, ist seit 1485 ein Heilig. 
       der röm.-katholischen Kirche und wurde zum Landes- und Schutz-
       patron von Österreich ernannt. Leopold legte wichtige Grundsteine 
       für die katholische Prägung Österreichs.
Seine vielen Stiftungen 
       verweisen auf eine feste Religiosität.
Nur wenige Wochen vor
       seinem Tod konnte der
hl. Leopold die Einweihung der Stiftskirche
       von Klosterneuburg feiern, in deren Gruft er beigesetzt wurde. Er
       war
aus dem Geschlecht der Babenberger, die 976–1246 Öst.
       regierten
. Somit ist
unsere Stadt mind. 1036 Jahre alt.
       Altdeutsch- bedeutet `Luitpold´-
„der Kühne im Volk“ und damit
       auch
Schützer des Volkes.
7.b: Die neue Provinz Austria umfasst nun ganz Österreich und Südtirol.
       Da der hl. Leopold schon Landespatron war, wurde er auch Patron
       der Provinz. Leopold wurde zum österr. Namen als Poldl, Poldi und 
       Leopoldine.
8.    Die auf klerikale Grundlagen beruhenden Benennungen sind nicht
       zuletzt auch in einzelnen Kirchen Klosterneuburgs erkennbar. Als
       Beispiel sind zu nennen:
St. Martin, St. Vitus, St. Gertrud, St.
       Leopold
.

9. So entstand St. Pölten: Mit der Unterwerfung der Awaren durch Karl / Großen um 800 konnte das Christentum Fuß fassen, indem das bayrische Benediktinerkloster hier ein Tochterkloster errichtete. Als Gründer werden die Brüder Adalbert und Ottokar genannt. Ausgestattet mit den Reliquien des hl. Hippolyt. Der Name `St. Ypolit´ sollte sich im Lauf der Jahrhunderte zu St. Pölten wandeln. Nach den Ungarnkriegen und der Neubesiedlung des Klosters als Aug. Chorherrenstift unter dem Einfluss von Passau, erhielt St. Pölten im 11. Jhd. das Marktrecht.
9.a:  Wie kam es zu St. Andrä- Wördern? !               
Seinerzeit diente das im 1. Jahrhundert n. Chr. erbaute Kastell "Andrä- Wördern“ für Abwehrmaßnahmen. Im 4. Jahrhundert zogen sich die Bewohner in das Kastell Asturis (Zeiselmauer) zurück. Nach 791 wurde in Andrä Wördern ein Kirchlein  errichtet und ihrem Königs- und Volkspatron, dem Hl. Martin, geweiht. In den nächsten Jahrzehnten war St. Andrä Wördern wiederholt Gebiet der Ungarn. 1140 erscheint „St. Andrä Wördern“, in einer Urkunde an das Stift Kloburg! Als Zeuge wird ein Rodolf de S. Andrea genannt.
10.Wie man im Leben gute und einflussreiche Menschen als Schützer braucht, so betrachtete man die Heiligen erst recht als Fürsprecher bei Gott und Schützer auf Erden. Sie wurden zu Patronen für Kirchen, Orte und Menschen.
11.Nach 20 `Sankt- Gemeinden´, allein in Niederösterreich, darf es nun kein 21. St. geben? Das wäre aber sehr merkwürdig! Über 150 Ortsnamen in Österreich haben die Beifügung Sankt: Von St. Aegid über St. Florian bis zu St. Wolfgang.
 

Projekt 2) Aus Wikipedia:
Ein Projekt ist ein Vorhaben, bei dem innerhalb einer definierten Zeitspanne ein bestimmtes Ziel erreicht werden soll, und das sich dadurch auszeichnet, dass es ein einmaliges Vorhaben ist.
Ein Projekt bezeichnet eine Gesamtheit bestimmter Vorgänge, die Bedürfnisse
eines Auftraggebers befriedigen.

Aus www.oesterreich-auf-einen-blick.de
So viele Sankt- Städte, nämlich 20! gibt es allein in NÖ!   
In ganz Österreich dürfen sich 150 Städte eines `Sankt´ erfreuen!

