Mörderische Salzstreuung
Richtlinien und Vorschriften für das
Straßenwesen
(RVS)
Damit die Gestaltung der jeweiligen
Verkehrsfläche sicher und technisch auf dem
letzten Stand
ausgeführt ist, werden die Richtlinien und
Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) bei
Projektierung und Straßenraumgestaltung
herangezogen.
Diese Richtlinien
werden von den
Fachleuten
der betroffenen Gebietskörperschaften, Bund,
Länder und
Gemeinden,
unter
Berücksichtigung internationaler Erfahrungen
und Einbindung nationaler Expertinnen und
Experten
aus Lehre und Forschung einvernehmlich erstellt
und zur Anwendung empfohlen. Die österreichische
Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV)
stellt das Forum für diesen Arbeitsprozess zur
Verfügung.
(Wer
sind die Fachleute und Experten der Gemeinde?)
|
Massive
Salzstreuung im Trockenzustand der Stadt!
Warum wartet man in Kloburg nicht auf
verschneite Straßen - ehe
man mit dem Salzstreuen beginnt? Das ist doch
eine Frage, die einer Beantwortung bedarf! Oder?
Zuerst die Gemeinde-Erkenntnis- Auszug aus der
RVS 4.7.1
Streuung von nassen,
feuchten Verkehrsflächen:
Eine vorbeugende Streuung
zur Vermeidung von Eisglätte ist sinnvoll, wenn
zu erwarten ist, dass die Temperaturen unter den
Gefrierpunkt sinken werden und in der Folge bei
nassen Verkehrsflächen- Eisglätte auftreten
wird. Die Streumenge liegt im Allgemeinen
zwischen 5 und 15 Gramm pro Quadratmeter.
RVS 4.7.2 Streuung
bei Schneefall: Um
das Anhaften des Schnees während des
Schneefalles an der Fahrbahnoberfläche zu
verhindern, ist eine Streuung auftauender Mittel
vorzunehmen. Die Streumenge liegt je nach
Intensität des Schneefalls zwischen 5 und 20
Gramm pro Quadratmeter. Die Räumung und Streuung
in einem Arbeitsgang ist aus wirtschaftlichen
Gründen zu bevorzugen.
1. Die Räumung und Streuung in einem Arbeitsgang
ist Unsinn.
2. Das Aufbringen einer Salzmenge von 5 bis 20
gr/ m² = Unsinn
3. Und beim Betrachten des ob. Bildes, ist
erneut alles Unsinn!
Wikipedia:
Die Richtlinien und
Vorschriften für das Straßen-wesen
(kurz RVS) sind ein mehrere tausend
Seiten umfassendes österreichisches
Regelwerk der
Forschungsgesell-schaft Straße–
Schiene–
Verkehr.
Die
Vorschriften sind auch für die Bereiche
Verkehrswesen und
Straßenwesen bindend.
In Fachkreisen sind die RVS
naturgemäß ein viel diskutiertes Regelwerk.
Der Fachdiskussion und den
neuesten Erkenntnissen entsprechend, werden die
RVS regelmäßig erweitert und an den
Stand der Technik
angepasst.
NÖN -
Woche 03
/ 2017 -
Seite 8 - Klosterneuburg
Winterdienst:
Wie viel Salz ist erlaubt?
Salz auf den Straßen/
Wirbel um die Salzstreuung: Bürger beklagen die
Menge. `Halten uns nach den gesetzlichem
Vorgaben´. Von
Christoph Hornstein
Klosterneuburg
/ `Vielen Dank, dass sie sich dieser
Problematik angenommen haben. Wir wohnen im
Buchkammerl, und dort lagen sogar kleine
Häufchen Salz auf der Straße´, schreibt Gisela
Holzinger als Reaktion auf den NÖN-Artikel der
Vorwoche. So wie sie, erleben viele
Klosterneuburger die Bekämpfung von Schnee und
Eis mit Salz durch die Stadtgemeinde.
