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KLOBURG´ - INFOS
Gleichbehandlung in der Denkmalpflege
Pfarrkirche Kierling:
Feststellung von Restaurierungsfehlern
Aussagen der Kierlinger Bürger und neutraler Fach-Experten, zur Kirchenrenovierung, die eine große Enttäuschung erkennen lässt.

Erklärte Bürger-Aussagen:
Fam. N, am 19.4.08
„Wir waren mit dem bisherigen Zustand der Kirche zufrieden und
glücklich. Warum jetzt Änderungen vorgenommen werden müssen, ist mir unverständlich. Es soll doch alles so bleiben. Und nicht zuletzt geht es ja um den Denkmalschutz, für den es verpflichtende Vorgaben gibt".
Hr. S, am 22.4.08 – 
„Wie ich bemerkt habe, ändert sich die Struktur der optischen
Darstellung, betreffend ihrer vorgesehenen Projektierung, erheblich. Wozu ist  das gut? Traditionen und erhaltenswerte Kulturgüter sollen, meiner Meinung nach, unbedingt und uneingeschränkt erhalten bleiben.“

Vorgeschriebene Restaurierung von Naturstein- Quadern
Die nachstehende Bild- Darstellung
zeigt links die Original-Bauweise.
Bei einer allfälligen Restaurierung ist lediglich die Natur-stein- Struktur in einer einheitlich braun gefärbten Bilddarstellung zu ergänzen, bzw. zu erneuern. Nur so ist eine denkmalgerechte Vorgangsweise gegeben.
So wie das auch das Bundesdenkmalamt Wien erkannte und bestätigte.

Ecksteinquader
in 45-Grad - Struktur jeweils aus einem Stein-
Profil hergestellt.
Deutlich ist an der Bildgestaltung und der Farbbilder
der Kirchen- Apsis, zu erkennen, dass die Steine
unbehandelt- in Naturstein- Struktur belassen
wurden- und dennoch keine bildliche oder störende
Änderung der Steinformation zu erkennen ist.

Unleugbar „verpatzt“

zeigt sich der vorerst renovierte Kirchturm. (li. Bild)
Wie aufgrund von Befragungen bestätigt, war der strukturierte Farbton durch Fehl- Information, völlig unpassend,  in einheitlich weißer Farbe
restauriert worden. Noch dazu in falschem Farbton.
Eine Besserung ist dringend geboten.
Während der Renovierung erfolgte keine technische Fach-Kontrolle. Auch nicht vom zuständigen Denkmalamt des Landes `Niederösterreich´.

Erkenntnisse:
  1. Die einheitlich weiße, geol. falsch gewählte Farbstruktur wurde aufgrund eines Auftrags- und Entscheidungsfehlers auf den Kirchturm aufgetragen.
  2. Diese Maßnahme muss rückgängig gemacht werden.
  3. Für die denkmalgeschützte Wiederherstellung hat das Bundesdenkmalamt die Verantwortung inne.
  4. Je nach Zuständigkeit, hat die Pfarrkirchen- Verwaltung, oder auch das BDA, für den ordnungsgemäßen Renovierungsablauf zu sorgen.
  5. Die Kosten der entstandenen Fehler, sind von allfälligen Verursachern, wie: Pfarre, Denkmalamt und Renovierungs- Firma  zu ersetzen- und in den ursprünglichen Zustand zu bringen.
  6. Werden diese Forderungen nicht erfüllt, ist die ausführende Renovierungs- Firma als ersatzkostenpflichtig zu erkennen und zu belangen.
 
Stellungnahme zur Kirchenänderung in Kierling
Landeskonservatorat WHS
Ansprechpartner in allen Fragen des Schutzes und der Erhaltung-

bzw. Restaurierung von denkmalgeschützten Objekten.

Eine leitende Beamtin des Wiener Denkmalamtes erklärte:
Die Gebäudestruktur mit Ortsteinquader, wie sie auch an der Kierlinger Kirche angewandt wurde, war in dieser Art ab dem Mittelalter an verschiedenen Ecken, Kanten, Fenstern und Eingängen der Kirchen, als Zier- und Stützelement angebracht.
So wurde eine Risse- Bildung der Ecken- und Kanten- Strukturen am Mauerwerk verhindert.
Auch heute, nach mehreren hundert Jahren dieser erfolgreich methodischen Anwendung, kann die Bauweise eine positive Wirkung verzeichnen. Deshalb wird sie in vielen Ortschaften des Landes angewandt.
Zum Unterschied der Klosterneuburger Fehl-Entscheidung, die einer Original-
Instandsetzung dringend bedarf. "Da geht kein Weg vorbei!" Diese Meinung wird von den bedeutendsten Fachleuten der Denkmalpflege vertreten.

Und wörtlich:

"Der angewandt weiße Farbton verleiht dem Kirchenbild eine unpassend äußere Form.
Zudem ergibt die
Optik, wie sie durch die Verfärbung der porösen Stein- Elemente zum Vorschein kommen, eine unpassend bz. störende äußere Form.

