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hier
 Leopold
Ausstellung
Die
NÖ- Ausstellung - als Prämisse - des Hl. Leopold,
beschreibt ihn als Mensch, Politiker und Landespatron
seit 350 Jahren. Wie dies schon vor einem Jahr von
Redakteur Herwig Irmler, hier auf Klosterneuburg1.at,
erkannt wurde. |
Toll und interessant:
Die
Leopold-Ausstellung in St. Pölten
Die NÖ- Ausstellung - als
Prämisse - des Hl. Leopold, beschreibt ihn als Mensch, Politiker und
Landespatron seit 350 Jahren. Wie dies schon vor einem Jahr von
Redakteur Herwig Irmler, hier auf Klosterneuburg1.at, erkannt wurde.
Die Landesausstellung findet vom 24. Februar 2013 bis 26. Jänner 2014
statt.
In einem Jahr kann sich viel entwickeln. Auch das begehrte `St.
Klosterneuburg´...
Die feierliche Presse-Einladung fand am 21.
Februar 2013 statt. TV und Pressejournalisten versammelten sich zu einem
Vortrag der Projektoren. Carl Aigner, Frau Vavra, Karl Holubar und
Wolfgang Christian Huber hielten interessante Fach-Vorträge, ehe die
Ausstellung besichtigt wurde. Selten gesehene Exponate
begeisterten die
geladenen Gäste. Die allgemeine Zustimmung war nicht zu übersehen. In
einer Reihe von Presseberichten wurde dies nicht zuletzt deutlich
gemacht.
In der Darstellung, u.a. von Gerhard Hintringer,
als Ansprechpartner des Landesmuseums Niederösterreich, unter dem Titel:
Geschichte erforschen, Kunst erleben, Natur begreifen, dargestellt auch
unter
www.landesmuseum.net geben
wir die einführenden Worte wieder:
-------------------------------
Leopold -
Mensch, Politiker, Landespatron
Vor 350 Jahren
wurde der Babenberger Markgraf Leopold III. durch ein Dekret Kaiser
Leopolds I.
zum Landespatron von Österreich ob und unter der Enns
erhoben. Diese Ausstellung versucht die Frage zu beantworten: Wer war
dieser Leopold? Die Antwort gestaltet
sich äußerst schwierig. Zu wenig
ist aus dem 12. Jahrhundert erhalten. Möglich ist
der Versuch, über die
Dokumentation der Lebensumstände dem Herrscher als
Mensch näherzukommen.
Förderer der
Klöster
Das heute noch sichtbarste Zeichen der Herrschaft Leopolds sind die von
ihm gestifteten Klöster. In Klosterneuburg, wo er seine Residenz
errichtete, wollte er wahrscheinlich einen Bischofssitz begründen. Doch
dann änderten sich seine kirchenpolitischen Pläne. Er berief die
Augustiner Chorherren an den Ort und
gründete das Zisterzienserstift
Heiligenkreuz.
Schleierlegende
Unser heutiges Bild von Leopold III. ist wesentlich von der
Gründungslegende des
Stiftes Klosterneuburg, der Schleierlegende,
geprägt. Sie ist einer der ältesten Ursprungslegenden Österreichs,
bereits 1371 in einer Handschrift festgehalten.
Die zentrale Aussage:
Leopolds Gattin Agnes spielte bei all seinen Gründungen
eine wichtige
Rolle.
Heiligsprechung
und Kult
Von Anfang an war Leopold zum Staatsheiligen ausersehen. Er wurde zum
Idealbild eines weisen, friedliebenden Herrschers, ein himmlischer
Fürsprecher, den man bei Problemen um Beistand bitten konnte. Da man
sein wirkliches Aussehen nicht kannte, wurde von Künstlern und
Historikern eine Figur entwickelt, die mit geringen
Änderungen bis heute
Bestand hat.
Verehrung und
Brauchtum
Von der Popularität des hl. Leopold zeugen zahlreiche Gegenstände aus
dem
Bereich der Volkskunst. Bis heute ist das Leopoldifest in
Klosterneuburg mit Markt
und Rummel das sichtbarste Zeichen der
Verehrung des Landespatrons.
Alles beginnt
mit einem Vorschlag…

Am Freitag,
10.08.2012 hat Herwig Irmler
in einem Gespräch - diese `Idee´ unserem Herrn Bgm. Mag. Stefan Schmuckenschlager
vor- getragen. Er
empfand diesen Vorschlag als interessant, betonte
aber,
dass ihm das ungewöhnlich vorkommt, und
dass dafür
das Chorherrenstift Entscheidungsträger sein müsste.
Bürgermeister Mag.Stefan
Schmuckenschlager
Kierling, 24.08.2012
Brief an
das Chorherrenstift - Dipl. Ing. Mag. Reinhard Schandl:
Sehr geehrter Herr
Dipl.-Ing. Mag. Reinhard Schandl!
Ich erlaube mir die folgende Frage an Sie zu richten, und
bitte um Ihre persönliche Meinung,
bzw. um Mitteilung, ob es Ihnen möglich ist, den folgenden
Vorschlag in
den entsprechenden
Gremien des Chorherrenstiftes zu diskutieren um allenfalls
eine
positive Entscheidung herbeizuführen.
Nicht zuletzt erscheint die bevorstehende
900 Jahrfeier, aber auch die Tatsache-
dass Leopold III
- seit 1485 ein Heiliger
der römisch-katholischen Kirche, so
auch zum
Landespatron von Österreich im Allgemeinen ernannt wurde,
ein würdiger Anlass zu
hier genanntem Vorschlag zu
sein.
Mit besten Grüßen,
Herwig
Irmler
29.8.2012
Sehr geehrter Herr Irmler,
danke für Ihre Mail mit Ihrer Anfrage.
Ich möchte Sie bitten, sich an den Hwst. Herrn Prälat und
den Kapitelrat zu wenden.
Die sind unser oberstes Entscheidungsgremium:
praelatur@stift-klosterneuburg.at.
Herzliche Grüße, Reinhard Schand lDipl.-Ing. Mag. Reinhard Schandl
Stiftspfarre und Dekanat Klosterneuburg
Stiftsplatz 1, 3400 Klosterneuburg
r.schandl@stift-klosterneuburg.at
So
v
entschied
die Stadt
6 Wochen später in einem NÖN Bericht!
`St.
Klosterneuburg´ - Ja oder Nein? 
  |
26.09.2012 | 00:00 |
NÖN
Ein Sankt für Klosterneuburg?
|
Steht
Klosterneuburg künftig ein Sankt bevor? Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager und
Chorherrenstift sind sich einig: Namensänderung
kommt nicht in Frage.
|
|
KLOSTERNEUBURG
| Der Name ist ein Zeichen. Das Wahrzeichnen der Babenbergerstadt
ist das Chorherrenstift unserer Gemeinde.
Ein aufmerksamer NÖN- Leser will der
Stadt nun einen Heiligenschein verpassen.
Und
schlägt eine Namensänderung
vor.
Passend zum feierlichen Anlass der
900-Jahrfeier
des Chorherrenstiftes
soll Klosterneuburg künftig ein Sankt bevorstehen.
Seine Begründung:
"Leopold III. ist seit 1485 ein Heiliger
der römisch katholischen
Kirche und seit 1663 auch offiziell
der Nationalpatron
dieses
Landes.
Folglich müsste
Niederösterreichs drittgrößte Stadt eigentlich Sankt
Klosterneuburg
heißen."
(Der zit.