St. Aegyd am Neuwalde - Bundesland Niederösterreich - Bezirk Lilienfeld
St. Andrä - Wördern - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Tulln
St. Anton an der Jeßnitz - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Scheibbs
St. Bernhard - Frauenhofen - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Horn
St. Corona am Wechsel - Bundesland Niederösterreich-
Bezirk Neunkirchen
St. Egyden am Steinfeld - Bundesland Niederösterreich-
Bezirk Neunkirchen
St. Georgen am Reith - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Amstetten
St. Georgen am Ybbsfelde - Bundesland Niederösterreich-
Bezirk Amstetten
St. Georgen an der Leys - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Scheibbs
St. Leonhard am Forst - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Melk
St. Leonhard am Hornerwald - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Krems
St. Margarethen a. d. Sierning - Bundesld Niederösterreich-
Bezirk St. Pölten
St. Martin - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Gmünd
St. Martin - Karlsbach – Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Melk
St. Oswald - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Melk
St. Pantaleon - Erla - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Amstetten
Sankt Peter in der Au - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Amstetten
St. Pölten - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk St. Pölten
St. Valentin - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Amstetten
St. Veit an der Gölsen - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Lilienfeld

 
 

Kirchenpatron (Patrozinium)         

Der Begriff Kirchenpatron wird verwendet für einen Schutzheiligen einer Kirche. –(Patrozinium) Das Kirchenpatronat ist die Schirmherrschaft eines Landes oder Grundherrn (auch einer Gebietskörperschaft) über eine Kirche auf seinem Gebiet.

Als Patrozinium wird die Schutzherrschaft eines Patrons oder einer Patronin bezeichnet, der einer Kirche unterstellt ist. Das Wort wird auch für das Hochfest gebraucht, an dem der Heilige gefeiert wird. (Patronatsfest). Die amtliche Bezeichnung eines Kirchenpatronats (dem auch Klbg angehört) enthält entweder das Wort `Sankt´  oder die Abkürzung `St´. In diesem Zuge wurden auch manchmal die Vorsilben der Gemeindenamen auf Sankt bzw. St. abgekürzt. So kann unsere Stadt St. Klosterneuburg lauten.
Diese Ortsgemeinde hat schon ein Sankt erhalten:    
St. Leopold:  Wenn nun der Weidlinger Kirche Leopold die Beifügung St. zugesprochen wurde! - Warum nicht auch seiner Stadt - Klosterneuburg? Noch dazu, wo doch der Name schon mit `Kloster´ beginnt!? Die Stiftspfarre St. Leopold befindet sich in Klosterneuburg- Weidling. Vor dem 1. Weltkrieg sollte sie eine patriotische Heldengedenkkirche in der Babenbergerstadt werden. 1936 erfolgte die Grundsteinlegung mit einem Stein vom Grab des Heiligen Leopold, 1938 fand die Weihe statt. Der St. Pöltener Architekt Rudolf Wondracek verfasste die Pläne für den Zweckbau. Nach dem 2. Vatikanischen Konzil erhielt die Pfarrkirche St. Leopold eine neue Ausstattung des Künstlers Hermann Bauch.
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Heilig durch Politik?     
               von Kardinal
               Christoph Schönborn
 
Kronen Zeitung

Donnerstag, 15. November 2012
Nr.
18.879- Niederösterreich, Wien 19, Muthg. 2
Seite
7, Text gekürzt.
Wie kann man in der Politik ein Heiliger werden? Diese Frage bewegt mich immer am Fest des hl Leopold. War das nur damals möglich, im Mittelalter? Oder ist auch heute noch denkbar, inmitten des politischen Lebens ein Heiliger zu werden?
Kann man das Leben eines mittelalterlichen Landes- fürsten mit dem eines heutigen Politikers, überhaupt vergleichen? Nun, eines ist sicher: Auch heute gibt es Politiker, die `im Ruf der Heiligkeit´ gelebt und gestorben sind. Vor nicht ganz einem Jahr wurde die Sozialpolitikerin Hildegard
Burjan (1883-1933) in Wien selig gesprochen. Wie war das damals, beim Babenberger Markgrafen Leopold III? Er muss auf seine Zeitgenossen einen tiefen, und bleibenden Eindruck hinterlassen haben.
 Foto: Erzdiözese Wien
 
