Schuh und
Pröll besitzen
private
Amtsbriefe
zum Klosterneuburger Umfahrungsprojekt...
Im Nachhinein - 2008 ein
Vorwort
zu 2001:
2001 war noch alles `eitel
Wonne!´ Das Umfahrungsprojekt wurde ohne `wenn und aber´
von der ÖVP-Mehrheit angenommen.
Und es
bestand kein Zweifel: Das wird eine gute Sache. Wir
freuen uns schon auf die Entlastung des Verkehrs im
Stadtgebiet. Die bösen Emissionen gehören nun endgültig
zur Vergangenheit. Die Zukunft wird den BürgerInnen
Klosterneuburgs mehr Ruhe und verdiente Erholung bieten.
Das wird toll! Und für diese freundliche
Zukunftsaussicht haben wir doch schon jetzt unserem
Stadtchef Dr. Gottfried Schuh zu danken.
Merkt euch das - und sagt
dann auch freundlich `Danke!´
Zum Glück - hören die
`verlässlich und in weiser Voraussicht arbeitenden´
Stadtpolitiker nicht an die Unkenrufe manch
unqualifizierter Kritiker - wie ich einer zu sein
scheine...
Meine Meinung
26
Kritische
Erklärung zur Umfahrung
Ich gebe es ehrlich zu. Zu einem dieser Kritiker gehöre
ich. Nein, nicht aus Prinzip oder eingebildeter
Voraussicht. Nochmals Nein! Aber ich habe mich lange mit
der Klosterneuburger Bau- und Grundwasser-Struktur
befasst. Ich weiß, dass in unserem Trinkwasser -
Einzugsgebiet ganz böse Altlasten schlummern, die
dringend entsorgt gehören. Und genauso verträgt unser
Trinkwasser - unter der geplanten und inzwischen -
für ewige Zeiten `teilprojektierten Umfahrung´ -
weder eine Belastung durch Fahrzeugverkehr, noch die teilweise
während der Wintermonate vorgenommene
Salzstreuung,
auf der `Umfahrungsbrücke´. Derzeit versickert das
ungeklärte Salzwasser in unseren Trinkwasserzonen.
Deutlich erkennt man auf der Unterseite der Umfahrungs-Auffahrt
die Ablässe, die Salzwasser der
Umfahrungs-Schneeräumung einfach auf die Fahrbahn, sowie auf die
ungeschützte Erdregion
strömen lassen. Jedenfalls ist das
keine freundliche
Lösung.
Eine Besserung ist nötig! |
Dass das Eis- Schmelz-wasser als nicht gerade `friedlich´
einzustufen ist, wird aus folgender Begebenheit erkannt:
Die
Brückenkonstruktion der Umfahrung schwebt
scheinbar friedlich über der Franz- Josef- Bahn hinweg. Auf der Unterseite
des Brückenbauwerks gibt es aber eine Besonderheit.
Entlang der ÖBB
tropft kein Salzwasser.
Die Stahlkonstruktionen der
ÖBB-Wagons vertragen keine Salzbelastung.
Und die `Naturbelassene´ Freilandfläche, unter der sich
Trinkwasserzonen befinden, sollte ebenso salzfrei bleiben!
Also müsste das `Salzwasser´, das
auf die darunterliegende Straßen-Fläche und auf die Erde strömt,
schon auf der Unterseite der Umfahrung in dichten Abwasser-Zonen
einfließen - um dann entsorgt bzw. von Schadstoffen befreit zu
werden.
Wann wird das geschehen? |
Auch Techniker fragen sich - `warum wird etwas geplant und
ausgeführt, das zu keinem guten Ergebnis gelangen kann?´ Es gehört
doch zum ersten Prinzip eines Planungskonzeptes, dass man sich
der `Wahrheit´ der verfügbaren und verlässlich berechneten
Kosten - und der Finanzlage gegenüber der technischen
Sicherheit, vertrauen kann. Aber auch- wenn man
sich etwa rechnerisch verspekuliert hat, kann das genauso tragisch, um nicht
zu sagen- `peinlich´ enden!? |
Das Straßen-Tohuwabohu der neuen Umfahrung ist auf der
einen Seite witzig,
umgekehrt aber ausgesprochen
traurig! Um von der neuen B14 zur alten,
bzw. weiterführenden B14, nach Tulln zu
gelangen, muss man von der
Albrechtstraße
über die Werner Gasse
und weiter über eine `LH 118- Klosterneuburger
Straße´, die noch nicht so benannt ist, sondern immer
noch Hölzlgasse heißt, fahren.
