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Aktuelle Problem-Bereiche Kloburgs, verlangen Lösungsprofile   
Radfahrer an der Ochsnerpromenade rufen um Hilfe!
                                                            Neu - Fortgesetzt!                    
      Programm 2010 als Baustein für VP-Modellstadt  Jänner 2005

In ihrer Eingabe für mehr Rücksicht auf die schwachen Verkehrsteilnehmer,

wie Fußgänger und Radfahrer, verfasste die Fachgemeinschaft, eine Eingabe an die Stadt, in der sie u.a. schon 1996, einer mündlichen Intervention an Bürgermeister Dr. Schuh am 2.6.1998, schriftlich wiederholt am 29.5.2001 darauf verwies, dass die
„Kooperations-gemeinschaft- Klosterneuburg“ - KOGE-KLBG, den „Vorschlags- Antrag“ gestellt hatte, Radwege, bzw. kombinierte Anlagen für Radfahrer und Fußgänger, gegenüber den Autofahrern Vorrangsrechte einzuräumen.


Solch zwingende Notwendigkeiten genießen auch eine gesetzliche Deckung.
Unter „Vorrang für den Schwächeren“, hat die KOGE-KLBG 2001 darauf hingewiesen,
dass der schwächere Verkehrsteilnehmer Vorrang zu genießen hat.
Damals wurde in der Eingabe u.a. zitiert:  Landshauptmann Siegfried Ludwig hat schon 1988 im Handbuch zur Gestaltung von Straßenraum verlauten lassen: „Als wesentliche Erneuerung begrüße ich besonders den Schutz der „schwachen“ Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer vor den Stärkeren.“ Und der regierende Landeschef Dr. Pröll hat eine „Schutzengel“- Aktion ins Leben gerufen. Natürlich nicht für die starken Autofahrer sondern ebenfalls für die schwachen Verkehrsteilnehmer.

Wie im nebenstehenden Bild erkennbar, wird durch das Gefahrenzeichen „Achtung – Radweg kreuzt“, den Autofahrern aus den Nebengassen zur Ochsnerpromenade, die parallel zur B14- Kierlinger Straße verläuft, der Vorrang genommen. Um diese Maßnahme zu unterstreichen, sind die Radfahrer am bez. Rad- und Fußweg mit einer Stopp-Tafel konfrontiert. Eine nicht konform gehende Auslegung der Straßenverkehrsordnung. In diesem gegebenen Fall ist es unerheblich ob „Radfahrer die Seitengasse kreuzen“, weil
sie ohnehin stehen bleiben müssen.

Sie müssen einem kommenden Fahrzeug den Vorrang einräumen, da sie sonst mit einer Verwaltungsstrafe zu rechen haben. Ein Beweis dafür, dass dem Gefahrenverkehrszeichen „Andere Gefahren“ an dieser Stelle eine gänzlich falsche Funktion zugewiesen wird.
Dieses Zeichen nach § 50 16., StVO kündigt andere, als in Z.
1 bis 15 angegebene Gefahrenstellen an. Zit. „Auf einer Zusatztafel unter dem Zeichen
kann die Gefahr näher bezeichnet werden, wie etwa Bankett nicht befahrbar, Holzbringung, Lawinengefahr, Wasserschutzgebiet u. dgl.“
Eine wie im Bild dargestellte Zusatztafel „Radweg kreuzt“ unter dem Gefahrenzeichen „Andere Gefahren“ ist gesetzwidrig- auch dann wenn wie die Stadtgemeinde schon mehrfach in Antwortschreiben betonte, diese Verkehrszeichenverfügung von einem Sachverständigen der Bezirkshauptmannschaft so entschieden wurde.
Gesetzlichkeiten sind nicht nach einer personellen Entscheidung zu befolgen, sondern nur nach dem Gesetzbuch anzuwenden. Und so ist statt der Tafel „Andere Gefahren mit dem Zusatz „Radweg kreuzt", das Gefahrenzeichen Z. 11a. „Radfahrerüberfahrt“ anzuwenden.
Im Zuge einer solchen sinnvollen und einzig richtigen Verfügung sind dann die „Stop“-Tafeln an der Ochsnerpromenade zu entfernen.
 
Bgm- Dr. Gottfried Schuh erkannte am 3. Juli 1998 folgendes zu diesem Sachverhalt:
"Der Radweg Kierlingtal wurde in letzter Zeit mehrmals von der Verkehrsbehörde bzw. unseren eigenen Sachbearbeitern geprüft. Dabei wurde immer wieder einhellig festgestellt, dass die Sicht für die aus den Nebengassen kommenden Autofahrer infolge hoher Mauern bzw. Zäune stark behindert wird und daher den Autofahrern bei diesen Einmündungen der Vorrang gegeben werden soll. Für Radfahrer ist die Sicht in die Kreuzungen und somit das Halten leichter möglich. Im Gegensatz zum Kierlingtaler Radweg herrschen beispielsweise am Wiener Ring-Radweg wesentlich andere Sichtverhältnisse. Somit will die Verkehrsbehörde zum Schutz der Radfahrer an der gegenwärtigen Lösung festhalten."
 

Dem Tohuwabohu entlang der Ochsnerpromenade widmete sich u.a. auch der ÖAMTC in seinem "Hoppala" vom Juli 1998. (H. Irmler)

Längst ist nach der StVO ein Rad schiebender Fußgänger kein "Rad fahrender" Verkehrsteilnehmer mehr, sondern ein Fußgänger, der jetzt auch am Gehsteig sein Rad schieben darf. Ein Fußgänger hat aber bisher nirgendwo ein Halt bei einer Stop-Tafel  befolgen müssen. Nur in Klosterneuburg ist das "gesetzeskon-form". Hier kann es sich doch nur um einen Irrtum handeln.
 
