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Als örtlicher Grundbesitzer hat man mehr Möglichkeiten eine Bau-Form anzuordnen, als ortsfremde Projektanten



Wenn als Grund-Eigentümer und Bau-Planer des Parkhauses- die führende Polit-Partei- VP und dessen Sprecher- Bürgermeister Schuh fungiert hätte, wäre es durchaus verständlich, möglich und begrüßenswert gewesen, wenn unter `Parkhaus Klosterneuburg´ nicht `Alianz´, sondern `STADTGEMEINDE´ stehen würde. Warum das nicht so ist, müsste erst parteiorientiert erklärt werden.
 
Meinungs-Analyse  
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Herwig Irmler
Nehmen wir als Beispiel, das Klosterneuburger Parkdeck an der Hundskehle. Die lateinische Redensart `Nomen est omen´
- in unserer sprichwörtlichen Bedeutung: `der Name ist ein Zeichen´, fällt uns hier unwillkürlich ein, wenn wir bei der `Hundskehle´ angelangt sind. Ohja. Notwendig ist es schon. Das Parkhaus. Aber nicht im Privat-Besitz eines Unternehmers. Das was ich schon immer kritisiert habe - trifft auch in diesem Fall den Nagel auf dem Kopf. Aber gleich zurücknehmen muss ich jede Verantwortung des Bau-Planers. Der ist für die Projektierung, eventuell auch für die Bau-Ausführung verantwortlich, nicht aber für Besitz und Nutzungsrechte.
Da kommt wieder die Stadtgemeinde ins Spiel. Sie ist, wie auch immer, für Grundbesitz, Planungsvergabe und Projekt-Weiterleitung verantwortlich. Vermutlich nicht zuständig ist die Stadt für Besitztümer. Weil sie dafür keine Ermächtigung erwerben kann. Sie kann also nur kurzfristig politisch ein Besitzverhältnis erwerben und verwalten. Aber dennoch: Für die Gemeinde politische Vorteile mit Projektanten aushandeln - könnte sie schon. Jetzt kommt der interessante Nachsatz: `Hat sie aber nicht - und tut sie auch nicht.´  Schade!- Gleichzeitig müssen wir die Frage stellen: `Warum ist das so?´
Antwort: Weil die Gemeinde für vernünftiges Projekte- Management  und Sinn-Investitionen keine Mittel flüssig hat.
Grund: Weil Sie nicht wirtschaften kann - und das auch nicht will.
Warum? Weil ihr `Freunde´, Geld für Unsinn-Projekte aus der Tasche ziehen!
Gefallen lässt sich das die Gemeinde nicht aus ehrenvollen Gründen, sondern eher aus Missgunst gegenüber nachfolgender Polit-Führungen, denen man Erfolge nicht gönnen will, oder weil man aus wirtschaftlicher Unvernunft keine Mittel flüssig machen kann.
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Eine ähnliche Falllage
vernehmen wir auf
NÖN- Nr. 35- 30.8.17- Seite 4
Von Christoph Hornstein

Eine Wohnung mit vier Küchen 
Buchberggasse 15 / Zuerst wurden 12 Wohnungen eingereicht. Daraus wurden dann drei. Anrainer vermuten Umgehung der vorgeschriebenen Autoabstellplätze.
Klosterneuburg/ Aus 12 Wohnungen wurden drei. Jede hat vier Küchen, vier Eingänge und zwei Stiegenhäuser. Ein Planungsfehler? Das glauben die Beschwerdeführenden Anrainer sicher nicht. Sie glauben, dass es sich um einen Trick handelt - die Abschlagszahlung von über € 200.000,- für fehlende Autoabstellplätze zu sparen.
Die Buchberggasse ist ein enger Straßenzug im Zentrum Klosterneuburgs. Auf Nr. 15 befindet sich ein altes Winzerhaus, eingeschoßig. Bauklasse 1. - charakteristisch für das Viertel. Das Haus liegt in einer Schutzzone. Vor Kurzem wechselte es seinen Eigentümer. Die `Buchberggasse 15 Immobilien GmbH´ ist ein für den Umbau des Winzerhauses eigens gegründeter Immobilienverwerter. 

