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Als örtlicher Grundbesitzer hat man
mehr Möglichkeiten eine Bau-Form
anzuordnen, als ortsfremde
Projektanten
Wenn als Grund-Eigentümer und
Bau-Planer des Parkhauses- die
führende Polit-Partei- VP und dessen
Sprecher- Bürgermeister Schuh
fungiert hätte, wäre es durchaus
verständlich, möglich und
begrüßenswert gewesen, wenn unter `Parkhaus
Klosterneuburg´
nicht
`Alianz´,
sondern
`STADTGEMEINDE´
stehen würde. Warum das nicht so
ist, müsste erst parteiorientiert
erklärt werden.
Meinungs-Analyse
Von
Herwig Irmler
Nehmen
wir als Beispiel, das
Klosterneuburger Parkdeck an der
Hundskehle. Die lateinische
Redensart `Nomen
est omen´
- in
unserer sprichwörtlichen Bedeutung:
`der Name ist
ein Zeichen´, fällt uns hier
unwillkürlich ein, wenn wir bei der
`Hundskehle´ angelangt sind. Ohja.
Notwendig ist es schon. Das
Parkhaus. Aber nicht im
Privat-Besitz eines Unternehmers.
Das was ich schon immer kritisiert
habe - trifft auch in diesem Fall
den Nagel auf dem Kopf. Aber gleich
zurücknehmen muss ich jede
Verantwortung des Bau-Planers. Der
ist für die Projektierung, eventuell
auch für die Bau-Ausführung
verantwortlich, nicht aber für
Besitz und Nutzungsrechte.
Da kommt wieder die
Stadtgemeinde
ins Spiel. Sie ist, wie auch immer,
für Grundbesitz, Planungsvergabe und
Projekt-Weiterleitung
verantwortlich. Vermutlich nicht
zuständig ist die Stadt für
Besitztümer. Weil sie dafür keine
Ermächtigung erwerben kann. Sie kann
also nur kurzfristig politisch ein
Besitzverhältnis erwerben und
verwalten. Aber dennoch: Für die
Gemeinde politische Vorteile mit
Projektanten aushandeln - könnte sie
schon. Jetzt kommt der interessante
Nachsatz:
`Hat sie
aber nicht - und tut sie auch
nicht.´ Schade!-
Gleichzeitig müssen wir die Frage
stellen: `Warum ist das so?´
Antwort:
Weil die Gemeinde für
vernünftiges Projekte- Management und
Sinn-Investitionen keine Mittel flüssig
hat.
Grund:
Weil Sie nicht wirtschaften kann -
und das auch nicht will.
Warum?
Weil ihr `Freunde´, Geld für
Unsinn-Projekte aus der Tasche
ziehen!
Gefallen
lässt sich das die Gemeinde nicht
aus ehrenvollen Gründen, sondern
eher aus Missgunst gegenüber
nachfolgender Polit-Führungen, denen
man Erfolge nicht gönnen will, oder
weil man aus wirtschaftlicher
Unvernunft keine Mittel flüssig
machen kann.
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Eine ähnliche Falllage
vernehmen wir auf
NÖN-
Nr. 35-
30.8.17- Seite 4
Von Christoph Hornstein
Eine Wohnung mit vier Küchen
Buchberggasse 15 / Zuerst
wurden 12 Wohnungen eingereicht.
Daraus wurden dann drei. Anrainer
vermuten Umgehung der
vorgeschriebenen Autoabstellplätze.
Klosterneuburg/
Aus
12 Wohnungen wurden drei. Jede hat
vier Küchen, vier Eingänge und zwei
Stiegenhäuser. Ein Planungsfehler?
Das glauben die Beschwerdeführenden
Anrainer sicher nicht. Sie glauben,
dass es sich um einen Trick handelt
- die Abschlagszahlung von über
€
200.000,-
für fehlende
Autoabstellplätze zu sparen.
Die Buchberggasse ist ein enger
Straßenzug im Zentrum
Klosterneuburgs. Auf Nr. 15 befindet
sich ein altes Winzerhaus,
eingeschoßig. Bauklasse 1. -
charakteristisch für das Viertel.
Das Haus liegt in einer Schutzzone.
Vor Kurzem wechselte es seinen
Eigentümer. Die `Buchberggasse 15
Immobilien GmbH´ ist ein für den
Umbau des Winzerhauses eigens
gegründeter Immobilienverwerter.
Das
alte Winzerhaus in der Buchberggasse
15 soll nun ein Mehrparteienhaus
werden. Der Ausbau des Dachstuhls
und der Bau einer `Galerie´ sollten
ursprünglich zwölf Wohneinheiten
ermöglichen. Jetzt wurden daraus
drei Wohneinheiten. Anrainer
glauben, dass man sich die
vorgeschriebenen Autoabstellplätze
sparen will.
