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  * Stadt warnt vor Wasseruntersuchungen!
* Frühjahrsputz für Spielplätze  NÖN
* NÖ Stadterneuerung beschlossen
* Mit Bakterien gegen Umwelt-Bombe  
* In der neuen Wohnhausanlage  NÖN
* Man findet mich einfach nicht... NÖN
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Reaktionen  NÖN
* Dieses Bild zeigt ein Tohuwabohu! H. Irmler
* Nächste Runde im Erker-Streit  Kurier
* Erker - Wikipedia

Stadtgemeinde warnt vor                      
dubiosen "Wasseruntersuchungen"

NÖN Woche 07/ 2010 - Chronik 5
Unbefugt /
Unter Vorgabe, eine Trinkwasserprobe nehmen zu wollen, verschaffen sich "Wassertester" Zutritt. Im Zweifelsfall sind Wasserwerk oder Polizei zu informieren!      von Nikola Askapa
Klosterneuburg /
Auf Grund zahlreicher Bürger-Anfragen möchte die Stadtgemeinde Klosterneuburg über Trinkwasser-untersuchungen in den Haushalten von privaten Firmen informieren.
Sollten Personen vorgeben, eine Trinkwasserprobe nehmen zu wollen, ist es ratsam, sich einen Dienstausweis dieser Person zeigen zu lassen. Trinkwasseruntersuchungen sollten nur von Firmen und befugten Personen durchgeführt werden, da nur diese über die entsprechende Befugnis zur Analyse verfügen.
Auch telefonische Anfragen über die Trinkwasserqualität mit dem Vorwand, die Wasserqualität mit dubiosen Geräten verbessern zu können, sind bereits gemeldet worden. Auch hier ist entsprechende Vorsicht geboten. "Im Zweifelsfall umgehend die Polizei informieren", rät Chefinspektor Leopold Großmayer.

Die Stadtgemeinde Klbg. empfiehlt, Trinkwasserunter-suchungen  nur von Mit-arbeitern der städtischen Wasserversorgung in Zusammenarbeit mit autori-sierten Probenehmern der NUA- Umweltanalytik GmbH durchführen zu lassen.
Bei Unsicherheiten steht die  Wasserversorgung Kloburg unter 02243-444-263 oder 0676-83340263 gerne zur Verfügung. Rückfragen bei der Stadtgemeinde sind ratsam, um unnötige Kosten zu verhindern.
Vor Trinkwassertests im Privathaushalt sollte man sich der Befugnis der Person vergewissern.  Foto: Waldhäusl
 

Frühjahrsputz für Spielplätze                
Bezirksjournal Seite 3 - Kurz gemeldet:
Klosterneuburg -
Der Spielplatz in der Weidlinger Rosegger-gasse bekommt eine Spielturmkombination mit Rutsche. In Höflein wird für den Ballspielbereich ein neuer Zaun gebaut und bei Sandkisten werden Sonnensegel montiert. Rund 15.000,- Euro gibt die Stadt für die Verbesserungen aus. Die Arbeiten werden zeitgerecht bis zum Beginn der "Spielplatzsaison" abgeschlossen sein.
 
Teilnahme an der Stadterneuerung beschlossen     
Klosterneubug - Der Gemeinderat hat den Beitritt zur NÖ Stadterneuerung beschlossen, um in Zukunft Stadt-erneuerungsprojekte leichter realisieren zu können.
Voraussetzung, um in das Vierjahresprogramm der Landesförderung zu kommen, ist ein Stadterneuerungskonzept, Niederösterreichs das Maßnahmen und Projekte enthält, die realisiert werden sollen. Ab 1. Jänner 2010 wird Klosterneuburg Mitglied der NÖ Stadterneuerung sein.