`NÖN- Redakteur ist kein geringerer
als `Herwig Irmler´)
Zu den Fakten:
Leopold
der Heilige - Schutzpatron- von Wien, Niederösterreich und
Burgenland. Siehe - rechtes Bild
>
Ein Kirchenpatron gilt als Schutzheiliger der Kirche / Patrozinium.
Das Kirchenpatronat ist die Schirmherrschaft eines Landes
oder Grundherrn (auch einer Gebietskörperschaft) über eine Kirche,
die auf seinem Gebiet liegt.
Als Patrozinium wird die Schutzherrschaft eines Patrons oder
einer Patronin bezeichnet, der eine Einrichtung (Kirche)
unterstellt wird. Die amtliche
Bezeichnung eines
Kirchenpatronats enthält
entweder das ausgeschriebene Wort „Sankt“ oder die Abkürzung
„St.“.
Was
sagt der Stadtchef dazu?
Stefan Schmuckenschlager
ist von der Idee
wenig angetan:
„Klosterneuburg steht für sich selbst.
Name und Stadt sind stolz
genug und
brauchen keine zusätzlichen
Titel.
Eine große Stadt mit einem Sankt reicht in Niederösterreich“.
Offensichtlich hat sich Bgm. Schmuckenschlager seine Meinung vom
hier genannten Herren ausreden lassen. Das ist aber nicht
sehr
freundlich. Und dient auch nicht einer
gemeindeorientierten
Entscheidung! Zuerst müsste eine Befragung starten.
Wie soll
es jetzt weiter gehen? Schreiben Sie mir, unter
>
lion@aon.at
Schauen wir uns zuerst die Meinung von
B. Backovsky an.
So
nimmt Abtprimas Bernhard Backovsky
Stellung:

„In Klosterneuburg leben Menschen mit vielen
Glaubensanschauungen.
Bei Weitem nicht alle Bürger haben einen Bezug zum Heiligen Leopold.
Klosterneuburg soll in jedem Fall eine tolerante lebenswerte Stadt für
alle Menschen sein,
die hier gerne in Frieden miteinander leben.
Nach allem, was wir von ihm wissen, wäre dies auch der
Wunsch von Friedensfürst Leopold III. für seine Stadt gewesen.
Abgesehen davon
fällt eine derartige Namensänderung
nicht in
die Kompetenz des
Chorherrenstiftes und
wird von ihm
auch nicht angestrebt.“
-----------------------------------------
Ich erkenne gerne:
`Bei
weitem nicht alle Bürger haben einen Bezug zum heiligen
Leopold. Abgesehen davon, fällt eine Namensänderung nicht in
die Kompetenz des Chorherrenstiftes.´
-----------------------------------------
Wegen der Nicht-Zuständigkeit
des Chorherrenstifts - gibt es keinen Zusammenhang zu einem
Verbot - ein würdevolles Sankt, wie
`St.
Klosterneuburg´-
aussprechen zu dürfen, Im Gegenteil: Gerade ein so passend
geäußerter Bezug zum Hl. Leopold könnte das
Glaubensbekenntnis der Bürger stärken.
So würde ich als Bürgermeister ohne zögern eine
Bürger- Umfrage ins Leben rufen.
Herwig Irmler
---------------------------
Wer kann
Benennung
einer Stadt
verfügen? 
Daraus ist zu erkenne,
dass sich die gestellte Frage nicht
um die
Glaubensanschauungen der Menschen in Kloburg
bezieht- u.
es auch nicht darum geht, ob die Bürger einen
Bezug zum Hl. Leopold
haben.
Es geht vielmehr um eine
Erklärung,
Insbesondere dann
wenn
das Stift
und
die Stadt
wie angegeben,
dafür
keine Zuständigkeit besitzt
und
nicht
für eine derartige Aktivität interessiert ist.
Zudem ist bindend zu erklären, und nachzuweisen,
dass
dann,
wenn das
Chorherrenstift niemals Namensänderung
anstrebt, diese
auch nie u. nimmer in eine entsprechende
Entscheidung einfließen kann.
Ist das möglich? Gehört Klosterneuburg allein dem
Chorherrenstift?
Das wäre doch als sehr spannend zu
empfinden. Und was ist, wenn eine
Volksbefragung zu
einer
Entscheidung führt? Oder ist das auch nicht möglich? Könnte
dann das Stift
`erneut nein´
sagen?
Dass sich
die Katze in den Schwanz beißen kann, ist eine
alte Weisheit.
Unser Bürgermeister muss so ein Kunststück
erst gar nicht versuchen.
Er
verzichtet ja mündlich auch auf
eine Namensänderung.
`Brauchen
keine
zusätzlichen Titel.!´ Zudem ist er der Meinung, dass das Chorherrenstift
Entscheidungsträger sein müsste.
Das Stift sagt aber:
"Bin nicht
zuständig und strebe Namensänderung nicht an!"
Ist jetzt wirklich die Frage nach einem
St. Klosterneuburg
für
ewige Zeiten mit `Nein´ beantwortet? Obwohl ich das
Wort
`Nein´
in
diesem
Zusammenhang nie gehört habe!?
Ich will eine Analyse erstellen. Wer kann
helfen?
Wikipedia:
Eine Analyse ist eine systematische
Untersuchung, bei
der das
untersuchte Objekt
oder Subjekt in seine Bestandteile zerlegt wird und diese
anschließend
geordnet,
untersucht
und ausgewertet werden. Dabei dürfen die
Vernetzung
der einzelnen Elemente und deren
Integration
nicht außer Acht
gelassen werden.

Das Zitat in der NÖN- Titel - Benennung: 26.9.2012
BGM.
Schmuckenschlager und Chorherrenstift sind sich einig: `Namensänderung
kommt nicht infrage!´-
Wurde das vielleicht auch nicht so gesagt? Oder nicht so gemeint?
1. Bgm.
Schmuckenschlager:
`Brauchen
keine zusätzlichen Titel!´
2.
Abtprimas B. Backovsky:
`Namensänderung wird vom Stift nicht angestrebt!´
(Frage: Sind
die beiden Herren die alleinigen Entscheidungsträger in dieser Causa für
unsere Stadt?
Und eine Aufwertung der Stadt Klosterneuburg will unser Abtprimas B.
Backovsky auch nicht?)
Was sagt die Landesregierung für
NÖ zu so einem Projekt?
-------------------------------
2015
besuchte ich im `Verwaltungsinstitut der NÖ-Landesregierung´ in
St. Pölten, die zuständige Abteilung für
Verwaltungsprojektierungen, um mit dem Leiter über die
Möglichkeit einer Benennung von Klosterneuburg mit einem
vorgesetzten `St´ zu sprechen.
Ich wurde, sehr enttäuschend, richtig unfreundlich empfangen,
kurz angebunden und rasch wieder verabschiedet, was ich so nicht
erwartet habe - und was auch nicht dem Dienstverhältnis und der
Dienstpflicht dieses Öffentlich Bediensteten
entspricht.
Dieser unfreundliche Empfang- mit der Aussage:
`So eine Umbenennung wird nicht gemacht.
Das ist auch gar nicht möglich´.
Und damit war ich auch schon wieder entlassen. Für mich klang
das alles sehr merkwürdig...
FOL
Herwig Irmler
-------------------------------
|
|
|

|
Ein
Sankt für Klosterneuburg?

Die Meinung Irmlers zur
NÖN-
Darstellung – Woche 39-2012, Seite 11:
Ein
Kommentar zum Bericht:
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister!
Nein: „Eine Stadt in NÖ mit einem `Sankt´ reicht
nicht. Da müssten wir nämlich
19 NÖ Gemeinden, das
zu Recht und aus gutem Grund erworbene
`St.´ wieder
aberkennen.
