Herwig
Irmler
Neugasse
45
3400
Kierling
02243 8
3343
06643075787
lion@aon.at
10.01.2018
Herwig
Irmler,
Klosterneuburg,
Rodungen,
LH-ML-I-35/001-2017
Bezirkshauptmannschaft
- Ihre
Nachricht
vom 31.
Oktober
2017
Tulln
TUB1-A-171/037
Unser
Ergänzungsschreiben
- 02-zum
11.12.2017
Bezirkshauptmannschaft
Tulln
Bürodirektion
Hauptplatz
33
3430
Tulln /
Donau
Waldschlägerungen
wegen
Eschentriebsterben?
Sehr
geehrter
Herr
Bezirkshauptmann!
Ergänzend-
und in
Fortsetzung
meiner
Eingabe
vom
11.12.2017
und der
vorangegangenen
Informationen,
erlaube
ich mir
weiterführende
und
erklärende
Angaben
zur
Angelegenheit
`Eschentriebsterben
in
Klosterneuburg´
wie
folgt,
vorzubringen.
Wie in
der
vergangenen
Eingabe
mitgeteilt,
erlaube
ich mir
die, von
der
Gemeinde
Klosterneuburg
bewilligten
und
begonnenen
Waldschlägerungen,
trotz
teilweise
behördlichem
Wald-
Schlägerungsverbotes
zu
wiederholen.
Die
Eingriffe
erfolgten
März
2017,
Mai 2017,
Juli
2017,
und im
Dezember
2017.
Fortgesetzt
werden
Wald-
Schlägerungen
im Jahr
2018,
und dann
bis Juni
2019!
Ein
Verbotszeichen
als
forstliches
Sperrgebiet
mit
Betretungsverbot
der
gesamten
Haschhof-Straße
wurde
vom
17. Mai
2017
bis
31.Mai
2019
verfügt.
(Foto
nächste
Seite)
Ein
Gutachten
zu
Fragen
der
Waldgesundheit
bzw.
allfälliger
Forstschutzmaßnahmen
können
nur im
Auftrag
der
Waldeigentümer
oder der
Forstbehörden
erfolgen.
Das
Bundesforschungs-
und
Ausbildungszentrum
für
Wald,
Naturgefahren
und
Landschaft
teilt
u.a.
mit:
Das
Bundesamt
für Wald
wurde
gemäß
dem
BFW-Gesetz
2005
eingerichtet.
Es ist
als
österreichische
Behörde
für den
hoheitlichen
Vollzug
des
Pflanzenschutzgesetzes
2011,
des
Forstlichen
Vermehrungsgutgesetzes
2003 und
des
Holzhandelsüberwachungsgesetzes
2013
zuständig.
Das
Bundesamt
für Wald
ist eine
Dienststelle
des
BMLFUW
und
bedient
sich
hauptsächlich
speziell
ausgebildeter
Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeiter
des
Bundesforschungszent-rums
für Wald
(BFW).
Dabei
berücksichtigt
es die
Bedürfnisse
der
Praxis
und der
Gesellschaft.
In
diesem
Sinne
unterstützt
es die
Organe
der
Republik
bei
ihren
gesetzlich
verpflichtenden
Aufgaben.
Das
Bundesamt
arbeitet
eng mit
anderen
österreichischen
und
internationalen
Behörden
und
Institutionen
zusammen
und ist
sowohl `Competent
Authority´
(CA) als
auch `Official
Body´
für die
EU-Kommission
und die
Mitgliedstaaten.
Für die
OECD im
Bereich
`forstliches
Vermehrungsgut´
ist das
Bundesamt
auch die
`National
Designated
Authority´
(NDA).
02
Bundesforschungs-
und
Ausbildungszentrum
für
Wald,
Naturgefahren
und
Landschaft
Austria,
1131
Wien,
Seckendorff-Gudent-Weg
8 |
Tel.:
+43 1
878 38-0
direktion@bfw.gv.at
Herwig
Irmler
schreibt
am
21.12.2017
an
^
dieses
Amt:
Waldschlägerungen
am
Haschhof
bei
Kierling
Sehr
geehrte
Damen
und
Herren!
Betreffend
der
Tatsache,
dass an
der
Haschbergsiedlung
bei
Klosterneuburg-
Kierling
bereits
großflächige
Wald-
Schlägerungen
stattgefunden
haben,
die
durch
das
sogenannte
Eschen-Sterben
- als
notwendig
erachtet
wurden,
und bis
inklusive
2019
fortzusetzen
sind,
machen
sich die
Ortsbewohner
große
Sorgen.