Und die
Instandhaltung der
`neuen Straßenzüge
des Bundes´, die aber immer noch Klosterneuburger
Gemeindestraßen sind, wie z.B. die
Straßenbeleuchtung,
die Besserung der
Fahrbahn-Asphaltierung
und natürlich auch im Winter die
Schneeräumung und Salzstreuung, wird vom
Land bezahlt,
sagt Bgm. Stefan
Schmuckenschlager...!? Ich glaube das nicht, bevor
ich nicht einen schriftlichen Nachweis erhalten habe. |
Den Beweis habe ich noch nicht
erkennen können. Ich werde mich aber darum bemühen. Richtig wäre
dieses behördliche Vorgehen aber in jedem Fall. Im Umkehrschluss betreut und bezahlt
ja die Stadt Klosterneuburg, die
ehemalige B14, die heute, auch mit dem
Durchzugs-Schwerverkehr, eine frequentiert dicht befahrene Stadt-Straße
ist.
Und das Ergebnis ist auch schon erkennbar: Das gesamte
Umfahrungs-Projekt hat Klosterneuburg noch keine Verkehrsberuhigung bringen können. Im Gegenteil: Der Verkehr
wächst und wächst...
Und zuletzt verstehe ich noch etwas nicht, Herr Bürgermeister:
Warum kann man den Umfahrungs-Plan, und somit auch die
Baulichkeit, ohne finanzieller Konsequenzen ändern, oder
darauf gänzlich verzichten?
Es ist vieles
`eckig´ im System der Notwendigkeiten, der
Projektierung, der Realisierung – im Bereich des
Bauwesens der Instandsetzung, aber auch der Neubeschaffung in
Österreich. Und ich muss gar nicht lange grübeln, `wie, was,
wann, wo, warum´? Ich kann ja gleich auf den Punkt kommen…
Und da hilft mir ein aktueller TV-Beitrag aus dem
niederösterreichischen `Langenlebarn´. Da sehe und höre ich,
dass notwendige Gerätschaften, Flugzeuge und Hubschrauber nicht
gekauft werden können, weil dem Staat die dafür nötigen Mittel
nicht zur Verfügung stehen. Also `Ende der Vorstellung´.
Und natürlich fragen sich jetzt alle Projekt-Verantwortlichen,
genauso aber auch die Bürger: Wird es einmal wieder besser?
Schaffen wir die Hürde eines möglicherweise österreichischen
`Pleite-Standorts´?
Und nach dieser Erkenntnis-Tatsache komme ich wieder zu unserer
`Umfahrung´, die wir ja anscheinend schon ganz vergessen haben.
Oder die wir einfach so akzeptieren müssen, wie sie sich jetzt
anbietet. Und wenn ich mir die ehemaligen Projektpläne ansehe,
erkenne ich ganz deutlich, dass sich in diesem Fall,
unmissverständlich, unser Land Niederösterreich, um weitaus
dringendere Besserungen und Realisierungen unseres strategischen
Stadtgefüges, zu kümmern hat. Was machen wir jetzt, Herr
Bürgermeister, Herr Landeshauptmann, Herr Bundeskanzler? Sollen
wir alles so stehen und liegen lassen? Für ewige Zeiten? Oder
sollen wir einen `Sparstrumpf´ anlegen , um langsam die uns noch
fehlende Plan-Erfüllung abzustottern?!
In diesem Zusammenhang erkennen wir einen Projektierungsmangel
deshalb, weil kein verbindliches Erkenntnis zur Kostenwahrheit
existiert. Der Rechnungshof
erkannte
unter
der Zahl-
GZ
001.503/199-S3-1/08
- dass Anfang
August 2006
die Baumaßnahmen für die
Umlegung
der Landesstraße
B14 (Umfahrung
Klosterneuburg)
beginnen werde. Die Verkehrsfreigabe des
ersten Bauteils
mit geschätzten Planungs- und Bauausgaben von rund
77,01 Mill. Euro,
war für Herbst 2008 geplant.
Das
Martinstunnel bleibt vorerst offen.
Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll meinte bei der Eröffnung der `Teil-
Umfahrung´
: "Die
99 Mio Euro
an Steuergeld seien
gut genutzt
worden!"
