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Klosterneuburg, 02.02.2008

Geh- und Fahrradweg auf der B14

 

Stadtgemeinde Klosterneuburg

Rathausplatz 1

3400 Klosterneuburg
 

Sehr geehrte Gemeindebehörde!

Die vor Jahren kritisierte Verkehrszeichen-Misere entlang des Geh- und Radweges in Klosterneuburg, an der B14, Kierlingbach, ist nach wie vor ungelöst. Umso mehr ist eine dringende Lösung vorzunehmen.

Zit.  Ges. StVO: § 49 (2) Entfernung der Gefahrenzeichen zum Ereignis in der Distanz von 150-250 Meter, außer es ergebe sich andere Erkenntnisse aus § 50.

(3) U.U. ist die Entfernung zur Gefahrenstelle, nach § 54 anzugeben.

1. Zit. Die Anbringung von Gefahrenzeichen kann unterbleiben, wenn der Umstand auch ohne Hinweis erkennbar ist. Umso mehr, wenn insbesondere im Kreuzungsbereich die Geschwindigkeit den gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen ist.

Dies ist im gegenständlichen Bereich dieses Antrages gegeben.

2. Im Bereich der Querung eines Rad- und Fußweges, sind die Verkehrszeichen- § 50\ 11- „Fußgängerübergang“, und 11a- „Radfahrerüberfahrt“ anzubringen, In keinem Fall ist, (wie im Bild) das Gefahrenzeichen 16-„Andere Gefahren“, noch dazu mit einer Radfahrer-Zusatztafel zulässig.

3. In jedem Fall zwingt das Gefahrenzeichen „Andere Gefahren“, den Verkehrsteilnehmer zu reagieren. Insbesondere mit der Zusatzwarnung „Radfahrer“. So hemmt und bremst die für den Autofahrer bezeichnenden Gefahren nicht wirklich. Die bevorzugten Fußgänger und Radfahrer werden nämlich durch die Stopptafel „Halt“ angehalten. Also was jetzt, wenn es gar keine Gefahr für den in Richtung

B 14 fahrenden Autofahrer gibt.

Dass die Radfahrer die Verkehrslage nur dann richtig beurteilen können, wenn sie anhalten, trifft in diesem Fall schon deshalb nicht zu, weil ihnen vom Kraftwagenlenker, durch das Gefahrenzeichen, Vorrang gegeben wird. Insbesondere dann, wenn auch eine notwendige Bodenmarkierung für Eindeutigkeit sorgt.

4. Interessant und eher unglaubwürdig, dass die Stadt Klosterneuburg anscheinend über die vernünftige Reduzierung der Verkehrszeichen in den österreichischen Städten noch nichts gehört hat.

Freundliche Grüße

Herwig Irmler

________________

Verkehrszeichen - Revision am         
Radweg der B14- Begleitstraße

 

 Foto:  Fuß- Radweg
 
Klosterneuburg, 02.02.2008

 

 Stadtgemeinde Klosterneuburg Rathausplatz 1
 3400 Klosterneuburg
 
<<  Bild links: Eine Verkehrszeichen- Kombination,
                         die in der Straßenverkehrsordnung nicht  
                         vorgesehen ist.
 
„Andere Gefahren“ kündigt andere als in
Z. 1 bis 15 angeführte Gefahrenzeichen an:

Wie etwa „Bankett nicht befahrbar“, „Holzbringung“, „Lawinengefahr“, „Wasserschutzgebiet“, u. dgl.
Das Verkehrszeichen „Andere Gefahren“ hat keine Zusatztafel mit Bilddarstellung eines Fahrrades zu enthalten. Weil dieses „Rufzeichen- Symbol“ nicht „Achtung“ bedeutet.  

Bild rechts:
Das Gefahrenzeichen „Radfahrerüberfahrt“, >>>>

                 Ist das richtige Verkehrszeichen für diese Aktion, die eine
                                                              Radfahrerüberfahrt ankündigt.