Zumal
erkennbar
ist,
dass von
den
sichtbar
gefällten
Bäumen
nur in
geringen
Einzelfällen,
Eschen
festzustellen
waren -
und
festzustellen
sind.
Die
Bewohner
würden
sich
daher
ein
Fach-Gutachten
wünschen.
Wir
ersuchen
in
diesem
Sinne um
Mitteilung,
ob Sie
eine
derartige
Untersuchung
an Ort
und
Stelle
vornehmen
könnten-
und mit
welchen
kosten
wir zu
rechnen
hätten!?
Weitere
Fragen
und
Hinweise
wollen
wir
persönlich
vorbringen.
Herwig Irmler -
Neugasse
45 -
3400
Kierling -
lion@aon.at
-
0664 307
57 87
---------------------------------------
From:
hoch
Sent:
Tuesday,
January
2, 2018
3:04 PM
To: lion@aon.at
Co: cech;
konrad;
BFW
Direktion
Subject:
Waldschlägerungen
am
Haschhof
bei
Kierling
Sehr
geehrter
Herr
Irmler,
Feiertagsbedingt
darf ich
mit
leichter
Verzögerung
auf Ihre
Anfrage,
die an
mich
weitergeleitet
wurde,
antworten.
Ein
Gutachten
zu
Fragen
der
Waldgesundheit
bzw.
allfälligen
Forstschutzmaßnahmen
können
wir nur
im
Auftrag
der
Waldeigentümer
oder der
Forstbehörden
durchführen.
Ich
stehe
Ihnen
aber
gerne
für ein
telefonisches
Gespräch
zur
Verfügung,
um
einige
grundsätzliche
Fragen
zum
Thema
Eschentriebsterben
und
damit
verbundene,
durchaus
komplexe
Sicherheitsfragen
zu
klären.
Mit
freundlichen
Grüßen
Gernot
Hoch
DI Dr.
Gernot
Hoch BFW
Bundesforschungszentrum
für Wald
Institut
für
Waldschutz
Seckendorff-
Gudent-
Weg 8,
1131
Wien,
Austria
Tel. +43
1
87838-1155
http://bfw.ac.at
---------------------------------------
Waldschlägerungen
-
Haschhof
bei
Kierling
Herwig
Irmler
antwortet:
Sehr
geehrter
Herr DI
Dr.
Hoch!
Vielen
Dank für
Ihr
freundliches
Schreiben!
Ihre
Information
werde
ich an
die
Bezirkshauptmannschaft
Tulln
weiterleiten,
da sie
für die
Amts-Erledigung
des
betreffenden
Waldgebietes
zuständig
ist.
Ihre
behördlichen
Aktivitäten
werden,
so hoffe
ich, vom
zuständigen
Amt -
BH-Tulln
- zu
aller
Zufriedenheit
beantwortet
und
somit
erledigt.
Nochmals
vielen
Dank und
beste
Grüße
Herwig Irmler-
Neugasse
45-
3400
Kierling-
lion@aon.at-
klosterneuburg1.at
03
Forstliches
Sperrgebiet,
Haschhof
-
Klosterneuburg
Ein
Verbotszeichen
als
forstliches
Sperrgebiet
mit
Betretungs-verbot
der
gesamten
Haschhof-Straße
wurde
vom
17. Mai
2017
bis
31.Mai
2019
verfügt.
^
Foto
^
Auf der
Foto-Darstellung
der
Waldsperre
wurde
folgender
Hinweis
kundgetan:
`Gefahr
durch
Waldarbeit´
und der
Eintrag:
Von
17.5-31.05.2019
<
Dieser
Eintrag
ist als
so
falsch
zu
erkennen,
dass
`täuschende
Absicht´
zu
vermuten
ist.
Und ich
darf
darauf
hinweisen,
dass im
Mai
absolutes
Schlägerungsverbot
besteht.
1.
Diese
Bilddarstellung
beweist,
dass die
Verantwortlichen
die
Unwahrheit
sagen,
bzw. die
Wahrheit
nicht
billigen
wollen.
2.
Die
Schlägerungen
beginnen
NICHT
erst im
Jahre
2019!
Sie
haben nachweislich
bereits
im März
2017
begonnen
- und
werden
laufend
fortgesetzt!
3.
Zur
angegebenen
Zeit
(17.Mai
bis
31.Mai)
darf
gar
nicht
geschlägert
werden,
da sich
zu
dieser
Zeit die
Wachstumsperiode
befindet!
4.