Ich glaube nicht, dass uns das gelingt!
Da ist es doch leichter,
etwa mit St. Klosterneuburg von 20 auf 21 Städten zu erweitern. Oder?
Nein, sagt unser Herr Bürgermeister,
Mag. Stefan Schmuckenschlager
am 30.11.2012: Und: `St. Pölten ist die größte NÖ-
Stadt. So erscheint
es auch, ihr das alleinige Recht den `Sankt´
Titel zu gewährleisten´.
Das empfinde ich als sehr lustig...
Genauso erscheint es auch als
un-
passend von Abtprimas Backovsky,
zu sein, diese Aufwertung der Stadt, die bereits 20 NÖ Gemeinden ehrenvoll
in Anspruch genommen haben,
mit folgenden Argumenten
abzulehnen:
1.
In
Kloburg leben Menschen mit vielen
Glaubensanschauungen.
2.
Bei Weitem nicht alle Bürger haben einen Bezug
zum Hg. Leopold.
3.
Kloburg
soll in jedem Fall eine tolerante lebenswerte Stadt für alle
Menschen sein, die hier gerne in Frieden leben möchten.
4.
Nach allem,
was wir von ihm wissen, wäre
dies auch der Wunsch
des
Friedensfürsten Leopold III für seine Stadt gewesen.
Die letzte Behauptung ist aber nicht zwingend nachzuvollziehen. Aber
natürlich glaube ich
, dass Leopold III zufrieden gewesen wäre,
hätte er
gewusst,
dass Klosterneuburg eine tolerante, lebenswerte
Stadt für
alle Menschen ist, die
hier gerne in
Frieden miteinander leben möchten. Punkt!
Dass er aber
unglücklich, traurig oder strikt dagegen gewesen wäre, wenn die
Stadtväter ihm zu Ehren ein würdiges dankbares und freundliches `Sankt´
vor die Stadtbezeichnung
gesetzt
hätten, oder setzen würden, das glaube ich wirklich
nicht!
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass "Neu- Klosterneuburger"
strickt dagegen wären, weil
sie
den
Hl.
`Leopold´ nicht kennen - und nicht kannten. Und
jetzt fühle ich mich zu guter
Letzt
wirklich ratlos.
Da sagt nämlich abschließend unser Abt-Primas:
„Abgesehen davon fällt eine derartige Namensänderung
nicht in die
Aufgabe
des Chorherrenstiftes und wird von
diesem auch nicht angestrebt.“6
Ich weis nicht. Nimmt jetzt der Herr Abt-Primas die nette
Meinung wieder zurück,
oder will er sie dem noch unbekannt Bemächtigten Entscheidungsträger für
eine Besserung des
Ortsnamens zwingend vorgeben? Und was machen
wir, wenn
tatsächlich diese Namensänderung nicht realisiert wird?
Dann
wäre der genannte Punkt 1 – 3 zwar
als Realität erkennbar, und ist
so
auch nicht extra zu
betonen.
Punkt 4 bliebe aber
weiterhin ein unbekannter
Faktor.
Denn, „ was wir von ihm wissen, wäre...“
ist mir
nicht als realistisches
Deutungs-Merkmal zu erkennen…
Diese Meinung verfasste der aufmerksame, für die NÖN -
scheinbar unbekannte `Herwig Irmler´,
der nicht
weniger als
30 Jahre
lang vor Ort
NÖN Redakteur war...
-------------------------------
Heute
Kein Morgen ohne Heute
Fr. 28.9.12 / Nr. 1601 - Seite 14


Kurioser Wunsch nach einem neuen Namen findet kaum
Zustimmung
Heute:
Absage für
"Sankt" Klosterneuburg
Stefan Schmuckenschlager
(VP) ist gegen "Heiligenschein" für Klosterneuburg
Klosterneuburgs Chorherrenstift feiert sein
neunhundertjährges
Bestehen. Große Feiern
stehen an und auch so manch sonderbare Ideen von
Bürgern flammen derzeit in der Babenberger Stadt auf. Eine besonders
kuriose dabei ist der Wunsch nach einem
"Sankt" vor dem Namen der
drittgrößten Stadt des Bundeslandes. Bürgermeister
Stefan
Schmuckenschlager (Foto) hält von solchen Anregungen nichts:
Eine
große Stadt mit einem Sankt im Namen in Niederösterreich
reicht.
Wir
sind stolz
genug und brauchen keine zusätzlichen Titel. Auch Stiftschef Abtprimas Bernhard
Backovsky lehnt die Idee ab.
-------------------------------
Nationalpatron -
Hl. Leopold

Am 29. September 1136 wurde die Stiftskirche in Klosterneuburg vom
Salzburger Erzbischof geweiht. Wenige Wochen später starb Leopold,
wie
eine
Chronik berichtet, bei einem Jagdunfall. Offiziell heilig
gesprochen wurde
er am 6. Jänner. 1485.
Am 6. Jänner 2014
hat die Kierlinger Kirche Peter & Paul beim `Hochfest der Erscheinung
des Herrn´ erneut an den Hl. Leopold gedacht. Ist der
6. Jänner doch der Tag der Heiligsprechung des hl. Markgrafen Leopold
(1486)
Nach dem Danklied - `Ein Stern mit hellem Brande rief geschwind aus
fernen Morgenlande´... - folgte das gemeinsame Abschlusslied zu Ehren
des Hl. Leopold.
Antiphon vom
hl. Leopold (Mel. GL 268):
Freue dich, Österreich,
Leopolds Ehre dich zieret,
der dich als Fürst einst,
als Schutzherr
jetzt heilsam regieret.
Halleluja, singt froh Halleluja,
Leopold sicher uns führet.
Leopold III. ist nicht nur ein
Heiliger Österreichs, sondern
seit 1663 auch der
Nationalpatron dieses Landes.
Quelle: Chorherrenstift Klosternbg.
St.
Leopold existiert!
`St.
Klosterneuburg´ kommt!
Der althochdeutsche Name
Leopold bedeutet
`der im
Volke Kühne´.
Sein Fest feiert die Kirche am 15. November.
Der Babenberger Markgraf Leopold III. wurde um 1073 in Melk geboren und
starb 1136 in Klosterneuburg. Während der nicht enden wollenden
Auseinandersetzungen um die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches
Deutscher Nation scheint Leopold eine eher undeutliche Haltung bezogen
zu haben. Einerseits kann man darin ein hohes Maß an Klugheit erkennen,
andererseits könnte diese auch auf einen gewissen
Opportunismus
1) (Zit.) hinweisen.
Doch schlussendlich gingen er und Österreich gestärkt
aus den
Streitigkeiten zwischen Kaiser Heinrich IV. und seinem Sohn und den
Fürsten hervor.
Leopold legte wichtige Grundsteine für die katholische Prägung
Österreichs. Seine vielen Stiftungen waren von seiner festen
Religiosität getragen und sind noch heute Signale einer christlichen
Lebenswelt. Die Stiftungsurkunden für Heiligenkreuz und
Mariazell stammen aus seinem letzten Lebensjahr und verweisen
besonders auf seine ausgeprägte Frömmigkeit.
Nur wenige Wochen vor
seinem Tod konnte Leopold noch die Einweihung der Stiftskirche
von
Klosterneuburg feiern, in deren Gruft er beigesetzt wurde.
Der Habsburger
Kaiser Leopold I. ernannte den heiligen
Markgrafen 1663 zum
Schutzpatron Österreichs.
