Bitte stellt unsere Kirche wieder in gewohnter Optik dar!
Darüber, dass sich die traditionelle
Optik der Kierlinger Kirche in ihrer gewohnten Darstellung und
graphischen Gestaltung, nach vorgenommener Teil-Renovierung, während der
vergangenen zwei Jahre veränderte, hat die örtliche Bevölkerung auf Wenn auch deutlich unter vorgehaltener Hand massive Aufregung zu erkennen ist, kann nicht geleugnet werden, dass sich die Glaubensgemeinde gegen eine Fortsetzung dieser, auch von Experten als unpassend erkannte Restaurierung, ausgesprochen haben.
Klosterneuburg1 stellt den Sachverhalt, wie folgt, chronologisch dar. Wir schrieben am 13.1.2008 an das Bundesdenkmalamt, z. Hd. Frau Mag. Margit Kohlert:
Kirche „Peter und Paul“ in Kierling Sehr geehrte Frau Mag. Kohlert! Nach meinem Telefonat der Vorwoche, erlaube ich mir, Ihnen nun schriftlich mit Vorlage beiliegender Fotos, die Änderung des Kierlinger Kirchenturms darzustellen.
Um die Abweichung (re. Bild) deutlich zu machen, verweise ich auf das li.
Bild, in dem die graue Farbstruktur der Naturstein- Ausführung an
sämtlichen Bildobjekten zu sehen ist- und Ich bitte zu veranlassen, den Originalzustand, der nicht zuletzt einen Denkmalschutz darstellt, wieder herstellen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen Herwig Irmler PS: Ich erlaube mir, zudem beste Empfehlungen von Univ. Prof. Dr. Werner Kitlitschka auszurichten.
Erkenntnisbericht zur Kirchenrenovierung
Die Kierlinger BürgerInnen sind über diese verpatzte Renovierung
entsetzt. Ihr Unmut kann
Und genau diese, insbesondere in Österreich übliche Traditionsbauweise
der Kirchen, muss auch in Kierling erhalten bleiben. Diese Optik wird
hierorts entsprechend oft angewendet.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: Denkmalschutzgesetz; Änderung der Kundmachungsvorschriften Gemäß § 2a DMSG – Novelle - im Begutachtungsverfahren
Das BmUKK übermittelt in der Anlage den Entwurf einer Novelle des Denkmalschutzgesetzes. Eine Stellungnahme war bis 20. Juli 2007 erwartet worden. Sollte bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so darf davon ausgegangen werden, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden. Stellungnahmen, die dem BuMin im elektronischen Weg gesendet werden, mögen ausschließlich an die genannte E-Mail- Adresse des Sachbearbeiters gerichtet werden.
Verordnungen über Denkmale im öffentlichen Eigentum
Denkmale, die sich im öffentlichen
Eigentum (z.B. Bund, Land, Kirchen
etc.) befinden, Durch die DMSG-Novelle 1999, BGBl. I Nr. 170/1999, wurde die Möglichkeit geschaffen, derartige Denkmale (über die noch nicht per Bescheid entschieden worden ist) durch Verordnung unter die Bestimmungen des DMSG zu stellen. Die in der Verordnung erfassten Denkmale bleiben unter Denkmalschutz, die Eigentümer haben aber die Möglichkeit für jedes Objekt ein nachprüfe Feststellungsverfahren zu beantragen. Die praktische Handhabung der schon bisher nötigen Veräußerungsbewilligung entfällt.
Die Tatsache der Unterschutzstellung durch Verordnung wird im Grundbuch
ersichtlich Das BDA muss bis Ende 2009 die in Frage kommenden Denkmale erfassen. Die bisher kundgemachten Verordnungen finden sich hier geordnet nach Bundesländern, Bezirken und können als pdf- Dokumente heruntergeladen werden. Kontakte zu den zuständigen Ämtern Kierling, 12.3.2008 An das Bundesdenkmalamt z. Hd. Frau Mag. Margit Kohlert Hoher Markt 11 3500 Krems
Kirche „Peter & Paul“ in Kierling, Denkmalgeschützter Originalzustand
Sehr geehrte Frau Mag. Kohlert!
Anlässlich meines Schreibens vom 13.1.2008 (siehe Beilage), dem
entsprechende Fotos Insbesondere interessiert mich der Fortgang des genannten Ereignisses, und ersuche zudem um Bekanntgabe, wann der denkmalgeschützte Originalzustand wieder hergestellt wird. In der Hoffnung auf wohlwollende Bearbeitung meines Anliegens, bleibe ich mit freundlichen Grüßen Herwig Irmler
Augustiner Chorherrenstift Klosterneuburg, 14.03.2008 3400 Klosterneuburg z. Hd. Herrn Propst Bernhard Backovsky
Kirche „Peter & Paul“ Kierling - Intervention
Sehr geehrter Hr. HW Propst des Chorherrenstiftes!
Wie anlässlich unseres heutigen Gesprächs vereinbart, erlaube ich mir
zwei Schreiben an
Trotz mehrmaligen telefonischen Gesprächen, habe ich noch keine
schriftliche Antwort Mit freundlichen Grüßen Herwig Irmler
Augustiner Chorherrenstift Kierling, 11.04.2008 3400 Klosterneuburg z. Hd. Herrn Propst Bernhard Backovsky
Protokoll - Kirche Kierling Stadtbild 1 Teilnahme am Amtsgespräch
Sehr geehrter Hr. HW Propst des Chorherrenstiftes! Vielen Dank für die Ermöglichung der Teilnahme am „Amtsgespräch“ der Pfarre vom 9.4.98 um 9.30 Uhr, dem ich mit Interesse nachgekommen bin. Die erkennbare Enttäuschung über die weiteren baulichen Maßnahmen, anlässlich der Kirchenrenovierung, werden auch insbesondere deshalb deutlich, weil auch von Seite der Kierlinger Pfarre keine einheitliche Vorgangsweise zu hören ist. Anbei mein Protokoll-Konzept. Ich bitte um Veranlassung, mir die fehlenden Daten der Anwesenden Übermitteln zu lassen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen und ergebenen Grüßen Herwig Irmler
An das Bundesdenkmalamt Kierling, 06.05.2008 z. Hd. Frau Mag. Margit Kohlert Hoher Markt 11 3500 Krems
Kirche „Peter & Paul“ in Kierling Bewilligung zur Kirchenänderung
Sehr geehrte Frau Mag. Kohlert!
Wenn ich auch bis heute vom bezeichneten Amt keinerlei schriftliche
Reaktion erhalten Über eine schriftliche Antwort würde ich mich freuen. Ich erlaube mir nochmals meine persönlich vorgebrachte Frage zu stellen- „Wann die Bewilligung zur Änderung der Kierlinger Kirche ausgesprochen wurde“- und bitte um einen schriftlichen Nachweis. In der Hoffnung auf wohlwollende Bearbeitung meines Anliegens, bleibe ich mit freundlichen Grüßen Herwig Irmler
Kirche im ursprünglichen Zustand herstellen! Auch das Chorherrenstift wurde gleichlautend angeschrieben. Die Reaktion erscheint nicht sehr christlich. Das enttäuschende Verhalten – auf der nächsten Seite… |