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BDA  BUNDESDENKMALAMT
                         Landeskonservatorat
für Niederösterreich

                                          A-3500 Krems an der Donau  Hoher Markt 11 – Gozzoburg

                                          GZ:. 2.130/7/2008  (bei Beantwortung bitte angeben) 

 

Betreff:  3400 Kierling, NÖ 
                Pfarrkirche Außenrestaurierung,

          Bauabschnitt: Turmfassade

                                                                                                                                  Krems a. d, D., am 16. Juni 2008

Herrn

Herwig Irmler

Neugasse 45

3400 Kierling

 

Sehr geehrter Herr Irmler!

Sie haben dem Landeskonservatorat für Niederösterreich in mehreren Schreiben Ihre Sorge mitgeteilt, dass die Restaurierung der Turmfassade der Pfarrkirche Kierling nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen und darüber hinaus nicht nach den wissenschaftlichen Grund­sätzen der Denkmalpflege durchgeführt worden wäre.
Das Bundesdenkmalamt war in den Jahren 2006 und 2007 in die fachliche Vorbereitung der ersten Bauetappe der Außenrestaurierung eingebunden, es haben mehrere Besprechungen über das Restaurierziel und Untersuchungen zum historischen Bestand und
Erhaltungszustand stattgefunden. Bereits in einem Gespräch an Ort und Stelle am 9. April 2008 haben Ihnen die mit der Restaurierung betrauten Fachleute, für die Bautechnik
Herr Ing. Ulrich, für den Bauherrn Pfarrer Benno und die Unterfertigte für die Denkmalpflege, die Entscheidungskriterien für die gewählte Methode dargelegt:
Die stark verwitterten und verschmutzten Steine erforderten eine gründliche Reinigung, Festigung ihrer Oberfläche und - um ein vorschnelles Auftreten neuerlicher Schäden am Stein hintan zuhalten- eine konservierende Schlämme und abschließende Hydrophobierung. Nachweislich waren die Eckquader des Turmes bereits in früheren Zeiten geschlämmt
gewesen, Reste davon konnten im Zuge der restauratorischen Voruntersuchungen noch
befundet werden. Ein Restaurierbericht liegt vor.
 
Derzeit wird die zweite Etappe der Außenrestaurierung durch bauhistorische und natur­wissenschaftliche Untersuchungen fachlich vorbereitet.
Das Denkmalschutzgesetz sieht vor, dass jede Veränderung an einem Denkmal - das
umfasst auch jede Reparatur, Restaurierung und Sanierung - ohne Bewilligung des Bundesdenkmalamtes verboten ist. Selbstverständlich kann es nicht Aufgabe der Denkmalpflege
sein, einen verschmutzten, verwitterten, morbiden und letztlich zum Verlust von originaler Steinoberfläche führenden Zustand zu belassen.
 
Das Restaurierziel für die Pfarrkirche Kierling ist einerseits, die historische Bausubstanz und die künstlerische Wirkung zu bewahren und andererseits, eine bestmögliche Konservierung des geschwächten Baumaterials und damit eine nachhaltige Instandsetzung sicher zu stellen.
Das Landeskonservatorat für Niederösterreich schätzt Ihr Interesse an den Fragen der
Denkmalpflege und hofft, dass Sie an Hand dieser Erklärungen nun nachzuvollziehen können, wie es zu diesem aus Sicht der Denkmalpflege guten Ergebnis gekommen ist.
Mit freundlichen Grüßen
HR Mag. Margit Kohlert
(Landeskonservator, i.V.)
 

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"Instandsetzung - dem Original möglichst nahe"
 

  BUNDESDENKMALAMT
  
Landeskonservatorat für Niederösterreich

    A-3500 Krems an der Donau  Hoher Markt 11 – Gozzoburg

   GZ:. 2.130/7/2008  (bei Beantwortung bitte angeben)

    Fax+43-1-53415-5100  praesidentin@bda.at
 
Herrn
Herwig Irmler
Neugasse 45
3400 Kierling
 

Pfarrkirche - Renovierung

Wien, 26. September 2008

Sehr geehrter Herr Irmler!
Danke für Ihre Information und Ihre Fragen zu der im Vorjahr erfolgten Restaurierung der Turmfassade der Pfarrkirche in Kierling. Wie Ihnen schon das Landeskonservatorat für Niederösterreich erläutert hat, wurde hier versucht, das durch naturwissenschaftliche
Untersuchungen belegte Erscheinungsbild der Turmfassade zum Zeitpunkt ihrer Errichtung
wieder herzustellen.

Die Eckquader erhielten eine konservierende Kalkschlämme, die in Zukunft die Verwitterung
der Steine hintanhalten soll. Diese Überfassung wurde in geringer Schichtstärke ausgeführt,
um die Steinstruktur erkennbar zu belassen.
Der Zustand vor der jüngsten Restaurierung, den Sie als „Originalzustand" bezeichnen,
kam nachweislich durch die Abwitterung der Überfassung zustande.

Die Frage der Kosten hatte keinen Einfluss auf das Restaurierziel, wohl aber die
Notwendigkeit, eine nachhaltige Instandsetzung vorzunehmen, die dem Original möglichst
nahe kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Neubauer,
Präsidentin

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