So ist der hl. Leopold auch Schutzpatron von Klosterneuburg. Seither sind immerhin 350
Jahre vergangen. Nach
350 Jahren kann doch die Stadt Klosterneuburg zu Ehren ihres
Schutzpatrons, mit einem würdigen
`St´ ausgezeichnet
werden!
Opportun
1) wird in Wikipedia
so erklärt:

„Herangetragen“ (wörtlich), „gelegen“ (figurativ), und bezieht sich auf
eine günstige Gelegenheit; der Opportunist geht weiter, er nutzt
die Gelegenheit ohne Rücksicht auf Konsequenzen.
Der Opportunismus stellt die Zweckmäßigkeit über die
Grundsatztreue. Eine abgeschwächte
Form findet
sich in der Bezeichnung
Pragmatismus- eventuell auch im
Realismus wieder.
-------------------------------
Soll die Stadt mit
einem
`Sankt´
aufgewertet
werden?

Der Urheber
dieser Idee,
Herwig Irmler,
meint
"Ja!"
-
Und nennt den Grund: `Die amtliche Bezeichnung des
Kirchenpatronats
soll
das Wort `Sankt´
oder
die Abkürzung `St.´
enthalten.
Die
Presse- Frage:
"Herr Irmler, warum soll der Stadt ein Sankt, verliehen
werden?"
H. Irmler:
"Hier einige Gründe, die ich als wesentlich
empfinde":
1.
`St.
Klosterneuburg´ bringt weniger Möglichkeit, für unsere
Stadt
den geringschätzigen Ausdruck
`Kloburg´
zu forcieren.
2. Lenkt vom
`Golfkrieg´ ab,
wenn klerikale Gedanken
vorherrschen.
3. Fügt sich sehr gut zum feierlichen Anlass der bevorstehenden
900 Jahrfeier des Chorherrenstiftes.
4. Leopold III
aus Klosterneuburg
ist seit
1485 ein
Heiliger der
röm. katholischen Kirche. Er wurde zum
Landes-
National-
und
Schutzpatron von Österreich ernannt.
5.
Der
würdige Ausdruck:
`St.
Klosterneuburg´
ist immer öfter zu
zu hören. Das
veranlasst uns, in diese Richtung nachzudenken.
6. Es geht hier um ein
einmaliges Vorhaben,
bei dem
ein für die
Stadt doch sehr ehrendes Ziel erreicht werden
kann
und
erreicht werden
soll.
7. Es ist
nicht zu erkennen, derartigen
Vorschlag
abzulehnen.
7.a:
Der
in Klburg wirkende Leopold III, ist seit 1485 ein
Heilig.
der röm.-katholischen Kirche und wurde zum
Landes- und Schutz-
patron von Österreich ernannt. Leopold
legte wichtige Grundsteine
für die katholische Prägung Österreichs.
Seine vielen Stiftungen
verweisen auf eine feste
Religiosität.
Nur wenige
Wochen vor
seinem Tod konnte der
hl. Leopold
die Einweihung der Stiftskirche
von Klosterneuburg feiern, in deren
Gruft er beigesetzt wurde. Er
war
aus dem Geschlecht der Babenberger, die 976–1246
Öst.
regierten. Somit ist
unsere
Stadt mind. 1036 Jahre alt.
Altdeutsch- bedeutet `Luitpold´-
„der Kühne im Volk“ und
damit
auch
Schützer des Volkes.
7.b:
Die neue Provinz Austria umfasst nun ganz Österreich und
Südtirol.
Da der hl. Leopold schon Landespatron war, wurde er
auch Patron
der Provinz. Leopold wurde zum österr. Namen als Poldl, Poldi und
Leopoldine.
8.
Die
auf klerikale Grundlagen beruhenden Benennungen sind nicht
zuletzt auch in einzelnen Kirchen Klosterneuburgs erkennbar. Als
Beispiel sind zu nennen:
St. Martin, St. Vitus, St.
Gertrud, St.
Leopold.
9.
So
entstand St. Pölten:
Mit der Unterwerfung der Awaren durch Karl / Großen
um
800 konnte das Christentum Fuß fassen, indem das bayrische
Benediktinerkloster hier
ein Tochterkloster errichtete.
Als Gründer werden die Brüder
Adalbert
und Ottokar
genannt. Ausgestattet mit den
Reliquien des
hl. Hippolyt.
Der Name `St. Ypolit´
sollte sich im Lauf der Jahrhunderte zu St. Pölten wandeln.
Nach den Ungarnkriegen und der Neubesiedlung des
Klosters als
Aug.
Chorherrenstift unter dem Einfluss
von Passau, erhielt St. Pölten im 11.
Jhd.
das Marktrecht.
9.a:
Wie kam es zu St. Andrä- Wördern?
!

Seinerzeit diente das im 1. Jahrhundert n. Chr.
erbaute Kastell
"Andrä- Wördern“
für Abwehrmaßnahmen. Im 4. Jahrhundert zogen sich die
Bewohner in das Kastell Asturis (Zeiselmauer) zurück.
Nach 791 wurde in Andrä Wördern ein Kirchlein
errichtet und
ihrem Königs- und Volkspatron, dem Hl. Martin, geweiht. In den nächsten Jahrzehnten war
St. Andrä Wördern wiederholt Gebiet
der
Ungarn. 1140
erscheint „St. Andrä
Wördern“,
in einer Urkunde an das Stift Kloburg! Als Zeuge wird ein
Rodolf de S. Andrea
genannt.
10.Wie
man im Leben gute und einflussreiche Menschen als Schützer
braucht, so betrachtete man die Heiligen
erst recht als Fürsprecher bei Gott und Schützer auf Erden.
Sie wurden zu Patronen
für Kirchen, Orte und Menschen.
11.Nach 20
`Sankt- Gemeinden´, allein in Niederösterreich, darf es nun
kein 21. St. geben? Das wäre aber sehr
merkwürdig!
Über 150 Ortsnamen in
Österreich haben die Beifügung Sankt: Von St. Aegid
über St. Florian bis zu St. Wolfgang.
Projekt
2) Aus Wikipedia:
Ein Projekt ist ein Vorhaben, bei dem
innerhalb einer definierten Zeitspanne ein
bestimmtes Ziel erreicht werden soll, und
das sich dadurch auszeichnet, dass es
ein einmaliges Vorhaben ist.
Ein Projekt bezeichnet
eine Gesamtheit
bestimmter Vorgänge, die Bedürfnisse
eines
Auftraggebers befriedigen.
Aus
www.oesterreich-auf-einen-blick.de
So viele Sankt-
Städte, nämlich
20!
gibt es allein in NÖ! 
In ganz Österreich dürfen sich 150 Städte eines `Sankt´
erfreuen!
St.