      Somit braucht der Radweg kein Vorschriftzeichen „Halt“.
                           
Das allein richtige Verkehrszeichen sieht so aus:
                                     KZ-Nr. 11a: Radfahrerüberfahrt – wird angekündigt.         

 
Reaktion von Dr. Schuh:

Als völlig aus der Luft gegriffen, ist das „Schuh-Zitat“ (sein Schreiben vom 8.2.2008
an Herrn Irmler) zu werten, das da im ersten Absatz, letzter Satz, lautet:

„…Gerade Eingaben aus der Bevölkerung, wie auch von Ihnen, führten zu einer teilweisen Überbeschilderung von Gefahrenstellen in Klosterneuburg.“

 

Antwort von H. Irmler:

  1. habe ich noch keine diesbezügliche Eingabe gemacht- und
  2. reduziert mein Besserungsvorschlag ganz wesentlich das Verkehrszeichen- Tohuwabohu. Wie an obiger Bilddarstellung ersichtlich, könnte man die Verkehrszeichen praktisch halbieren. 
 

 

Stadtgemeinde Klosterneuburg   Rathausplatz 1   3400 Klosterneuburg   Klosterneuburg, 03.02.2008

Braucht die Umfahrung Bürgerbeteiligung?             

(Mit Name, Alter und Adresse - wäre die Anzahl der Befragten festzustellen.
Diese Daten gibt es aber nicht. Es existiert nur ein Ratespiel! Und zuletzt ist `Kloburg´ gar nicht zu befragen, weil Umfahrung und Tunnel nicht Gemeinde- sondern Landes- Angelegenheit ist!)

 
Sehr geehrte Gemeindebehörde!

Die NÖN Nr. 14 aus 1991, titelt auf Seite 5:
Schuh: 90 Prozent sind für das Tunnelprojekt!

Bürgermeister Dr. Schuh behauptete in diesem Bericht, dass unter allen bisherigen Überle-gungen, die Stadt vom Durchzugsverkehr zu befreien, sich das Tunnelkonzept als beste Variante herausgestellt hat.

Weiter im damaligen Bericht: „Das Tunnelprojekt, findet, Schuh zufolge, die Zustimmung von etwa 90 Prozent der Klosterneuburger“.

Und noch eine Aussage anno dazumal, des 2008 immer noch Bürgermeisters Dr. Schuh: „Die Realisierung werde die durch den starken Durchzugsverkehr gegebene Verkehrs-situation entschärfen, als auch die Umweltbelastung spürbar mindern. Außerdem, so Schuh damals, werde durch die 30.000 Autofahrten pro Tag, das Wirtschaftsleben gefährdet.

Damit das „90 %- Sprücherl“ wirksam wird, hat es VP- Delegierter Dr. Josef Höchtl, einige Wochen nach dem „Schuh- Sager“ wiederholt. Schließlich schien die Aussage so glaubwürdig, dass ihr auch die Gemeinderäte blind folgten und dem „Projekt“ ohne Kontrolle zustimmten. Obwohl sie dazu in keiner Weise als zuständig zu erkennen sind.

 

Dennoch bleibt der bittere Beigeschmack
einer Zeitungsente bestehen. Schließlich konnte auch das KLBG- Bürgermeisteramt keinen Umfrage-Hinweis vorlegen.

Dass die 15 Jahre alten „90 Prozent“ Umfrage-Daten, als reine Erfindung, Schall und Rauch sein dürften, kann gerade ich am deutlichsten behaupten. Mit einem immer noch gültigen, schriftlichen und mündlichen Umfrage Ergebnis von nicht weniger als 1.123 Stimmen der Klosterneuburger Wahlberechtigten, die sich gegen das Umfahrungsprojekt aussprachen.

Und dabei soll ich keinem einzigen der „90%“ wahlberechtigten Befürwortern begegnet sein?!

 

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage:
Aufgrund welcher konstruierten Auftrags- Bewilligung soll die unglückliche und- ich möchte beinahe behaupten - „wahnwitzige Wasser- Umfahrung“ realisiert werden?  