Baudirektor Manfred Fitzthum beteuert aber: `Da
ist die Rechtssprechung schuld.´
Baudirektor
Fitzthum erklärt, warum
Salz auf die Straße kommen muss...
Schneeweiß sind Klosterneuburgs Straßen nicht
durch den gefrierenden Niederschlag, sondern
durch die Salzsole, die von der Stadtgemeinde
aufgebracht wird. `Unsere Autos sehen aus wie in
Salz paniert. Und wenn das ganze Salz dann
weggeschwemmt wird, kommt es dann nicht in unser
Grundwasser?´ äußert Holzinger berechtigte
Bedenken. Außerdem beklagt sie das Leid ihrer
Hunde: `Obwohl wir mehrmals täglich die Pfoten
unserer Hunde eincremen, sind diese wund und
aufgerissen´. Sie bittet die NÖN, mitzuhelfen,
dass dieser Wahnsinn aufhört.´
Salz
auch Gefahr für Autos
Der Klosterneuburger Hans Peter Halouska früher
in hoher Funktion beim ÖAMTC ahnt, warum die
massive Salzstreuung sein muss. `Das Problem ist
die meiner Meinung nach überzogene Haftung des
Straßenerhalters. Weil heute offenbar keiner
mehr auf einer Schneefahrbahn fahren kann (und
will), bleibt dem Straßenerhalter gar nichts
anderes übrig, als massiv Salz zu streuen, will
er bei einem Unfall nicht in die Haftung
kommen.´ Halouska merkt an, dass die intensive
Bearbeitung der Straßen durch Salz zu enormen
Korrosionsschäden bei den Autos führt.
Die NÖN wollte es genau wissen und sprach mit
der Stadtgemeinde. `Durch die Kälte und die
trockene Luft wird das Salz sichtbar. Es ist
nicht so arg, wie es vielleicht aussieht,´ meint
Baudirektor Manfred Fitzthum. Verantwortlich für
wintersichere Straßen in Klosterneuburg sei der
Straßenmeister, und der haftet auch dafür. Drei
bis vier Mal pro Winter werde der Straßenmeister
vor Gericht zitiert, wenn auf den Straßen etwas
passiert Gott sei Dank sei es nie zu einem
Schuldspruch gekommen.
RVS
gibt Richtlinien vor
Die gesetzliche
Grundlage bilden die Richtlinien und
Vorschriften für das Straßenwesen, kurz RVS
(siehe Infobox) genannt, nach denen man sich
richte. `Es gibt einen Streuplan, nach dem sich
der Straßenmeister richten muss´, so Fitzthum
weiter. Darin sei festgelegt, welche Straßen
vorrangig behandelt werden müssen. Dort sei auch
festgelegt, wie viel Salzsole aufgebracht werde.
Im Gegensatz zu Wintersportorten gebe es in
Klosterneuburg immer wieder Plusgrade,
die den Schnee schmelzen lassen, um dann bei
Minusgraden zu Eis zu werden. Deswegen könne man
in Klosterneuburg die Straßen nicht als
Schneefahrbahn belassen.
Und
Fitzthum abschließend:
`Wir
sind selbst erpicht daran, nicht zu viel Salz
auf die Straßen zu bringen. Schließlich kostet
das ja Geld.´
Wie
beurteilen wir dann das Eingangsbild zum
Bericht?
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Gesalzene Probleme? NÖN
Woche 02/2017
Seite 6
Winterdienst / Schnee- und eisfreie Straßen
bedeuten im Winter Sicherheit. Deswegen werden
auf Klosterneuburgs Straßen 2.000 Tonnen Salz
gestreut.
Einige Bürger meinen:
Das ist zu viel.
Jedenfalls
sind 2000 Tonnen >
2 Mio kg!
^Für
den Leiter des Klosterneuburger Bauhofs,
Dietmar Schuster, wird das
richtige Salz
immer richtig
eingesetzt...