Fotos: Hornstein
Noch 2016 wurde bei der Baubehörde
eingereicht. Der Umbau umfasst den
Ausbau des Dachgeschoßes und darüber
eine `Galerie´, die baurechtlich
nicht als Stockwerk gewertet wird.
`In Wirklichkeit werden hier zwei
Stockwerke auf den Bestand
aufgebaut´, sind sich die Anrainer
sicher und beeinspruchten das
Bauvorhaben. Nicht zuletzt auch
deswegen, weil viel zu wenige
Autoabstellplätze eingeplant wurden.
In dieser Gegend Klosterneuburgs
muss pro Wohneinheit ein
Autostellplatz vorgesehen sein,
währen also zwölf. Geplant wurden
aber lediglich drei.
Die
`Buchberggasse 15 Immobilien GmbH´
reagiert in Form eines im Jänner
dieses Jahres neu gezeichneten
Einreich-Planes. Nicht aber die
Autoabstellplätze wurden auf zwölf
aufgestockt, sondern die
Wohneinheiten auf drei reduziert.
Der neue Einreichplan sieht nun
drei
Wohnungen, mit jeweils um die 400 Quadratmeter
vor,
mit zwölf Eingängen und 12
Küchen, zwei Stiegenhäusern pro
Wohneinheit und, und...
`Offensichtlich will man sich
dadurch die Abschlagszahlung
ersparen und nachträglich
aus den drei Wohnungen
wieder zwölf machen.´
Barbara Kandera-Haberfellner,
Anrainerin
`Öffentlich will man sich
dadurch die Abschlagszahlung
ersparen und nachträglich aus den
drei Wohnungen wieder zwölf machen´,
ist sich Anrainerin Barbara
Kandera-Haberfellner sicher. `Hier
wird eine Umgehung der NÖ Bauordnung
versucht´.
`Es geht sicher nicht um die
Autoabstellplätze´, versichert der
Geschäftsführer der `Buchberggasse
15 Immobilien GmbH´, Christoph
Lerner. Es ginge hier nur um die
Genehmigung der Kubatur und um die
Möglichkeit für zukünftige Käufer,
sich selbst den Grundriss ihres
Wohnraumes zu planen. Lerner: `Der
Kunde bestimmt dann den Grundriss
seiner Wohnung.´
Dass es für jede Wohneinheit einen
Parkplatz geben muss, ist
Geschäftsführer Lerner klar. Und da
hätte man seitens des
Immobilienverwerters schon Maßnahmen
im Auge.
`Es gibt in der Umgebung
zwei Grundstücke, die man als
externe Parkplätze verwenden
könnte´, so Lerner. Auf dem
Grundstück Buchberggasse 15 sei aber
kein Platz für weitere
Abstellplätze.
Das Bauvorhaben sei einer ständigen
Prüfung der Baubehörde unterlegen
und sei ständig den Wünschen der
Baubehörde gemäß verbessert worden.
`Jetzt müsste es bald einen
positiven Baubescheid geben´, hofft
Geschäftsführer Lerner. Er bleibt
aber trotzdem Realist: `Ich weiß,
dass Bauen in Klosterneuburg ein
sehr sensibles Thema ist und dass
die Anrainer den Umbau ablehnen.
Deswegen rechne ich damit, dass der
Baubescheid alle Instanzen
durchlaufen wird. Das dauert meiner
Erfahrung nach, 18 Monate.´
`Ich
weiß, dass Bauen
in Klosterneuburg ein
sehr sensibles Thema
ist und dass die
Anrainer den Umbau ablehnen.´
Christoph Lerner, GF des
Immobilienverwerters
Danach stünde einer Realisierung des
Bauvorhabens aber nichts im Wege,
denn man habe, auch was die Bauhöhe
betrifft, alle Baugesetze
eingehalten. Diese Frist werde man
genauso durchhalten.
Baudirektor Stellvertreter Peter
Neubauer von der Baubehörde sieht
das im Prinzip ähnlich:
`Baurechtliche Verfahren sind nur
nach Fakten zu beurteilen.
Es steht
jedem frei,
vier Küchen in
einer
Wohnung zu haben.´ Jedenfalls sei
die Vorgehensweise sicher keine
Methode, sich Geld zu sparen. `Durch
die engmaschige Kontrolle der
Bauabteilung ist da keine Umgehung
möglich´, so Neubauer.
Ganz schlaue Planer könnten es
nachträglich
schaffen, aus
einer
aufgeblasenen Wohn-Anzahl von 12
Wohnungen, vorhandene
drei
Wohneinheiten zu zaubern.
Was eine 400m² Wohnung mit 12 Küchen
kostet - und ob es dafür überhaupt
einen Nutzer geben könnte, ist aus
dieser NÖN-Darstellung nicht
erkennbar.
Sagen Sie uns Ihre Meinung. Auf:
lion@aon.at
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