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* Gesalzene Probleme
*
Stadt- Winterhilfe: Salzstreuung:

* Gesalzen und gepökelt
*
Privatparkplatz in Kierling

Mörderische Salzstreuung
Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS)
Damit die Gestaltung der jeweiligen Verkehrsfläche sicher und technisch auf dem letzten
Stand ausgeführt ist, werden die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) bei Projektierung und Straßenraumgestaltung herangezogen.

Diese Richtlinien werden von den Fachleuten der betroffenen Gebietskörperschaften, Bund, Länder und Gemeinden, unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen und Einbindung nationaler Expertinnen und Experten aus Lehre und Forschung einvernehmlich erstellt und zur Anwendung empfohlen. Die österreichische Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV) stellt das Forum für diesen Arbeitsprozess zur Verfügung.
(
Wer sind die Fachleute und Experten der Gemeinde?)


Massive Salzstreuung im Trockenzustand der Stadt
!
Warum wartet man in Kloburg nicht auf verschneite Straßen - ehe
man mit dem Salzstreuen beginnt? Das ist doch eine Frage, die einer Beantwortung bedarf! Oder?
Zuerst die Gemeinde-Erkenntnis- Auszug aus der RVS 4.7.1  Streuung von nassen, feuchten Verkehrsflächen: Eine vorbeugende Streuung zur Vermeidung von Eisglätte ist sinnvoll, wenn zu erwarten ist, dass die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken werden und in der Folge bei nassen Verkehrsflächen- Eisglätte auftreten wird. Die Streumenge liegt im Allgemeinen zwischen 5 und 15 Gramm pro Quadratmeter.
RVS 4.7.2 Streuung bei Schneefall: Um das Anhaften des Schnees während des Schneefalles an der Fahrbahnoberfläche zu verhindern, ist eine Streuung auftauender Mittel vorzunehmen. Die Streumenge liegt je nach Intensität des Schneefalls zwischen 5 und 20 Gramm pro Quadratmeter. Die Räumung und Streuung in einem Arbeitsgang ist aus wirtschaftlichen Gründen zu bevorzugen.
1. Die Räumung und Streuung in einem Arbeitsgang ist Unsinn.
2. Das Aufbringen einer Salzmenge von 5 bis 20 gr/ m² = Unsinn

3. Und beim Betrachten des ob. Bildes, ist erneut alles Unsinn!
 
Wikipedia: Die Richtlinien und Vorschriften für das Straßen-wesen (kurz RVS) sind ein mehrere tausend Seiten umfassendes österreichisches Regelwerk der Forschungsgesell-schaft Straße– Schiene– Verkehr.  Die Vorschriften sind auch für die Bereiche Verkehrswesen und Straßenwesen bindend.
In Fachkreisen sind die RVS naturgemäß ein viel diskutiertes Regelwerk. Der Fachdiskussion und den neuesten Erkenntnissen entsprechend, werden die RVS regelmäßig erweitert und an den Stand der Technik angepasst.
 

NÖN
-
Woche 03 / 2017 - Seite 8 - Klosterneuburg
 

Winterdienst: Wie viel Salz ist erlaubt?

Salz auf den Straßen/ Wirbel um die Salzstreuung: Bürger beklagen die Menge. `Halten uns nach den gesetzlichem Vorgaben´. Von Christoph Hornstein
Klosterneuburg / `Vielen Dank,  dass sie sich dieser Problematik angenommen haben. Wir wohnen im Buchkammerl, und dort lagen sogar kleine Häufchen Salz auf der Straße´, schreibt Gisela Holzinger als Reaktion auf den NÖN-Artikel der Vorwoche. So wie sie, erleben viele Klosterneuburger die Bekämpfung von Schnee und Eis mit Salz durch die Stadtgemeinde. Baudirektor Manfred Fitzthum beteuert aber: `Da ist die Rechtssprechung schuld.´ Baudirektor Fitzthum erklärt, warum
                                                      Salz auf die Straße kommen muss...

