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   * Anders geht es auch
   * Die Bürgerforderung...
  
* WC in Bab-Halle nicht immer benutzbar

   * Behinderten WC in Kloburg geschlossen!
   * Viele ÖBB Bahnhöfe ohne Toiletten

 

   * ÖBB antwortet auf Klbg- Anfrage
   * Kein stilles Örtchen in der Stadt - NÖN
   * Kommentare in der NÖN
   * NÖN Leserforum Irmler  
   *
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz!

Stilles Örtchen am Platz    NÖN Woche 07/  2010
Bedürfnisanstalt / Wenn alles klappt, wird im kommenden Jahr eine öffentliche Toilettenanlage in Stadtplatznähe errichtet.
von Nikola Askapa
 
Klosterneuburg / "Unsere derzeitige Situation ist folgende: Wir sind eine Tourismusstadt
und haben keine öffentliche Toilettenanlage", schildert Stadtrat Thomas Mayrhofer den
Ist-Zustand in der Babenbergerstadt.
Ein Problem, mit dem sich die zuständigen Stellen in der Stadtgemeinde schon geraume
Zeit beschäftigen, doch wie vom beratenden Verein Motary in einer ausführlichen Standortüberprüfung festgestellt wurde, ist eine barrierefreie Adaptierung einer Anlage
zur öffentlichen Nutzung in einem öffentlichen Gebäude nicht möglich.
Die Lösung kann demnach nur eine neu errichtete Anlage auf öffentlichem Gut sein.
Ein geeignetes System bietet ein Tiroler Vertrieb an: Ein fertiger Bioline- Monoblock im gewünschten Design wird auf ein vorbereitetes Fundament mit Anschlüssen montiert, und fertig ist die vollautomatische , selbstreinigende und vandalensichere Toilettenanlage.
 
Einziger Knackpunkt: Kosten von rund € 40.000.- Dem steht die Ersparnis der Reinigungskosten herkömmlicher Toiletten, die Ersparnis von Verbrauchsmaterial und
die monatlichen Benützungseinnahmen durch Münzeinwurf gegenüber.
Im Verkehrsausschuss wurde nun einstimmig der Grundsatzbeschluss zur Errichtung
einer solchen Anlage gefasst.
Der Standort für das Fertigmodul ist am Niedermarkt projektiert. Bereits 2011 soll es
laut Plan in Klosterneuburg ein öffentliches "Stilles Örtchen" geben.
"Damit gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Komfortstadt 2013, und auch in
punkto Tourismus ist eine solche Anlage längst überfällig und geradezu Pflicht",
erklärt Mayrhofer.


Nach Verlassen der Kabine wird nicht nur das WC selbst vollautomatisch desinfiziert, sondern auch Boden und Wände
der Kabine mittels Hochdruckstrahler gereinigt. Müll wird weggespült und im Abfallsammelbehälter gefangen. Alle verbliebenen Wassertropfen werden per Luftstrahl beseitigt.
Nach 45 Sekunden ist die Toilette benutzbar und es erfolgt
die Freigabe am Display. Das Bild zeigt eine Anlage die
kürzlich in Laa/Thaya errichtet wurde.

Foto: ZVG
 
Anders geht es aber auch!        
Und zwar deshalb: Es existieren in der "Oberen Stadt" (Gemeinde-Areal) eine komplette, aber versteckte WC-Anlage, die nur Aktiviert gehört. Und in der "Unteren Stadt" haben
wir das Krankenhaus mit geeigneten Anlagen,  die Tag und Nacht zugänglich sind. Man
muss das den bedürftigen Menschen nur kundtun. Bitte Herr Bürgermeister walten sie
Ihres
Amtes!!
  -  Oder erklären Sie, warum Sie diese Pflicht nicht erfüllen wollen?
Tatsächlich wurde zuletzt das Thema am  8.4.2005 im Gemeinderat behandelt.
GR Mayrhofer zeigte sich damals nicht so kooperativ, wie hier zu erkennen ist
.
 
Im Zuständigkeits-Tohuwabohu blieben die pol. Ausschüsse stumm:
  Hoch- und Tiefbau,
    Verwaltung und Organisation,
      Verkehrsausschuss und der Städtische
        Tourismus.
Ein Sprichwort lautet: `Keine Antwort - ist auch eine Antwort´!
 