Aegyd am Neuwalde - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Lilienfeld
St. Andrä - Wördern - Bundesland Niederösterreich
-
Bezirk Tulln
St. Anton an der Jeßnitz - Bundesland Niederösterreich
-
Bezirk Scheibbs
St. Bernhard - Frauenhofen - Bundesland Niederösterreich
-
Bezirk Horn
St. Corona am Wechsel - Bundesland Niederösterreich-
Bezirk Neunkirchen
St. Egyden am Steinfeld - Bundesland Niederösterreich-
Bezirk Neunkirchen
St. Georgen am Reith - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Amstetten
St. Georgen am Ybbsfelde - Bundesland Niederösterreich-
Bezirk Amstetten
St. Georgen an der Leys - Bundesland Niederösterreich
-
Bezirk Scheibbs
St. Leonhard am Forst - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Melk
St. Leonhard am Hornerwald - Bundesland Niederösterreich
-
Bezirk Krems
St. Margarethen a. d. Sierning - Bundesld
Niederösterreich-Bezirk St. Pölten
St. Martin - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Gmünd
St. Martin - Karlsbach – Bundesland Niederösterreich
-
Bezirk Melk
St. Oswald - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Melk
St. Pantaleon - Erla - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Amstetten
Sankt Peter in der Au - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Amstetten
St. Pölten - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk St. Pölten
St. Valentin - Bundesland Niederösterreich -
Bezirk Amstetten
St. Veit an der Gölsen - Bundesland Niederösterreich
-
Bezirk Lilienfeld
Kirchenpatron (Patrozinium)

Der
Begriff Kirchenpatron
wird verwendet für einen Schutzheiligen einer Kirche. –(Patrozinium)
Das Kirchenpatronat ist die Schirmherrschaft eines Landes
oder
Grundherrn (auch einer Gebietskörperschaft) über eine Kirche auf seinem Gebiet.
Als Patrozinium
wird die Schutzherrschaft eines Patrons oder einer Patronin
bezeichnet, der einer Kirche unterstellt ist. Das Wort
wird auch für das Hochfest
gebraucht, an dem der Heilige gefeiert wird. (Patronatsfest).
Die amtliche
Bezeichnung eines Kirchenpatronats
(dem auch Klbg angehört) enthält entweder das Wort `Sankt´
oder die Abkürzung `St´. In diesem Zuge
wurden auch
manchmal die Vorsilben der Gemeindenamen
auf Sankt bzw.
St. abgekürzt. So kann
unsere Stadt St.
Klosterneuburg lauten.
Diese
Ortsgemeinde hat schon ein Sankt erhalten:

St.
Leopold: Wenn nun
der Weidlinger Kirche Leopold die Beifügung St. zugesprochen
wurde! - Warum nicht auch seiner Stadt - Klosterneuburg?
Noch dazu, wo doch der
Name schon mit `Kloster´ beginnt!?
Die Stiftspfarre St. Leopold befindet sich in Klosterneuburg- Weidling.
Vor dem
1. Weltkrieg sollte sie eine patriotische Heldengedenkkirche
in der Babenbergerstadt werden. 1936 erfolgte die Grundsteinlegung mit
einem Stein vom Grab des
Heiligen
Leopold, 1938 fand die Weihe statt.
Der St. Pöltener Architekt Rudolf Wondracek
verfasste die Pläne für den
Zweckbau. Nach dem 2. Vatikanischen
Konzil erhielt die
Pfarrkirche St. Leopold eine neue Ausstattung
des Künstlers
Hermann Bauch.
-------------------------------
Heilig durch Politik?

von
Kardinal
Christoph
Schönborn
Kronen Zeitung
Donnerstag, 15. November 2012
Nr. 18.879-
Niederösterreich,
Wien 19, Muthg. 2
Seite 7,
Text gekürzt.
Wie kann man in der
Politik ein Heiliger werden?
Diese Frage bewegt mich immer am Fest des
hl
Leopold. War das nur damals möglich, im Mittelalter? Oder ist auch heute
noch denkbar, inmitten
des politischen Lebens ein Heiliger zu werden?
Kann man das Leben eines mittelalterlichen Landes- fürsten mit dem eines
heutigen Politikers, überhaupt vergleichen? Nun, eines ist sicher: Auch
heute gibt
es Politiker, die `im Ruf der Heiligkeit´ gelebt
und
gestorben sind. Vor nicht ganz einem Jahr
wurde
die Sozialpolitikerin
Hildegard
Burjan
(1883-1933) in Wien selig gesprochen. Wie
war
das damals,
beim
Babenberger Markgrafen
Leopold III? Er muss auf seine
Zeitgenossen einen
tiefen, und bleibenden Eindruck hinterlassen haben.
Foto: Erzdiözese Wien
Seine über
vierzigjährige Regierungszeit hinterließ eine so gute
`Nachrede´, dass er
noch heute als Landespatron Österreichs,
insbesondere Wiens, Niederösterreichs
und Oberösterreichs
gilt und verehrt wird.
Verehrt wurde er schon zu
Lebzeiten. Man nannte ihn den `milden Markgrafen´. Wegen
seiner Großherzigkeit galt er als `Vater der Armen´. Vor
allem aber hat
er
es verstanden, sein Österreich aus den Konflikten und
Kriegen seiner Zeit
weitgehend herauszuhalten und so den Menschen den Frieden zu
sichern.
(Abtprimas Bernhard Backovsky
heute -
Zwischenerklärung zum Thema:
„In Klosterneuburg leben Menschen mit vielen
Glaubensanschauungen.
Bei Weitem nicht alle Bürger haben
Bezug zum Heiligen Leopold.")
Und deshalb darf Ihm keine
Ehrerbietung entgegengebracht werden?
(H. Irmler)
Zwei
der 18 Kinder des Hl. Leopold waren Bischöfe: Otto von
Freising und
Konrad von Salzburg.
Aber auch sein Nachfolger Herzog Heinrich II., genannt `Jasomirgott´.
Aber all das erklärt noch nicht, warum Leopold zum Heiligen
wurde.
Da mag die
heutige Schriftlesung aus der Bibel, aus
dem alten Testament, hilfreich sein. Denn sie
nennt die
Tugend, die wohl in der Politik am meisten gebraucht wird:
Die Weisheit.
"Glücklich der Mann, der Weisheit
gefunden- der Mann, der Einsicht gewonnen hat."
(So wie unser Hl. Leopold)
Was ist das, die Weisheit? Warum preist sie die Bibel so
hoch? Warum gilt sie für wichtiger als alles andere, als
Reichtum und Erfolg? Wann sprechen wir von einem
weisen Menschen?
Nicht dann wenn einer möglichst schlau ist, alle Tricks der
Politik,
der Wirtschaft, der Werbung beherrscht! Auch dann
nicht, wenn einer es geschickt versteht,
in jeder Situation seinen Vorteil zu finden.
Weise nennen wir Menschen,
die Dinge im rechten Maß -zu sehen und zu behandeln verstehen.
Wie kommt man dahin? Wohl letztlich dadurch, dass man
alles im Licht Gottes
zu
sehen versucht. Auch die vielen kleinen und großen Dinge
des Alltags.
So auch
die Entscheidungen
-
was zu tun und was zu lassen ist.
Der heilige Leopold wurde auch "der Fromme" genannt. Nicht
"bigott", nicht
frömmelnd war er, sondern ein Mann, der
mitten in seinem politischen Alltag an
der Quelle der
Weisheit blieb. Sein Wirken hatte deshalb nachhaltigen
Erfolg.
Das zeigen unter anderem
seine drei Klostergründungen, die bis heute blühen:
Klosterneuburg, Heiligenkreuz und Klein Mariazell,
das prächtig neu auflebt.
Ich meine, wir sollten weniger auf
unsere Politiker
schimpfen, sondern
mehr für sie
beten. Heiliger Leopold,
bitte für sie - und für uns...
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`Das allein ist Grund - Klosterneuburg ein würdiges
St. voran zu setzen´, sagen die
Leser dieser Seite...
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Die Kleine Klbg Zeitung:
Donnerstag, 26. Nov. 1998
Seite 8
Der `heilige´ Leopold von Zeiselmauer
Bericht: Herwig Irmler
Zeiselmauer,- Er hatte die Idee, auch im Tullnerfeld ein Leopoldifest zu
veranstalten. Der heute 59-jährige Gemeinderat Leopold Weiß. Schließlich
kann der Landespatron nicht allein von Klosterneuburg in Anspruch
genommen werden.
