|
Neuigkeiten I
Probleme I
Stadtbild I
Tatsachen I
Politik I
Erfolge I
lion@aon.at
NÖN
Klosterneuburg Woche
19/ 9.5.2018
Schritt für
Schritt zur Sanierung
Nach einer weiteren Sanierung führen nun 110
Stufen über den Anton-Schrattner-Steig zum
Bahnhof Unterkritzendorf.
Foto: Heindl
Anton-Schrattner-Steig /
Ein Abschnitt des Weges zum Bahnhof
Unterkritzen-dorf wurde erneuert.
Von Victoria Heindl
Klosterneuburg / über den
Anton-Schrattner-Steig, der Fußweg, der zum
Bahnhof Unterkritzendorf führt, wird seit
Jahren viel geredet. Zunächst wurden
Setzungen bei den Stufen ausgebessert. Nun
wurde der obere Teil des Weges einer
Sanierung unterzogen.
103 Stufen verbanden bisher die Brunnleiten
mit dem Bahnhof. Nun wurde das täglich `Workout´
der Bahnfahrer etwas ausgebaut. Denn nach
der Sanierung des Teils zwischen der
Brunnleiten und der Knebelsbergergasse
führen nun 110 Stufen zum Bahnhof. Aber
nicht nur die Stufen selbst wurden
überarbeitet. Auch der Hang, der von den
Stufen zu den Bahngleisen führt, wurde einer
Verjüngungskur unterzogen. Somit ist einiges
an Gefahrenpotenzial, über das sich Anrainer
Sorgen machten (die NÖN berichtete),
entschärft.
Allerdings müssen sich Radfahrer und
Personen, die mit Kinderwagen zum Bahnhof
wollen, momentan noch einen Umweg machen.
Wann die dafür nötigen Schienen montiert
werden, konnte das Bürgermeisteramt bis
Redaktionsschluss leider noch nicht
bekanntgeben.
--------------------------------------- |
Nach Unfall:
Steig wird jetzt saniert
NÖN
Klosterneuburg Woche 26/
2015 Nr. 26 24.6.15
Abo: 02742/ 802-1802
Zu spät gehandelt?
/
Laut Anrainer war Stiege schon lange
sanierungsbedürftig. Jetzt handelt Bauamt. Von Christoph Hornstein |
Klosterneuburg
/
"Muss erst immer etwas passieren?",
wird die NÖN
von einer Dame gefragt, die täglich über den
Anton-Schattner-Steig
zum
Bahnhof
Unterkritzendorf
geht. Und tatsächlich: Es hat sich jemand verletzt.
Schuld sei der desolate
Zustand der Stiege.
Jetzt ist der Steig gesperrt.
Viele umweltbewusste Arbeitnehmer und viele Schüler verwenden ihn
täglich.
Denn der kürzeste Weg zur Bahn geht über den Steig. Jetzt müssen alle
einen großen Umweg in Kauf nehmen und
versäumen manchmal auch die FJ-Bahn,
denn ein Ereignis ließ die Stadtgemeinde
handeln.
Eine Dame
kam vor Wochen auf der Stiege zu Sturz und verletzte sich.
"Diese Stiege ist
schon seit Jahrzehnten in einem sehr bedenklichen
Zustand", hört man die Benützer klagen."Warum hat die
Stadtgemeinde nicht eher gehandelt?"
"Stimmt so
nicht ganz",
sagt
Baudirektor
Manfred Fitzthum
von der Klbg- Baubehörde,
die die Sperre veranlasst hat.
Von "desolat"
sei keine Rede.
`Es gäbe
geologische Probleme´. Der Hang sei problematisch.
Daher gibt es auch
Senkungen der einzelnen Stufen.
Aufgrund des Vorfalls, den die Baubehörde bestätigte, hätte man nun die
Sperre veranlasst- und ein
Sachverständiger erhebt gerade den
Zustand der Stiege. Nach den notwendigen
Ausbesserungsarbeiten werde der direkte
Weg zur Bahn wieder geöffnet. |
"Das
kann schon einige Wochen dauern"
"Mit
Unebenheiten muss man halt
überall rechnen",
so der Baudirektor.
"Wir arbeiten mit
Hochdruck daran, dass die Stiege wieder frei nutzbar
wird.
Aber das kann schon einige Wochen dauern".
Bis dahin gilt der Umweg.
Foto: Hornstein |
Die Stiegen des
Anton- Schattner- Steigs waren schon immer in einem sehr
bedenklichen Zustand, sagen die Anrainer.