Die Bürgerforderung sieht anders aus: 
Das schlägt dem "Fass den Boden aus"
Die Stadt fungiert, wie von `Klosterneuburg1´ 2009 erkant, als Quartiergeber für Bedienstete. Seit
Jahren wird das ehemals öffentliche Damen-
und Herren-WC
in Klosterneuburg als Unterkunfts-
Lokal für Arbeiter verwendet, und unentgeltlich
zur Verfügung gestellt. Ein Bediensteter hat den "Wohnungsinhaber" gesehen, wie er vom Inneren
der Behausung die Türe aufgesperrt hat und in Dienstkleidung herauskam, um seine Arbeit zu verrichten. Ist es wirklich mit Dienstwohnungen
so schlecht bestellt, dass in Kloburg,
Beschäftigte im ehemaligen "WC" schlafen
müssen, und sich gesundheitlich gefährden?!
Schlafen im WC! 
Und zuletzt konnte ich am 27.08.2009
um 12 Uhr Mittag feststellen, dass die Klosterneuburger
WC Anlagen in der Babenbergerhalle, Rathausplatz, am
Kino angeschlossen, immer noch für „Wohnzwecke“ missbraucht werden. Nur am Rande: Obwohl es kein Fenster in diesen Räumen gibt, werden Zigaretten geraucht.
So etwas ist zuletzt sogar nach EU-Regeln zu untersagen!

Und dann merken Sie sich eines, Herr Bürgermeister, werte Politiker und Beamte
der Stadt:
"Ich möchte die mir zustehende WC-Anlage, wie sie u.a.
aus meinen Steuergeldern errichtet wurde, so schnell wie möglich wieder im ursprünglichen Zustand- und nach den modernsten technischen Ausführungen - zusätzlich ein Behinderten-WC – an dieser Stelle nützen können.
Ich bitte darum!"
-
                      So wohnt es sich in einem Klo! >  
 
Herwig Irmler

Eingang in die "Babenbergerhalle" - WC - nur wenn Halle in Betrieb!        

Selbstverständlich ist für alle "gesunde" Personen auch dafür zu sorgen, dass WC Anlagen 24 Stunden pro Tag zugänglich sind.
So ist das, wie erkannt, in ganz Österreich möglich.
Einzig in Klosterneuburg wird diese notwendige Pflicht nicht erfüllt!!!
Und diese "Minus- Tatsache" ist gleich an
allen drei öffentlichen WC Anlagen zu erkennen. Warum eigentlich?
Durch diese Eingangszone gelangt man auch zum öffentlichen Behinderten WC. Allerdings nicht immer dann, wenn man es benötigt. Diese BBH- Eingangszone ist gesperrt. Und zwar: Samstag, Sonntag, Feiertag, sowie während der Nachtstunden.
Und das findet der Bürgermeister OK!?  Behinderte empfinden das traurig.
 

Behinderten WC in Kloburg geschlossen!             

 

Am Klosterneuburger Bahnhof ist die WC Anlage,
wegen Beschädigung durch Vandalismus seit dem
21. Februar 2011 geschlossen. Wann sie wieder benützt werden kann, wird nicht bekanntgegeben.

 

In Tulln, Baden und allen anderen Städten, ist die Behin-dertenanlage immer benutzbar, weil sie an den Anlagen
von Außen zugänglich sind. Die erkannte Möglichkeit
ist dringend auch in Klosterneuburg herzustellen.


Wir warten auf die freundliche Instandsetzung.  Und hoffen, dass wir`s noch erleben:
Beginn der Beschädigung: 21. Februar 2011 -
(linkes Bild)
Immer noch keine Instandsetzung- Kontrolle am:
21. April 2011,

Anzeige aus der aktuellen KRONE   März, 2011                              
ÖBB-Kunden empört:  Viele Bahnhöfe ohne Toiletten
Schon wieder Ärger bei den ÖBB-Kunden: Immer mehr kleine Bahnhöfe haben keine
Toiletten mehr. "Das ist doch kein Service", empören sich die Fahrgäste. Es habe
Probleme mit Vandalismus gegeben, so die Bahn. Und die Gemeinden seien nicht
bereit gewesen, sich an den Kosten für die WC Anlagen zu beteiligen.

