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Ehrlichkeit währt am längsten!
Das Prinzip der folgenden Darstellung kann von diesem durchaus begrüßenswerten Leitspruch nicht ausgehen.
Wie empfinden Sie das - werte Leser von Klosterneuburg1?

Bauvorhaben:
Lärmschutz entlang der Franz Josefs Bahn,
sowie Sanierungen am bestehenden Lärm-
schutz der Landes-
straße
B14 - sollen
einen langfristigen
Schutz des Erholungs- bzw. Wohngebietes, 

und die
Erhaltung der Lebensqualität sichern.

Bauzeit:Baukosten:
€ 2,5 Mio.

2005 bis 2008
 

 

Bauvorhaben:
300 Stellplätze soll für kostenlose Benützung angeboten werden.
Parkplätze teilweise im Niveau des Bahnsteiges (sowie Behinderten-Parkplätze). Direkte Zufahrt von und zu der Umfahrung- mit
Park& Ride Funktion. Bauzeit:


2005 bis 2007
Baukosten: € 4 Mio.

 

Bauvorhaben:
Der Wegfall des Bahn-schrankens durch die
Errichtung eines Kreis-verkehrs,
verhindert  
künftig Wartezeiten und gewährt einen flüssigen Verkehr
bei der Zu-
und Abfahrt zum Be-
triebsgebiet

Bauzeit:
Mitte 2005 bis 2008
Baukosten: € 19 Mio.

 
Bauvorhaben:
Absoluter Hochwasser-schutz am Niedermarkt,
sowie hochwasserfreies Parkhaus am Bahnhof Kierling.
Aber auch trockenes Gewerbegebiet in der Stadt.

Bauzeit:2006 bis 2007
Baukosten
: € 1 Mio.
 
 

Fazit- bzw. Resümee:
Rechnen wir diese
Euro- Beträge zusammen, die nun
dem Bürger zu seinem Vorteil von der `Kloburger Stadtge-meinde´ versprochen
werden,
ergibt das die stolze Summe von
28 (!) Millionen Euro!
Das erscheint doch wirklich als unglaubliche Zumutung - wenn die Meinung vertreten würde, dass die Bürger Klosterneuburgs diese Vorgabe für "bare
Münze" erkennen sollten.
Also ich gehöre nicht dazu. Nicht einmal wenn man
mir derartige Summen schriftlich nachweisen wollte. Ich würde sie für "getürkt" ansehen.
Wobei es mir gleichzeitig leid täte, sollte ich mich mit meiner
Ungläubigkeit hier wider erwarten geirrt haben!!!???

Gehört doch zur Beurteilung dieser Vorgaben die Tatsache berücksichtigt,
dass
die Stadt großteils gar keine Zuständigkeit, Pflicht oder Notwendigkeit nachzuweisen hat, diese Kosten selbst übernehmen zu müssen!
Weil dies einfach nicht der
Realität und Wahrheit entspricht.
Ausgenommen die Stadtplatz-Zone und die ehemalige B14 bis Weidling gehören heute zur örtlichen Erhaltungs-Pflicht. Aber nicht einmal für diesen Regional-
Bereich dürfte sich die Stadt finanziell betätigen!?
Andere, glaubhafte Erkenntnisse werden an dieser Stelle gerne veröffentlicht.
Werter Leser und werte Leserin: Schreiben Sie an:  lion@aon.at 
Danke für die Informationen!

Es dauerte tatsächlich nicht lange,
bis die glaubwürdige Wahrheit ans Tageslicht
kam. Ein Klosterneuburg1 Leser teilte uns u.a. mit:
"Da wegen der Umfahrung die Stadtzone ihre "Führungsstruktur als B14 verlor, wurde diese
Fahrbahn zur Gemeindestraße
. Unter diesen Bedingungen
müsste die Stadt - die Sanierung
der ehemaligen
B14 selbst bezahlen.
Die Stadtpolitiker überlegten sich, wegen der hohen Renovierungskosten sich einer
"Finte"
zu bedienen. So wurde zwischen Land und Stadt vertraglich festgelegt, dass
das Land Niederösterreich die Generalsanierung, inklusive der Neuplanung des
Stadtzentrums,
zu übernehmen hat.
Auffallend auch, dass die Info- Plakatausführung keine Detail-Infos über Maßnahmen
und Kosten enthält. Mit gutem Grund. Das Land wird sich selbst die vorzunehmenden Maßnahmen auftragen. Und die Experten lassen erkennen, dass sich die Gesamtkosten
der Renovierung auf mindestens
30 (!) Millionen Euro! belaufen werden.
Nur € 500.000,- der letzten 2 Mio Euro teueren Teilstrecke `Kierling - Weidling´ sollen
vom Land NÖ bezahlt werden.
€ 1 1/2 Mio zahlt daher schon wieder die Stadt. Ich hätte
bis heute nicht geglaubt, dass Kloburg so reich ist. Und ich glaube es auch morgen nicht.
 
Erklärungen:
1
Die Finte (aus dem Italienischen) bedeutet so viel wie Ausflucht oder Täuschung.
Eine Finte ist eine Aktion, die dem
Gegner eine Absicht suggeriert, um diesen zu einer vorhersehbaren Reaktion
zu bewegen. Führt der Gegner seine Reaktion aus, ist dies eine günstige Gelegenheit, die
eigentlich beabsichtigte Aktion auszuführen. Finten sind nur dann erfolgversprechend, wenn sie nicht
als solche zu erkennen sind. Sie müssen überzeugend vorgebracht werden und nicht zur Gewohnheit
werden, da sie sonst als Täuschungsversuch erkannt werden können und so den Fintierenden in Gefahr bringen.Wikipedia

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