Nach einem Unfall werden sie
jetzt saniert. Bis zur Fertigstellung ist
der Steig allerdings gesperrt.
In ein paar Wochen wird er geöffnet. |
Wenn sich der Hang bewegt...
(Geologie)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine geologische Hangbewegung oder Rutschung ist
ein geomorphologischer Prozess, bei dem der Erdboden unter
Einfluss der Gravitation kontinuierlich nach unten gezogen
werden. Derartige Erdbewegungen können in Form von Kriechen,
Gleiten, Fließen, Kippen oder Fallen auftreten.
Jeweils mit ihren eigenen charakteristischen
Eigenschaften - und können in ihrem Ablauf zwischen Sekunden und
Jahren dauern.
Massen- oder Teilbewegungen finden sowohl an der Landoberfläche
als auch in
submarinem Terrain statt. Wenn die
Gravitations-kraft auf einen Hang einwirkt und die
Reibungskraft überschreitet, kommt es zur Massenbewegung. Die
Festigkeit und Ko- häsion des Hangmaterials und die Höhe der internen Reibung helfen, die
Hangstabilität aufrechtzuerhalten. Man spricht in diesem
Zusammenhang
auch von der Scherkraft. Der steilste Winkel, den ein
kohäsionsloser Hang aufweisen kann, ohne seine Stabilität zu
verlieren, wird als Reibungswinkel bezeichnet. Besitzt ein Hang
diesen Winkel, hält die Scherkraft die
einwirkende Gravitation genau im Gleichgewicht.
Massenbewegungen können sehr langsam ablaufen, insbesondere in
Gebieten, die sehr trocken sind oder in denen ausreichend
Niederschlag gefallen ist, sodass sich eine stabilisierende
Vegetationsdecke bilden konnte. Faktoren, die das Potential von
Massenbewegungen verändern können, sind: Änderung der Hangneigung, Schwächung des
Materials durch
Verwitterung, Erhöhung eines angrenzenden Wasseranteils,
Veränderung
der Vegetationsbedeckung.
|
Meine Meinung
-
27
Sehr
interessant. Zumindest für mich. Es muss immer erst etwas
passieren, ehe Missstände ausgeräumt - oder Schäden gut behoben
werden. Ein Beispiel, das mir dazu gleich einfällt, ist eine
unleugbare Dringlichkeit, an Hauptverkehrsstraßen, dort eine Ampelregelung
einzurichten, wo Fußgänger und Autofahrer in einem gewissen
Ausmaß aneinander treffen. Ja, in Klosterneuburg gibt es auch so
eine Fahrbahn.
`Die B14´. In Kierling und in Klosterneuburg erkannte ich jeweils
einen
Kreuzungsbereich, dem zwingend eine
Ampel zu gönnen ist.
Ein
konsequentes
`Nein´
der Gemeindeväter ließ diese
Notwendig-keit nicht zu. Bis an der einen Kreuzung ein Todesopfer - zu einer
späteren Zeit - am anderen
Kreuzungsbereich eine verletzte Person
zu beklagen war. Beide Kreuzungen
erhielten dann eine Ampel.
In der Folge:
Eine sehr dringende Ampel,
müsste - nicht zuletzt auch nach Meinung von Fachleuten - an der
B14 errichtet werden. Seit mehr als 10 Jahren habe ich - Herwig Irmler - nahe des `Marienheims´
eine derartige Querungshilfe vorgeschlagen.
Meine Tochter Barbara,
zu dieser Zeit Gemeinderätin, schloss sich diesem dringenden
Begehren an. In Beantwortung ihrer Eingabe an das
Rathaus, schreibt der Gemeindebedienstete - Referats
`Tiefbau´- Ing. Manfred Fitzthum, folgendes: |
GR Parbara Vitovec
Sehr geehrte Frau Vitovec!
Die Stadtgemeinde Klosterneuburg
bestätigt den Erhalt Ihres o.a.
Schreibens. Ihr
Anliegen wird dem
Ausschuss für Verkehr
(voraussichtlich am
15.9.2004)
zur Beantwortung vorgelegt.
Über das Ergebnis der Beratungen
werden
Sie zum
gegebenen Zeitpunkt informiert.
Ing. Manfred Fitzthum
Den MitarbeiterInnen
der beamteten Bauabteilung steht vor:
Als Team Manager- der Beamte- Ing.