 

Das alte Winzerhaus in der Buchberggasse 15 soll nun ein Mehrparteienhaus werden. Der Ausbau des Dachstuhls und der Bau einer `Galerie´ sollten ursprünglich zwölf Wohneinheiten ermöglichen. Jetzt wurden daraus drei Wohneinheiten. Anrainer glauben, dass man sich die vorgeschriebenen Autoabstellplätze sparen will. Fotos: Hornstein
 
Noch 2016 wurde bei der Baubehörde eingereicht. Der Umbau umfasst den Ausbau des Dachgeschoßes und darüber eine `Galerie´, die baurechtlich nicht als Stockwerk gewertet wird. `In Wirklichkeit werden hier zwei Stockwerke auf den Bestand aufgebaut´, sind sich die Anrainer sicher und beeinspruchten das Bauvorhaben. Nicht zuletzt auch deswegen, weil viel zu wenige Autoabstellplätze eingeplant wurden. In dieser Gegend Klosterneuburgs muss pro Wohneinheit ein Autostellplatz vorgesehen sein, währen also zwölf. Geplant wurden aber lediglich drei.

Die `Buchberggasse 15 Immobilien GmbH´ reagiert in Form eines im Jänner dieses Jahres neu gezeichneten Einreich-Planes. Nicht aber die Autoabstellplätze wurden auf zwölf aufgestockt, sondern die Wohneinheiten auf drei reduziert. Der neue Einreichplan sieht nun drei Wohnungen, mit jeweils um die 400 Quadratmeter vor, mit zwölf Eingängen und 12 Küchen, zwei Stiegenhäusern pro Wohneinheit und, und...
`Offensichtlich will man sich
dadurch die Abschlagszahlung
ersparen und nachträglich
aus den drei Wohnungen
wieder zwölf machen.
´

Barbara Kandera-Haberfellner, Anrainerin
 
`Öffentlich will  man sich dadurch die Abschlagszahlung ersparen und nachträglich aus den drei Wohnungen wieder zwölf machen´, ist sich Anrainerin Barbara Kandera-Haberfellner sicher. `Hier wird eine Umgehung der NÖ Bauordnung versucht´.
`Es geht sicher nicht um die Autoabstellplätze´, versichert der Geschäftsführer der `Buchberggasse 15 Immobilien GmbH´, Christoph Lerner. Es ginge hier nur um die Genehmigung der Kubatur und um die Möglichkeit für zukünftige Käufer, sich selbst den Grundriss ihres Wohnraumes zu planen. Lerner: `Der Kunde bestimmt dann den Grundriss seiner Wohnung.´
Dass es für jede Wohneinheit einen Parkplatz geben muss, ist Geschäftsführer Lerner klar. Und da hätte man seitens des Immobilienverwerters schon Maßnahmen im Auge. `Es gibt in der Umgebung zwei Grundstücke, die man als externe Parkplätze verwenden könnte´, so Lerner. Auf dem Grundstück Buchberggasse 15 sei aber kein Platz für weitere Abstellplätze.
Das Bauvorhaben sei einer ständigen Prüfung der Baubehörde unterlegen und sei ständig den Wünschen der Baubehörde gemäß verbessert worden. `Jetzt müsste es bald einen positiven Baubescheid geben´, hofft Geschäftsführer Lerner. Er bleibt aber trotzdem Realist: `Ich weiß, dass Bauen in Klosterneuburg ein sehr sensibles Thema ist und dass die Anrainer den Umbau ablehnen.  Deswegen rechne ich damit, dass der Baubescheid alle Instanzen durchlaufen wird. Das dauert meiner Erfahrung nach, 18 Monate.´
`Ich weiß, dass Bauen
in Klosterneuburg ein
sehr sensibles Thema
ist und dass die
Anrainer den Umbau ablehnen.´

Christoph Lerner, GF des Immobilienverwerters
 
Danach stünde einer Realisierung des Bauvorhabens aber nichts im Wege, denn man habe, auch was die Bauhöhe betrifft, alle Baugesetze eingehalten. Diese Frist werde man genauso durchhalten.
Baudirektor Stellvertreter Peter Neubauer von der Baubehörde sieht das im Prinzip ähnlich: `Baurechtliche Verfahren sind nur nach Fakten zu beurteilen.
Es steht jedem frei, vier Küchen in einer Wohnung zu haben.´ Jedenfalls sei die Vorgehensweise sicher keine Methode, sich Geld zu sparen. `Durch die engmaschige Kontrolle der Bauabteilung ist da keine Umgehung möglich´, so Neubauer.
 
Ganz schlaue Planer könnten es nachträglich schaffen, aus
einer aufgeblasenen Wohn-Anzahl von 12 Wohnungen, vorhandene drei Wohneinheiten zu zaubern. Was eine 400m² Wohnung mit 12 Küchen kostet - und ob es dafür überhaupt einen Nutzer geben könnte, ist aus dieser NÖN-Darstellung nicht erkennbar. 
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