 

ÖBB antwortet auf Anfrage:  23.3.2011                                

Sehr geehrter Herr Irmler,
vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der WC- Anlage in der Betriebsstelle
Klosterneuburg- Kierling. Es gibt Planungen zum Umbau der WC- Anlage - derzeit
aber leider noch kein Budget dafür.
  Es tut mir leid,  dass ich Ihnen keine genaueren
Angaben zum Zeitpunkt des Umbaus machen kann.                 Mit freundlichen Grüßen
Johann Stamml

 
PR & Kundenservice / ÖBB-Infrastruktur AG / 1020 Wien, Nordbahnstraße 5
infra.kundenservice@oebb.at  /  www.oebb.at/infrastruktur
ÖBB-Infrastruktur AG, Vivenotgasse 10, 1120 Wien
FN 71396w HG Wien, DVR 0063533, UID ATU 16210507

Ihre Online Redaktion. NÖN - Darstellung  2011

20.04.2011 | 00:00

Kein stilles Örtchen für die Stadt?     NÖN     

MANGEL / Im Klosterneuburger Stadtzentrum gibt es kein durchgehend geöffnetes öffentliches WC. Unmittelbaren Bedarf dafür sieht die Stadtgemeinde nicht!

Der Nebeneingang der Babenbergerhalle – und somit auch die öffentlich zugänglichen WCs, bleiben samstags, sonn- und feiertags, wenn keine Veranstaltungen sind, verschlossen.
Wer dann sein Bedürfnis verrichten will, hat Pech gehabt.
FRIESENBICHLER

VON NICOLE FRIESENBICHLER

KLOSTERNEUBURG / Wer in Klosterneuburg unterwegs ist und seine Notdurft verrichten will, hat es nicht immer leicht. Gibt es doch in der ganzen Babenbergerstadt – abgesehen von den Bahnhofstoiletten – keine
öffentliche WC-Anlage. Zwar sind am Rathausplatz die Toiletten der Babenbergerhalle öffentlich zugänglich – allerdings nur werktags von
7 - 23 Uhr. Am Wochenende und an Feiertagen steht man, wenn keine Veranstaltungen sind, vor geschlossenen Türen. Doch wohin, wenn man
genau dann aufs stille Örtchen muss?
 
„Am Rathausplatz gibt es eine Reihe von Lokalen, wo man aufs Klo gehen kann“, ist man sich bei der Stadtgemeinde einig. Dass auch diese Lokale
nicht die ganze Nacht geöffnet haben und es in anderen Städten, wie in
Tulln und Schwechat, öffentliche Toiletten gibt, die 24 Stunden durchgehend zugänglich sind, beunruhigt Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager nicht.

„Mittelfristig auch um dieses Geschäft kümmern“
„Ich glaube nicht, dass das ein vordringliches Problem der Klosterneuburger wäre“, erklärt er. Kurzfristig sei die Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage nicht vorgesehen, mittelfristig wolle man sich aber etwas überlegen. „Wir werden uns auch um dieses Geschäft kümmern“,
verspricht Schmuckenschlager schmunzelnd.

 
Ähnlich sieht das Landtagsabgeordneter DI Willibald Eigner. „Im Moment sind öffentliche WC-Anlagen kein Thema, weil sie schwierig zu finanzieren und zu reinigen sind.“ Wenn es ein neues Konzept für den Rathausplatz gäbe, werde man auch versuchen, dort eine winterfeste WC-Anlage zu errichten. Es habe bereits Überlegungen gegeben, fertige WC-Kabinen aus Nirosta am Rathausplatz und am Niedermarkt zu errichten. Weil es dazu
aber einen Wasser- und Kanalanschluss gebraucht hätte, wurde die Idee verworfen.
 
Vor mehr als zehn Jahren gab es in der Passage der Babenbergerhalle
WC-Anlagen, die rund um die Uhr zugänglich waren.
„Diese wurden immer wieder beschädigt und haben schon lange
geschlossen“, erinnert sich Kulturreferent und Verwalter der
Babenbergerhalle Mag. Franz Brenner. Mittlerweile seien sie zum
Abstellraum für Gemeindebedienstete des Wirtschaftshofs
umfunktioniert worden. Eine Wiedererrichtung scheint also nicht in Sicht.

Herrenklo am Bahnhof Kierling bald wieder offen
Am Bahnhof Kierling gibt es zwar öffentliche WCs – eine Herrentoilette
ist dort aber schon seit fast zwei Monaten wegen eines Vandalenakts geschlossen. „Im kommenden Monat wird sie wieder benutzbar sein“,
heißt es seitens der ÖBB auf NÖN-Anfrage. Um weiterem Vandalismus vorzubeugen, werde man künftig vermehrt Security einsetzen.