Seine über vierzigjährige Regierungszeit hinterließ eine so gute `Nachrede´, dass er noch heute als Landespatron Österreichs, insbesondere Wiens, Niederösterreichs und Oberösterreichs gilt und verehrt wird.
Verehrt wurde er schon zu Lebzeiten. Man nannte ihn den `milden Markgrafen´. Wegen seiner Großherzigkeit galt er als `Vater der Armen´. Vor allem aber hat er
es verstanden, sein Österreich aus den Konflikten und Kriegen seiner Zeit weitgehend herauszuhalten und so den Menschen den Frieden zu sichern.
(Abtprimas Bernhard Backovsky heute - Zwischenerklärung zum Thema: „In Klosterneuburg leben Menschen mit vielen Glaubensanschauungen. Bei Weitem nicht alle Bürger haben Bezug zum Heiligen Leopold.") Und deshalb darf Ihm keine Ehrerbietung entgegengebracht werden?
(H. Irmler)

 
Zwei der 18 Kinder des Hl. Leopold waren Bischöfe: Otto von Freising und Konrad von Salzburg. Aber auch sein Nachfolger Herzog Heinrich II., genannt `Jasomirgott´. Aber all das erklärt noch nicht, warum Leopold zum Heiligen wurde.
Da mag die heutige Schriftlesung aus der Bibel, aus dem alten Testament, hilfreich sein. Denn sie nennt die Tugend, die wohl in der Politik am meisten gebraucht wird:
 
Die Weisheit.

"Glücklich der Mann, der Weisheit gefunden- der Mann, der Einsicht gewonnen hat."  
(So wie unser Hl. Leopold)
Was ist das, die Weisheit? Warum preist sie die Bibel so hoch? Warum gilt sie für wichtiger als alles andere, als Reichtum und Erfolg? Wann sprechen wir von einem weisen Menschen?
Nicht dann wenn einer möglichst schlau ist, alle Tricks der Politik, der Wirtschaft, der Werbung beherrscht! Auch dann nicht, wenn einer es geschickt versteht, in jeder Situation seinen Vorteil zu finden.
 
Weise nennen wir Menschen, die Dinge im rechten Maß -zu sehen und zu behandeln verstehen.
Wie kommt man dahin? Wohl letztlich dadurch, dass man alles im Licht Gottes zu sehen versucht. Auch die vielen kleinen und großen Dinge des Alltags. So auch die Entscheidungen - was zu tun und was zu lassen ist.
Der heilige Leopold wurde auch "der Fromme" genannt. Nicht "bigott", nicht frömmelnd war er, sondern ein Mann, der mitten in seinem politischen Alltag an der Quelle der Weisheit blieb. Sein Wirken hatte deshalb nachhaltigen Erfolg. Das zeigen unter anderem seine drei Klostergründungen, die bis heute blühen: Klosterneuburg, Heiligenkreuz und Klein Mariazell, das prächtig neu auflebt.
 
Ich meine, wir sollten weniger auf unsere Politiker schimpfen, sondern
mehr für sie beten.  Heiliger Leopold, bitte für sie - und für uns...  
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`Das allein ist Grund - Klosterneuburg ein würdiges St. voran zu setzen´, sagen die Leser dieser Seite...
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Die Kleine Klbg Zeitung: Donnerstag, 26. Nov. 1998   Seite 8
Der `heilige´ Leopold von Zeiselmauer   Bericht: Herwig Irmler
Zeiselmauer,- Er hatte die Idee, auch im Tullnerfeld ein Leopoldifest zu veranstalten. Der heute 59-jährige Gemeinderat Leopold Weiß. Schließlich kann der Landespatron nicht allein von Klosterneuburg in Anspruch genommen werden.
Mittlerweile gehört es zu einem beliebten Treff für jung und alt. Von weit und breit kommen die Menschen, denen an Humor und Geselligkeit etwas liegt. Stände mit Advent- und Weihnachtsbasteleien, ein Bioladen, Honig aus örtlicher Imkerei und natürlich Getränke aller Art und leckere Bissen vervollständigen das Vergnügen. Unterstützt wird der von den Ortsbürgern liebevoll als `heiliger Leopold´ bezeichnete GR Weiß von seinem Amtskollegen Adolf Löschl, der sich ebenfalls von der Stunde Null an für die Öffentlichkeit engagiert. Dass natürlich ohne der benachbarten `Oberhäupter´, Bürgermeister Josef Mayer aus Zeiselmauer und dem neuen Bürgermeister Hermann Grüssinger, nichts geht, ist keine Spitze gegen die beliebten Persönlichkeiten. Im Gegenteil Sie legen ja selbst Hand an, wenn es gilt für die Bevölkerung zu wirken.
Zuletzt haben die Menschen erkannt: `Ein Meyer kommt selten allein´. Und da steht er schon an seinem
`EU-Export-Stand´, Heino Mayer aus der lieblichen schwäbischen Stadt Holzgerlingen. Dass er eine gute Ergänzung zum `Heiligen Leopold´ ist, wird klar, wenn man weiß, dass er sich erfolgreich als Wohltäter übt. Selbstlos und aus eigenem Antrieb bringt der Friseur aus Holzgerlingen seinen selbst vergorenen Obstmost.

