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                ^ Foto: In Wien: Radweg an einer Hauptverkehrsstraße
         Verkehrszeichen-
Regelung ist keine Spielerei
Aber eine ernst zu nehmende Gesetzeslage. Auch die Stadt Kloburg hat sich an das betreffende Gesetzesregulativ zu halten. Wir fahren entlang der Ochsnerpromenade in Richtung Kierling.
Vorbei an der links angrenzenden Elisabethgasse, Küffnergasse und Lessinggasse. Das sind Seitengassen die rasch enden. Auf der  rechten Seite der Ochsnerpromenade verläuft der Kierlingbach in  Richtung Donaustrom.






   Gefahrenzeichen 11

§ 50  Die Gefahrenzeichen
Gefahrenzeichen 11
§ 50/11:"Fußgängerüber-gang"  
Dieses Zeichen kündigt einen Schutzweg an.

 
 


Geregelte  Bereiche 
Radfahrer
Überfahrt  


  Gefahrenzeichen § 50 11a














 


Radweg kreuzt Fahrbahn,
zur Erhöhung der Sicherheit
mit rotem Bodenbelag.

Wikipedia:
Eine Radfahrerüberfahrt ist ein Schutzweg für Radfahrer in Österreich. Das Konstrukt dient der Regelung der Vorfahrt an Stellen, an denen sich die Verkehrswege von Radfahrern und anderen Verkehrsteil-nehmern auf gleicher Höhe kreuzen, sowie dem Hinweis
Radfahrer allgemein aufkreuzt.
 






 

Hinweiszeichen 2b
ungeregelte Bereiche
Vorfahrt für Radfahrer

  Die Ausgestaltung erfolgt neben den zugeordneten Schildern auch 
  durch
Bodenmarkierungen, durch gelb blinkendes Lichtsignal sowie 
  neuerdings vereinzelt durch im Boden eingelassene Warnleuchten
  entlang der Radfahrerüber- fahrt. Wenn es  sich um eine ungeregelte
  Kreuzung handelt, darf sich der Radverkehr § 68 / Abs. 3a StVO nur
  mit einer Geschwindigkeit von
maximal 10 km/h annähern und darf sie
  nicht „unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen
  Lenker überraschend“ befahren. Der Kfz-Verkehr hat gemäß § 9 StVO
  einem Radfahrer das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der
  Fahrbahn zu ermöglichen, sofern er sich auf dem Schutzweg befindet
  oder diesen erkennbar benutzen will.
  Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges
  einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass
  er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls
  erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten“. Die Radfahrerüberfahrt
  ähnelt in ihrer verkehrsrechtlichen Konstruktion stark dem  Fußgänger-
  überweg sowohl an rein beschilderten wie auch an durch Ampeln 
  geregelten Stellen; ihre Kennzeichnung und die Regelungen zum
  Befahren bzw. dem Vorrang, aber auch dem Parken in ihrem Umfeld,
  gleichen diesem stark.
  Realisierung
 
In der Ausgestaltung ist zwischen zwei Varianten zu unterscheiden,
  dem Übergang an ungeregelten Kreuzungen (ohne Ampel) die mit
  einem quadratischen, blau umrandeten Schild zur Bestimmung der
  geltenden Vorfahrt gekennzeichnet sind, und dem Übergang an
  geregelten Kreuzungen, bei dem mit einem nach oben zeigenden
  dreieckigen, rot umrandeten Schild auf das Vorhandensein des
  Radwegübergangs besonders hingewiesen bzw. gewarnt werden
  kann, während die Festlegung der Vorfahrt durch Lichtzeichen, ver-
  gleichbare Einrichtungen oder die Vorfahrt regelnde Schilder erfolgt.
  Speziell Ampelkreuzungen haben häufig auf allen vier Seiten
  Überwege für Fußgänger, die auch teilweise mit Überwegen für
  Radfahrer kombiniert sind. Dabei haben geradeaus gehende und
  fahrende Personen Vorrang vor den abbiegenden Fahrzeugen.
  Da dort wegen der Dichte der bereits vorhandenen
  Lenkungswerkzeuge (Ampel, Schilder, Wegweiser, …) eine weitere
  Beschilderung, auf Grund der begrenzten menschlichen Aufnahme-
  fähigkeit, meist nicht mehr hilfreich ist, werden oft nur weiße und rote
  Bodenmarkierungen am Überweg selbst angebracht, sowie in
  manchen Fällen auch orange Warnlichter, teils mit aufgebrachten
  Symbolen für die konkrete Gefahr.
(Wikipedia)

 

§ 50/16: "Andere Gefahren"
 
Dieses Zeichen kündigt andere als oben angeführte
 
Gefahrenstellen an. Auf einer Zusatztafel unter dem
 Zeichen kann die Gefahr näher bezeichnet werden

 Vorsicht:
Es handelt sich u.a. um ein Baustellen
-
 Verkehrszeichen.
 Dieses Zeichen kündigt andere als in Z 1 bis 15
  angeführte
Gefahrenstellen an. Auf einer Zusatztafel unter dem Zeichen kann
  die Gefahr näher bezeichnet werden, wie etwa -
 "Holzbringung", 
   "Lawinengefahr", "Wasserschutzgebiet" u. dgl
.