Schneeweiß sind Klosterneuburgs Straßen nicht durch den gefrierenden Niederschlag, sondern durch die Salzsole, die von der Stadtgemeinde aufgebracht wird. `Unsere Autos sehen aus wie in Salz paniert. Und wenn das ganze Salz dann weggeschwemmt wird, kommt es dann nicht in unser Grundwasser?´ äußert Holzinger berechtigte Bedenken. Außerdem beklagt sie das Leid ihrer Hunde: `Obwohl wir mehrmals täglich die Pfoten unserer Hunde eincremen, sind diese wund und aufgerissen´. Sie bittet die NÖN, mitzuhelfen, dass dieser Wahnsinn aufhört.´
Salz auch Gefahr für Autos
Der Klosterneuburger Hans Peter Halouska früher in hoher Funktion beim ÖAMTC ahnt, warum die massive Salzstreuung sein muss. `Das Problem ist die meiner Meinung nach überzogene Haftung des Straßenerhalters. Weil heute offenbar keiner mehr auf einer Schneefahrbahn fahren kann (und will), bleibt dem Straßenerhalter gar nichts anderes übrig, als massiv Salz zu streuen, will er bei einem Unfall nicht in die Haftung kommen.´ Halouska merkt an, dass die intensive Bearbeitung der Straßen durch Salz zu enormen Korrosionsschäden bei den Autos führt.
Die NÖN wollte es genau wissen und sprach mit der Stadtgemeinde. `Durch die Kälte und die trockene Luft wird das Salz sichtbar. Es ist nicht so arg, wie es vielleicht aussieht,´ meint Baudirektor Manfred Fitzthum. Verantwortlich für wintersichere Straßen in Klosterneuburg sei der Straßenmeister, und der haftet auch dafür. Drei bis vier Mal pro Winter werde der Straßenmeister vor Gericht zitiert, wenn auf den Straßen etwas passiert Gott sei Dank sei es nie zu einem Schuldspruch gekommen.
RVS gibt Richtlinien vor
Die gesetzliche Grundlage bilden die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen, kurz RVS (siehe Infobox) genannt, nach denen man sich richte. `Es gibt einen Streuplan, nach dem sich der Straßenmeister richten muss´, so Fitzthum weiter. Darin sei festgelegt, welche Straßen vorrangig behandelt werden müssen. Dort sei auch festgelegt, wie viel Salzsole aufgebracht werde.
Im Gegensatz zu Wintersportorten gebe es in Klosterneuburg immer wieder Plusgrade,
die den Schnee schmelzen lassen, um dann bei Minusgraden zu Eis zu werden. Deswegen könne man in Klosterneuburg die Straßen nicht als Schneefahrbahn belassen.
Und Fitzthum abschließend: `Wir sind selbst erpicht daran, nicht zu viel Salz auf die Straßen zu bringen. Schließlich kostet das ja Geld.´
Wie beurteilen wir dann das Eingangsbild zum Bericht?

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Gesalzene Probleme? NÖN
Woche 02/2017 Seite 6 

Winterdienst / Schnee- und eisfreie Straßen bedeuten im Winter Sicherheit. Deswegen werden auf Klosterneuburgs Straßen 2.000 Tonnen Salz gestreut.
Einige Bürger meinen:
Das ist zu viel
. Jedenfalls sind 2000 Tonnen > 2 Mio kg!
^Für den Leiter des Klosterneuburger Bauhofs, Dietmar Schuster, wird das
richtige Salz immer richtig eingesetzt...

(v links) Die Klosterneuburgerin Romana Fertl sandte der NÖN dieses Bild. Das ist pures Salz!

( v rechts)  Die NÖN- Presse bringt dieses friedliche Bild - ohne Salz! Warum? Wozu?













 

 

 

 

 

 

 

 

Salz-Streuung - am li. Bild          Re. Bild eher Wassernass
 
Diese beiden Fotos sind nicht von der selben Stelle aus aufgenommen. Und auch nicht zur gleichen Zeit. Das der NÖN vorgelegte linke Bild - wurde nicht gezeigt. Die NÖN hat ein Bild ohne Salz-Streuung veröffentlicht. Zudem wurde das rechte Bild nicht von der gleichen Stelle wie das linke Bild aufgenommen. Es wurde augenscheinlich zu einer späteren Zeit erstellt- und möglicherweise vom Gemeinde-Bauhof- eine so unproblematische Darstellung verlangt. Und so ist es als `Original´ in der NÖN Nr. 2 - 2017 erschienen.
 
Warum ist das geänderte rechte NÖN-Bild Wasser-Nass, das linke Bild im Original aber Salz- getränkt? Es erscheint doch eindeutig, dass dieses linke Bild nicht gezeigt werden sollte, weil es doch eher als peinlich zu erkennen ist. Es wurde meines Wissens von der Gemeinde noch nie so viel Salz auf einer trockenen Fahrbahn aufgebracht. Warum ist das so? Etwa in vorauseilender Vorsicht, dass nach Möglich- und Wahrscheinlichkeit, `demnächst Schneefall einsetzen könnte´.
   