Das
Betretungsverbot
2017
wäre
sinnlos,
wenn die
Baumfällungen
erst
2019
erfolgen
würden.
5.
WER
trägt
die
Verantwortung
für die
Aufstellung
dieser
Hinweistafel?
Vielleicht
gelingt
es der
Verwaltungsbehörde
das
herauszufinden
und die
Verantwortlichen
zur
Rechenschaft
zu
ziehen.
Beiliegend
noch
einige
Fotos,
die
belegen,
dass die
umfangreichen
Schlägerungen
mit
einer
bloßen
Wegesicherung
NICHTS
zu tun
haben!
04
A
/
1.1.2018
B
/
1.1.2018
C
/
1.1.2018
D
/
1.1.2018
05
E
/
Haschhofstr.
Dez.
2017 F
/
Haschhofstr.
Dez.
2017
F
/
Haschhofstr.
Dez.
2017
Herr
Lung
philosophierte,
zu den
Schlägerungen,
wie sie
auf den
Fotos
A-F
erkennbar
sind,
statt
Rodung
>seinen
Begriff<
als
Kleinflächiger
Kahlschlag
- links
und
rechts
der
Straße.
Herr
Lung
betont:
`Alle
Arbeiten
seien
dringend
notwendig
gewesen´.
Und
um eine
Nachpflanzung
braucht
sich die
Stadtgemeinde
nicht
kümmern.
`Wir
sind in
der
glücklichen
Lage,
dass das
die
Natur
für uns
erledigt´!
`Das
freut
und
beruhigt
die
Bürger
sehr´.
>
Für
welchen
Zweck -
und von
wem wird
das hier
gewonnene
Holz
verwendet?
>
Wie
viele
für die
Umwelt,
sowie
für Leib
und
Leben
schädigende
Eschen-Bäume
wurden
in
Klosterneuburg-Kierling
geschlägert?
Wie
viele
Bäume
werden
noch
gefällt?
^
Ein Pilz
macht
der
Esche
das
Leben
schwer.
Das
falsche
Weiße
Stengelbecherchen
macht
Eschen
krank.
Foto:
dpa
Das
Falsche
Weiße
Stengelbecherchen,
ein
Doppelgänger
des in
Europa
lange
bekannten
Weißen
Stengelbecherchens,
ist der
Erreger
des
Eschen-
Triebsterbens.
Die
Fruchtkörper
dieses
aggressiven
Pilzes
sind im
Durchmesser
nur
2 bis 7
mm
groß.
(Foto:
Thomas
Kirisits,
IFFF-BOKU
Wien)
Ich
bitte um
entsprechende
Erklärungen-
bzw.
Entscheidungen-
und
verbleibe
mit
besten
Grüßen
FOL
Herwig
Irmler
-----------------------------
Behörden-Antwort
habe ich
keine
erhalten.
So
bleibt
es mir
vorbehalten,
eigene
Gedanken
erkennen
zu
lassen.
Und zwar
so
lange,
bis mir
die
Behörde
glaubhaft
erklärt,
was mit
den geschlägerten
Wald-Bäumen
geschehen
ist. Und
was in
der
weiteren
Folge
noch
geschieht...
Waldschlägerungen
wegen
Eschentriebsterben?
Möglich
ist
alles.
Auch
dass ein
Wald
krank
wird,
dass
umfallende
Bäume an
Natur
und
Mensch-
Schaden
anrichten
kann.
Aber
manchmal
widerspricht
auch der
sogenannte
Zeitfaktor
solchen
Schaden-Möglichkeiten.
Und wenn
ich
diese
Problem-Faktoren
betrachte,
muss ich
unweigerlich
daran
denken -
was mit
dem
massenhaft
gefällten
Bäumen
eigentlich
geschieht.
Was kann
man mit
so
erkranktem
Holz
eigentlich
noch
machen?
`Verbrennen´!
Allerdings.
Klosterneuburg
will ja
eine
`Fernwärme´
in der
Stadt
errichten.
Das ist
doch
praktisch,
wenn man
dafür
ein Holz
verwenden
kann,
das sich
als
äußerst
kostengünstig
herausstellt.
U.A.
erklärt
STR Mag.
Roland
Honeder:
`Ich
weise
darauf
hin,
dass es
sich bei
der
geplanten
EVN-Anlage
um ein
ausschließlich
privates
Projekt
handelt,
das
keine
Beschlüsse
des
Gemeinderates
erfordert.
Eventuelle
Forstnutzungen
sind der
Privatwirtschaft
zuzuordnen´. |