Niederösterreich Heute - Dienstag, 18.11.2008
Mit Bakterien gegen eine Umwelt-Bombe          
"Aus Duschen im Bad floss nur öliges Wasser"!!!
Die Sanierung der derzeit gefährlichsten Altlast des Landes Niederösterreich hat begonnen. 10.000 Tonnen Rohöl belasten das Areal der ehemaligen Raffinerie auf der "Tuttendorfer Breite" in Korneuburg. Nun sollen Mikroben in den kommenden zehn Jahren das verseuchte Grundwasser wieder in Trinkwasser verwandeln.

Luftaufnahme vom März 1945: Durch Bomben liefen 1o.ooo Tonnen Rohöl aus...
 
Seit den letzten Tagen des zweiten Weltkriegs schlummert eine Umwelt-Bombe mitten in Korneuburg. Auf der "Tuttendorfer Breite" bombardierten im März 1945 alliierte Fliegerverbände die damalige Raffinerie. 10.000 Tonnen Rohöl flossen aus und verseuchten seither das Grundwasser.
In Hausbrunnen der Umgebung schwimmt ein Ölfilm, aus den Duschen eines Schwimmbades floss sogar einmal öliges Wasser. Jetzt endlich wird das Areal um 20 Millionen Euro saniert. Derzeit wird eine 1,3 Kilometer lange Dichtwand errichtet, die das Gelände erst einmal vom Grundwasserstrom trennen soll. Danach impfen Experten das Areal mit Sauerstoff und Nährstoffen für Bakterien. Die Mikroben sollen binnen zehn Jahrren das Öl abbauen.
Interessant wäre, ob das Grundwasser Klosterneuburgs und Korneuburgs in Verbindung steht.
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Pröll sagt Unterstützung
für Altlastensanierung zu
         1988 - ÖVP-Report

Bekanntlich ergab eine intensive wissenschaftliche Untersuchung der alten Deponien aus den 50er und 60er Jahren in der Au, dass Verunreinigungen austreten.
Bürgermeister Schuh ordnete daher sofort die Einschaltung der Wasserrechtsbehörde des Landes an, um raschest einen wirksamen Sanierungsplan zu erarbeiten, obwohl erst ein Vorbericht vorliegt.
Anlässlich des Besuches von Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Erwin Pröll in Klosterneuburg sprachen Bürgermeister Gottfried Schuh und Umwelt-Gemeinderat Helmut Abheiter diesen auf das genannte Thema und die hohen Sanierungskosten an. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Pröll sagte sofort seine volle Unterstützung zu. Diese Zusage ist deswegen besonders wichtig, da Dr. Pröll selber Sitz und Stimme im Altlastenfonds einnimmt und Klosterneuburgs Wunsch daher direkt befürworten wird.
In der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses hat Umwelt-Gemeinderat Helmut Abheiter veranlasst, dass mit den zuständigen Behörden und Fachleuten ein exakter Sanierungs-Terminplan erstellt wird, um keine Verzögerungen in Kauf nehmen zu müssen und die gute Trinkwasser-Qualität der Stadt erhalten bleiben kann.