Und zuletzt ist zu erkennen: In der Kloburger Gemeinde-Struktur geht in diesem Fall- die `nackte Angst? um. Der interne Grund in den nicht zuletzt Übertriebenen Vorsichtsmaßnahmen, will die Gemeinde Angst vor Recht ergehen lassen. Und das mit dem Grund: Es darf unter keinen Umständen einem Bürger im winterlichen Klosterneuburg ein körperlicher, bzw. ein Eigentums-  Schaden zustoßen. Denn eine mögliche Wiedergutmachung bzw. Tilgung eines körperlichen- oder Eigentumsschadens, kann sich die verschuldete Gemeinde eher nicht leisten...
H.I. - lion@aon.at
 

Das müssen wir uns merken: Bei locker leichtem Pulverschnee ist es unverantwortlich, Auftaumittel einzusetzen!
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Bericht von Christoph Hornstein  zu `Gesalzene Probleme´ - NÖN
 
Klosterneuburg / `Mir fällt im heurigen Winter besonders häufig auf, dass der Streudienst der Gemeinde die Salzstreuung übertrieben stark einsetzt´, meint die Klosterneuburgerin Romana Fertl. Selbst bei trockenem Wetter, also wenn es nicht regnet oder schneit, würde der Streuwagen fahren und Unmengen von Salz auf den Straßen hinterlassen. `Das ist weder zweckmäßig noch für die Umwelt und für die Tiere zuträglich´, ist Fertl überzeugt. Sie fordert eine Nachschulung der Streuwagenfahrer, damit das in Zukunft nicht passiert.
`Das viele Salz ist weder zweckmäßig noch für die Umwelt und die Tiere zuträglich´. Romana Fertl, Bürgerin Klbg.
Die Beobachtungen von Romana Fertl decken sich mit weiteren Briefen, die in der NÖN-Redaktion eingegangen sind. Der Grundtenor: Es wird viel zu viel Salz gestreut. Die NÖN wollte wissen, nach welchen Kriterien Salz auf Klosterneuburgs Straßen aufgebracht wird, und sprach mit dem Leiter des Klosterneuburger Bauhofs, Dietmar Schuster. `Wir registrieren auch Bürger, die meinen, es werde zu wenig gestreut´, relativiert Schuster gleich zu Beginn des Gesprächs die Meinung der NÖN- Leserbriefe. Vom Bauhof werden die Feuchtigkeit, die Außentemperatur und die Fahrbahntemperatur der Straßen gemessen. Dazu dienen Messstationen. Gemeinsam mit dem Streckendienst wird dann entschieden, ob und wie viel Salz auf den Straßen aufgebracht wird. `Das entscheiden Fachleute´, so Schuster.
2.000 Tonnen Salz im Jahr    (das sind zwei Millionen kg)
Wenn Straßen auftrocknen, bleibt das Salz natürlich über. Das sei aber immerhin noch besser, als Riesel zu streuen. `Damit haben wir komplett aufgehört, denn die Räumung im Frühjahr belastet die Luft mit dem Feinstaub enorm´, so der Leiter des Bauhofes, der versichert, dass in Klosterneuburg nicht präventiv Salz gestreut werde. In Wien sei das anders. Da werde Salz schon gestreut, wenn es Schnee oder Eis geben könnte.
Durchschnittlich verbraucht Klosterneuburg etwa 2000 Tonnen Salz im Jahr. 300 Tonnen sind im Bauhof eingelagert. Verwendet wird das umweltverträglichere Sidesalz, das im Gegensatz zum herkömmlichen Streusalz feinkörniger und weniger staubig ist. `Siedesalz ist das bessere, aber auch das teurere Salz´, weiß Schuster. So gesehen glaubt der Bauhofleiter, in Sachen Salz alles richtig zu machen.
v
Winterhilfe Kloburgs: Salzstreuung!      
Zum Schutz der Umwelt ist in Wien die Verwendung von Salz beziehungsweise andere natrium- oder halogen-haltige Auftaumittel auf Flächen für Fußgänger-Innen-Verkehr im Umkreis von zehn Metern rund um "unversiegelte Flächen"- also etwa Wiesen und Baum-scheiben - verboten.
Das Salz gelangt mit dem Schmelzwasser in den Boden. Vor allem NaCl hat negative Auswirkungen auf die Bodenstruktur. Es greift auch die Vegetation an, besonders empfindlich sind die oftmals an Straßen gepflanzte Linden wie auch Ahorne, Rosskastanien, Roteichen und Fichten. Umgekehrt führen dauerhaft hohe Salzkonzentrationen dazu, dass dort bereits Kältengräßer, die besonders viel Salz im Boden brauchen, ein Wachstum zeigen. Zudem gelangt Streusalz durch diverse Entwässerungssysteme in die Gewässer und kann dort bei bestimmten Konzentrationen Flora und Fauna ebenfalls empfindlich schädigen.
 