(v
links)
Die Klosterneuburgerin Romana Fertl
sandte der
NÖN dieses Bild. Das ist pures Salz! |
(
v
rechts)
Die NÖN- Presse bringt dieses friedliche
Bild - ohne Salz!
Warum?
Wozu? |
Salz-Streuung - am li. Bild
Re. Bild eher Wassernass
Diese
beiden Fotos sind nicht von der selben Stelle
aus aufgenommen. Und auch nicht zur gleichen
Zeit.
Das der NÖN
vorgelegte linke Bild - wurde nicht gezeigt. Die
NÖN hat ein Bild ohne Salz-Streuung
veröffentlicht. Zudem wurde das
rechte Bild nicht von der gleichen Stelle wie
das linke Bild aufgenommen.
Es wurde augenscheinlich zu einer
späteren Zeit erstellt- und
möglicherweise vom Gemeinde-Bauhof- eine so
unproblematische Darstellung verlangt. Und so
ist es als `Original´ in der NÖN Nr. 2 - 2017
erschienen.
Warum ist
das geänderte rechte
NÖN-Bild
Wasser-Nass, das linke Bild im Original aber
Salz- getränkt? Es erscheint doch eindeutig,
dass dieses linke Bild nicht gezeigt werden
sollte, weil es doch eher als peinlich zu
erkennen ist. Es wurde meines Wissens von der
Gemeinde noch nie so viel Salz auf einer
trockenen Fahrbahn aufgebracht. Warum ist das
so? Etwa in vorauseilender Vorsicht, dass nach
Möglich- und Wahrscheinlichkeit, `demnächst
Schneefall einsetzen könnte´.
Und zuletzt ist zu erkennen:
In der
Kloburger Gemeinde-Struktur geht in diesem Fall-
die `nackte
Angst? um.
Der interne Grund in den nicht zuletzt
Übertriebenen Vorsichtsmaßnahmen, will die
Gemeinde Angst vor Recht ergehen lassen. Und das
mit dem Grund: Es darf unter keinen Umständen
einem Bürger im winterlichen Klosterneuburg ein
körperlicher, bzw. ein Eigentums- Schaden
zustoßen. Denn eine mögliche Wiedergutmachung
bzw. Tilgung eines körperlichen- oder
Eigentumsschadens, kann sich die verschuldete
Gemeinde eher nicht leisten...
H.I. -
lion@aon.at
Das müssen wir uns merken:
Bei locker leichtem Pulverschnee ist es
unverantwortlich, Auftaumittel einzusetzen!
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Bericht
von Christoph Hornstein
zu `Gesalzene Probleme´ -
NÖN
Klosterneuburg / `Mir fällt im heurigen Winter
besonders häufig auf, dass der Streudienst der
Gemeinde die Salzstreuung übertrieben stark
einsetzt´, meint die Klosterneuburgerin Romana
Fertl. Selbst bei trockenem Wetter, also wenn es
nicht regnet oder schneit, würde der Streuwagen
fahren und Unmengen von Salz auf den Straßen
hinterlassen. `Das ist weder zweckmäßig noch für
die Umwelt und für die Tiere zuträglich´, ist
Fertl überzeugt. Sie fordert eine
Nachschulung der Streuwagenfahrer, damit das
in Zukunft nicht passiert.
`Das viele Salz ist weder zweckmäßig noch für
die Umwelt und die Tiere zuträglich´.
Romana Fertl, Bürgerin Klbg.
Die Beobachtungen von Romana Fertl decken sich
mit weiteren Briefen, die in der NÖN-Redaktion
eingegangen sind. Der Grundtenor: Es wird viel
zu viel Salz gestreut. Die NÖN wollte wissen,
nach welchen Kriterien Salz auf Klosterneuburgs
Straßen aufgebracht wird, und sprach mit dem
Leiter des Klosterneuburger Bauhofs, Dietmar
Schuster. `Wir registrieren auch Bürger, die
meinen, es werde zu wenig gestreut´, relativiert
Schuster gleich zu Beginn des Gesprächs die
Meinung der NÖN- Leserbriefe. Vom Bauhof werden
die Feuchtigkeit, die Außentemperatur und die
Fahrbahntemperatur der Straßen gemessen. Dazu
dienen Messstationen. Gemeinsam mit dem
Streckendienst wird dann entschieden, ob und wie
viel Salz auf den Straßen aufgebracht wird. `Das
entscheiden Fachleute´, so Schuster.