KLOSTERNEUBURG
  NÖN - 08.05.2014, 08:20
Herrschersitz in Neuburg  

(© Bildarchiv Janos Stekovics)Stift-Serie / Anlässlich des 900-jährigen Jubiläums des Stifts begibt sich die NÖN auf eine Zeitreise zurück zu den Ursprüngen des Klosters und zur Gründung durch Markgraf Leopold.

Der Erzherzogshut
ist einer der Schätze des Stifts Klosterneuburg. Im Jahr 1616 stiftete Maximilian III. die heilige Krone an das Kloster, wo sie auch heute noch besichtigt werden kann.
Janos Stekovics, Bildarchiv Janos Stekovics
 

KLOSTERNEUBURG / Ein Hochaltar, der die Touristen anlockt. Sammlungen an zeitgenössischer Kunst, die die Besucher zum Staunen bringen. Zwei Türme, die das Stadtbild schmücken: Das Stift Klosterneuburg ist aus der Babenbergerstadt nicht mehr wegzudenken. Und das verdanken wir einem Mann: Leopold III. Der Markgraf ist für die Gründung des Stifts verantwortlich.
Ein Sprung zurück ins Mittelalter: Die österreichischen Markgrafen der Familie der Babenberger zogen immer weiter in den Osten. Im Jahr 1113 kam der regierende Markgraf Leopold III. nach Neuburg, dem heutigen Klosterneuburg. Hier wollte der Babenberger seinen Herrschersitz aufbauen.
Unterstützt wurde er in seinem Vorhaben von seiner Gattin Agnes, der Tochter Kaiser Heinrichs IV. Sie brachte hohes Ansehen und eine wertvolle Mitgift in die Ehe. So konnte er die bestehende Burg in eine prächtige Residenz ausbauen. Der Grundstein für die monumentale Stiftskirche wurde am 12. Juni 1114 gelegt.
 
Leopold III. wollte Bischofssitz in Neuburg
Mit dem Stift hatte Leopold III. Besonderes vor: Er beabsichtigte, Neuburg zu einem Bischofssitz zu machen und wählte seinen ältesten Sohn Otto für das Bischofsamt aus — sehr zum Leidwesen der Bischöfe von Passau und Salzburg. Otto selbst machte seinem Vater einen Strich durch die Rechnung: Während seines Theologiestudiums in Paris trat der junge Babenberger einem Zisterzienserkloster bei. Die beiden Bischöfe überzeugten Leopold III., das Stift in Neuburg in ein Kloster von Augustiner Chorherren umzuwandeln.
Inzwischen baute er den Großraum von Wien zu einem landesfürstlichen Zentrum aus. Somit war sein Herrschersitz nicht nur ein kirchliches Zentrum, sondern auch eine Metropole für Verkehr und Handel.
Nach dem Tod Leopolds III. am 15. November 1136 endete die Ära Klosterneuburgs als Herrschersitz. Leopolds Sohn Heinrich II., der erste Herzog von Österreich, schlug seinen Sitz in Wien auf.
 