Welche Streumittel dürfen eingesetzt werden?
Die Verwendung eines bestimmten Streumittels ist nicht vorgeschrieben. In jedem Fall sollte das Streugut eine gute Wirkung gegen Rutschgefahren haben. Aus Umweltschutzgründen ist das Streuen mit Salz bzw. auftauenden Stoffen auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht dann, wenn durch abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung mehr erzielt werden kann, z.B. bei Eisglätte oder Gehwegen mit starkem Gefälle. Bei Salznutzung sollte auf einen größtmöglichen Abstand zur angrenzenden Vegetation geachtet werden. Auch auf privaten Flächen sollte der Umwelt zuliebe kein Salz verwendet werden.
 
Auf den Straßen verwenden die Mitarbeiter der Straßenreinigung Auftausalz. Hier müsste bei der Verwendung von Splitt ständig nachgestreut werden, um eine gleichartige Wirkung zu erzielen. Studien des Umweltbundesamtes haben ergeben, dass das häufige Nachfahren und das spätere Auflegen in der Gesamtbetrachtung umweltschädlicher sind, zumal neuere Streuer und die Verwendung von Sole die gestreuten Salzmengen deutlich verringert haben.
 
Auch im übrigen können Ihre Pflichten im Einzelfall über das hinausgehen, was durch die kommunale Straßenreinigung geleistet wird. Bedenken Sie bitte, dass Sie nur für den überschaubaren Bereich vor Ihrem Grundstück verantwortlich sind, während die Gemeinde das gesamte Straßennetz säubern und sichern muss. Dies bedeutet z. B., dass die Gemeinde die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen und Straßenteile im Winter bis zum Eintritt des Berufsverkehrs (wochentags gegen 7.00 Uhr) gewartet haben muss.

Bezirksblätter
06.01.2016, 13:02 Uhr
Salzstreuung auf St. Pöltens Gehsteigen   
Salz streuen bei luftig leichten Pulverschnee ist verboten und umweltschädlich!

Lesen Sie: Neulich in der Region:

Das Jahr 2016 beginnt mit Schneefall. Herrlich lockerer Pulverschnee legt sich Flocke für Flocke wenige Zentimeter hoch auf einfach alles. Die Kinder freuen sich. Ich freue mich für die Kinder - aber nicht für unseren Hund. Schnee bedeutet Salz auf den Gehsteigen. Schon beim ersten Spaziergang im neuem Jahr hinkt unser Hund auf drei Haxerl hinter mir her und jault auf, als ich versuche das Salz von seiner Pfote zu putzen.
Was veranlasst Menschen schon bei der ersten Schneeflocke verbotenerweise Salz zu streuen? Ist es der Mangel an einer Schneeschaufel oder an Zeit und Lust den fluffigen Schnee einfach auf die Seite zu schieben? Oder ist es die übertriebene Angst verklagt zu werden, wenn jemand auf dem hauseigenen Gehsteig ausrutscht und sich verletzt?
In der Nacht wird es kälter und alles gefriert. Beim Spaziergang am nächsten Morgen zeigt sich der Nachteil der übertriebenen Salzstreuerei: Auf den Wegen die nicht einmal geschaufelt wurden knirscht der Schnee winterlich bei jedem Schritt. Keine Rutschgefahr. Auch die Wege auf denen sich Schnee mit Kies mischt sind angenehm zu begehen. Allein die salzbestreuten Wege stellen sich als gefährlich heraus. Diese Gehsteige sind zwar frei von Schnee, aber der Matsch und die Lacken die sich durch die Salzstreuung gebildet haben sind über Nacht gefroren und somit rutschig.
Schon Kurt Tucholsky meinte: „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.“
Bei eisigen Regen und Glatteis macht es sicherlich Sinn die Eisschicht mit Auftaumittel schmelzen zu lassen, aber bei locker leichten Pulverschnee ist es unverantwortlich, Auftaumittel anzuwenden!
 