2.000 Tonnen Salz im Jahr
(das sind zwei Millionen kg)
Wenn Straßen auftrocknen, bleibt das Salz
natürlich über. Das sei aber immerhin noch
besser, als Riesel zu streuen. `Damit haben wir
komplett aufgehört, denn die Räumung im Frühjahr
belastet die Luft mit dem Feinstaub enorm´, so
der Leiter des Bauhofes, der versichert, dass in
Klosterneuburg nicht präventiv Salz gestreut
werde. In Wien sei das anders. Da werde Salz
schon gestreut, wenn es Schnee oder Eis geben
könnte.
Durchschnittlich verbraucht Klosterneuburg etwa
2000 Tonnen Salz im Jahr. 300 Tonnen sind im
Bauhof eingelagert. Verwendet wird das
umweltverträglichere Sidesalz, das im Gegensatz
zum herkömmlichen Streusalz feinkörniger und
weniger staubig ist. `Siedesalz ist das bessere,
aber auch das teurere Salz´, weiß Schuster. So
gesehen glaubt der Bauhofleiter, in Sachen Salz
alles richtig zu machen.
v
Winterhilfe Kloburgs:
Salzstreuung!
Zum Schutz der
Umwelt ist in Wien die Verwendung von Salz
beziehungsweise andere natrium- oder
halogen-haltige Auftaumittel auf Flächen für
Fußgänger-Innen-Verkehr im Umkreis von zehn
Metern rund um "unversiegelte Flächen"- also
etwa Wiesen und Baum-scheiben - verboten.
Das Salz gelangt mit dem Schmelzwasser in den
Boden. Vor allem NaCl hat negative Auswirkungen
auf die Bodenstruktur. Es greift auch die
Vegetation an, besonders empfindlich sind die
oftmals an Straßen gepflanzte Linden wie auch
Ahorne, Rosskastanien, Roteichen und Fichten.
Umgekehrt führen dauerhaft hohe
Salzkonzentrationen dazu, dass dort bereits
Kältengräßer, die besonders viel Salz im Boden
brauchen, ein Wachstum zeigen. Zudem gelangt
Streusalz durch diverse Entwässerungssysteme in
die Gewässer und kann dort bei bestimmten
Konzentrationen Flora und Fauna ebenfalls
empfindlich schädigen.
Welche Streumittel dürfen eingesetzt werden?
Die Verwendung eines bestimmten Streumittels ist
nicht vorgeschrieben. In jedem Fall sollte das
Streugut eine gute Wirkung gegen Rutschgefahren
haben. Aus Umweltschutzgründen ist das Streuen
mit Salz bzw. auftauenden Stoffen auf Gehwegen
grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht
dann, wenn durch abstumpfende Mittel keine
ausreichende Wirkung mehr erzielt werden kann,
z.B. bei Eisglätte oder Gehwegen mit starkem
Gefälle. Bei Salznutzung sollte auf einen
größtmöglichen Abstand zur angrenzenden
Vegetation geachtet werden. Auch auf privaten
Flächen sollte der Umwelt zuliebe kein Salz
verwendet werden.
Auf den Straßen verwenden die Mitarbeiter der
Straßenreinigung Auftausalz. Hier müsste bei der
Verwendung von Splitt ständig nachgestreut
werden, um eine gleichartige Wirkung zu
erzielen. Studien des Umweltbundesamtes haben
ergeben, dass das häufige Nachfahren und das
spätere Auflegen in der Gesamtbetrachtung
umweltschädlicher sind, zumal neuere Streuer und
die Verwendung von Sole die gestreuten
Salzmengen deutlich verringert haben.