Manfred Fitzthum,
Fitzthum
zum Stadtplatz:
`Wir schaffen ein neues Schmuckstück´
UA
Mitarbeiter der Bauabteilung: |
Ing. Peter Neubauer- Baudirektor
Stellvertreter
Also - in dieser Bestätigung spricht der Beamte `Fitzthum´ als
Gemeinde- Vertreter zu einer politischen
Funktionärin - um sie aufzuklären, dass
der Ausschuss für Verkehr zuständig ist.
Und über das Ergebnis wird sie zum
gegebenen Zeitpunkt informiert. Nein zu
einer Antwort sah sich der Ausschuss
nicht veranlasst.
Inzwischen schreiben wir den
7.7.2015.
Einen Verkehrsausschuss gibt es auch heute. Als Vorsitzender des
Ausschusses für Verkehr, Verkehrsflächen
und Beleuchtung fungiert Herr Dipl. Ing.
Johannes Kehrer. (PUK)
Vielleicht kann ja er die Aktenlage abrufen - und den Wunsch nach einer B14
Querungshilfe beim Marienheim zur Realisierung bringen... Barbara hat
jedenfalls keine Antwort erhalten. Nun schrieb ich einen Brief
am
7. Mai 2015
persönlich an Herrn Bürgermeister Schmuckenschlager - mit dem
Titel:
Zebrastreifen mit Ampel-Regelung auf B14 in Höhe Marienheim
Nachricht
habe ich noch keine erhalten. Auch nicht vom fleißigen
Antwort-Geber - Herrn
Fitzthum. Obwohl er ja spätestens jetzt,
erneut die Möglichkeit hätte, eine freundliche Antwort
auszusenden. Ich
werde Herrn Bürgermeister einen entsprechenden Hinweis
geben. Und jetzt kann man kombinieren, warum und wie dieses hier
erkannte
Problem mit dem Berichts-Thema im Einklang steht?! Für mich ist
es
schon verständlich. Es ereignete sich ein Unfall an einem
Aufgang ab
Bahnhof Unterkritzendorf. Und da frage ich mich: `Wurde diese
Anlage schlecht betreut, nicht gewartet - sondern einfach ihrem
Schicksal überlassen?´ Wer ist zuständig für die laufende
Kontrolle dieser und ähnlicher Projekte unserer Groß-Gemeinde?
Da schreibt die
NÖN:
"Warum hat die Stadtgemeinde nicht eher gehandelt?"
Und- kaum zu´glauben. Herr
Fitzthum
meldet sich zu Wort:
"Stimmt so nicht ganz",
sagt
Baudirektor Manfred
Fitzthum
von der
Kl. Baubehörde,
die diese Sperre
veranlasst hat.
Von "desolat" sei keine
Rede.
`Es gäbe
geologische Probleme´.
Der
Hang
sei problematisch. Daher gibt es auch Senkungen der
einzelnen Stufen.
"Mit Unebenheiten muss man halt überall rechnen",
so der
Baudirektor.
Und:
"Wir arbeiten mit
Hochdruck daran,
dass die Stiege wieder frei nutzbar wird. Aber das kann schon einige Wochen dauern".
Also - `Es stimmt nicht
ganz´, sagt Herr
Fitzthum. Da muss ich ihm
recht geben. Insbesondere dann, wenn mir
Konfuzius
einfällt...
Till Wagner
erklärt uns eine Aussage aus dem Blickwinkel des chinesischen
Philosophen Konfuzius, der seit 2500 Jahren die Gesellschaft und Politik
Chinas mit seinen zeitlosen Einsichten prägt. Auch mit diesem Beispiel: "Wenn
die Sprache nicht stimmt, so ist das, was gesagt wird, nicht das, was
gemacht ist".
Ja -
diese Erkenntnis trifft heute auch noch zu.
Wenn ein
Baudirektor
der Klosterneuburger Baubehörde - also ein Gemeindebeamter -
politische Entscheidungen prüft, veranlasst oder steuert - und
das auch als Aufgabe seiner beruflichen Ziele erkennt, muss man
sich in gewissen Situationen auch fragen,
`was haben dann eigentlich unsere Politiker zu tun´?
Welche Aufgaben
haben sie zu erfüllen? Jedenfalls wird das immer öfter als
berechtigte
Frage empfunden. Und beim Versuch, sie zu beantworten, wird
vorerst keine Antwort erkannt.
Daher können wir Herrn Baudirektor
Fitzthum
nur vertrauen, der
uns an dieser
Stelle allerdings eine wenig beruhigende Aussage
zuteil werden lässt: `Mit Unebenheiten
muss
man halt überall rechnen´.
