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Aktuelle Problem-Bereiche Kloburgs, verlangen Lösungsprofile Radfahrer an der Ochsnerpromenade rufen um Hilfe! Neu - Fortgesetzt! |
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In ihrer Eingabe für mehr Rücksicht auf die schwachen Verkehrsteilnehmer, |
wie
Fußgänger und Radfahrer, verfasste die Fachgemeinschaft, eine
Eingabe an die Stadt,
in der sie u.a. schon 1996, einer mündlichen Intervention an
Bürgermeister Dr. Schuh am 2.6.1998, schriftlich wiederholt
am 29.5.2001 darauf verwies, dass die
sie ohnehin stehen bleiben müssen. Sie müssen einem kommenden Fahrzeug den Vorrang einräumen, da sie sonst mit einer Verwaltungsstrafe zu rechen haben. Ein Beweis dafür, dass dem Gefahrenverkehrszeichen „Andere Gefahren“ an dieser Stelle eine gänzlich falsche Funktion zugewiesen wird. Dieses Zeichen nach § 50 16., StVO kündigt andere, als in Z. 1 bis 15 angegebene Gefahrenstellen an. Zit. „Auf einer Zusatztafel unter dem Zeichen kann die Gefahr näher bezeichnet werden, wie etwa Bankett nicht befahrbar, Holzbringung, Lawinengefahr, Wasserschutzgebiet u. dgl.“ Eine wie im Bild dargestellte Zusatztafel „Radweg kreuzt“ unter dem Gefahrenzeichen „Andere Gefahren“ ist gesetzwidrig- auch dann wenn wie die Stadtgemeinde schon mehrfach in Antwortschreiben betonte, diese Verkehrszeichenverfügung von einem Sachverständigen der Bezirkshauptmannschaft so entschieden wurde. Gesetzlichkeiten sind nicht nach einer personellen Entscheidung zu befolgen, sondern nur nach dem Gesetzbuch anzuwenden. Und so ist statt der Tafel „Andere Gefahren mit dem Zusatz „Radweg kreuzt", das Gefahrenzeichen Z. 11a. „Radfahrerüberfahrt“ anzuwenden. Im Zuge einer solchen sinnvollen und einzig richtigen Verfügung sind dann die „Stop“-Tafeln an der Ochsnerpromenade zu entfernen. |
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Bgm- Dr.
Gottfried Schuh erkannte am 3. Juli 1998 folgendes zu diesem
Sachverhalt: "Der Radweg Kierlingtal wurde in letzter Zeit mehrmals von der Verkehrsbehörde bzw. unseren eigenen Sachbearbeitern geprüft. Dabei wurde immer wieder einhellig festgestellt, dass die Sicht für die aus den Nebengassen kommenden Autofahrer infolge hoher Mauern bzw. Zäune stark behindert wird und daher den Autofahrern bei diesen Einmündungen der Vorrang gegeben werden soll. Für Radfahrer ist die Sicht in die Kreuzungen und somit das Halten leichter möglich. Im Gegensatz zum Kierlingtaler Radweg herrschen beispielsweise am Wiener Ring-Radweg wesentlich andere Sichtverhältnisse. Somit will die Verkehrsbehörde zum Schutz der Radfahrer an der gegenwärtigen Lösung festhalten." |
Dem Tohuwabohu entlang der Ochsnerpromenade widmete sich u.a. auch der ÖAMTC in seinem "Hoppala" vom Juli 1998. (H. Irmler) Längst ist nach der StVO ein Rad schiebender Fußgänger kein "Rad fahrender" Verkehrsteilnehmer mehr, sondern ein Fußgänger, der jetzt auch am Gehsteig sein Rad schieben darf. Ein Fußgänger hat aber bisher nirgendwo ein Halt bei einer Stop-Tafel befolgen müssen. Nur in Klosterneuburg ist das "gesetzeskon-form". Hier kann es sich doch nur um einen Irrtum handeln. |
Reaktionen
![]() ![]() der Autofahrer aus den Seitengassen hat doch gar keinen Vorrang. Wo ist das Vorrang- Taferl? Dem Autofahrer wurde doch ein Gefahrenzeichen mit Zusatz- "Radweg kreuzet" verordnet. Und nicht einmal das stimmt. An dieser Stelle hat die Tafel keine gesetzliche Deckung. Aber wie auch immer, der Autofahrer aus der Quergasse muss auf den Radfahrer-Querverkehr achten. Oder? Dass der Radfahrer mit einer Stop-Tafel beglückt wird, weiß, bzw. sieht der Autofahrer doch nicht! Und dass dem Radfahrer das Anhalten leichter möglich ist als einem Autofahrer, davon habe ich noch nie gehört. Ich kann nur bitten: "Beenden Sie umgehend diesen "Schild-bürgerstreich" !!! -mik-Verkehrssprecher Herwig Irmler-
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Fußgänger- und Radfahr-Zonen verdienen
flüssigere Bewegungsabläufe! |
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2.) Das Vorschriftzeichen §52 - 17a - "Geh- und Radweg". Für Fußgänger und Radfahrer wurde hier parallel zur B14 eine Bewegungszone eingerichtet. Das bedeutende und gleichzeitig betrübliche "Minus-Problem": Für die städtische Verwaltungsbehörde - und auch für die Politik sind Radfahrer und Fußgänger "Minder- berechtigte Verkehrsteilnehmer". Entlang der kurzen Sackgassen, die hier von und zur B14 führen, werden die zweispurigen Fahrzeuge von der Behörde bevorzugt bewertet. Eine Eigenart, die so gegenüber der gesetzlichen Grundlage nicht positiv zu bewerten ist. |
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3.) Das Zeichen "Vorrang geben" (im Hintergrund an der B14) zeigt an, dass gemäß §19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Dieses Verkehrszeichen ist auch anstelle des hier im Vordergrund zu erkennende Verkehrs-zeichen "Andere Gefahren" mit dem Zusatz "Radweg kreuzt", anzubringen. Dann erhält auch die Rad- und Fußgängerzone den notwendigen Vorrang. Und auf das Stop-Zeichen "Halt" kann verzichtet werden. |
Der hier in Tulln festzustellender Übergang der Fahrbahn zeigt neben den Zebrasteifen für Fußgänger, die deutlich rot markierte Zone, die von Radfahrern genützt werden.
Eine erfreuliche Regelung, die so auch dringend für
Klosterneu-burg anzuwenden wäre. Und das im gesamten Gemeindegebiet. Vor und nach dem so sehr deutlich zu erkennenden Übergang ist an den fortgesetzten Gehsteigen, ebenfalls unmissverständlich die "Doppelnutzung" für Fußgänger und Radfahrer festzustellen. |
4.) Auch in Wien ist sowohl der Radweg, als auch die Fußgängerzone fortschrittlich angeordnet. Bravo! |
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5.) Und auch hier präsentiert sich Tulln äußerst fortschrittlich. Fußgänger, Radfahrer und KFZ- Verkehr ist fortschrittlich im Stadtzentrum angeordnet. Von hier (links im Bild) wurde sogar ein Personen- Aufzug zur ÖBB-Trasse errichtet. Eine sehr fortschrittliche Ausführung dieser Straßensysteme in Tulln. |
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