Klosterneuburg und Korneuburg entstehen
Herzog Leopold VI. folgte den Spuren seines Urgroßvaters Leopold III. Nach seinem Regierungsantritt 1195 zog er in die Neuburger Residenz. Er baute die Burg seines Vorfahren aus und errichtete eine prunkvolle Residenz gegenüber dem Stift. Nach den Babenbergern fiel die immer größer werdende Stadt den Habsburgern in die Hände. Herzog Albrecht, der für seinen Vater Rudolf als Statthalter regierte, teilte die Stadt jenseits der Donau. Markt und Gericht blieben beim neuen Siedlungsteil — nämlich Korneuburg. Der älteren Siedlung um das Stift — Klosterneuburg — wurde ein neues Stadtrecht verliehen. Der fromme Markgraf Leopold III. fand auch unter den Habsburgern viele Verehrer. Wallfahrten führten die Herrscher an seine Grabstätte im Stift. Nach Leopolds Heiligsprechung im Jahr 1485 wurde der Markgraf noch mehr bewundert als zuvor.
Aus Verbundenheit zum Stift stiftete Erzherzog Maximilian III. den österreichischen Erzherzoghut an das Stift. Vergleichbar mit der Stephanskrone in Ungarn wollte Maximilian eine heilige Krone für das Erzherzogtum Österreich, nämlich die Leopoldskrone. Und diese Leopoldskrone sollte ständig am Grab des Landespatrons aufbewahrt werden. Auch heute noch können Besucher den Kopfschmuck an seinem ursprünglichen Ort finden und in der Schatzkammer besichtigen.
 

Von Claudia Wagner

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Jetzt geben wir das Wort dem Gesetz
Gemeinden in NÖ
        Wikipedia
Die 2.100 Gemeinden in Österreich (Stand 1. Mai 2015) sind die unterste Ebene der Verwaltungsgliederung und sind in der Bundesverfassung verankert. Grundsätzlich gehört nach Artikel 116 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Österreich jede Fläche im Staatsgebiet einer Gemeinde an. Es gibt keine gemeindefreien Gebiete wie in anderen Staaten. Auch die Bundeshauptstadt Wien und die anderen Statutarstädte sind Gemeinden, jedoch weichen deren Organisationsstrukturen und Aufgaben erheblich von den „gewöhnlichen“ Gemeinden ab.
 
Bezeichnungen
Die Gemeinde als Gebietskörperschaft der Kommunalebene wird in Österreich allgemein Gemeinde genannt, im Bundes-Verfassungsgesetz Ortsgemeinde. Gelegentlich wird zur Präzisierung die Bezeichnung politische Gemeinde verwendet – zum Beispiel um die Unterscheidung zwischen (politischer) Gemeinde und Katastralgemeinde (Vermessungseinheit) zu verdeutlichen.
Als Synonym bezeichnet man die Gemeinde auch als
Kommune. Vor allem spricht man von kommunalen Einrichtungen oder Kommunalsteuern. Die kommunale Verwaltungsebene entspricht LAU 2 in der europäischen NUTS-Systematik.
 
Allgemeines
Rechtlich besteht kein Unterschied zwischen kleinen und großen Gemeinden. Eine Gemeinde kann aus mehreren Orten bestehen. Die Unterteilung einer Gemeinde in Katastralgemeinden ist eine historische, die aus dem Grundbuch herrührt. So kann es vorkommen, dass eine Gemeinde nur aus einem Ort, aber aus mehreren Katastralgemeinden besteht.
Andererseits ist es möglich, dass eine Gemeinde aus zahlreichen Katastralgemeinden besteht, die ihrerseits wieder aus einem oder mehreren Orten bestehen. Abhängig ist die Unterteilung oft vom Zeitpunkt jeweiliger Gemeindereformen und damit verbundenen Zusammenlegungen.
Die Verwaltung wird auch als Gemeindeverwaltungsbehörde bezeichnet. Die Aufgaben einer Gemeindeverwaltung werden in der österreichischen Bundesverfassung und in den jeweiligen Gemeindeordnungen geregelt, die Landesgesetze sind.
Dabei wird zwischen gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben einer Gemeinde unterschieden. Statutarstädte nehmen neben den Aufgaben einer Gemeinde auch solche der
Bezirksverwaltung wahr; die Gemeinde Wien zusätzlich
die
Landesaufgaben. Gemeinden sind vollständige Rechtspersönlichkeiten (als Gebietskörperschaften), und können für die Erledigung ihrer Angelegenheiten sowohl Firmen, als auch Gemeindeverbände gründen.
 