Kommentare   Artikel kommentieren      NÖN                  

Häusl
Ist das wirklich das Problem der Klosterneuburger und der NÖN.
Ich bin sehr viel zu Fuß in Kloburg unterwegs und hatte noch nie ein Problem mit dem
Toilettgang. Lebt ihr denn alle noch in der Wirklichleit. Wer ist denn nach 23 Uhr noch am Rathausplatz unterwegs. Abgesehen davon haben die Lokale bis2 oder 4 offen. Weiters stehen
im Park genug Bäume zur Verfügung wo man hinmachen kann.
Wir haben wirklich andere Sorgen in Kloburg. Diesmal nicht nomen est omen.

Aufrosch  20.04.2011 14:17

Stimmt,
wer sucht sich mitten in der Nacht noch mühevoll ein Häusel zwinkernDa ist das Motto
"I brunz wo i steh" (oder hockerl, je nach Geschlecht), siehe Stoll, Flat, Finale usw.

Ich kann mich
noch gut an den Unger erinnern! Und an die typischen Gendarmen der 70er Jahre. Die hatten wenig zu tun, es passierte ja kaum irgendetwas wirklich Arges, meistens nur übermütige Jugendliche die mal was geklaut oder zerstört haben oder gesoffen haben und mal wo hinwischerln. Dementsprechend wohlgenährt waren die Beamten auch, geistig meist etwas
träge, dafür selbstherrlich und spielten selber gerne mal den Richter, was im harmlosesten
Fall eine Ohrfeige ergab. Die grauen VW-Käfer bogen sich oft unter dem Gewicht. Auf der positiven Seite muss man aber auch vermerken, dass vieles auch mit Hausverstand geregelt wurde, viele Streitigkeiten geschlichtet wurden und man mal "fünfe gerade sein ließ" wenn es niemandem schadete. Anders als heute wo es sehr viele "Formalbrunzer" gibt und aus jedem Kratzer gleich ein Gerichtsakt wird. Manche ältere Beamte sehnen sich noch nach dieser Zeit zurück, wo man noch etwas galt und nicht bloß ein Geschwindigkeitsmesser und kleiner Sachverhaltsaufnehmer fürs Gericht war. Die jüngeren kennen das aber nicht mehr und
sind oft übereifrig, dafür psychologisch meist besser geschult als die Alten.

Breiti  25.04.2011 16:58

Früher und heute
Aufrosch, bist Du sicher, dass der Hausverstand der älteren nicht die bessere Psychologie
war!!!!
Was passiert denn heute den Jugendlichen wenns´t was zusammenhaust z.B. den kleinen Bahnhof beim Strandbad. Nix, der Sozialarbeiter kommt und sagt:
"Na das darfst aber nicht
tun!"
Früher hast ein paar Watschen gekriegt und das hast Du Dir gemerkt.
Apropos, was ist eigentlich mit der Aupark- Bahn. Ich sehe da keine Aktivitäten?

Breiti  24.04.2011 13:14

Einst in Kloburg
Im Prinzip hat doch jedes Wirtshaus und Beisl sein Sorch- Eck.
Es ist jetzt schon viele viele Jahre her und nur wenige von Euch werden sich an das Wirtshaus Unger in der Pater Abel Str. erinnern können. Jetzt ist dort ein Chinese oder so. Jedenfalls zu jener Zeit war auch der Klosterneuburger Gendarmeriegleich ums Eck, dort wo jetzt das Flat
Cafe ist. Es war die Zeit wo es noch `
Gefuchselt´ und `Gemaiert´ hat in Klosterneuburg. Jedenfalls zu später Stunde suchte auch ich dieses Soacheck auf und da
kam Maier aus dem Posten. Die Watsche habe ich bis heute noch nicht vergessen.
Und das ist viele viele Jahre her.
26.04.2011

NÖN - Leserforum - Irmler / Seite 20 - Woche 17/ 2011                   
Wenn die Not am größten ist
Auch wer´s nicht glauben will. Ja, es ist ein Problem: Wenn ein Mensch
muss, aber nicht darf. Wie gut geht es da vergleichbar einem Hund! 
Die BürgerInnen der Stadt finden dagegen nicht was sie benötigen. Ein WC!
In vielen Ortszonen wird erkannt: „In Kloburg gibt es kein Klo!