Andere Möglichkeit:
"Weiß - aber dennoch so strukturiert, dass sich die Stein-Quader vom weißen Kirchen-Farbton deutlich abheben und zudem eine Risse- Bildung an Kanten und Ecken
verhindert.
Das kann der Kierlinger Kirchturm in der
derzeitigen Renovierungsphase nicht bieten. Deshalb wird er auch immer wieder von Experten- fachtechnisch kritisiert, sowie als unrichtig beurteilt.
Immer wieder wird auch davon gesprochen, wie der derzeit optische Zustand,
renovierungstechnisch behoben werden kann.


Gleichbehandlung in der Denkmalpflege!?
Es ist anzunehmen, dass die Verpflichtung für den amtlichen Schutz von Gebäuden, nicht nur für die Erhaltung und Renovierung von öffentlichen Bau-Elementen gilt, sondern auch an Privathäuser Bedingungen zu stellen sind, die eingehalten werden müssen.
An dieser Stelle ist beispielsweise das bedeutende, wie auch geschützte Wohngebäude,  („Kafka – Haus“) an der Kierlinger Hauptstraße zu nennen. (Fall 1)
In der Erhaltungswürdigkeit ist diesem Objekt zweifelsfrei die Kierlinger Kirche gleich zu setzen. (Fall 2) Diese beiden Beispiele sollen in der Beurteilung zur Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude gegenüber gestellt werden.

Fall 1: Das Kierlinger Wohnhaus wurde in Eigen- Aktivität des Hausbesitzers, `Gerhard
Bacher´, denkmalgerecht renoviert“. Dennoch wurde der Realitäten- Eigentümer mit behördlicher Geldbuße bestraft und mit Tadel versehen.

Fall 2: Die Kierlinger Kirche, anderslautend von Experten als „stümperhaft verpatzt“ beurteilt, erhält dafür öffentliche Geldmittel, Lob, und Anerkennung der Kirchengemeinde. Schließlich ist doch für diese „Tat“, der Ortspfarrer „Benno“ verantwortlich.
Und ein „gottesnaher“ Priester, der Herrn Bacher einen Sünden-Ablass gewähren könnte, hat doch mehr Glaubenswahrheit inne, als ein „sündiger“ Zivilist, der allenfalls bei diesem Pfarrer um Vergebung und Sündennachlass zu bitten hat.

Zuletzt klingt dem Bürger die Aussage der Denkmal-Beamtin, Frau Mag. Kohlert im Ohr- wenn Sie über das Privathaus (Hr. Bacher – Fall 1) in Presse-Aussendungen spricht, der Kirche aber keine derartige Denkmal- Verpflichtung abverlangen will:
Kohlert:
„Es geht uns darum, dass der Hausbesitzer das Denkmal verändert hat und dadurch ein unwiederbringlicher Schaden entstanden ist

Jetzt ist mir nur noch unklar, welchen der genannten „Fälle“ der Renovierungsbeispiele, Frau Kohlert mit Ihrer „pfiffigen“ Aussage meint.

Fall 1. – Das Wohnhaus in Kierling! 
Bestens- und mit viel Liebe, sowie privaten
Investitionskosten renoviert
oder

Fall 2. – Die öffentliche Pfarrkirche!
Wieder in Kierling!

Hat die katholische Glaubensgemeinschaft
schon etwas von Gleichbehandlung gehört?

 

Direkte Demokratie
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie 

 
Direkte Demokratie, Schweiz

Abstimmung der Landsgemeinde
im Schweizer Kanton Glarus im Jahr 2006.

 

Der Begriff Direkte Demokratie hat zwei Bedeutungen:

  1. Zum einen wird darunter eine Form der Gesellschaftsorganisation verstanden, in der die Macht direkt vom Volk ausgeübt wird. Unter den Gegenbegriff der Indirekten Demokratie fällt auch die Repräsentative Demokratie.
  2. Zum anderen werden darunter politische Entscheidungsverfahren mit starker Beteiligung der Bevölkerung verstanden. Solche Verfahren können durchaus auch Teil eines Systems der Repräsentativen Demokratie sein.

Im erweiterten Sinne spricht man auch im Zusammenhang mit weiteren Formen der Bürgerbeteiligung wie Informations- und Akteneinsichtsrechten von Direkter Demokratie. Wenn jedoch die Art der Beteiligung nicht primär auf das Stimmrecht bezogen wird, sondern die intensive Beteiligung möglichst vieler an möglichst vielem im Vordergrund steht, handelt es sich um eine Form der Partizipatorischen Demokratie.

Die Direkte Demokratie als Urform der Demokratie entstand ursprünglich nicht in Flächenstaaten, sondern in kleineren Gemeinwesen, u. a. der antiken griechischen polis (Stadtstaaten wie Athen). Hier wurden Entscheidungen in einer Versammlung aller Stimmberechtigten getroffen. Stimmberechtigt waren jedoch nur männliche Vollbürger, eine Minderheit in der Gesamtbevölkerung.

In der Direkten Demokratie ist eine viel feinere Steuerung politischer Entscheidungen durch den Bürger möglich, als nur durch Wahlen allein. Die Souveränität im Staat liegt in Demokratien deren Theorie zufolge ohnehin direkt beim Volk.


Macht wird vom Volksvertreter ausgeübt.  (@ Foto Irmler)

Direkte Demokratie in `Kloburg´:
gleichzeitig zornig und rechthaberisch!-
Hände geballt (li. unten Beidhändig)- Dr. Schuh, und
beschwichtigend (re. oben ausgestreckte Hand) Dr. Fronz. (2005)

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