Mittlerweile gehört es zu einem beliebten
Treff für jung und alt. Von weit und breit kommen die Menschen, denen an
Humor und Geselligkeit etwas liegt. Stände mit Advent- und
Weihnachtsbasteleien, ein Bioladen, Honig aus örtlicher Imkerei und
natürlich Getränke aller Art und leckere Bissen vervollständigen das
Vergnügen. Unterstützt wird der von den Ortsbürgern liebevoll als
`heiliger Leopold´ bezeichnete GR Weiß von seinem Amtskollegen Adolf
Löschl, der sich ebenfalls von der Stunde Null an für die Öffentlichkeit
engagiert. Dass natürlich ohne der benachbarten `Oberhäupter´,
Bürgermeister Josef Mayer aus Zeiselmauer und dem neuen Bürgermeister
Hermann Grüssinger, nichts geht, ist keine Spitze gegen die beliebten
Persönlichkeiten. Im Gegenteil Sie legen ja selbst Hand an, wenn es gilt
für die Bevölkerung zu wirken.
Zuletzt haben die Menschen erkannt: `Ein Meyer kommt selten allein´. Und
da steht er schon an seinem
`EU-Export-Stand´, Heino Mayer aus der
lieblichen schwäbischen Stadt Holzgerlingen. Dass er eine gute Ergänzung
zum `Heiligen Leopold´ ist, wird klar, wenn man weiß, dass er sich
erfolgreich als Wohltäter übt. Selbstlos und aus eigenem Antrieb bringt
der Friseur aus Holzgerlingen seinen selbst vergorenen Obstmost.
KLOSTERNEUBURG
NÖN
- 08.05.2014, 08:20
Herrschersitz in Neuburg
Stift-Serie / Anlässlich des 900-jährigen Jubiläums des Stifts
begibt sich die NÖN auf eine Zeitreise zurück zu den Ursprüngen
des Klosters und zur Gründung durch Markgraf Leopold.
Der
Erzherzogshut
ist
einer der Schätze des Stifts Klosterneuburg. Im
Jahr 1616 stiftete Maximilian III. die heilige Krone an das
Kloster, wo sie auch heute noch besichtigt werden kann.
Janos
Stekovics, Bildarchiv Janos Stekovics
KLOSTERNEUBURG / Ein Hochaltar, der die Touristen
anlockt. Sammlungen an zeitgenössischer Kunst, die die Besucher
zum Staunen bringen. Zwei Türme, die das Stadtbild schmücken:
Das Stift Klosterneuburg ist aus der Babenbergerstadt nicht mehr
wegzudenken. Und das verdanken wir einem Mann: Leopold III. Der
Markgraf ist für die Gründung des Stifts verantwortlich.
Ein Sprung zurück ins Mittelalter: Die österreichischen
Markgrafen der Familie der Babenberger zogen immer weiter in den
Osten. Im Jahr 1113 kam der regierende Markgraf Leopold III.
nach Neuburg, dem heutigen Klosterneuburg. Hier wollte der
Babenberger seinen Herrschersitz aufbauen.
Unterstützt wurde er in seinem Vorhaben von seiner Gattin Agnes,
der Tochter Kaiser Heinrichs IV. Sie brachte hohes Ansehen und
eine wertvolle Mitgift in die Ehe. So konnte er die bestehende
Burg in eine prächtige Residenz ausbauen. Der Grundstein für die
monumentale Stiftskirche wurde am 12. Juni 1114 gelegt.
Leopold III.
wollte Bischofssitz in Neuburg
Mit dem Stift hatte Leopold
III. Besonderes vor: Er beabsichtigte, Neuburg zu einem
Bischofssitz zu machen und wählte seinen ältesten Sohn Otto für
das Bischofsamt aus — sehr zum Leidwesen der Bischöfe von Passau
und Salzburg. Otto selbst machte seinem
Vater einen Strich durch die Rechnung: Während seines
Theologiestudiums in Paris trat der junge Babenberger einem
Zisterzienserkloster bei.
Die beiden Bischöfe überzeugten Leopold III., das Stift in
Neuburg in ein Kloster von Augustiner Chorherren umzuwandeln.
Inzwischen baute er den
Großraum von Wien zu einem landesfürstlichen Zentrum aus. Somit
war sein Herrschersitz nicht nur ein kirchliches Zentrum,
sondern auch
eine Metropole für Verkehr und Handel. Nach dem Tod Leopolds III. am 15. November 1136
endete die Ära Klosterneuburgs als Herrschersitz. Leopolds Sohn
Heinrich II., der erste Herzog von Österreich, schlug seinen
Sitz in Wien auf.
Klosterneuburg und Korneuburg
entstehen
Herzog Leopold VI. folgte den Spuren
seines Urgroßvaters Leopold III. Nach seinem Regierungsantritt
1195 zog er in die Neuburger Residenz. Er baute die Burg seines
Vorfahren aus und errichtete eine prunkvolle Residenz gegenüber
dem Stift.
Nach den Babenbergern fiel die immer größer werdende Stadt den
Habsburgern in die Hände. Herzog Albrecht, der für seinen Vater
Rudolf als Statthalter regierte, teilte die
Stadt jenseits der Donau. Markt und Gericht blieben beim neuen
Siedlungsteil — nämlich Korneuburg. Der älteren Siedlung um das
Stift — Klosterneuburg — wurde ein neues Stadtrecht verliehen.
Der fromme Markgraf Leopold III. fand auch unter den Habsburgern
viele Verehrer. Wallfahrten führten die Herrscher an seine
Grabstätte im Stift. Nach Leopolds Heiligsprechung im Jahr 1485
wurde der Markgraf noch mehr bewundert als zuvor.
Aus Verbundenheit zum Stift stiftete Erzherzog Maximilian III.
den österreichischen Erzherzoghut an das Stift. Vergleichbar mit
der Stephanskrone in Ungarn wollte
Maximilian eine heilige Krone für das Erzherzogtum Österreich,
nämlich die Leopoldskrone. Und diese Leopoldskrone sollte
ständig am Grab des Landespatrons aufbewahrt werden. Auch heute
noch können Besucher den Kopfschmuck an seinem ursprünglichen
Ort finden und in der Schatzkammer besichtigen.
Von
Claudia Wagner
- See more at:http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/klosterneuburg/top
-KLOSTERNEUBURG-Kloster-Herrschersitz
in Neuburg
art2657,534379#sthash.
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Jetzt geben wir
das Wort dem Gesetz
Gemeinden in NÖ
Wikipedia
Die 2.100
Gemeinden
in
Österreich
(Stand 1. Mai 2015) sind die unterste Ebene der
Verwaltungsgliederung
und sind in der
Bundesverfassung
verankert. Grundsätzlich
gehört nach Artikel 116 Absatz 1 des
Bundes-Verfassungsgesetzes
in Österreich jede Fläche im Staatsgebiet einer Gemeinde an. Es
gibt keine
gemeindefreien Gebiete
wie
in anderen Staaten.
Auch die Bundeshauptstadt
Wien
und die anderen
Statutarstädte
sind Gemeinden, jedoch weichen deren Organisationsstrukturen und
Aufgaben
erheblich von den „gewöhnlichen“ Gemeinden ab.
Bezeichnungen
Die Gemeinde als
Gebietskörperschaft
der
Kommunalebene
wird in Österreich allgemein Gemeinde genannt, im
Bundes-Verfassungsgesetz
Ortsgemeinde. Gelegentlich wird zur Präzisierung die
Bezeichnung politische Gemeinde verwendet – zum Beispiel um die
Unterscheidung zwischen (politischer) Gemeinde und
Katastralgemeinde
(Vermessungseinheit) zu verdeutlichen.