Auch im übrigen können Ihre Pflichten im
Einzelfall über das hinausgehen, was durch die
kommunale Straßenreinigung geleistet wird.
Bedenken Sie bitte, dass Sie nur für den
überschaubaren Bereich vor Ihrem Grundstück
verantwortlich sind, während die Gemeinde das
gesamte Straßennetz säubern und sichern muss.
Dies bedeutet z. B., dass die Gemeinde die
verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen und
Straßenteile im Winter bis zum Eintritt des
Berufsverkehrs (wochentags gegen 7.00 Uhr)
gewartet haben muss.
Bezirksblätter
06.01.2016, 13:02 Uhr
Salzstreuung auf St. Pöltens Gehsteigen
Salz streuen
bei luftig leichten Pulverschnee ist verboten
und umweltschädlich!
Lesen Sie: Neulich in der Region:
Das Jahr 2016 beginnt mit Schneefall. Herrlich
lockerer Pulverschnee legt sich Flocke für
Flocke wenige Zentimeter hoch auf einfach alles.
Die Kinder freuen sich. Ich freue mich für die
Kinder - aber nicht für unseren Hund. Schnee
bedeutet Salz auf den Gehsteigen. Schon beim
ersten Spaziergang im neuem Jahr hinkt unser
Hund auf drei Haxerl hinter mir her und jault
auf, als ich versuche das Salz von seiner Pfote
zu putzen.
Was
veranlasst Menschen schon bei der ersten
Schneeflocke verbotenerweise Salz zu streuen?
Ist es der Mangel an einer Schneeschaufel oder
an Zeit und Lust den fluffigen Schnee einfach
auf die Seite zu schieben?
Oder ist es
die übertriebene Angst verklagt zu werden, wenn
jemand auf dem hauseigenen Gehsteig ausrutscht
und sich verletzt?
In der Nacht wird es kälter und alles gefriert.
Beim Spaziergang am nächsten Morgen zeigt sich
der Nachteil der übertriebenen Salzstreuerei:
Auf den Wegen die nicht einmal geschaufelt
wurden knirscht der Schnee winterlich bei jedem
Schritt. Keine Rutschgefahr. Auch die Wege auf
denen sich Schnee mit Kies mischt sind angenehm
zu begehen. Allein die salzbestreuten Wege
stellen sich als gefährlich heraus. Diese
Gehsteige sind zwar frei von Schnee, aber der
Matsch und die Lacken die sich durch die
Salzstreuung gebildet haben sind über Nacht
gefroren und somit rutschig.
Schon Kurt Tucholsky meinte: „Das Gegenteil von
gut ist gut gemeint.“
Bei eisigen Regen und Glatteis macht es
sicherlich Sinn die Eisschicht mit Auftaumittel
schmelzen zu lassen,
aber bei locker leichten Pulverschnee ist es
unverantwortlich, Auftaumittel anzuwenden!
Aus der Autorevue
Gesalzen und gepökelt: Womit wird auf
Österreichischen Straßen gestreut?
Autobesitzer und Autohersteller beklagen sich
immer wieder über massive Rostschäden bereits an
sehr jungen Fahrzeugen
29.01.2013
Rudolf Skarics
Autorevue Magazin
Was wir bisher wenn überhaupt von den
Alpenquerenden Autobahnen kannten, stellten wir
im vorigen Winter auch im Osten Österreichs
fest. Ein knallweißer schmieriger Film verteilte
sich über die Windschutzscheibe und überzog nach
dem Auftrocknen wie eine dicke Kalkschicht das
ganze Auto. Tatsächlich handelt es sich bei
diesem Mittel um
Kalziumchlorid,
ein Auftaumittel der besonderen Art. Es hält
auch unter minus acht Grad die Straßen eisfrei
und ist imstande, Schnee wegzutauen. Und letzten
Winter war es auch im Osten ungewöhnlich kalt.
Kalziumchlorid ist
allerdings um ein Vielfaches aggressiver als
herkömmliches Streusalz, als
Natriumchlorid.