Meine Fragen und Meinungen:
Herr Landeshauptmann Dr. Pröll - welche Planvorgaben für die endgültige, Klosterneuburger Altlastsanierung kann das Land anbieten? Und wann können wir die Lösung dieses dringenden Problem erwarten? Es ist mir völlig unverständlich, dass vor - und zur Zeit der Müll-Ablagerungen keinerlei behördliche Maßnahmen zur Genehmigung der Lagerstätten dokumentiert wurden. Oder?
Ich denke, dass die Stadtgemeinde Klosterneuburg nach eigenen Erkenntnissen und Wünschen - der
Stadt- und Gemeinderäte - handelte. Es ist tatsächlich unverständlich, dass von der Stadt selbst ausgewählte Deponien - vor ihrer Nutzung - nicht ordnungsgemäß abgesichert wurden. (Isolationen) Interessant auch: Welche Vereinbarungen wurden mit dem Chorherrenstift ausgehandelt, um auf deren Grundstücken Müll- Lagerungen vorzunehmen, die immer noch bestehen? Welche Kosten fallen dafür der Stadt heute noch an? Warum ist die Gemeinde gegen die Entsorgung von bestehenden Müll-Deponien im Grünland? Auf die Beantwortung dieser Fragen ist Klosterneuburg1 sehr interessiert...
Herwig Irmler
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NÖN  Woche Nr. 41/ 1990  Klosterneuburg   Seite 8
Von Herwig Irmler
Stadt arbeitet ständig an besserer Wassersituation
Klosterneuburg,- Die Frage, ob unser Trinkwasser knapp wird, beschäftigt auch die verantwortlichen Stadtväter der Babenbergerstadt.
Die vom 15. bis 23.9.1990 bundesweit ausgerufene `Woche des Wassers´hat Klosterneuburg genützt den interessierten Bürgern einen umfassenden Einblick sowohl sowohl der Wasserent- als auch der Versorgung zu vermitteln. 
Die biologische  Kläranlage und die aus den Aubrunnen gewonnene Trink- und Nutzwassergewinnung standen im Mittelpunkt des Interesses. Dabei konnte festgestellt werden, dass Klosterneuburg ständig an der Verbesserung der Wassersituation arbeitet. So werden jetzt für die funktionsgerechte Abwasserklärung Rückhaltebecken für die Oberflächenwässer errichtet. Es hat sich nämlich herausgestellt, dass bei starkem Niederschlag das Klärgut zu stark verdünnt wird, so dass man gezwungen sein könnte, ungeklärtes Wasser in die Donau zu leiten. STRdkfm. Karl Wiedermann verlangt zusätzlich: `Die großen Wirtschaftsunternehmen wie z.B. das Chorherrenstift, die Brennerei Hofkirchner oder die AGRAR-Chemie müssen unverzüglich zur Vorklärung ihrer Abwässer verpflichtet werden.´

Wasser ist nicht nur für das menschliche Leben notwendig, sondern hat auch für das ökologische Gleichgewicht der Natur zu sorgen. Vergehen werden sich eines Tages rächen...
 

Die ungetrübte Trinkwasserversorgung wiederum, ist abhängig von der bleibenden Grundwassergüte und des Wasserspiegels der Donau. Während sich Vbgm. Dipl. Ing. Peter Hofbauer mit der SPÖ-Fraktion, aber auch persönlich dafür einsetzt, bei Bedarf täglich die vertraglich festgesetzten 2500 m³ besten Hochquellenwassers zu bekommen, ist der Klosterneuburger Grundwassersee nicht nur durch die Altlasten der Au-Deponien gefährdet. Die Schadstoffe aus den Düngemitteln der Landwirtschaft, das Giftsprühen entlang der Bahntrasse, die Unkrrautvertilgungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie die Abwasserentsorgung der Ausiedler tragen weiter dazu bei, das Klosterneuburger Wasserwerk in Bedrängnis zu bringen.     

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NÖN  Woche Nr. 8/ 1990  Klosterneuburg   Seite 4
Von Herwig Irmler
Diskussion in der Gemeinderatssitzung
Streitfrage: Wie gut ist Klosterneuburger Wasser?
Klosterneuburg,- Die jüngste Wasseruntersuchung durch die Bundesstaatliche Untersuchungsanstalt - Leiter Univ. Doz. Dr. Günter Wewalka, zeigt eine weitgehend gleichbleibende Qualität des Klosterneuburger Trinkwassers.
Die monatlich durchgeführte Kontrolle ergibt stets nur geringe Keimzahlenwerte. Die Nitratbelastung liegt mit 2mg/l weit unter der Höchstgrenze.
Die Entnahme über einen Probierhahn der Hauptleitung wurde jetzt aber zum Angriffspunkt heftiger Kritik. Und zwar deshalb, weil erst nach dem Zusammenfließen des Trinkwassers aus vier Aubrunnen die bakteriologische Untersuchung vorgenommen wird.