Nach Berechnungen von priv.
beeid. Fachleuten, hätte das Projekt bisher
110 Mio Euro
gekostet. Wenn wir jetzt das günstigere Preisniveau annehmen,
wäre die amtliche Kosten-Berechnung um
22 Mio Euro
übertroffen worden. Da ist es schon denkbar, dass das Tunnel aus
finanziellen Gründen `gestorben´ ist.
Dennoch ist bis heute
nicht erkennbar, welche Euro-Summe für das Tunnelsystem
aufzuwenden gewesen wäre? Dann hätte sich die Erkenntnis
ergeben können, dass dieses Projekt, in der lediglich zur Hälfte
realisierbaren Größe, zur gegebenen Zeit, nicht hätte begonnen
werden dürfen. Sondern zeitmäßig viel später.
Allerdings hätte dann auch die Benennung zum `Mikl-Leitner-Tunnel´,
weiter warten müssen...
Warum endet ein kreuzungsfreies Schnellstraßensystem nicht am
Zielpunkt der Stadt- B14 in Richtung Tulln. So wie geplant? Wurde aus
Spargründen auf die Tunnellösung verzichtet, um auch die
Schnellstraße im regionalen Straßenverkehr mit Schulen,
Kindergarten, Feuerwehr- Zufahrt und dichter Wohnsiedlung münden
zu lassen? Da hätte ja auch die neue, aber
parallel
geführte B14 keine kreuzungsfreie Schnellstraßenfunktion haben
müssen. Außer
man wollte wirklich, dass Mikl-Leitner, und ihre Anrainer
Kollegenschaft von
*Ölberg und
*Kritzendorf
ganz rasch das Stadtzentrum verlassen können. Die beiden
Zielorte
*Wien und
*Tulln
bleiben ja weiterhin benachteiligt!
Parallelität
Wikipedia
In der euklidischen Geometrie definiert man: Zwei
Gerade sind parallel,
wenn sie in einer Ebene liegen und einander nicht schneiden.
Außerdem setzt man fest, dass jede Gerade zu sich selbst
parallel sein soll. |
Was machen wir mit unserer Umfahrung?
Wann wird das Umfahrungsprojekt fertig gestellt? Oder ist das gar
nicht gewünscht? Bleibt alles für ewige Zeiten unfertig?
Was machen wir in diesem Fall mit
dem immer stärker werdenden Verkehr Wien - Tulln!
Vorerst muss aber die prinzipielle Frage beantwortet werden:
`Darf nach geltender Gesetzeslage eine Bundesstraße unterbrochen
werden - um nie mehr wieder eine Straßen- und Fahrbahneinheit
nach dem Verständnisprinzip einer Struckturverbesserung der
Verkehrssysteme zu bilden?´ Die unterbrochene Straßenfluchtlinie
führt als jeweilige Einbahnstraße durch das Schul- Stadtzentrum
Klosterneuburgs mit bedeutender Einkaufszone, um sich danach im
Bereich Stadtplatz erneut an die Zentral-B14 anzubinden. Damit
hat die städtische Verkehrsstruktur in Klosterneuburg nichts
`umfahren´.
Und die Beantwortung einer weiteren Frage stellt sich in den
Raum. Die Nützung der ehemaligen B14 - Wienerstraße - ist jetzt
zur Klosterneuburger Privatstraße geworden. Genutzt wird sie
aber weiterhin vom öffentlichen Schwer- und Straßenverkehr, weil
diese Route entlang des ehemaligen Stadtkerns kürzer ist als die
neue B14 Umfahrung über Kreindlhof-Kritzendorf, bzw.
Ölberg-Freiberg, wo Min. Mikl-Leitner wohnt...
Bundesstraßengesetz 1971, Fassung vom 23.03.2017
Erklärung und Auflassung von Straßenzügen
als Bundesstraßen
§ 1. (1) Die in den
einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes bildenden Verzeichnissen
angeführten Straßenzüge werden zu Bundesstraßen erklärt. Der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat die
nähere Beschreibung der Strecke der in den Verzeichnissen
enthaltenen Bundesstraßen, soweit sie bereits unter Verkehr
stehen, durch Verordnung festzulegen. Diese Verordnung hat den
Hinweis auf Planunterlagen zu enthalten, welche beim
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und
beim Amt der Landesregierung des jeweiligen Landes zur Einsicht
aufliegen.