Nein Herr Baudirektor, mit dieser Aussage kann ich mich nicht
anfreunden. Und ich glaub auch nicht, dass ich mit langfristigen
Problemen rechnen muss. Im Gegenteil. Ich denke, dass es die
Gemeinde sogar ganz leicht hat, Klosterneuburger Nachteile und
Mängel zu erkennen. Vielleicht können Sie, Herr
Fitzthum, dazu
beitragen, dass erkannte Probleme, Mängel und Fehler in unserer
Stadt nach meinen Angaben geprüft und behoben werden.
Es dürfte sich wirklich auszahlen, zumindest zu Beginn eines
jeden
Jahres, einen Blick in meine HP - Klosterneuburg1.at zu werfen,
um
Besserungs-Angaben unserer Stadt zu prüfen, und möglichst auch
in die Wege zu leiten. Der Dank unserer Bürger währe Ihnen
sicher.
Vorerst betätigt sich allerdings nur unser Herr Bürgermeister
an
derartigen Aktivitäten - und bemüht sich, genannte Mängel
auszuräumen. Erfreulich wäre, wenn sich auch die ernannten
Ausschuss- Mitglieder daran beteiligten. Da erkennt man aber
eine `Ruhe´, als würde eben erst ein Dauerurlaub beginnen...
Und
wieder `Fitzthum´
Kaserne-Berricht v.
NÖN-Woche
27/2015
Klsterneuburg,- Die Stadt platzt bautechnisch aus allen Nähten.
Da kommt ein neues Stadtentwicklungsgebiet - wie das
Kasernenareal gerade recht. Das
ist nicht nur den Stadtverantwortlichen - wie Bürgermeister
Stefan Schmucken-
schlager,
Baudirektor
Manfred Fitzthum,
Krdinatorin Victoria McDowell und
Stadtplanungs-Stadtrat Christoph Kaufmann bewusst, sondern auch
inter-
national renommierten Städteplanern.
Erfolge LAND
Allgemein
12
01-Kloburg---Mängel
beheben----2008
02-Kloburg--2009
;
03-Kloburg--2010
04-Kloburg--2011
;
05-Kloburg--2012
06-Kloburg--2013
;
07-Kloburg--2014
08-Kloburg--2015
;
Sende
deine Nachricht an
>
lion@aon.at
|
Die Problem-Stiege
Die Problem-Stiege in
Unterkritzendorf ist dringend renovierungsbedürftig.
Und weil derartige Projekte nicht geprüft und auch nicht gewartet
werden,
können eingetretene Mängel eben auch Schäden und Verletzungen an
Personen oder Sachen verursacht werden. Bei den jährlich in meiner
HP-Klosterneuburg1.at - angezeigten Fehlern und Nachlässigkeiten - war
schon 2013 auf die hier verwiesene mangelhafte Wegstrecke aufmerksam
gemacht worden. Und da kommen wir zum Schluss zur Frage:
Warum warten wir immer wieder auf eine entscheidende, ja dringende
Aktivität, bevor wir sinnvoller weise aktiv werden um einen Mangel zu
beheben?
Wollen wir für zwingende Besserungen immer erst dann
nötige Aktivitäten setzen, nachdem eine
Mangel- Erscheinung zu erkennen ist -
oder Bürger einen körperlichen Schaden erlitten haben? Ich denke nicht
dass das erstrebenswert ist. Und das steht jetzt auf dem entsprechenden
Besserungs-Plan:
Der Anton- Schattner- Steig ist
bis auf weiteres
von der Brunnleiten bis zur Knebelsbergergasse gesperrt
Die Stadt Klosterneuburg bittet um ihr Verständnis.
Der Wirtschaftshof.
Was `beruhigende´ Aussagen bedeuten können, sagen
Deutsche Erkenntnisse.
1.
Das Planungsprogramm kann man so durchziehen, dass niemand
dahinter kommt, dass es von
A
bis
Z
unwahr ist;
Ist
das so?
2.
LSG-Beschluss:
Arbeitsmangel mit Zusatz - "bis
auf weiteres"
gilt unbegrenzt. Hat ein Arzt in einem Auszahlschein für
Krankengeld Arbeits-mangel `bis auf weiteres´ bescheinigt, ist die Dauer nicht auf
einen
Endzeitpunkt begrenzt. Dies entschied das LSG Reinland-Pfalz.