Geschichte
Eine der heutigen ähnliche Form der Gemeinde gibt es in Österreich erst seit dem von Kaiser Franz Joseph I. am 17. März 1849 als Kaiserliches Patent für ganz Cisleithanien, also alle nichtungarischen Länder des Kaisertums Österreich, erlassenen provisorischen Gemeindegesetz. Bis dahin standen die Aufgaben der Gemeinden unter der Verantwortung des jeweiligen Grundherrn (Ausnahmen bildeten dabei teilweise die Städte und Märkte), doch wurden die Grundherrschaften 1848/49 infolge der Revolution 1848 aufgehoben. Die nächste Regelung der Materie für ganz Cisleithanien erfolgte am 5. März 1862 mit dem von Kaiser und Reichsrat erlassenen Gesetz, womit die grundsätzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gemeindewesens vorgezeichnet werden; es wurde von der Verwaltung als Reichsgemeindegesetz bezeichnet, um es von den auf seiner Basis durch Landesgesetze erlassenen Gemeindeordnungen zu unterscheiden. Der am 30. Oktober 1918 entstandene Staat Deutschösterreich beschloss in seiner Provisorischen Nationalversammlung am 18. Dezember 1918, dass das aktive und passive Wahlrecht ohne Unterschied des Geschlechtes ausgeübt wird. Frauen waren nun bei Wahlen gleichberechtigt. Außerdem waren jetzt auch auf Landes- und Gemeindeebene alle Männer wahlberechtigt. Bis dahin war das 1907 gesamtstaatlich eingeführte allgemeine und gleiche Männerwahlrecht von Ländern und Gemeinden
nicht nachvollzogen worden.

Im am 10. November 1920 in der Republik Österreich in Kraft getretenen
Bundes-Verfassungsgesetz wurden wiederum nur Grundsätze für die Struktur der Gemeinden bestimmt; Details waren wie bis dahin der Landesgesetzgebung überlassen.

Vom 15. September 1938 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges galt die deutsche Gemeindeordnung. Mit Art. 1 des Verfassungs-Überleitungsgesetzes vom 1. Mai 1945 wurde demokratisches österreichisches Verfassungsrecht wiederhergestellt. § 34 der Vorläufigen Verfassung vom 1. Mai 1945 verwies auf durch Gesetz zu erlassende Landgemeindeordnungen und Städteordnungen. Im Wesentlichen wurden im Laufe des Jahres 1945 die gesetzlichen Regelungen (Gemeindeordnungen) der Ersten Republik vor 1934 wieder in Kraft gesetzt. 1962 wurde im Nationalrat die Verfassungsgesetznovelle 1962 verabschiedet. Sie enthielt grundsätzliche Bestimmungen der Gemeindeselbstverwaltung, unter deren Beachtung die Bundesländer ihre Gemeindeordnungen in Landesgesetzen festzulegen hatten. Die Novelle bezog sich implizit auf die Europäische Charta der Gemeindefreiheiten, die 1954 von den europäischen Gemeinden in Versailles verabschiedet wurde. (Sie wurde durch die von Österreich ratifizierte, 1988 in Kraft getretene Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung international rechtsverbindlich vereinbart.)
Unabhängig davon wurden in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in einigen Bundesländern Gemeindereformen durchgeführt, bei denen vielfach Gemeinden zusammengelegt wurden.
Die Gemeinden erhielten meist den Namen der größten Katastralgemeinde, aber auch neue Gemeinde-namen entstanden. Die Katastralgemeinden behielten meist ihre alten Namen.
Diese Zusammenlegungen sind aber immer wieder auf Widerstand in der Bevölkerung gestoßen, weil die Bevölkerungsstrukturen nicht zusammen passten oder manche Katastralgemeinden sich benachteiligt fühlten. So wurden manche zusammengelegten Gemeinden auch nach Jahrzehnten wieder geteilt. Es gibt auch nach wie vor Kleinstgemeinden mit weniger als 100 Einwohnern.
In der
Steiermark hat sich die Landesregierung 2011 dazu bekannt, im Zuge einer Verwaltungsreform die Zahl der Bezirke und der Gemeinden beträchtlich zu reduzieren. Auslöser dieser Bestrebungen war die hohe Verschuldung des Bundeslandes und die daher bestehende Notwendigkeit, wesentliche Einsparungen im Verwaltungssektor zu Stande zu bringen.
Die Zusammenlegung der Bezirke erfolgte 2012, die der Gemeinden wurde 2015 wirksam.