Es fördert die Bildung von Rostschäden an der
Karosserie und vor allem am Fahrwerk dermaßen,
dass selbst junge Autos, von denen man es
wirklich nicht vermuten würde, bei entsprechend
intensivem Kontakt massiv von Rost befallen sein
können |
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Privatparkplatz - Parken verboten?
NÖN - Woche 32/
2016 - Seite 22 - Kierling/ Maria Gugging
Zentrum / Kurzparkzone und Privatparkplätze
erhitzen die Gemüter. Ortsvorsteher Johann Fanta
erklärt: Nur 15 Stellplätze davon betroffen.
Von Claudia Wagner
Kierling
/ `Neben der Kirche ist der Teufel los! So fasst
Wolfgang Werner die Parksituation im Ortszentrum
zusammen. Man finde kaum mehr einen Stellplatz für
seinen PKW, da es nun Privatparkplätze und die
Kurzparkzone gibt.
`Wenn der Neubau bezogen wird, dann wird es ganz
lustig?, belächelt Werner die Parksituation im Herzen
Kierlings. Vor allem Patienten des Ärztezentrums seien
nun die Leidtragenden dieser Neuerung. Für sie hat
Werner einen zynischen Rat: `Lassen Sie sich mit der
Rettung hinkutschieren!´
Privatparkplätze monatlich vergeben
Welche Parkplätze nun tatsächlich privat oder
kostenpflichtig sind, ist für viele Kierlinger nicht
ersichtlich. Ortsvorsteher Johann Fanta versucht nun,
Klarheit zu schaffen. Er betont, dass die Fläche vor dem
Ärztezentrum
Privatgrund der Stadtgemeinde
Klosterneuburg ist. Sieben Parkplätze auf dieser Fläche
werden monatlich vergeben, wie Fanta erklärt: `Jeder
kann die
Privatparkplätze um 42 Euro pro Monat
mieten. Zwei sind noch frei.´
Die restlichen fünf Stellplätze und ein
Behindertenparkplatz sind zwar ebenfalls auf
Privatgrund, dürfen aber `bis auf Widerruf´ genutzt
werden, wie ein Hinweisschild verspricht. Auf den
insgesamt sechs Plätzen können Lenker legal parken -
gratis und so lange sie wollen, ebenso wie auf den neu
gekennzeichneten Plätzen Richtung Stellwiesen und
Dietschen.
Eineinhalb Stunden für 1,50 Euro
Einzig die Stellplätze beim Grünen Baum sind
Kurzparkzone. Fante: `Mit Schulbeginn, wenn die
Bauarbeiten von den Wohnungen fertig gestellt sind,
werden dort acht Kurzparkplätze sein, die zeitlich
begrenzt sind - auf eineinhalb Stunden.´ Die Tarife der
Stadt gelten auch in der Katastralgemeinde:
90 Min. Parken für 1,50 Euro, 15 Minuten sind gratis.
Gebührenpflichtig sind nur diese acht Plätze, versichert
Fanta.
Für die neuen Mieter beim Grünen Baum stehen hingegen 22
eigene Garagen-Plätze - einer pro Wohneinheit - zur
Verfügung. Eine Garantie, dass die Bewohner die
Abstellplätze nutzen, gibt es nicht. `Das ist ein
rechtliches Problem´, meint der Ortschef, `denn die
Wohnungsmieter sind nicht verpflichtet, die
Abstellplätze zu nehmen´. Mit den neuen Maßnahmen hat
die Stadt versucht, das Maximum herauszuholen: `Mehr
Platz hat die Gemeinde nicht, schließt Fanta ab.
Foto: Herwig Irmler
Text:
NÖN:
Auf dem Privatgrund der Stadtgemeinde- vor dem
Ärzte-zentrum- sind nun sieben Stellplätze, die
monatlich privat vermietet werden. Die restlichen sechs
Plätze sind kostenlos zu nutzen.