Rühmliche Ausnahmen:
Die ÖBB Stationen, eine „Mini-Anlage“ im Ortszentrum Weidling und
hinter vorgehaltener Hand nutzbar: Die WC Anlagen im Krankenhaus.


Wenn die Not – in Kierling, Maria Gugging, Kritzendorf oder Höflein am größten ist, kommt man nur als `Bittsteller´ über die Runden.
Prekär ist diese Problematik im Gemeindebereich der `Oberen Stadt´.
Das Amtshaus- Babenbergerhalle ist z.B. am Samstag, Sonn- und
Feiertags, sowie in den Abend- und Nachtstunden, nicht zugänglich.


Aber nicht nur das ist als `interessant´ zu empfinden.
Im Zentrumsbereich der Gemeinde gab es seit eh und je eine Damen-
und Herren- Toilette. Diese Bedürfnisanstalten werden seit Jahren als Heimstätte für Gemeindebedienstete genützt.

Sehr spannend, aber auch ernüchternd- die pragmatischen Aussagen von `Amtsdiener´ Mag. Franz Brenner, Landtagsabgeordneten DI Willibald Eigner und Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager - in der NÖN - Ausgabe 16/ 2011, Seite 14.
So meint der Stadtchef:
„Ich glaube nicht, dass das ein vordringliches Problem der Klosterneuburger wäre“.
Herr Bürgermeister!
Wenn Ihnen gesunde Menschen für diese Zwecke vorerst als nicht wichtig erscheinen, wie ist das mit Ihren Bürgern, die an körperlicher Behinderung und Krankheiten leiden und ein Behinderten WC benötigen, wovon es in Klbg zwar drei Anlagen gibt, sie aber während
der genannten Zeiten nicht zu nützen sind. Sie müssen doch rund um
die Uhr zugänglich sein!
Zuletzt ist es eine Schande und lächerlich, wenn wir die ÖBB Toiletten
von Security Beamten überwachen lassen müssen…
`Du armes Kloburg!´ 
Herwig Irmler, 3400 Kierling

Bundesgesetz über die Gleichstellung                 
von Menschen mit Behinderung (auszugsweise)

Bundesbehindertengleichstellungsgesetz - BGStG
Schutz vor Diskriminierung

§ 1 Gesetzesziel

Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben
in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

 

§ 3 Behinderung

Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer nicht
nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen,
die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren.
Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich
sechs Monaten.


§ 4 Diskriminierungsverbot

1. Auf Grund einer Behinderung darf niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden.

2. Das Diskriminierungsverbot des Abs. 1 ist auch auf jeden Elternteil anzuwenden, der auf Grund der Behinderung eines Kindes (Stief-, Wahl-, Pflegekindes) diskriminiert wird, dessen behinderungsbedingt erforderliche Betreuung er wahrnimmt.

3. Das Diskriminierungsverbot des Abs. 1 ist weiters auf Angehörige
anzuwenden, die auf Grund der Behinderung einer Person diskriminiert
werden, deren behinderungsbedingt erforderliche Betreuung sie überwiegend wahrnehmen. Als Angehörige gelten Verwandte in gerader Linie mit
Ausnahme der Eltern (Abs. 2), Geschwister sowie Ehe- und Lebenspartner.

4. Das Diskriminierungsverbot des Abs. 1 ist im Falle der Belästigung gemäß
§ 5 Abs. 3 auf Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Ehe- und Lebenspartner von Menschen mit Behinderungen anzuwenden.
 

§ 5 Diskriminierung

1. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund
einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder
erfahren würde.

2. Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach
neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche Menschen mit Behinderungen gegenüber anderen Personen
in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und
die Mittel sind zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.

3. Eine Diskriminierung liegt auch bei Belästigung vor. Belästigung liegt
vor, wenn im Zusammenhang mit einer Behinderung unerwünschte, unangebrachte oder anstößige Verhaltensweisen gesetzt werden, die
bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betroffenen Person verletzt
und ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, beleidigendes
oder demütigendes Umfeld für die betroffene Person geschaffen wird.

4. Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung einer Person zur Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung sowie bei
Anweisung einer Person zur Belästigung vor.

Erläuterung dazu aus der Regierungsvorlage:

Zu Abs. 1: Für das Vorliegen einer unmittelbaren Diskriminierung wird im
Regelfall ein bestimmtes Tun oder Unterlassen einer Person vorauszusetzen sein. Eine unmittelbare Diskriminierung kann nicht sachlich gerechtfertigt
sein.