Projektant
(auch Vorbefasster)
Wikipedia
In diesem Fall - und auch am Aktivisten-Bild ist ein Begriff aus
Deutschen Unternehmen, die im Vorfeld des Vergabeverfahrens mit
der Konzeption
des Verfahrens oder Vorarbeiten betraut waren.
Diese Unterstützung eines
öffentlichen Auftraggebers bei der Vorbereitung
eines Vergabeverfahrens führt nicht zwingend dazu,
dass die
Beteiligung des Unternehmens am Vergabeverfahren selbst
unzulässig ist. Nach
§ 8a Nr. 9 VOB/A ist durch den
öffentlichen Auftraggeber sicherzustellen, dass durch
die Teilnahme von Bietern bzw. Bewerbern, die den
öffentlichen
Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens beraten
haben, keine Verfälschung des Wettbewerbs erfolgt. |
|
Bildbeschreibung:
Warum
präsentiert sich auf diesem politischen
`Kloburg-Bild´ der Privat- Unternehmer
Ing. Wolfgang Kiener (2.v.re.) und der
Gemeindebedienstete Baudirektor Ing.
Manfred Fitzthum
(B-Mitte) neben
Bgm. Dr. Schuh und frei gewählten
Partei- Politikern- die eine öffentliche
Funktion ausüben - und dafür mit
Steuergeld entlohnt werden.?
Es ist richtig, dass die Stadt ihre
eigenen Straßen erhalten muss!
Allerdings: Ich hätte mich ja, als
Gemeinde, nie um eine Straßengestaltung
und Straßenerhaltung - im Bereich
Stadtplatz und Niedermarkt kümmern
müssen.
Sie wollte das auch nicht. Dieses
Zwangs-Geschenk hat der Stadt
Klosterneuburg jetzt
€ 1,6
Millionen
gekostet. Kloburg hat sich aber beim
Land NÖ nicht beschwert. Es fordert vom
`Ideen- Bringer´ keine finanzielle
Aushilfe.
Im Gegenteil: Nachdem die
Babenbergerstadt den Stadtplatz
und den Niedermarkt renovieren ließ,
muss sie jetzt auch sämtliche
Erhaltungskosten inklusive der
Beleuchtung, Ampel-Anlagen und alle
Nebenkosten selbst tragen. Und wenn die
Umfahrungs-Regelung nicht so vereinbart
wurde, dass die `Zubringer-Kosten´ über
die
*
Albrechtstraße,
*
Karl Rudolf Werner-Gasse und
*
Hölzlgasse
vom Land mit aller Nebenkosten zu bezahlen ist, bleibt
Kloburg einfach über. Lustig ist das
sicher nicht.
Zudem würde mich interessieren,
wieso sich der Gemeinde- Bedienstete
Manfred Fitzthum
-
als Beamter-
sich folgender Aussage bedient:
`Wir schaffen ein neues Schmuckstück´!
Und der planende Architekt Ing.
Kiener hat auf einem `politischen
Familien-Bild´,
meiner Meinung nach, nur eine geringe
Foto-Kompetenz! Vielleicht auch gar
keine... |
Bleiben wir noch beim
Umfahrungs-Projekt: Ehemalige B14:
(^Bilddarstellung)
Bezirksblatt Nr. 17,
22.
April 2009
Wie schon in der Bauphase erkennbar war, haben sich bei der
freundlichen
Eröffnung, bereits einige gravierende Mängel "eingeschlichen".
Optisch war es ja toll, als am
Mittwoch, dem 17. Dez. 2008, ab 15 Uhr,
die zivilen- und christlichen Größen, aus Politik und Kirche,
sich in die Unterführung des Weidlingbaches begaben, um mit
einer ca. 250 Personen zählenden Besucherschar, die Umfahrung zu
eröffnen.
Warum zahlt das Land die Besserung einer Gemeindestraße?
Herr Bürgermeister
Dr. Schuh, da kann sich doch nicht nur
vier
Monate
nach der Umfahrungs-Eröffnung mit
"Johanna-Tunnel",
schon der Stadtplatz NEU `gemausert´ haben. Und Herr
Bürgermeister Schmuckenschlager,
wie empfinden Sie diese `Spielerei´!?
Wo doch die Planung dieser Stadtplatz-
Niedermarkt-Besserung schon seit des gesamten Umfahrungs-Umbaues
läuft!
Ich denke annehmen zu können, dass die Stadt zu
`Stadtplatz neu´-
keinen einzigen Euro investiert hat. Denn wie käme die Stadt
dazu eine ehemalige Bundesstraße zu sanieren, nur weil dem Land
einfällt, die B14 zu verlegen.