 
Aufgaben Gesetzliche Aufgaben
Die Gemeinden haben eine Reihe von Aufgaben wahrzunehmen, die ihnen durch Bundes- oder Landesgesetz übertragen sind.
* Verwaltung der Gemeindefinanzen
* Brandschutz und Rettungswesen
* Straßenbau und Erhaltung der Gemeindestraßen (siehe
   Straßensystem in Österreich)
* Schulerhalter von Volks- und Hauptschule/ Neue
   Mittelschule, Sonderschulen und Schulen des
Polytech-
   nischen Lehrganges
* Meldewesen
* Matrikenwesen (Führung der Personenstandsbücher, siehe
   Standesamt)
* Örtliche Raumplanung (Gemeindeplanung)
* Örtliche Sicherheitspolizei
* Örtliche Baupolizei
 
Teilweise fallen diese Aufgaben in den eigenen Wirkungsbereich. Dabei sind die Organe der Gemeinden an keine Weisungen staatlicher Behörden gebunden. Die staatlichen Behörden können in diesen Fällen nur eine Rechtsaufsicht ausüben.
Darüber hinaus besteht ein übertragener Wirkungsbereich. In diesen Angelegenheiten ist der Bürgermeister – der in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereich ausschließlich zuständig ist – an die Weisungen der zuständigen staatlichen Behörden (Bundesbehörden, Landesbehörden) gebunden.

Freiwillige Aufgaben
Neben den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben können die Gemeinden im Interesse ihrer Bürger auch weitere Aufgaben übernehmen. Beispiele für solche Aufgaben wären: Die Errichtung von: Gemeindewohnungen, Gemeindewachkörpern, öffentliche
Wasserleitung...
Um wichtige Aufgaben effizienter durchführen zu können, wird von Gemeinden in vielen Fällen die Möglichkeit genutzt, sich freiwillig zu Gemeindeverbänden zusammenzuschließen. Das geschieht etwa im Schulwesen (Schulgemeinde/Schulsprengel), im Rahmen der kommunalen Abfallwirtschaft (Abfallverbände), im Sozialhilfewesen (in einigen Bundes-ländern in Form von Sozialhilfeverbänden; zumeist auf Bezirksebene) oder im Abwasserwesen zu Abwasser-verbänden. Häufig schließen sich Gemeinden auch zu einem Staatsbürgerschaftsverband oder Standesamtsverband zusammen.
Organe der Gemeinde
Die Organe der Gemeinde sind:
Der Gemeinderat (in Vorarlberg und Salzburg: „Gemeindevertretung“), der in geheimer und direkter Wahl gewählt wird, ist das beschließende und überwachende Organ. Er setzt sich aus den Gemeinderäten zusammen. Eigentlich werden bei der Gemeinderatswahl Listen von Wahlparteien gewählt. Diesen werden dann nach dem
d'Hondtschen Verfahren im Verhältnis der erzielten Wählerstimmen die Mandate zugeteilt. Nur Personen, die auf dem Wahlvorschlag einer Wahlpartei kandidiert haben, können in den Gemeinderat einberufen werden.
* Der Gemeindevorstand (in Stadtgemeinden - „Stadtrat“, in Städten mit  eigenem Statut „Stadtsenat“), der aus der Mitte der Gemeinderäte gewählt  wird, ist das vollziehende Organ im eigenen Wirkungsbereich. Er besteht  aus dem Bürgermeister, den Vizebürgermeistern und weiteren Mitgliedern.
* Der Bürgermeister ist das vollziehende Organ im übertragenen Wirkungsbereich. Der Bürgermeister wird je nach Bundesland entweder vom Gemeinderat oder in direkter Wahl gewählt. Die Direktwahl der Bürgermeister gibt es derzeit in sechs Bundesländern: Burgenland,  Kärnten, Ober-österreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg.
 