Reaktionen :
Aber Herr Schuh,
der Autofahrer aus den Seitengassen hat doch gar keinen Vorrang. Wo ist das Vorrang- Taferl? Dem Autofahrer wurde doch ein Gefahrenzeichen mit Zusatz- "Radweg kreuzet" verordnet. Und nicht einmal das stimmt. An dieser Stelle hat die Tafel keine gesetzliche Deckung. Aber wie auch immer, der Autofahrer aus der Quergasse muss auf den Radfahrer-Querverkehr achten. Oder? Dass der Radfahrer mit einer Stop-Tafel beglückt wird, weiß, bzw. sieht der Autofahrer doch nicht! Und dass dem Radfahrer das Anhalten leichter möglich ist als einem Autofahrer, davon habe ich noch nie gehört. Ich kann nur bitten: "Beenden Sie umgehend diesen "Schild-bürgerstreich" !!!

-mik-Verkehrssprecher Herwig Irmler-

Leider
werden von der Mehrzahl der Radfahrer die ihnen jetzt schon zugestandenen Recht schamlos ausgenützt. Als Anrainer des Treppelweges muss ich immer wieder sehen, dass Radfahrer mit viel zu hohem Tempo auf dem auch von Kindern und Fußgängern benutzten Treppelweg unterwegs sind. Ich wurde schon Zeuge, wie Fußgänger von Radlern mutwillig angerempelt und zu Sturz gebracht wurden. Schimpftiraden von Radfahrern sind leider an der Tagesordnung. Fahrverbote oder Rechtsvorrang wird von den Radlern grundsätzlich ignoriert.
muss leider anonym bleiben abbbb@b.at

Abt. GA IV/3 Tiefbau
schreibt der MIK: Sehr geehrte Frau Vitovec! Vorab möchte sich die Stadtgemeinde Klosterneuburg bei Ihnen bedanken, dass Sie laufend auf gefährliche und verbesserungswürdige Stellen und Bereiche im Straßenverkehr aufmerksam machen und hinweisen.  Wir teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Anliegen und Vorschläge bei unseren Vorhaben und Tätigkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einfließen lassen werden. Ich danke nochmals für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

DI Edwin Kleiber, Stadtamtsdirektor

 

Fußgänger- und Radfahr-Zonen verdienen flüssigere Bewegungsabläufe!
1.) Ein kleiner und erster Lichtblick im städtischen Straßenverkehr zeichnet sich hier bereits ab.


Das rechte Bild zeigt die Streckenführung, die das Befahren mit dem Fahrrad nicht erlaubte.
Nach 15 Jahren veranlasste schließlich -
Bgm. Mag.  Schmuckenschlager im Jahre 2011, den Ausbau dieser Bewegungszone. (li. Bild) Dafür ist zu danken. Allerdings sind noch einige Mängel zu erkennen. Eine weitere Besserung wird erwartet.

2.) Das Vorschriftzeichen §52 - 17a - "Geh- und Radweg". Für Fußgänger und Radfahrer wurde hier parallel zur B14 eine Bewegungszone eingerichtet. Das bedeutende und gleichzeitig betrübliche "Minus-Problem": Für die städtische Verwaltungsbehörde - und auch für die Politik sind Radfahrer und Fußgänger "Minder- berechtigte Verkehrsteilnehmer". Entlang der kurzen Sackgassen, die hier von und zur B14 führen, werden die zweispurigen Fahrzeuge von der Behörde bevorzugt bewertet. Eine Eigenart, die so gegenüber der gesetzlichen Grundlage nicht positiv zu bewerten ist.  

3.) Das Zeichen "Vorrang geben" (im Hintergrund an der B14) zeigt an, dass gemäß §19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Dieses Verkehrszeichen ist auch anstelle des hier im Vordergrund zu erkennende Verkehrs-zeichen "Andere Gefahren" mit dem Zusatz "Radweg kreuzt", anzubringen. Dann erhält auch die Rad- und Fußgängerzone den notwendigen Vorrang. Und auf das Stop-Zeichen "Halt" kann verzichtet werden.

 

Der hier in Tulln festzustellender Übergang der Fahrbahn zeigt neben den Zebrasteifen für Fußgänger, die deutlich rot markierte Zone, die von Radfahrern genützt werden.

Eine erfreuliche Regelung, die so auch dringend für Klosterneu-burg anzuwenden wäre. Und das im gesamten Gemeindegebiet.
Der schon in Weidling begonnene Versuch ist als ungenügend zu erkennen.

Vor und nach dem so sehr deutlich zu erkennenden Übergang ist an den fortgesetzten Gehsteigen, ebenfalls unmissverständlich die "Doppelnutzung" für Fußgänger und Radfahrer festzustellen.

4.) Auch in Wien ist sowohl der Radweg, als auch die Fußgängerzone fortschrittlich angeordnet. Bravo!

5.) Und auch hier präsentiert sich Tulln äußerst fortschrittlich. Fußgänger, Radfahrer und KFZ- Verkehr ist fortschrittlich im Stadtzentrum angeordnet. Von hier (links im Bild) wurde sogar ein Personen- Aufzug zur ÖBB-Trasse errichtet. Eine sehr fortschrittliche Ausführung dieser Straßensysteme in Tulln.

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