Noch dazu hat das Land jetzt gar
keine gültige Bundesstraße mehr. Weil sie
auf Dauer unterbrochen ist - und auch so bleiben wird...
Zudem wird die ehemalige B14 - heute als Gemeinde-Stadtroute
- als Verbindung nach Wien und Tulln, wie bisher, genützt.
Erhalten wird sie
aber von der Stadt. Irgendwie geht das doch
nicht! Oder?
Die Quasi- Umfahrung -
ist lediglich ein Zubringer für Ölberg und Kritzendorf.
Und das als kreuzungsfreie Schnellstraße, die noch dazu unser
Grundwasser - sprich Trinkwasser - belastet. Das geht doch gar
nicht!
Herr Bürgermeister - warum konnte das Land eine Gemeinde-
Zubringerstraße genehmigen und bezahlen - während die geplante
Landesstraße für immer unterbrochen bleibt? Warum wurde das
Projekt nicht plankonform realisiert?
Gab es einen so gravierenden plantechnischen Berechnungsfehler?
Dann kann man das ja auch sagen! |
NÖN/ 03/2006
|
Flächenwidmungsplan
aus
Wikipedia,
der freien Enzyklopädie
Der Flächenwidmungsplan bezeichnet im österreichischen Recht eine
Verordnung der Gemeinde, bestehend aus einem Textteil und einer
Plandarstellung.
Grundlagen
Ein Flächenwidmungsplan umfasst die Gemeindeplanung für das gesamte
Gemeindegebiet und wird auf Basis des Katasterplanes erstellt. Er ordnet
jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie das
Grundstück genutzt werden kann
(Bauland, Grünland, Freiland, Verkehrsfläche, andere Spezifizierungen).
Für die Erteilung einer Baubewilligung ist in den meisten Fällen eine
Baulandwidmung erforderlich. Flächenwidmungspläne unterliegen als
Verordnungen im Rahmen der örtlichen Raumplanung der Aufsicht durch die
jeweilige Landesregierung, welche den Plan nach fachlicher und
rechtlicher Prüfung auf
Übereinstimmung mit
dem zugrundeliegenden Gesetz zu genehmigen oder zu versagen hat.
Weiters müssen im Flächenwidmungsplan Ersichtlichmachungen eingetragen
werden. Ersichtlichmachungen betreffen planungsrelevante Rechtsmaterien,
die außerhalb der Gemeindekompetenz liegen. Diese sind unter anderem:
* Alle Flächen welche durch
rechtswirksame überörtliche
Planungen für eine besondere Nutzung bestimmt sind (z. B.
Vorrangstandorte, Autobahnen, öffentliche Gewässer).
* Alle Flächen und Objekte,
für die aufgrund von Bundes- oder
Landesgesetzen Nutzungsbeschränkungen bestehen (z. B.
denkmalgeschützte Gebäude, Naturschutzgebiete).
* Alle Flächen, die durch
natürliche Gefahren beeinträchtigt sind
(z. B. hochwassergefährdete Gebiete).
|
Da die Gesetzgebung zur Örtlichen
Raumplanung und zu den damit verbundenen Flächenwidmungsplänen in
Österreich in der Kompetenz der Länder liegt, gibt es demnach
neun verschiedene Raumordnungsgesetze mit jeweils
unterschiedlichen Festlegungen betreffend der Inhalte und der
Darstellung der Pläne samt Verordnungswortlaut.
Niederösterreich
Die Flächen werden
unterteilt in:
Baulandgebiete: Bauland + Aufschließungszonen, Verkehrsflächen,
Grünland.
Im Bauland sind folgende Nutzungskategorien vorgesehen:
Wohngebiet, Agrargebiet, Kerngebiet, Einkaufszentren und Fachmärkte
(veraltet, darf
nicht mehr neu ausgewiesen werden) Betriebsgebiet, Industriegebiet,
Sondergebiet,
Gebiet für erhaltenswerte Ortsstrukturen.
(AK)
Österreichweit einheitlich
ist die Festlegung der Flächenwidmungspläne als Gemeindesache;
Information über die Widmung von Grundstücken erhalten Sie daher stets im Gemeindeamt.
Im Grundbuchauszug sind Angaben über die
aktuelle Nutzung eines Grundstückes enthalten, die keinerlei
Zusammenhang mit dessen Widmung aufweisen. |
|
|
|
|