Die Kanalisierung in Klosterneuburg geht weiter - Im Bild die Kläranlage
 
Eine Maßnahme, die es nicht erlaubt, etwaige Verunreinigungem der einzelnen Wasserentnahmestellen rechtzeitig festzustellen. Die Möglichkeit Gesundheitsgefährdender Verunreinigung besteht, so die Fachleutemeinung, mehr den je. Wie die NÖN Nr. 50/89 und 1/90 berichtete, bringen die Altlastdeponien der Gemeinde ernste Gefahren für die ungetrübte Wasserqualität.
Die Frage nach den Standorten der Deponien und Strömungsrichtungen des Grundwassers wollen die Experten nach dem schlechten Altlast-Befund offengelegt wissen.
War einem diesbezüglichen SPÖ-Antrag in der Gemeinderatssitzung vor Weihnachten von der ÖVP die Dringlichkeit aberkannt worden, kommt nun am Freitah 23.2. nach einem gemeinsamen Vorgehen von SPÖ und Bürgerunion ein gleichlautender Antrag auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung. Das weitere Vorgaben zu den Themen `Durchstichproblematik´, `Senkgrubenbetrieb der Ausiedler´ und die Sanierung der Mülldeponien wird in einem eigenen Beratungspunkt diskutiert.

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In der neuen Wohnhausanlage ist         
meine Adresse nicht zu finden. 29.02.2012    21.03.2012   NÖN

Erker: Müssen Käufer für Abriss bezahlen?

Der Erker der Wohnanlage in der Tauchnergasse ragt über öffentliches Gut und bedarf einer Genehmigung. Diese gibt es aber nicht.NÖN
KOSTENFRAGE / Bauamt erteilte Abbruchbescheid. Rechtsexperte warnt: „Wohnungseigentümer müssen Kosten für Abriss decken.“
VON ALEXANDRA HALOUSKA
KLOSTERNEUBURG / Mitte November erging an den Bauwerber der Wohnhausanlage in der Tauchnergasse ein Abbruchbescheid: Der Erker ragt über den Gehsteig, also über öffentliches Gut. Er ist daher nicht nur kostenpflichtig, sondern bedarf auch einer Genehmigung. Diese hat es jedoch nie gegeben. Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager unterzeichnete deshalb vor rund drei Monaten den Abbruchbescheid des Bauamts. Der verantwortliche Geschäftsführer und Baumeister der „St. Leopold Projekt GmbH“ Martin Koci legte daraufhin Berufung ein. Theoretisch muss der Abbruch innerhalb von sechs Monaten vollzogen werden. Geschieht das nicht, wird die Bezirkshauptmannschaft mit der Vollstreckung beauftragt. Die Kosten wären in diesem Fall um einiges teurer als bei einem Abbruch in Eigenregie.
 
„Käufer übernimmt alle Pflichten des Verkäufers“
Gerüchten zufolge soll aber nicht der Baumeister, sondern vielmehr die Eigentümer der Wohnungen zur Kasse gebeten werden. Experte für Wohn- und Mietrecht Mag. Arthur Machac bestätigt: „Grundsätzlich übernimmt der Käufer einer Liegenschaft auch sämtliche Pflichten des Verkäufers. Sollte der Erker jetzt abgerissen werden, müssen die Eigentümer anteilig nach ihrer Wohnungsgröße die Kosten übernehmen.“
 
„Bei Konkurs schauen Eigentümer durch die Finger“
Laut Machac bestünde allerdings eine dreijährige Gewährleistungspflicht zwischen Verkäufer und Käufer. Diese Frist beginnt, wenn die letzte Wohnung verkauft wurde. Bis dahin und drei Jahre darüber hinaus können die Wohnungseigentümer einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Bauwerber geltend machen. „Sollte der Bauträger jedoch in Konkurs gehen, schauen die Eigentümer durch die Finger,“ sagt der Anwalt dazu. Aus der Vergangenheit sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Bauträger durch ein Konkursverfahren nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden konnte.
 