-----------------------------
Herwig Irmler
-
beschreibt, nach dieser Aktivität der Stadt, vorerst
das- durch Ortsvorsteher Johann Fanta- hier entstandene
`Parkplatzregulativ´ im Ortszentrum Kierling, das
sich im Zentrum der Stadt durch
Apotheke,
Volksschule,
Altwaren-Handlung,
Gasthaus-Restaurant,
2-Heurigen-Stuben,
Pfarrkirche Peter & Paul,
NÖ Ärztezentrum,
dem besonders verkehrsbelasteten Zubringer zum
Doppel-Friedhof
für Kierling und Ma.
Gugging, sowie nicht zuletzt der
Wohn-Neubau
ehem. Grüner Baum, kein `Denkmalschutz´ und der
Neubau-Zubringer
des ehemaligen Kindergartens Kierling
zusammensetzt.
Kierling hat ein Ausmaß von 11,48
km?
- und 3.047 Einwohner - überwiegend im
angegebenen Ortszentrum. Allein aus diesem Grund
ist eine entsprechende Unterbringung der Fahrzeuge
zwingend nötig. Da dies in der angegebenen
Verwaltungs-Lage nicht möglich ist, wird sich eine
entsprechende Parkraumbewirtschaftung - etwa durch die
Baulichkeit eines Parkdecks, im Ortszentrum, als
zwingend ergeben. Das Klosterneuburger Parkraum-Konzept
sollte eine Zukunftsplanung entwickeln, die es den
Verkehrsteilnehmern ermöglicht, überall und sofort einen
Flächen-Parkplatz- oder ein Parkdeck zu finden.
Tulln zeigt uns das:
Park
& Ride-Anlage am Hauptbahnhof (gratis)
Maximale Parkdauer: unbegrenzt
Kosten: gratis Standort
-----------------------------
Erklärung:
v
Fotos: Herwig Irmler
Die derzeit im Kierlinger Ortszentrum amtlich
vorgenommene Parkraumbewirtschaftung kann nicht als
zufriedenstellend erkannt werden. Vielmehr- und der
Gesetzeslage nach,
ist
ein Verkehrszeichen ungültig, wenn es nicht den
Vorschriften entspricht. Das ist auch dann der Fall,
wenn ein Verkehrszeichen nach eigener Meinung verändert
wird.
Etwa so, wie das im Zuge des neuen Kierlinger Parkraumes
erkennbar ist. Siehe Foto
>
Das an dieser Stelle allein gültige, amtliche
`Verkehrs- oder Beschränkungszeichen´ NÖ 52a/1:
`Fahrverbot (in beiden Richtungen, darf in sich keine,
wie immer gearteten, Hinweise geben. Dieses VZ darf nur
ein weißes Feld in einem roten Kreis enthalten. Das
Verkehrszeichen `Fahrverbot´ kann auch die
Zusatztafel
`Anrainer´
enthalten...
v
An derartigen Park-Hinweisen sind jede Art von Hinweisen
zulässig. So sind auch die unterschiedlichen VZ
erkennbar.
v
Ob ein derartiges `Zusatz-Zeichen´ eine amtliche
Gültigkeit in diesem speziellen Fall besitzt, ist zu
prüfen. Derartige, Fahrzeug-bezogene Hinweise, sind
üblicherweise nur für Firmeneigene Parkräume üblich.
v
Ob die rechtsseitig noch freie Parkzone an dieser Stelle
so zu nützen ist, wird eher als `unbleibend
wahrscheinlich´ erkannt. Die dann nur noch für Fußgänger
und Radfahrer frei bleibende Freifläche, würde
jedenfalls den Einsatzfahrzeugen der FF, eine im
Brandfall notwendige Zufahrt erschweren oder gar
unmöglich machen. Der letzte Parkraum gehört entfernt.
v
Der Freifläche für Behindertenfahrzeuge
^
sollte auch eine Parkerlaubnis für Ärzte im Dienst
gewährt werden.
Ihre Meinung richten Sie an
lion@aon.at
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