Aus der Autorevue
Gesalzen und gepökelt: Womit wird auf   Österreichischen Straßen gestreut?
Autobesitzer und Autohersteller beklagen sich immer wieder über massive Rostschäden bereits an sehr jungen Fahrzeugen
29.01.2013  Rudolf Skarics Autorevue Magazin
 
Was wir bisher wenn überhaupt von den Alpenquerenden Autobahnen kannten, stellten wir im vorigen Winter auch im Osten Österreichs fest. Ein knallweißer schmieriger Film verteilte sich über die Windschutzscheibe und überzog nach dem Auftrocknen wie eine dicke Kalkschicht das ganze Auto. Tatsächlich handelt es sich bei diesem Mittel um Kalziumchlorid, ein Auftaumittel der besonderen Art. Es hält auch unter minus acht Grad die Straßen eisfrei und ist imstande, Schnee wegzutauen. Und letzten Winter war es auch im Osten ungewöhnlich kalt.
Kalziumchlorid ist allerdings um ein Vielfaches aggressiver als herkömmliches Streusalz, als Natriumchlorid. Es fördert die Bildung von Rostschäden an der Karosserie und vor allem am Fahrwerk dermaßen, dass selbst junge Autos, von denen man es wirklich nicht vermuten würde, bei entsprechend intensivem Kontakt massiv von Rost befallen sein können

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Privatparkplatz - Parken verboten?      
NÖN
- Woche 32/ 2016 - Seite 22 - Kierling/ Maria Gugging
 
Zentrum /
Kurzparkzone und Privatparkplätze erhitzen die Gemüter. Ortsvorsteher Johann Fanta erklärt: Nur 15 Stellplätze davon betroffen. 

Von Claudia Wagner

Kierling / `Neben der Kirche ist der Teufel los! So fasst Wolfgang Werner die Parksituation im Ortszentrum zusammen. Man finde kaum mehr einen Stellplatz für seinen PKW, da es nun Privatparkplätze und die Kurzparkzone gibt.
`Wenn der Neubau bezogen wird, dann wird es ganz lustig?, belächelt Werner die Parksituation im Herzen Kierlings. Vor allem Patienten des Ärztezentrums seien nun die Leidtragenden dieser Neuerung. Für sie hat Werner einen zynischen Rat: `Lassen Sie sich mit der Rettung hinkutschieren!´
Privatparkplätze monatlich vergeben
Welche Parkplätze nun tatsächlich privat oder kostenpflichtig sind, ist für viele Kierlinger nicht ersichtlich. Ortsvorsteher Johann Fanta versucht nun, Klarheit zu schaffen. Er betont, dass die Fläche vor dem Ärztezentrum
Privatgrund der Stadtgemeinde Klosterneuburg ist. Sieben Parkplätze auf dieser Fläche werden monatlich vergeben, wie Fanta erklärt: `Jeder kann die Privatparkplätze um 42 Euro pro Monat mieten. Zwei sind noch frei.´
Die restlichen fünf Stellplätze und ein Behindertenparkplatz sind zwar ebenfalls auf Privatgrund, dürfen aber `bis auf Widerruf´ genutzt werden, wie ein Hinweisschild verspricht. Auf den insgesamt sechs Plätzen können Lenker legal parken - gratis und so lange sie wollen, ebenso wie auf den neu gekennzeichneten Plätzen Richtung Stellwiesen und Dietschen.
Eineinhalb Stunden für 1,50 Euro
Einzig die Stellplätze beim Grünen Baum sind Kurzparkzone. Fante: `Mit Schulbeginn, wenn die Bauarbeiten von den Wohnungen fertig gestellt sind, werden dort acht Kurzparkplätze sein, die zeitlich begrenzt sind - auf eineinhalb Stunden.´ Die Tarife der Stadt gelten auch in der Katastralgemeinde:
90 Min. Parken für 1,50 Euro, 15 Minuten sind gratis. Gebührenpflichtig sind nur diese acht Plätze, versichert Fanta.
Für die neuen Mieter beim Grünen Baum stehen hingegen 22 eigene Garagen-Plätze - einer pro Wohneinheit - zur Verfügung. Eine Garantie, dass die Bewohner die Abstellplätze nutzen, gibt es nicht. `Das ist ein rechtliches Problem´, meint der Ortschef, `denn die Wohnungsmieter sind nicht verpflichtet, die Abstellplätze zu nehmen´. Mit den neuen Maßnahmen hat die Stadt versucht, das Maximum herauszuholen: `Mehr Platz hat die Gemeinde nicht, schließt Fanta ab.