„Mit Verkauf abwarten, bis Sachverhalt geklärt ist“
Auch die Kosten für die Verwaltungsverfahren müssen von den Eigentümern mitgetragen werden. Im Vergleich zum Abbruch fallen diese jedoch relativ gering aus. „Die Eigentümer müssen in diesem Fall mit maximal 3.000 bis 5.000 Euro rechnen“, berichtet Machac.
Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager betont daher: „Mit dem Verkauf ist abzuwarten, bis der Sachverhalt rechtlich einwandfrei geklärt ist.“
Geschäftsführer Martin Koci war für eine Stellungnahme bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.
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Man findet mich einfach nicht    NÖN         

NICHT WILLKOMMEN? / Bewohner der Tauchnergasse fühlen sich vom Medienwirbel um  den Erker belästigt. Nicht einmal die Hausnummervergabe funktioniert.

VON CHRISTOPH HORNSTEIN
KLOSTERNEUBURG / „Ich fühle mich gemobbt, nicht ordentlich als neuer Bürger dieser Stadt willkommen geheißen.“ Zwei Neo-Klosterneuburger haben sich Wohnungen in der Tauchnergasse gekauft. Die negativen Schlagzeilen durch den Erker-Konflikt mit dem Bauträger und der Stadtgemeinde und noch viele Missstände mehr verleiden ihnen die Freude am neuen Wohnort. Dkfm. Wolf-Dietrich Büttner wohnt seit Juni 2011 in der Tauchnergasse. Er hat sich ein Penthouse gekauft und ist seitdem ständig mit Problemen konfrontiert. „Mir kommt vor, es werden uns ständig Prügel vor die Füße geworfen“, so der schon sehr verärgerte Wohnungsbesitzer.
 
Tauchnergasse 4B-1D-1 oder 2-4/HausB/9?
Da ist einmal die Sache mit der Bezeichnung der Wohnungen. Noch immer ist nicht klar, wie die Wohneinheiten bezeichnet werden sollen. „Auf meinem Meldezettel steht eine andere Adresse als auf meinem Haus. Seit Monaten streiten sich der Bauträger und die Stadtgemeinde darüber“, so Büttner.
Die Folgen sind verheerend. Büttner: „Man findet mich einfach nicht.“ Massive Probleme mit der Postzustellung, mit dem Paketdienst, Taxis kehren wieder um und „Gäste finden unseren Eingang nicht. Das kann doch nicht wahr sein, dass ich nach Monaten noch keine richtige Adresse habe.“ Den Einstand hat sich Dkfm. Büttner besser vorgestellt: „Wir wollen in dieser wunderschönen Stadt nur in Ruhe leben.“
 
Ähnlich ergeht es Mag. Alexander Thier.
Er lebt sogar schon seit Jänner 2011 in einer der Wohnungen der Tauchnergasse. Auch er leidet darunter, dass es noch keine fixe Adresse gibt und die Baustelle noch immer nicht fertig ist. „Der Bauträger hat versprochen, dass das mit den Hausschildern geklärt wird. Passiert ist nichts. Ich glaube, durch diesen Rechtsstreit mit dem Erker versucht man uns hinzuhalten. Das darf aber nicht sein. Ich habe mein ganzes Geld in dieses Projekt gesteckt und will jetzt eine ordentliche Wohnung haben.“
 
Beide Wohnungsbesitzer beklagen sich über Müllabfuhr.
Durch den regen Zuzug gibt es viele Kartons, die die neuen Wohnungsbesitzer in das Altpapier werfen. Die Müllabfuhr nimmt solche Container aber nicht mit. So gehen sie über. Thier: „Ich bin zwar froh, dass es die Müllabfuhr Klosterneuburg so genau nimmt, aber eine Lösung muss hier trotzdem getroffen werden.“
 