Als Synonym bezeichnet man die Gemeinde auch als
Kommune.
Vor
allem spricht man von kommunalen Einrichtungen oder
Kommunalsteuern.
Die kommunale Verwaltungsebene entspricht
LAU 2
in der europäischen
NUTS-Systematik.
Allgemeines
Rechtlich besteht
kein Unterschied zwischen kleinen und großen Gemeinden. Eine
Gemeinde
kann aus
mehreren Orten bestehen. Die Unterteilung einer Gemeinde in
Katastralgemeinden
ist eine historische,
die aus dem
Grundbuch
herrührt. So kann es vorkommen, dass eine Gemeinde nur
aus einem Ort, aber aus mehreren Katastralgemeinden besteht.
Andererseits ist es möglich, dass eine Gemeinde aus zahlreichen
Katastralgemeinden besteht, die ihrerseits wieder aus einem oder
mehreren Orten bestehen. Abhängig ist die Unterteilung oft vom
Zeitpunkt jeweiliger Gemeindereformen und damit verbundenen
Zusammenlegungen.
Die Verwaltung wird
auch als Gemeindeverwaltungsbehörde bezeichnet.
Die Aufgaben einer Gemeindeverwaltung werden in der
österreichischen Bundesverfassung
und in den jeweiligen Gemeindeordnungen geregelt,
die Landesgesetze sind.
Dabei wird zwischen gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben einer
Gemeinde unterschieden. Statutarstädte nehmen neben den Aufgaben
einer Gemeinde auch solche der
Bezirksverwaltung
wahr; die Gemeinde Wien zusätzlich
die
Landesaufgaben.
Gemeinden sind vollständige
Rechtspersönlichkeiten
(als
Gebietskörperschaften),
und können für
die Erledigung ihrer Angelegenheiten sowohl
Firmen,
als auch
Gemeindeverbände
gründen.
Geschichte
Eine der heutigen ähnliche Form der Gemeinde gibt es in
Österreich erst
seit dem von Kaiser
Franz Joseph I.
am 17. März 1849 als Kaiserliches Patent für ganz
Cisleithanien,
also alle nichtungarischen Länder des
Kaisertums Österreich,
erlassenen provisorischen Gemeindegesetz. Bis dahin standen die Aufgaben der Gemeinden unter der
Verantwortung
des jeweiligen Grundherrn (Ausnahmen bildeten dabei teilweise
die Städte und Märkte), doch wurden die Grundherrschaften
1848/49 infolge der
Revolution 1848
aufgehoben.
Die nächste Regelung der Materie für ganz Cisleithanien erfolgte
am
5. März 1862 mit dem von Kaiser und
Reichsrat
erlassenen Gesetz, womit die grundsätzlichen Bestimmungen zur
Regelung des Gemeindewesens vorgezeichnet werden; es wurde
von der Verwaltung als Reichsgemeindegesetz bezeichnet,
um es von den auf seiner Basis durch Landesgesetze erlassenen
Gemeindeordnungen zu unterscheiden.
Der am 30. Oktober 1918 entstandene Staat
Deutschösterreich
beschloss
in seiner
Provisorischen Nationalversammlung
am 18. Dezember 1918, dass das aktive und passive Wahlrecht
ohne Unterschied des Geschlechtes ausgeübt wird. Frauen
waren nun bei Wahlen gleichberechtigt. Außerdem waren jetzt auch
auf Landes- und Gemeindeebene alle Männer wahlberechtigt. Bis
dahin war das 1907 gesamtstaatlich eingeführte allgemeine und
gleiche Männerwahlrecht von Ländern und Gemeinden
nicht nachvollzogen worden.
Im am 10. November 1920 in der Republik Österreich in Kraft
getretenen
Bundes-Verfassungsgesetz
wurden wiederum nur Grundsätze für
die Struktur der Gemeinden bestimmt; Details waren wie bis dahin
der Landesgesetzgebung überlassen.
Vom
15. September 1938 bis zum Ende des
Zweiten Weltkrieges
galt die deutsche Gemeindeordnung. Mit Art. 1 des
Verfassungs-Überleitungsgesetzes vom 1. Mai 1945 wurde
demokratisches österreichisches Verfassungsrecht
wiederhergestellt.
§ 34 der Vorläufigen Verfassung vom 1. Mai 1945 verwies
auf durch Gesetz zu erlassende Landgemeindeordnungen und
Städteordnungen.
Im Wesentlichen wurden im Laufe des Jahres 1945 die gesetzlichen
Regelungen (Gemeindeordnungen) der Ersten Republik vor 1934
wieder in Kraft gesetzt. 1962 wurde im
Nationalrat
die Verfassungsgesetznovelle
1962 verabschiedet. Sie enthielt grundsätzliche Bestimmungen der
Gemeindeselbstverwaltung, unter deren Beachtung die
Bundesländer
ihre Gemeindeordnungen in Landesgesetzen festzulegen hatten. Die
Novelle bezog sich implizit auf die
Europäische Charta der Gemeindefreiheiten,
die 1954 von den europäischen Gemeinden in
Versailles
verabschiedet wurde. (Sie wurde durch die von Österreich
ratifizierte, 1988 in Kraft
getretene
Europäische Charta der kommunalen
Selbstverwaltung
international rechtsverbindlich vereinbart.)
Unabhängig davon wurden in der zweiten Hälfte des
20. Jahrhunderts in einigen Bundesländern Gemeindereformen
durchgeführt, bei denen vielfach Gemeinden zusammengelegt
wurden.
Die Gemeinden erhielten meist den Namen der größten
Katastralgemeinde,
aber auch neue Gemeinde-namen entstanden. Die Katastralgemeinden
behielten meist ihre alten Namen.
Diese Zusammenlegungen sind aber immer wieder auf Widerstand in
der Bevölkerung gestoßen, weil die Bevölkerungsstrukturen nicht
zusammen passten oder manche Katastralgemeinden sich
benachteiligt fühlten. So wurden manche zusammengelegten
Gemeinden auch nach Jahrzehnten wieder geteilt. Es gibt auch
nach wie vor Kleinstgemeinden mit weniger
als 100 Einwohnern.
In der
Steiermark
hat sich die Landesregierung 2011 dazu bekannt, im
Zuge einer Verwaltungsreform die Zahl der Bezirke und der
Gemeinden beträchtlich zu reduzieren. Auslöser dieser
Bestrebungen war die hohe Verschuldung des Bundeslandes und die
daher bestehende Notwendigkeit, wesentliche Einsparungen im
Verwaltungssektor zu Stande zu bringen.
Die Zusammenlegung der Bezirke erfolgte 2012, die der Gemeinden
wurde 2015 wirksam.
Aufgaben
Gesetzliche Aufgaben
Die Gemeinden haben eine Reihe von Aufgaben
wahrzunehmen, die ihnen durch Bundes- oder Landesgesetz
übertragen sind.
*
Verwaltung der Gemeindefinanzen
*
Brandschutz
und
Rettungswesen
*
Straßenbau und
Erhaltung der Gemeindestraßen (siehe
Straßensystem
in Österreich)
*
Schulerhalter von
Volks-
und
Hauptschule/
Neue
Mittelschule,
Sonderschulen
und
Schulen des
Polytech-
nischen Lehrganges
*
Meldewesen
*
Matrikenwesen (Führung der Personenstandsbücher,
siehe
Standesamt)
*
Örtliche Raumplanung
(Gemeindeplanung)
*
Örtliche Sicherheitspolizei
*
Örtliche Baupolizei
Teilweise fallen diese Aufgaben in den eigenen Wirkungsbereich.