Für einzelne Ortsteile kann als direkter Vertreter des Bürgermeisters vor Ort ein Ortsvorsteher, der auch aus dem Kreis der Gemeinderäte stammen kann, eingesetzt werden.

Gemeindeaufsicht
Die Gemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht durch das Land, die von der Landesregierung und teilweise auch von den Bezirkshauptmannschaften
ausgeübt wird. Die Gemeindeaufsicht soll sicherstellen, dass die Gemeinde die für sie geltenden Gesetze und Verordnungen nicht verletzt, sie ihren Wirkungsbereich nicht überschreitet und sie ihre Aufgaben erfüllt (
Art. 119a B-VG). Darüber hinaus prüft die Gemeindeaufsicht die ordnungsgemäße Finanzgebarung der Gemeinden. Gemeinden mit zumindest 10.000 Einwohnern unterstehen nach Art. 127a B-VG auch der Kontrolle durch den Rechnungshof. Nach Art. 127c B-VG können die Länder die Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern der Kontrolle eines eventuell bestehenden Landesrechnungshofes unterwerfen.
Interessenvertretung von Städten und Gemeinden
Die Vertretung der Städte und Gemeinden gegenüber dem Land und dem Bund sind der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund.
Beide Interessenvertretungen sind seit 1988 durch Verankerung in der Bundesverfassung dazu berufen, die Interessen der Städte und Gemeinden zu vertreten. Während der Österreichische Städtebund bereits 1915 gegründet bzw. 1946 wiedergegründet wurde, kam es beim Österreichischen Gemeindebund 1947 zur Gründung. Städtetage als Spitzentreffen der Städte gab es bereits seit 1887, den ersten Österreichischen Gemeindetag beging man 1948. Die Doppelmitgliedschaft bei beiden Organisationen ist möglich. Für die Mitgliedschaft im Städtebund ist es nicht unbedingt nötig, dass eine Gemeinde auch den Titel Stadt trägt, auch Märkte und Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern werden durch den Städtebund vertreten (z. B. die Marktgemeinde Lustenau).

Gemeindename -  Siehe auch: Ortsname
Der Gemeindename ist in den meisten Fällen identisch mit dem Namen des größten Ortes. Im Zuge der verschiedenen Gemeindereformen können sie aber einen künstlichen, das heißt relativ neuen Namen erhalten haben, beispielsweise durch Anhängen einer Zusatzinformation zur leichteren Lokalisierung, vor allem, wenn es sich um einen häufigeren Ortsnamen handelt. Auch Doppelnamen von zwei gleich großen Siedlungen kommen vor. Falls der Gemeindename nicht einem Siedlungsnamen entspricht, kann man diesen auf kaum einer Landkarte oder einer Ortstafel finden. Aber auch bei den Schreibweisen gibt es Eigenheiten. So können die Schreibweisen in den Registern der jeweiligen Landesregierung von den geografischen Schreibweisen des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen leicht differieren. Beispielsweise werden Bindestriche einmal weggelassen, im anderen Fall hinzugefügt, dasselbe gilt für Präfixe wie St. und Sankt. Auch die s-Schreibweise kann differieren, so dass ein Ortsname einmal mit ß, das andere Mal mit ss geschrieben wird. Präfix ist dem Wortstamm vorangestellt.  `St. Kloburg´  Suffix - folgt dem Stamm...
 
Beispiele
Brand-Laaben:
Die Gemeinde besteht aus den beiden Katastralgemeinden Brand und Laaben und noch einigen kleineren Orten zusätzlich.
 

Klosterneuburg-Kierling:
Die Gemeinde besteht aus den beiden Katastralgemeinden Klosterneuburg und Kierling - und noch einigen kleineren Orten zusätzlich.   > Annahme und möglicher Vorschlag...
 
Zwettl-Niederösterreich:
Im Gegensatz zu dieser offiziellen Bezeichnung - wird im Alltag nur von Zwettl gesprochen. Und eine der 61 Katastralgemeinden heißt Zwettl Stadt.
          Politik      25