„Die Problematik mit dem Erker
hat mit der Hausnummernvergabe überhaupt nichts zu tun“, versichert Stadtamtsdirektor Mag. Michael Duscher. Der Vorschlag des Bauträgers passe nur nicht mit den vorgegebenen Richtlinien überein. Duscher: „Wir können nicht anders, als uns nach den Bestimmungen zu richten“. Der Bauträger sei mehrmals behördlich aufgefordert worden, entsprechenden Änderungen nachzukommen, hätte aber nie darauf reagiert.
Der Geschäftsführer des Bauträgers „St. Leopold GesmbH.“ Baumeister Martin Koci war bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.
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Reaktionen    NÖN              
Was will uns der Journalist (?) mit diesem Artikel sagen?
Das man in Klosterneuburg keine Erker bauen darf? Ups, in der selben
Gasse ist ja vom gleichen Bauträger schon ein genehmigter Erker!
Dass ein Abbruchbescheid Gültigkeit erlangt, obwohl Einspruch gegen
ihn erhoben wurde? Wäre auch etwas neues! Dass Käufer von
Eigentumswohnungen für andere Bauwerke des Bauträgers bzw.
deren Mängel Aufkommen müssen?
Ah… Ata (2)

01.03.2012 00:02
 

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Wuuaaaaahaha!
D-d-d-da Baumasta und da Buagamasta
haunsi ind Goschn !
U-u-u-und ii ? I haumi oooh, hahahaha !
Wuuuaaaaaaaaaaaaaahaha-haha-haha-hahahahaha !!!

Aufrosch (457)

14.03.2012 10:01
 

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Bei den Quadratmeterpreisen
bauen bald alle über öffentlichem oder nachbarlichem Grund:
Besonder sie Neureichen aus dem Ostblock.
http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/741807/
Immobilien_Der-Markt-in-Oesterreich-ist-ausverkauft?_vl_backlink=
/home/index.do

Dorf-Tepp (12)

14.03.2012 12:18
 
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Der Fall scheint juristisch ziemlich klar.
Koci hat einen Bauplan ohne Erker bewilligt bekommen und

trotzdem einen Erker gebaut. Daher müsste der Erker weg. M.E.
hat er auch grob fahrlässig gehandelt, denn er hat ihn trotz
ablehnenden Bescheids munter weiter gebaut und mit Fenstern
und allem fertig gestellt. Er hat also wissend noch größeren
Schaden in Kauf genommen, was für die Käufer sicher
interessant ist.
Moralisch sieht die Sache schon anders aus. Die BH gegenüber
hat das Gleiche in Blau. Vielleicht hätte Koci von Anfang an
sagen müssen, "ich will das auch".
Bin jedenfalls gespannt, wie das weitergeht. Ein Abriss wäre
sensationell, denn Koci ist kein kleiner Holzhüttenbesitzer der
einer Umfahrung oder einem Golfplatz im Weg steht. Aber die
Beziehungen eines Heurigenbetreibers scheint er auch nicht
zu haben, sonst wäre das nicht so eskaliert. Oder haben wir
es mit einem parteiinternen Machtkampf zu tun?

picusviridis (77)

14.03.2012 08:58
 

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"Darüber darf ich aber noch nicht sprechen"?
Aber sicher dürfen Sie darüber sprechen, Herr Bürgermeister!
Sie hatten Entscheidungen zu treffen bzw. im Rathaus zu
veranlassen. Und dazu haben Sie zu stehen, vor Ihren Wählern
und jetzt auch vor Gericht. Wer sollte Ihnen heute verbieten,
Ihre Entscheidungsgründe vorzulegen? Die werden jetzt und
nach der Gerichtsverhandlung keine anderen sein. Mir geht das
Geschwafel von "laufenden Verfahren" auf die Nerven, das ist
"Feigheit vor dem Feind" (besser "Gegner", Feind sagt man ja
heute nicht mehr ...).

21.03.2012

 

Die Zuagrasten neureichen
gscherten-Weana-Kloburger Altstadt-Verschandler.
Ein paar Monate da und schon riesige Ansprüche stellen?
"Man findet mich einfach nicht" Aber, wer braucht den Hiafla
schon?

