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          Politik      06                    Discl. |  Impr.           lion@aon.at

Experten verlangen für Tunnelprojekt - „Niedermarkt“:  2005 - 18.3.2008

Keine Umfahrung durch Wasserschutzgebiet!
Foto by (c) H. IrmlerKaum bist du an der „Jahrzehnte“ alten Wohnbauruine, die erst  kürzlich wohnbar gemacht  wurde, vorbei, schaust du nicht durch  die Windschutzscheibe, sondern durch das Seitenfenster. Du  fährst an der ersten, noch erhaltenen Wohnbauruine, der sogenannten  „Wasserburg“ vorbei. Trinkwasserquellen haben dort wo eine Tiefgarage hätte entstehen
sollen, einen See gebildet. Die in diesem Wohnbausee beheimateten Frösche wecken in der Nacht mit ihrem Gequake die Anrainer-Bevölkerung. Die Mauern des angrenzenden Gasthauses haben sich schon wie ein Schwamm mit Wasser vollgesaugt. Der Schaden macht eine sechsstellige Höhe aus. Auf die Abgeltung warten die Gasthausbesitzer noch. Die neue Albrechtsburg mit Wassergraben ist nicht die einzige Wohnbauruine.

Die künftig für Klosterneuburg als bedenklich eingestufte Belastung
durch die teilrealisierte Umfahrungs-straße, die überwiegend im Natur- und Wasserschutzgebiet angelegt wurde, sowie das geplante Tunnel-Projekt in der hügeligen, massiv Trinkwasser führenden Landschaft, des Umfahrungs-
Anschlusses zwischen Kierlinger Straße und Unterkritzendorf, muss endgültig gestoppt werden“, fordern aktiv agierende Umweltschützer
.
Nicht zuletzt wegen des als bedenklich erachteten Realisierungsvorschlags soll die geplante Fahrbahn- Weiterführung, in einem Tunnelsystem, von der Bevölkerung durch eine geplante Unterschriftenaktion abgelehnt werden. Gelingen wird die „Abwehr“ voraussichtlich deshalb nicht, weil Gegenmaßnahmen noch gar nicht projektiert sind. Erstes Argument gegen die Planvorlage der Stadt, ist, wie genannt, die vorgesehene Tunnelführung entlang des städtischen Trinkwasser- Schutzgebietes.
So zeigt das Foto einen Wasserstau unterhalb der später realisierten Tiefgarage, die einfach über dem "Wasserbett" angelegt wurde. Ebenso sieht ein großer Teil des Unterbodens, der vorerst geplanten Tunnel-Variante, aus.

Verbote:
Zudem darf, den gesetzlichen Regeln entsprechend, bei verkehrsbedingter Staulage, in einen Tunnel nicht eingefahren werden. Diese Stopps, mittels Ampel-Rotlicht kann dieser Tunnel-Strategie teilweise große Probleme bereiten.  

Dieses „stop and go“ System wird in der für Klosterneuburg geplanten Verkehrsabwicklung, laut Experten, massive Staulage an der Umfahrung mit sich bringen. Insbesondere während der Hauptfrequenz am Morgen und Abend. An den strategischen Verkehrsbewegungen im Kierling- und  Weidlingtal.

Dass sich die Staulage nicht nur in eine Richtung bemerkbar machen wird, sondern unter allen Umständen beide Fahrtrouten betrifft, ist dadurch begründet, dass der Tunnel nur in einer einspurigen Version ausgeführt werden soll. 

Eine besondere Stau-Befürchtung
ist deshalb gegeben, weil die neue und fertig gestellte Umfahrungsstraße, je nach Verkehrsfrequenz, in eine Richtung zweispurig befahren wird. Durch die Reduzierung auf eine Spur im Tunnel, ist ein massiver Stau vorprogrammiert.
Und noch einmal: Wenn es einen Verkehrsstopp in einer Fahrtrichtung gibt, ist auch die nicht „Problem- verursachende“ Gegenfahrbahn, zum Fahrverbot gezwungen. Einzige, sehr teure Maßnahme: Es werden mehrere Lüftungs-Einrichtungen geschaffen. Nachteil: Die Abgasbelastung steigt in diesen Siedlungsräumen vehement an.