§ 8 Verpflichtung des Bundes
Der Bund verpflichtet sich, die geeigneten und konkret erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu
seinen
Leistungen und Angeboten zu ermöglichen.

Insbesondere hat er bis zum 31. Dezember 2006 nach Anhörung der Österreichischen
Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen (Etappenplan für die Bundesbauten).

§ 9 Rechtsfolgen bei Verletzung des Diskriminierungsverbots

1. Bei Verletzung des Diskriminierungsverbots gemäß § 4 Abs. 1 hat die betroffene Person jedenfalls Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens
und auf eine
Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.

2. Bei einer Belästigung gemäß § 5 Abs. 3 hat die betroffene Person
gegenüber der Belästigerin oder dem Belästiger jedenfalls Anspruch auf
Ersatz des erlittenen Schadens.

Neben dem Ersatz eines allfälligen Vermögensschadens hat die
betroffene Person zum Ausgleich der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung Anspruch auf angemessenen Schadenersatz,
mindestens jedoch auf € 400.

3. Ist die Belästigung in Vollziehung der Gesetze erfolgt, besteht der
Anspruch auch gegen den zuständigen Rechtsträger.

4. Bei der Bemessung der Höhe des immateriellen Schadenersatzes ist insbesondere auf die Dauer der Diskriminierung, die Schwere des
Verschuldens, die Erheblichkeit der Beeinträchtigung und Mehrfachdiskriminierungen Bedacht zu nehmen.

5. Als Reaktion auf eine Beschwerde oder auf die Einleitung eines Verfahrens
zur Durchsetzung des Diskriminierungsverbots darf die betroffene Person nicht benachteiligt werden.
Auch eine andere Person, die als Zeugin oder Zeuge
oder Auskunftsperson in einem Verfahren auftritt oder eine Beschwerde einer betroffenen Person unterstützt, darf als Reaktion auf eine Beschwerde oder
auf die Einleitung eines Verfahrens zur Durchsetzung des Diskriminierungsverbots nicht benachteiligt werden.
Abs. 1 und 2 sowie §§ 12 und 14 ff gelten sinngemäß.


Am 6. Juli 2005 wurde das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz beschlossen
, gleichzeitig wurden mehrere bestehende Gesetze geändert und die Verfassung ergänzt. 
Seit 1.1.2006 gilt das neue Behindertengleichstellungsgesetz
Es hat zum Ziel, Diskriminierungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit
die gleichberechtigte Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Das Gesetz gilt für die mittelbare und unmittelbare Bundesverwaltung,
sowie private Rechtsverhältnisse.

Behinderteneinstellungsgesetz
Mit dieser Novelle des Gesetzes wird die EU-Direktive über Chancengleichheit in
Beruf und Beschäftigung (2000/78 EG) umgesetzt.
Bundesbehindertengesetz
Hier wurde die neue Zusammensetzung des Bundesbehindertenbeirates
festgesetzt und der Behindertenanwalt ("Anwalt für Gleichbehandlungsfragen
für Menschen mit Behinderungen") eingesetzt.

Was bietet dafür das Amt des Landes?
Arbeitsinspektionsärztlicher Dienst für Wien, NÖ
und Bgld
1010 Wien, Fichtegasse 11
zuständig für Wien, Niederösterreich und Burgenland.
Telefon: +43 (1) 714 04 53
Telefax: +43 (1) 714 04 53 - 98
E-Mail: post.ai1.arzt@arbeitsinspektion.gv.at


Parteienverkehr
Mo, Mi und Do von 13.00 bis 15.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Freistellungen nach § 3 des Mutterschutzgesetzes nur nach telefonischer Vereinbarung.
Dr. Susanne Pinsger - Abteilungsleiterin, Stellvertreterin des Amtsleiters des
Arbeitsinspektorats für den 1. Aufsichtsbezirk im Fachbereich der Abteilung -
Arbeitsinspektionsärztlicher Dienst
Dr. Margarete Grünberger - Stellvertreterin der Abteilungsleiterin
Dr. Gabriele Fröhlich - Arbeitsinspektionsärztin
Dr. Christine Scheuer - Arbeitsinspektionsärztin


Verwaltungsstelle Ärztlicher Dienst
Gerlinde Sommerer - Leiterin
Daniel Cižek
Karin Fric

Sabine Puza

Letzte Änderung am: 29.9.2011
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