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             Stadtbild   01   2006-2008        Disclaimer Impres  

Bitte stellt unsere Kirche wieder in gewohnter Optik dar!

 

Darüber, dass sich die traditionelle Optik der Kierlinger Kirche in ihrer gewohnten Darstellung und graphischen Gestaltung, nach vorgenommener Teil-Renovierung, während der vergangenen zwei Jahre veränderte, hat die örtliche Bevölkerung auf
den Plan gerufen und ihre Enttäuschung öffentlich kundgetan.
Das
Bundesdenkmalamt war nach eigener Aussage in den Jahren 2006 und 2007 in die fachliche
Vorbereitung der ersten Bauetappe der Außenrestaurierung eingebunden.
 

Wenn auch deutlich unter vorgehaltener Hand massive Aufregung zu erkennen ist, kann nicht geleugnet werden, dass sich die Glaubensgemeinde gegen eine Fortsetzung dieser, auch

von Experten als unpassend erkannte Restaurierung, ausgesprochen haben.

 

Klosterneuburg1 stellt den Sachverhalt, wie folgt, chronologisch dar.

Wir schrieben am 13.1.2008 an das Bundesdenkmalamt, z. Hd. Frau Mag. Margit Kohlert:

 

Kirche „Peter und Paul“ in Kierling

Sehr geehrte Frau Mag. Kohlert!

Nach meinem Telefonat der Vorwoche, erlaube ich mir, Ihnen nun schriftlich mit Vorlage beiliegender Fotos, die Änderung des Kierlinger Kirchenturms darzustellen.

Um die Abweichung (re. Bild) deutlich zu machen, verweise ich auf das li. Bild, in dem die graue Farbstruktur der Naturstein- Ausführung an sämtlichen Bildobjekten zu sehen ist- und
so auch erhalten bleiben soll.

Ich bitte zu veranlassen, den Originalzustand, der nicht zuletzt einen Denkmalschutz darstellt, wieder herstellen zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Herwig Irmler

 

PS: Ich erlaube mir, zudem beste Empfehlungen von Univ. Prof. Dr. Werner Kitlitschka auszurichten.

      

Erkenntnisbericht zur Kirchenrenovierung             

 

Die Kierlinger BürgerInnen sind über diese verpatzte Renovierung entsetzt. Ihr Unmut kann
sich noch weiter steigern. Insbesondere dann, wenn durch diese Änderungsweise, das historisch einzigartige Kirchen- Haupthaus seine denkmalgeschützte Baustruktur verlieren sollte. Gehört doch der Denkmalschutz zu einer unserer bedeutendsten Kultur-Aufgaben.

Und genau diese, insbesondere in Österreich übliche Traditionsbauweise der Kirchen, muss auch in Kierling erhalten bleiben. Diese Optik wird hierorts entsprechend oft angewendet.
Und auch gewissenhaft geschützt.

 

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur:

Denkmalschutzgesetz; Änderung der Kundmachungsvorschriften

Gemäß § 2a DMSG – Novelle - im Begutachtungsverfahren

 

Das BmUKK übermittelt in der Anlage den Entwurf einer Novelle des Denkmalschutzgesetzes. Eine Stellungnahme war bis 20. Juli 2007 erwartet worden.

Sollte bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so darf davon ausgegangen werden, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.

Stellungnahmen, die dem BuMin im elektronischen Weg gesendet werden, mögen ausschließlich an die genannte E-Mail- Adresse des Sachbearbeiters gerichtet werden.

 

Verordnungen über Denkmale

im öffentlichen Eigentum

 

Denkmale, die sich im öffentlichen Eigentum (z.B. Bund, Land, Kirchen etc.) befinden,
stehen gem. §2 DMSG kraft gesetzlicher Vermutung unter Denkmalschutz. Bei unbeweglichen DM endet dieser „vermutete“ Denkmalschutz mit 31.12.2009.

Durch die DMSG-Novelle 1999, BGBl. I Nr. 170/1999, wurde die Möglichkeit geschaffen, derartige Denkmale (über die noch nicht per Bescheid entschieden worden ist) durch Verordnung unter die Bestimmungen des DMSG zu stellen.

Die in der Verordnung erfassten Denkmale bleiben unter Denkmalschutz, die Eigentümer haben aber die Möglichkeit für jedes Objekt ein nachprüfe Feststellungsverfahren zu beantragen.

Die praktische Handhabung der schon bisher nötigen Veräußerungsbewilligung entfällt.