 So könnte eine Unterführung der Zentrumszone aussehen.
Bilddarstellung:
Die unterirdische Durchfahrt durch den 300 Meter langen Stadtplatz ist ein Lösungsvorschlag, der einmal unerlässlich sein wird. Es ist nur eine Frage der Zeit.
Schließlich könnten, so die Experten, all diese Vorschläge nur dann zu einer echten Verkehrsberuhi-gung führen, wenn die Alternativen- Rad und öffentlicher Verkehr entsprechend forciert werden.
Prof. Dr. Knoflacher dazu:
"Wir nehmen alle Vorschläge in die Untersuchungen mit auf". 

Die unterirdische Durchfahrt durch den 300 Meter langen Stadtplatz ist ein Lösungsvorschlag, der einmal unerlässlich durchzuführen sein wird.

Und noch einmal:
Der einzige Vernunft-Vorschlag

scheint sich dahingehend abzuzeichnen, die 1987 aufgezeigte „Irmler-Lösung“ zu realisieren. Diese geht davon aus, eine Verkehrsentlastung dadurch zu erzielen, eine ca. 300 Meter lange Fahrbahn-Unterführung Stadtplatz-Niedermarkt zu projektieren und auszuführen.

Die von verschiedenen Experten vertretene Meinung, keine direkte Verkehrsentlastung für den Niedermarkt zu planen, kann weder einer Verkehrsberuhigung, noch weniger einer Gesamtlösung dienen. Es besteht dagegen vielmehr die Gefahr, dass weder mit- noch ohne Tunnel, eine Beruhigung im Stadtzentrum zu erwarten ist.
Begründung:
Wenn jetzt vom Land- anscheinend unrechtmäßig- massive Baumaßnahmen des gesamten Stadtplatzes bis zur Weidlinger Straße vorgenommen werden, wird das von Fachleuten deshalb als unrechtmäßig
bzw. unrichtig beurteilt, weil sich die alte B14
nicht mehr im Besitz des Landes – sondern der Stadt-Zuständigkeit befindet.

Wenn aber jetzt dennoch das Land in Stadt- Angelegenheiten agiert, hätte Niederösterreich auch die vorgeschlagene Zentrums- Unterführung übernehmen, bzw. zusätzlich „Ihre B14 Landesstraße!“ über ein Tunnel-Projekt realisieren können. Wer entscheidet jetzt rechtlich richtig?

Die von verschiedenen Experten
vertretene Meinung, keine direkte Verkehrsentlastung für den Niedermarkt zu planen, kann weder einer Verkehrsberuhigung, noch weniger einer Gesamtlösung dienen.
Es besteht dagegen vielmehr die Gefahr, dass weder mit- noch ohne Tunnel, längerfristig,
(und das ist ja die  Aufgabe von Planern!) Beruhigungen im Stadtzentrum zu erwarten sind.

Die Umfahrung wie geplant
und „Teil- Projektiert“, muss einer finanziellen „Maßnahme und Erledigung“ der Bahn- Überführung zum „Kreindlhof“ zugeführt werden. In diesem Fall wäre auch die „Brücken- Auffahrt“ ins „Niemandsland“ von der Stadt Klosterneuburg, und nicht vom Land zu bezahlen gewesen.

Jedenfalls, sehr spannend,
wie es nun weiter geht, in diesem „Plan-Tohuwabohu“. Und wer zuletzt wirklich den „Schwarzen Peter“ hat. Ich, jedenfalls werde die behördliche Informationspflicht – die der Wahrheit zu entsprechen hat, bedingungslos einfordern.
Herwig Irmler

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