21.03.2012

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Dieses Bild zeigt erneut das bekannte Tohuwabohu    
einer unklaren Planungs- u. Ausführungsentscheidung
in Angelegenheit örtlicher Bauplanung.
  

Text und Foto: Herwig Irmler - 02.04.2012

 
Linksseitig ist deutlich zu erkennen, dass nicht weniger als zwei Erker aus dem bestehenden Amtshaus - (Bezirkshauptmann-schaft) ragen. Und dies, beinahe zur Gänze über dem Gehsteig. Abgesehen davon, ist dieser Erker von Fachleuten deutlich als "unnötig" bezeichnet worden.


Und wenn nun der "Stein des Anstoßes" entsprechend technisch geprüft und betrachtet
tet wird, sind noch interessante Projekt Erkenntnisse festzustel- len. So ist davon auszugehen, dass die Straße "Tauchner-gasse" in ihrer Länge - eine gleichbleibende Breite aufzu-weisen hat. Bei Einhalten dieser
Erkenntnis, ragt der kritisierte Erker "rechnerisch" nicht so weit in die Straßen-Struktur, wie optisch sichtbar.
Dieses Foto zeigt, dass der Erker kaum die sichtbare Hälfte des Vorbaues ausmacht. Dadurch lässt sich glaubhaft erkennen, dass der Vorbau ca. bis zur Hälfte keinen Planungsmangel aufweist. Es ist somit erneut zu prüfen, ob dieser "Baumangel" als erkennbare Projekt-Minderung zu genehmigen ist. Für diese Erkenntnis sind sämtliche hier genannten Mangelerscheinungen in die Prüfung mit einzubeziehen.

Links oben+ links unten - Neubau bei BH  Rechts- Die blaue Apotheke in Kierling












 

Jedenfalls sind hier zwei Mangel- Erscheinungen zu erkennen.
Wenn der "Überbau" im linken Bild falsch ist, kann auch im rechten Bild der gleiche Fehler erkannt werden. Es geht nun nur noch um die `Bewilligung´. Wenn das Projekt im li. Bild nicht zu genehmigen ist, kann eine Baubewilligung auch für das Projekt im rechten Bild nicht gegeben werden.
Die Erklärung von Bürgermeister Schmuckenschlager: "Ich kann das Projekt - wie im `linken Bild´ nicht genehmigen, da ich sonst ähnlichen Ausführungen auch die Zustimmung geben müsste..." Nun scheint aber das Bauvorhaben - wie im rechten Bild dargestellt eine Bewilligung erhalten zu haben. Oder? -
Wie ist jetzt zu entscheiden?

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Nächste Runde im Erker-Streit  KURIER   
Errichter klagt auf nachträgliche Bewilligung eines Schwarzbaus. Abbruchkosten könnten auch die Käufer treffen.
Letztes Update am 15.03.2012, 20:10 Uhr
Der Streit um den nicht bewilligten Erker in der Kloburger Tauchnergasse beschäftigt jetzt auch das Landesgericht Korneuburg.
Der Bauträger St. Leopold Projekt GmbH. hat die Stadtgemeinde auf Zustimmung der Überbauung öffentlichen Guts geklagt. Der Streitwert der Klage ist mit 26.000 Euro veranschlagt, die erste Vorverhandlung geht kommende Woche im Landesgericht Korneuburg über die Bühne.
KURIER-Leser kennen die Vorgeschichte: Als vor einem Jahr am Rohbau des Gebäudes ersichtlich wurde, dass ein über den Gehsteig austragender Erker ohne Genehmigung errichtet wird, hat die Stadtgemeinde einen Baustopp über den betroffenen Gebäudeteil verhängt. Wie auf den Fotos der Baustelle gut zu sehen ist, hat der Bauträger das Wohnhaus trotz Baueinstellung mittlerweile fertig gestellt. Abbruchaufträge erster und zweiter Instanz wurden jeweils beeinsprucht, nun ist das Land als letzt entscheidende Behörde am Zug. Die Stadtgemeinde hat mehrere Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft erlassen, Verwaltungsstrafverfahren wegen Missachtung behördlicher Anordnungen sind mittlerweile bereits in der Berufungsinstanz. Die mögliche Höchststrafe beträgt 73.000 Euro.
Im Gerichtsverfahren geht es um den Kern der Sache: Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager weigert sich, die Überbauung des öffentlichen Gehsteigs nachträglich zu genehmigen und verweist auf ein Ortsbild-Gutachten, das seine Argumentation untermauert. Trotzdem will der Bauträger diese Bewilligung vor Gericht erzwingen: „Wir kämpfen das bis zur letzten Instanz durch“, sagt Schmuckenschlager kämpferisch.
Die Vorgangsweise der Bauträger könnte auch Folgen für die Käufer der Wohnungen haben – und zwar nicht nur für den (künftigen) Besitzer des Appartements mit dem illegalen Erker, sondern für alle Eigentümer der Anlage: Sie sind als Teilhaber eines Schwarzbaus gemeinsam für allfällige Rückbauten haftbar – auch wenn sie gar nichts vom Erker-Streit wussten.
 