  ^ In keinem Fall heißt das Rufzeichen `Achtung´!
 

  Andere Gefahren mit solchen  
   Zusätzen gibt es behördlich nicht.
   Und ein allenfalls gewünschtes -
   `Achtung- Radfahrer´, bedeutet 
   dieses Zeichen schon gar nicht.
  
Alle derartigen Zeichen gehören
 
   entfernt
, bzw. durch richtige VZ
   ersetzt!
 
Rest-Rot-Anzeige 
 Rest-Rot-Anzeige
 zeigt die verbleibende Wartezeit an
 Rest-Rot-Anzeige Art.-Nr. 30029
  Rotzeit-Sekundenanzeige, eingebaut in ein 
 separates
wasserfestes Gehäuse zum Aufstecken 
  auf den Signalgeber. Eine
3-stellige rote LED-Anzeige zeigt die 
  verbleibende Rotzeit bis 999 Sekunden (Anzeige umschaltbar auf
  maximal 9 Minuten 59 Sekunden) an. Intensität der Anzeige wir
  automatisch an die Umgebungshelligkeit angepasst. Farbe der Front
  schwarz, Rückteil Grau, mit weiß- reflektierender Hinweiszeile
  `Wartezeit´. Inklusive Halterung zum Anschluss an Signalanlagen.
 

So eine `Rest-Rot Anzeige´
kann in mehrfacher Hinsicht für den Verkehrsteilnehmer hilfreich sein.
Insbesondere in Klosterneuburg, wo eine `Zentrums-Verkehrsampel´
beinahe drei Minuten auf Stopp geschaltet ist. Das allein wäre noch nicht
so nachteilig. Wenn an dieser Haltestelle nicht
ein Bus sondern offt zwei
Personenbusse mit laufendem Motor unmittelbar neben einer Sitz-Bank
stehen würden. Sitzen doch oft Kinder auf diesen durch Benzindämpfe
gefährdeten Rastplätzen. Eine, wie oben gezeigte Anzeige, könnte 
bewirken,
dass die Haltezeit entsprechend reduziert wird.  H.I.

 
  § 52/24  Halt
  Gehört in der genannten Straßenzone 
  entfernt
!
§ 52/24  Art.-Nr. 605224 StVO 1960:
  Dieses Zeichen ordnet an, dass vor einer

 
Kreuzung anzuhalten und gemäß § 19 Abs. 4
  Vorrang zu geben ist. Fehlt eine Bodenmarkierg.
  oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer 
  Stelle anzuhalten, von der aus Übersicht besteht.

  Das Zeichen ist vor allem vor solchen Kreuzungen anzubringen, die
  besonders gefährlich sind und an denen die Lenker von Fahrzeugen die
  Verkehrslage in der Regel nur dann richtig beurteilen können, wenn sie
  anhalten
.
Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichem Eisenbahn-
  Übergang anzubringen ist ergibt sich aus den Eisenbahn- Vorschriften.
 
Auf dieses Zeichen kann man im genannten Fall zur Gänze verzichten.
Eine entsprechende Bodenmarkierung ist jedoch zwingend...
 
  § 52/23   Vorrang geben  
  Gehört in Klosterneuburg verordnet/ angebracht! 
 
§ 52/23 Art.-Nr. 605223 StVO 1960:
  Dieses Zeichen zeigt an, dass gemäß §19
  Abs.4   Vorrang zu geben ist.
Es ist vor einer Kreuzung
 
mit einer Vorrangstraße- oder an Straßen mit 
größerem Verkehrsaufkommen anzubringen, sofern nicht das Vorschrif-zeichen Halt erforderlich ist.
 
Ja, ein Autolenker hat in vielfacher Hinsicht Vorrang. Nicht aber
deshalb weil er (oder sie) ein Auto lenkt. Oder weil das Auto stärker
und schneller ist. Der Lenker eines Autos hat sogar nach einem
erkennbaren Unfallgeschehen die behördliche Pflicht anzuhalten 
und ein gesetzestreuer Helfer zu sein.
Der Autofahrer hat, nachdem er alle Sicherheitsvorkehrungen trifft,
sein Fahrzeug zu verlassen, um Kindern, Erwachsenen, Radfahrern,
Motorradfahrern und auch verunglückten Autofahrern zu halten und
Rettungsorganisationen sowie die Exekutive zu verständigen.
H.I.
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Die Ochsnerpromenade `ist nicht das Gelbe vom Ei´!