Dabei sind die Organe der
Gemeinden an keine Weisungen staatlicher Behörden gebunden. Die
staatlichen Behörden können in diesen Fällen
nur eine Rechtsaufsicht ausüben.
Darüber hinaus besteht ein übertragener Wirkungsbereich. In
diesen Angelegenheiten ist der Bürgermeister – der in
Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereich ausschließlich
zuständig ist – an die Weisungen der zuständigen staatlichen
Behörden (Bundesbehörden, Landesbehörden) gebunden.
Freiwillige Aufgaben
Neben den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben können
die
Gemeinden im Interesse ihrer Bürger auch weitere Aufgaben
übernehmen. Beispiele für solche Aufgaben wären: Die
Errichtung von: Gemeindewohnungen, Gemeindewachkörpern,
öffentliche
Wasserleitung...
Um wichtige Aufgaben
effizienter durchführen zu können, wird von
Gemeinden in vielen Fällen die Möglichkeit genutzt, sich
freiwillig zu
Gemeindeverbänden
zusammenzuschließen. Das geschieht etwa im Schulwesen
(Schulgemeinde/Schulsprengel), im Rahmen der kommunalen
Abfallwirtschaft
(Abfallverbände), im Sozialhilfewesen (in einigen Bundes-ländern
in Form von Sozialhilfeverbänden; zumeist auf Bezirksebene) oder
im Abwasserwesen zu Abwasser-verbänden. Häufig schließen sich
Gemeinden auch zu einem
Staatsbürgerschaftsverband
oder
Standesamtsverband
zusammen.
Organe der Gemeinde
Die Organe der
Gemeinde sind:
Der Gemeinderat
(in Vorarlberg und Salzburg: „Gemeindevertretung“), der
in geheimer und direkter Wahl gewählt wird,
ist das beschließende und
überwachende Organ. Er setzt sich aus den
Gemeinderäten zusammen. Eigentlich werden bei der
Gemeinderatswahl Listen von Wahlparteien gewählt. Diesen werden
dann nach dem
d'Hondtschen Verfahren
im Verhältnis der erzielten Wählerstimmen die Mandate zugeteilt.
Nur Personen, die auf dem Wahlvorschlag einer Wahlpartei
kandidiert
haben, können in den Gemeinderat einberufen werden.
*
Der
Gemeindevorstand
(in Stadtgemeinden - „Stadtrat“, in Städten mit
eigenem Statut
„Stadtsenat“), der aus der Mitte der Gemeinderäte gewählt
wird, ist das vollziehende Organ im eigenen Wirkungsbereich. Er
besteht aus dem Bürgermeister, den Vizebürgermeistern und weiteren
Mitgliedern.
*
Der
Bürgermeister
ist das vollziehende
Organ im übertragenen Wirkungsbereich. Der Bürgermeister
wird je nach
Bundesland entweder vom Gemeinderat oder in direkter Wahl
gewählt. Die Direktwahl der
Bürgermeister gibt es
derzeit in sechs Bundesländern:
Burgenland,
Kärnten,
Ober-österreich,
Salzburg,
Tirol
und
Vorarlberg.
Für einzelne Ortsteile kann als direkter
Vertreter des Bürgermeisters vor Ort ein Ortsvorsteher, der auch
aus dem Kreis der Gemeinderäte stammen kann, eingesetzt werden.
Gemeindeaufsicht
Die Gemeinden
unterliegen der Rechtsaufsicht durch das Land, die von der
Landesregierung und
teilweise auch von den
Bezirkshauptmannschaften
ausgeübt wird. Die Gemeindeaufsicht soll sicherstellen, dass die
Gemeinde die für sie geltenden Gesetze und Verordnungen nicht
verletzt, sie ihren Wirkungsbereich nicht überschreitet und sie
ihre Aufgaben erfüllt (Art. 119a
B-VG).
Darüber hinaus prüft die Gemeindeaufsicht die ordnungsgemäße
Finanzgebarung
der Gemeinden. Gemeinden mit
zumindest 10.000 Einwohnern unterstehen nach
Art. 127a
B-VG auch
der Kontrolle
durch
den
Rechnungshof.
Nach
Art. 127c
B-VG können die Länder die Gemeinden mit weniger als 10.000
Einwohnern der Kontrolle eines eventuell bestehenden
Landesrechnungshofes unterwerfen.
Interessenvertretung von Städten und Gemeinden
Die Vertretung der
Städte und Gemeinden gegenüber dem Land und dem Bund sind der
Österreichische Städtebund
und der
Österreichische Gemeindebund.
Beide Interessenvertretungen sind seit 1988 durch Verankerung in
der Bundesverfassung dazu berufen, die Interessen der Städte und
Gemeinden zu vertreten. Während der Österreichische Städtebund
bereits 1915 gegründet bzw. 1946 wiedergegründet wurde, kam es
beim Österreichischen Gemeindebund
1947 zur Gründung. Städtetage als Spitzentreffen der Städte gab
es bereits seit 1887, den ersten Österreichischen Gemeindetag
beging man 1948.
Die Doppelmitgliedschaft bei beiden Organisationen ist möglich.
Für die Mitgliedschaft im Städtebund ist es nicht unbedingt
nötig, dass eine
Gemeinde auch den Titel Stadt trägt, auch Märkte und Gemeinden
mit über 10.000 Einwohnern werden durch den Städtebund vertreten
(z. B. die Marktgemeinde
Lustenau).
Gemeindename
- Siehe auch:
Ortsname
Der Gemeindename ist
in den meisten Fällen identisch mit dem Namen des größten Ortes.
Im Zuge der verschiedenen Gemeindereformen können sie aber einen
künstlichen, das heißt relativ neuen Namen erhalten
haben, beispielsweise durch Anhängen einer Zusatzinformation zur
leichteren Lokalisierung, vor allem, wenn es sich um einen
häufigeren Ortsnamen handelt. Auch Doppelnamen von zwei gleich
großen Siedlungen kommen
vor. Falls der Gemeindename nicht einem Siedlungsnamen
entspricht,
kann man diesen auf kaum einer Landkarte oder einer Ortstafel
finden.
Aber auch bei den Schreibweisen gibt es Eigenheiten. So können
die Schreibweisen in den Registern der
jeweiligen Landesregierung von den
geografischen Schreibweisen des
Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen
leicht differieren. Beispielsweise werden Bindestriche einmal
weggelassen, im anderen Fall hinzugefügt, dasselbe gilt für
Präfixe wie St. und
Sankt. Auch die s-Schreibweise kann differieren, so dass ein
Ortsname einmal mit ß, das andere Mal mit ss
geschrieben wird. Präfix ist dem
Wortstamm vorangestellt. `St.
Kloburg´ Suffix - folgt dem Stamm...
Beispiele
Brand-Laaben:
Die Gemeinde besteht aus den beiden Katastralgemeinden Brand
und Laaben und noch einigen kleineren Orten zusätzlich.
Klosterneuburg-Kierling:
Die Gemeinde besteht aus den beiden
Katastralgemeinden Klosterneuburg und Kierling -
und noch einigen kleineren Orten zusätzlich.
>
Annahme und möglicher Vorschlag...
Zwettl-Niederösterreich:
Im Gegensatz zu dieser offiziellen Bezeichnung -
wird im Alltag nur von Zwettl gesprochen. Und eine der 61 Katastralgemeinden heißt Zwettl
Stadt.
Politik 25
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