 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hier habe ich ein interes-santes Foto gefunden, das ich im Jahr 1999 `geschossen´ habe. Da sind die Erker, wie im heute oben dargestellten Bild vom 2.4.2012 nicht vorhanden. Zudem ist im rechten Bauprojekt ein doppelt strukturierter Vorbau zu sehen, der bis zum Neubau 2012 nicht kritisiert wurde.
Foto: Herwig Irmler

Nicht zuletzt sind die beiden Neubau- Erker (ob. Bild) die heute aus dem bestehenden Amtshaus - (Bezirkshauptmannschaft) ragen, damals nicht vorhanden - und so auch während der Errichtungs-Fase nicht bauplanmäßig genehmigungsfähig! Sie ragen heute beinahe zur Gänze über dem Gehsteig. Abgesehen davon, ist dieser Erker von Fachleuten deutlich als "unnötig" bezeichnet worden. Wie bekannt, werden sie auch praktisch nicht verwendet.
 
Erker                            
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Erker (mhd. erker[e], ärker, wohl ein Lehnwort aus nordfrz. arquière „Schützenstand, Schießscharte“ (eigentlich „Mauer-ausbuchtung“)) ist ein geschlossener, überdachter, über ein oder mehrere Geschosse reichender Vorbau an der Fassade eines Hauses. Im Gegensatz zur Auslucht steigt er nicht vom Boden auf, sondern wird von einer austragenden Balkenlage oder Konsolen getragen.
Erker waren besonders im Mittelalter an Wehrbauten beliebt. Zum einen konnte man von ihnen aus die Mauer besser übersehen und mögliche Angreifer aus der Deckung heraus mit Wurfgeschossen bekämpfen (siehe auch: Wehrerker). Bei einem Eckerker hatte man einen günstigen Blickwinkel von 270°
Zum anderen konnte ein nach unten offener Aborterker auch als Toilette dienen. Bei Burgen, Patrizierhäusern und bei Schlössern ist oft ein eingeschossiger Kapellenerker (auch Chörlein genannt) zu finden, in dem sich der Altarraum einer Hauskapelle befindet. Ein Kirchengebot verbietet Wohnräume über dem Altar. Seit der Spätgotik und der Renaissance diente der Stubenerker im Wohnhaus zur Erweiterung der Wohnfläche, zur besseren Belichtung der Räume und als künstlerisches Gliederungsmotiv der Fassade.
Wenn der Erker nur auf Höhe der Fenster, also ohne die Brüstung aus der Fassade vorspringt, so ist dies ein Fenstererker und nicht ein Erkerfenster, da alle Fenster von Erkern so genannt werden. Oft ist der Erker als Erkertürmchen mit einem Dach bis über die Traufkante hochgeführt.
       Probleme   28