Foto: Herwig Irmler
Text: NÖN: Auf dem Privatgrund der Stadtgemeinde- vor dem Ärzte-zentrum- sind nun sieben Stellplätze, die monatlich privat vermietet werden. Die restlichen sechs Plätze sind kostenlos zu nutzen.
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Herwig Irmler - beschreibt, nach dieser Aktivität der Stadt, vorerst das- durch Ortsvorsteher Johann Fanta- hier entstandene `Parkplatzregulativ´ im Ortszentrum Kierling, das
 
sich im Zentrum der Stadt durch

 Apotheke,
  Volksschule,
    Altwaren-Handlung,
     Gasthaus-Restaurant,
       2-Heurigen-Stuben,
        Pfarrkirche Peter & Paul,
         NÖ Ärztezentrum,
dem besonders verkehrsbelasteten Zubringer zum 
           Doppel-Friedhof
für Kierling und Ma. Gugging, sowie nicht zuletzt der
             Wohn-Neubau
ehem. Grüner Baum, kein `Denkmalschutz´ und der  
               Neubau-Zubringer
des ehemaligen Kindergartens Kierling
                zusammensetzt.
 
Kierling hat ein Ausmaß von 11,48
km?  - und 3.047 Einwohner - überwiegend im angegebenen Ortszentrum. Allein aus diesem Grund
ist eine entsprechende Unterbringung der Fahrzeuge zwingend nötig. Da dies in der angegebenen Verwaltungs-Lage nicht möglich ist, wird sich eine entsprechende Parkraumbewirtschaftung - etwa durch die Baulichkeit eines Parkdecks, im Ortszentrum, als zwingend ergeben. Das Klosterneuburger Parkraum-Konzept sollte eine Zukunftsplanung entwickeln, die es den Verkehrsteilnehmern ermöglicht, überall und sofort einen Flächen-Parkplatz- oder ein Parkdeck zu finden.

 
Tulln zeigt uns das:

 

 Park & Ride-Anlage am Hauptbahnhof (gratis
Maximale Parkdauer: unbegrenzt
Kosten:
gratis Standort

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Erklärung:                                                     
v Fotos: Herwig Irmler

Die derzeit im Kierlinger Ortszentrum amtlich vorgenommene  Parkraumbewirtschaftung kann nicht als zufriedenstellend erkannt werden. Vielmehr- und der Gesetzeslage nach, ist ein Verkehrszeichen ungültig, wenn es nicht den Vorschriften entspricht. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Verkehrszeichen nach eigener Meinung verändert wird.
Etwa so, wie das im Zuge des neuen Kierlinger Parkraumes erkennbar ist.  Siehe Foto 
>

Das an dieser Stelle allein gültige, amtliche `Verkehrs- oder Beschränkungszeichen´ NÖ 52a/1: `Fahrverbot (in beiden Richtungen, darf in sich keine, wie immer gearteten, Hinweise geben. Dieses VZ darf nur ein weißes Feld in einem roten Kreis enthalten. Das Verkehrszeichen `Fahrverbot´ kann auch die Zusatztafel `Anrainer´ enthalten...  v


An derartigen Park-Hinweisen sind jede Art von Hinweisen zulässig. So sind auch die unterschiedlichen VZ erkennbar. v


Ob ein derartiges `Zusatz-Zeichen´ eine amtliche Gültigkeit in diesem speziellen Fall besitzt, ist zu prüfen. Derartige, Fahrzeug-bezogene Hinweise, sind üblicherweise nur für Firmeneigene Parkräume üblich.  v


Ob die rechtsseitig noch freie Parkzone an dieser Stelle so zu nützen ist, wird eher als `unbleibend wahrscheinlich´ erkannt. Die dann nur noch für Fußgänger und Radfahrer frei bleibende Freifläche, würde jedenfalls den Einsatzfahrzeugen der FF, eine im Brandfall notwendige Zufahrt erschweren oder gar unmöglich machen. Der letzte Parkraum gehört entfernt.
v

Der Freifläche für Behindertenfahrzeuge
^ sollte auch eine Parkerlaubnis für Ärzte im Dienst gewährt werden.
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