Freundliche Grüße                                                                                         

Herwig Irmler
__________________
Amts Fragen unzuständig und zu spät!       

Inzwischen ist das "Jedermann" klar- wie "dicke Tinte". Das Land zahlt das Tunnel-Projekt- weil die B14 "Umfahrung" eine Landesstraße ist. Deshalb wären zu keiner Zeit für diese Aktivität die Bürger einzubinden und zu befragen gewesen.
Interessant - die Aktivität und Meinung von Bgm. Schuh > ein Jahr später:
In der Bürgermeister Umfrage an die Stadtbewohner- meint er den Durchzugsver-kehr durch das Stadtzentrum minimieren und eine Verbesserung der Lebensqualität  treffen zu könne. Um diese seine Maßnahmen entsprechend zu "evaluieren", bittet
er um die Mithilfe der Bürger.
Die vorliegenden Fragen des Bürgermeisters mögen beantwortet werden.
SCHUH: "Die Portokosten werden selbstverständlich von der Stadt Klosterneuburg übernommen."
Unser Stadtchef dürfte vergessen haben, dass er knapp vor einem Jahr, mein
Begehren auf  Beantwortung meiner Eingabe ablehnte, weil er die Übernahme
von Portokosten den Bürgern nicht zumuten will. Jetzt aber dessen Bezahlung für selbstverständlich erachtet
!!!
Völlig unverständlich erscheint den Bürgern die Schuh-Frage ob die Realisierung
des Martinstunnels für die Verkehrsentlastung notwendig ist.
So eine Frage stellt
sich mir nicht. Weil mir das Sprichwort "wer
A sagt, muss auch B sagen" geläufig ist. Noch dazu - wenn nicht die Stadt, sondern allein das Land zu entscheiden- und zu bezahlen hat!!!

      Stadtgemeinde Klosterneuburg  
               
    Bürgermeister
                 
                        Klosterneuburg, am 08.02.2008
Herrn  Herwig Irmler  Neugasse 45  3400 Kierling

Sehr geehrter Herr Irmler!
Ich darf Ihnen den Eingang Ihrer Schreiben vom 2.2.2008 und 3.2 2008 bestätigen
und wie folgt Stellung nehmen:
      -     Schreiben Verkehrszeichenrevision am Geh- und Fahrradweg der B 14

o   Die von Ihnen angesprochenen Bereiche wurden schon mehrmals durch die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung geprüft und die derzeitige Beschilderung für in Ordnung befunden. Da sich seit der letzten Begehung der Sachverhalt nicht geändert hat, liegt derzeit auch kein Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit vor. Ich darf aber darauf hinweisen, dass gerade Eingaben aus der Bevölkerung - wie auch von Ihnen, zu einer teilweisen Überbeschilderung von Gefahrenstellen in Klostemeuburg geführt haben.

-     Schreiben Umfahrunq Bürgerbeteiligung?

o   Da aus Ihrem polemischen Schreiben hervorgeht, dass Sie nur Ihre eigene „Wahrheit" akzeptieren, will ich auch dieses nicht näher beantworten.

 

Zum Abschluss darf ich anmerken, dass Sie dem Klostemeuburger Steuerzahler durch Eingaben wie vom 2. und 3.2.2008 jede Menge Geld kosten und ich daher Schreiben von ihnen, welche in keinem sachlichen Ton vorgebracht werden, in Zukunft nicht mehr beantworten werde.
                                     
Mit freundlichen Grüßen
                                          Dr. Gottfried Schuh
                                                Bürgermeister

Das oben abgegebene Versbrechen hat der Bürgermeister eingehalten. Ich bin der
Meinung - zu unrecht. Siehe Stadtbild Nr. 7 - "Bgm. Schuh stumm geschaltet".
Gehe zu Darstellung Nr. 04 / 5 - Politik - Beschwerde über Schuh
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