Wir
bitten um ordentliche Parkplatz-Zone!
Wie schon vor einem Jahr, schlägt die Kooperationsgemeinschaft
Klosterneuburg vor, aus
der "Einbahnstraße" am Kardinal-Piffl-Platz
einen ordentlichen, den StVO-Vorschriften entsprechenden Parkplatz zu
schaffen., da die Beschwerden nicht verstummt sind. Immer noch werden
"Wettrennen" zwischen Autofahrern die auf der Route Hermannstraße
-Burgstraße- den Piffl-Platz erreichen wollen
und jenen KFZ-Lenkern, die
den "Abschneider"
entlang der Einbahnstraße, zwischen den parkenden
Autos hindurch wählen, um schneller beim Piffl-Platz zu sein.
Schuld an diesem Verkehrs-Tohuwabohu ist die an dieser Stelle unpassend
verwendeten Verkehrszeichen. |
Es ist geradezu als widersinnig zu
bezeichnen, mit einen Einbahn-Wegweiser eine Parkplatzzufahrt ausweisen
zu wollen. Diesem Verkehrszeichen entsprechend, handelt es
sich bei
dieser Verkehrsfläche um eine Straße, die eben in diese Richtung zu
befahren ist
und an der beidseitig eine Parkmöglichkeit angeboten wird.
Will man aber diese Zone als
Parkplatz anbieten, sind das "Einbahn"-Zeichen als "vorgeschriebene
Fahrtrichtung"
genauso zu entfernen, wie die in den Verordnungen nicht
existente "P"-Aufpinselung auf
der Fahrbahn sowie die
Fahrtrichtungspfeile, ebenfalls auf der Fahrbahn.
Den Bestimmungen entsprechend ist an der Zufahrtseite
Piffl-Platz- Hermannstraße
lediglich ein
"Park"-Hinweiszeichen anzubringen.
Um klarere Verhältnisse zu schaffen und
der allgemeinen Parkplatz-Misere entgegenzuwirken, möge dafür gesorgt
werden, dass der Parkplatz von beiden Seiten eine Zu- und Abfahrt
erhält. |
Reaktionen:
8.9.2005:
Jetzt hat das Schildbürgertum endgültig die Nase vorn. Nicht nur
dass einfach nicht erkannt werden will, welche Verkehrszeichen zu den
einzelnen Straßenverkehrs-Situationen gehören, schlägt eine neuerdings
gefasste Entscheidung dem Fass den Boden aus.
Unter gemeinsamer Anstrengung kam Fritz
Preisl (Stadtrat u. Obmann des Verkehrsausschusses) sowie die zuständige
Beamtenschaft zu dem Ergebnis, dass-
anstelle der unrichtigen Einbahnbezeichnung,
dem
richtigen Setzen eines Park-Zeichens, sowie
der
Entfernung der falschen Bodenmarkierung
folgendes zu planen ist: Einfach Schwellen auf die Fahrbahn montieren.
Begründung:
"Die Zeichen müssen so bleiben,
da es sonst zu einem Verkehrschaos kommt."
(deckt sich
mit der Aussage vom 16.2.05)
So muss man dann eben langsam in die falsche Einbahn einfahren. Den
Schildbürgern wird´s gefallen. Sie arbeiten ja nach dem Prinzip,
dass
Unsinn zur Regel wird und die "menschliche" Gesetzeslage zu verteufeln
ist.
ARBÖ-NÖ Präsident
Dr. Herbert Grundtner:
"Ich kann nur sagen, dass diese Darstellung für einen Parkplatz nicht
den Vorschriften der StVO entspricht. Und eine Einbahn im Sinne einer
bestimmten Art einer Straße, wird das
auch dann nicht wenn, wieder
gesetzwidrig, ein Hinweiszeichen "Einbahn", lt.§ 53, Pkt.10. StVO
aufgestellt wird."
B. Klammer
IV/3-10350-120-2/04 341
16.02.2005,
Bezugnehmend auf unser Schreiben möchte ich
Ihnen die Ergebnisse vom Ausschuss für Verkehr bekanntgeben:
Zu 1) Parkplatzsituation am Kardinal-Piffl-Platz
Hinsichtlich der Situation am Parkplatz Kardinal Piffl Platz hält der
Ausschuss für Verkehr
fest, dass etwaige „Wettrennen” nicht bekannt
sind. Die derzeitige Verkehrsregelung am Kardinal Piffl Platz wurde
seinerzeit genauestens geprüft und aus sicherheitstechnischen Gründen so
gesetzt. Durch Aufhebung der Einbahnregelung am Parkplatz würde ein
höheres Gefahrenpotential entstehen. Nämlich dann, wenn
Kraftfahrzeuglenker von der Burgstraße
in den Parkplatz einfahren wollen
und gleichzeitig Fahrzeuge von der Hermannstraße und Ortnergasse in
Richtung Buchberggasse einbiegen wollen.
Antwort- Stadtgemeinde 16.12.04:
Ihr Anliegen wird im Ausschuss für Verkehr (voraussichtlich am 1.
Februar 2005),
zur Beratung vorgelegt. Über das Ergebnis der Beratung
werden Sie zum gegebenen Zeitpunkt informiert.
-Ing.
M.Fitzthum- |