Das fängt schon einmal so an. Wenn ein Geh- und Radweg projektiert wird, soll die betreffende Straße nicht unter allen Umständen  durch viele Halte-Zonen extra langsam befahren und begangen werden. Der Bewegungszone soll ja nicht zuletzt auch mit einigem Vergnügen bewältigt werden.
Die Schauergasse (l.i.B.) ist beim Hin- oder Rückweg entlang dieser beruhigten Zone sogar für Personen- und Radfahrer gesperrt. Was natürlich für die Nutzer keinen Verzicht bedeutet.
Denn was mit Verkehrszeichen gar zu unlogisch erkannt wird, ignorieren die Bürger einfach. Denn sie wollen sich nicht `pflanzen´ lassen.  Und weil hier alle Menschen gehen und Radfahrer fahren, kann man gleich mit einer ordentlichen Markierung, der Ordnung Genüge tun.
Und so sieht man in diesem und den kommenden Bildern, dass man die Sicherheit auch mit entsprechender Bodenmarkierung erreichen kann.

 ^ Schon das Queren der Lessinggasse kann Fußgängern und Radfahrern Vorrang einräumen. Und noch einmal: Eine entsprechende Markierung bringt Klarheit und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

  ^ Hier sieht man deutlich, dass auch die Ochsnerpromenade so gestaltet werden kann, dass Radfahrer auf der einen Seite und auch die Fußgänger auf getrennter Straße, sich doch um einiges besser und sicherer fortbewegen können.

 ^ Sehr geehrte Beamte der Stadtgemeinde, entfernt bitte die völlig unnötigen `STOP´ Verkehrszeichen. Die querende Straße führt ja über eine relativ kurze Sackgasse, die ja kaum Verkehrsbewegung aufweist.

 ^ Auf allen hier gezeigten Fotos ist zu erkennen, dass kein Radfahrer bei einer Stop- Querung angehalten hat. Und das wird vermutlich auch in Zukunft niemand machen.

 ^ Die B14 beim Marienheim und gegenüber die Zufahrt zur Schauergasse, die den Begleit- Radweg zum Stadtzentrum anschließt, zeigt, dass nicht alle Radfahrer die schlechtere `Umfahrung´ nützen. Sie fahren die B14 weiter. So haben sie zwar eine kürzere Fahrtstrecke, aber eine ungleich gefährlichere, als an der Begleitstraße. Hier queren Radfahrer die B14, an der noch kein Schutz- weg angelegt wurde. Das grafische Bild zeigt eine Zukunftsvision. Dort wo sich gerade die Radfahrer befinden, zeigt sich auch die Bushaltestelle. Ein wichtiges Kriterium, das auch eine derartige Querungshilfe dringend nötig macht. 
Sollte es möglich sein, eine derartige Fahrrad-Zone an der B14 einzurichten, könnten mit mehr Sicherheit, alle Zweiradfahrer entlang der Bundesstraße fahren. Die PKW würden dann auch entsprechend langsamer und vorsichtiger die Fahrbahn nützen.

 ^ Auch an der Teilstrecke aus Richtung Klosterneuburger Stadtzentrum, fahren Radfahrer in Richtung Kierling und Maria Gugging auf der B14 - und nicht auf der Begleitstrecke die von den Radfahrern eher mühevoll zu nützen sind. Deshalb wäre es ja zweckmäßig, eine rot markierte Fahrradzone anzulegen. Darüber hinaus ist auch gefährlich, die Bundesstraße ohne Straßen-Querungshilfe passieren zu müssen. Und wenn jetzt gesagt wird: `Ja aber die Stadt kann die Kosten dafür nicht übernehmen.´ Braucht sie auch nicht. Dafür ist Land und Bund zuständig. Es geht nur noch darum: Wer gibt diesen Wunsch an die entsprechende Stelle weiter?

 

NÖ Wirtschaftspressedienst vom 09.10.2015
Müllers Büro

Niederösterreichs Rehe sind das Jagdobjekt Nr. 1
Niederösterreichs Jäger haben in der Saison 2014/2015 fast 260.000 Stück Wild erlegt. Dabei hat die Zahl der Abschüsse beim Haarwild - dazu gehören Rehe, Hasen, Füchse und Wildschweine - rund 215.000 Stück ausgemacht, beim Federvieh waren es mehr als 43.000 Stück. Diese Daten entnimmt der NÖ Wirtschaftspressedienst der aktuellen Jagdstatistik der Statistik Austria.
Die Ergebnisse beim Haarwild im Detail: Auf der Abschussliste der Waidmänner standen in der abgelaufenen Jagdsaison in Niederösterreich 71.800 Rehe, 63.500 Hasen, 21.000 Füchse und 20.600 Stück Schwarzwild. Dazu kamen 12.100 Wiesel, 7.700 Marder sowie 8.600 Stück Rot- und 1.300 Stück Gamswild.

Auch beim Federwild haben Niederösterreichs Jäger in der
Saison 2014/2015 kräftig Beute gemacht. Von Fasanen, der zahlenmäßig bedeutendsten Gruppe, wurden 27.000 Stück erlegt. Bei den Wildenten waren es 12.300, bei Wildtauben 2.700 Stück. (mm)
www.statistik.at

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