Die Tatsache der Unterschutzstellung durch Verordnung wird im Grundbuch ersichtlich
gemacht.

 

Das BDA muss bis Ende 2009                     
die in Frage kommenden Denkmale erfassen. Di
e bisher kundgemachten Verordnungen finden sich hier geordnet nach Bundesländern, Bezirken und können als pdf- Dokumente heruntergeladen werden.

Kontakte zu den zuständigen Ämtern           
                      Kierling, 12.3.2008

An das Bundesdenkmalamt

z. Hd. Frau Mag. Margit Kohlert

Hoher Markt 11

3500 Krems

 

Kirche „Peter & Paul“ in Kierling,

Denkmalgeschützter Originalzustand

 

Sehr geehrte Frau Mag. Kohlert!

Anlässlich meines Schreibens vom 13.1.2008 (siehe Beilage), dem entsprechende Fotos
der Kierlinger Kirche beigefügt waren, ersuche ich heute um freundliche Stellungnahme der seinerzeit genannten Problematik.

Insbesondere interessiert mich der Fortgang des genannten Ereignisses, und ersuche zudem um Bekanntgabe, wann der denkmalgeschützte Originalzustand wieder hergestellt wird.

In der Hoffnung auf wohlwollende Bearbeitung meines Anliegens, bleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Herwig Irmler

 

 

Augustiner Chorherrenstift                                                  Klosterneuburg, 14.03.2008

3400 Klosterneuburg

z. Hd. Herrn Propst Bernhard Backovsky

 

Kirche „Peter & Paul“

Kierling - Intervention

 

Sehr geehrter Hr. HW  Propst des Chorherrenstiftes!

Wie anlässlich unseres heutigen Gesprächs vereinbart, erlaube ich mir zwei Schreiben an
das Bundesdenkmalamt zu übermitteln.

Trotz mehrmaligen telefonischen Gesprächen, habe ich noch keine schriftliche Antwort
erhalten. Gerne informiere ich über diesbezügliche Entwicklungen, so sie mir zugänglich werden, und freue  mich über einen positiven Ausgang, den Originalzustand der denkmalgeschützten Kirche wieder zu erlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Herwig Irmler

 

Augustiner Chorherrenstift                                                     Kierling, 11.04.2008

3400 Klosterneuburg

z. Hd. Herrn Propst Bernhard Backovsky

 

Protokoll - Kirche Kierling                         Stadtbild  1

Teilnahme am Amtsgespräch

 

Sehr geehrter Hr. HW  Propst des Chorherrenstiftes!

Vielen Dank für die Ermöglichung der Teilnahme am „Amtsgespräch“ der Pfarre vom 9.4.98 um 9.30 Uhr, dem ich mit Interesse nachgekommen bin.

Die erkennbare Enttäuschung über die weiteren baulichen Maßnahmen, anlässlich der Kirchenrenovierung, werden auch insbesondere deshalb deutlich, weil auch von Seite der Kierlinger Pfarre keine einheitliche Vorgangsweise zu hören ist.

Anbei mein Protokoll-Konzept. Ich bitte um Veranlassung, mir die fehlenden Daten der Anwesenden Übermitteln zu lassen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen und ergebenen Grüßen

Herwig Irmler

 

An das Bundesdenkmalamt                                                  Kierling, 06.05.2008

z. Hd. Frau Mag. Margit Kohlert

Hoher Markt 11

3500 Krems

 

Kirche „Peter & Paul“ in Kierling

Bewilligung zur Kirchenänderung

 

Sehr geehrte Frau Mag. Kohlert!

Wenn ich auch bis heute vom bezeichneten Amt keinerlei schriftliche Reaktion erhalten
habe, erlaube ich mir dennoch einen neuen diesbezüglichen Versuch.

Über eine schriftliche Antwort würde ich mich freuen.

Ich erlaube mir nochmals meine persönlich vorgebrachte Frage zu stellen-

„Wann die Bewilligung zur Änderung der Kierlinger Kirche ausgesprochen wurde“-

und bitte um einen schriftlichen Nachweis.

In der Hoffnung auf wohlwollende Bearbeitung meines Anliegens, bleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Herwig Irmler

 

Kirche im ursprünglichen Zustand herstellen!

Auch das Chorherrenstift wurde gleichlautend angeschrieben.

Die Reaktion erscheint nicht sehr christlich.

Das enttäuschende Verhalten – auf der nächsten Seite…

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