(2) Die Übernahme und der Bau
weiterer Straßenzüge, die eine Bedeutung für den
Durchzugsverkehr erlangen, als Bundesstraßen kann nur auf Grund
eines Bundesgesetzes erfolgen. Straßenzüge, die ihre Bedeutung
für den Durchzugsverkehr verloren haben, werden durch
Bundesgesetz als Bundesstraßen aufgelassen. Ein als Bundesstraße
aufgelassener Straßenzug ist im Falle einer Übertragung in das
Eigentum eines anderen Trägers der Straßenbaulast in einem
seiner Benützung entsprechenden guten Zustand zu übergeben.
(3) Der Bund
(Bundesstraßenverwaltung) kann seiner Aufgabe zur Errichtung von
Bundesstraßen gemäß den Verzeichnissen 1 und 2 durch Übernahme
bestehender Straßen oder Straßenteile nachkommen, soweit sie zur
Bemautung geeignet sind (§ 1 BStMG 2002,
BGBl. I Nr. 109/2002). Die Übertragung ins Eigentum des
Bundes erfolgt entschädigungslos aufgrund eines Übereinkommens
zwischen dem Bund (Bundesstraßenverwaltung) und dem bisherigen
Träger der Straßenbaulast. Die Übernahme wird mit dem Zeitpunkt
wirksam, in dem der Bund (Bundesstraßenverwaltung) auf den
mautpflichtigen Strecken mit der Einhebung der
fahrleistungsabhängigen Maut beginnt. Der Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie hat den Abschluss des
Übereinkommens über die Übernahme und die nähere Beschreibung
der zu übernehmenden Straßen oder Straßenteile im
Bundesgesetzblatt kundzumachen.
Einteilung der
Bundesstraßen
§ 2.
(1) Das Bundesstraßennetz besteht aus den Bundesstraßen A
(Bundesautobahnen, Verzeichnis 1) und den Bundesstraßen S
(Bundesschnellstraßen, Verzeichnis 2). Die Bundesstraßen eignen
sich für den Schnellverkehr im Sinne der straßenpolizeilichen
Vorschriften, weisen keine höhengleichen Überschneidungen mit
anderen Verkehrswegen auf und dienen nicht der lokalen
Aufschließung.
(2) Durch Anschlussstellen werden Verbindungen
(3) Durch diese Bestimmungen werden die einschlägigen
straßenpolizeilichen Vorschriften nicht berührt.
Bestandteile der
Bundesstraßen
§ 3.
Als Bestandteile der Bundesstraße gelten neben den unmittelbar
dem Verkehr dienenden Flächen wie Fahrbahnen (zB Hauptfahrbahnen
inklusive Kollektoren, Zu- und Abfahrtstraßen, Anschlussstellen
samt ihren Rampen) und Parkflächen auch der Grenzabfertigung,
der Verkehrsbeeinflussung, der Kontrolle oder der Bemautung
dienende Grundflächen und Anlagen, weiters Anlagen im Zuge einer
Bundesstraße wie Tunnel, Brücken, Durchlässe, Stütz- und
Futtermauern, Straßenböschungen, Straßengräben und
Sanitäranlagen, ferner Betriebsgrundstücke gemäß § 27, sowie
sonstige der Erhaltung und der Beaufsichtigung der Bundesstraßen
dienende bebaute und unbebaute Grundstücke und Anlagen zum
Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Verkehr auf der
Bundesstraße, insbesondere gegen Lärmeinwirkung.
Sagen Sie uns Ihre Meinung, auf
lion@aon.at
< jetzt!
Was ich
sagen will:
Sehr geehrter Herr Irmler:
Ich gratuliere Ihnen, zu dieser
eindeutigen, gleichzeitig aber traurigen Tatsache. Ich denke, erkennen zu können, dass es hier
tatsächlich um keine
Notwendigkeit - amtlicherseits - gegangen ist, sondern
eher um eine
`Freunderlwirtschaft´! Natürlich ist das traurig. Ich ziehe aber
meine Meinung
daraus: Ich werde mir das für die kommenden Wahlgänge gut
merken...
- ein enttäuschter Wähler - 2014 |
|
|
Vorerst
erkennbare
Mängel:
Herwig Irmler 2010
a
Die Unterführung der Rollfährestraße belastet das Trinkwasser-
Einzugsgebiet.
a1
Aus Wien
kommend kann von hier, das Stadtzentrum und Stift nicht
erreicht werden
b
Kein hochwassersicheres Fahrbahnniveau für die
Begleitstraßen, wie -
b1
1.
DP-Camping, 2.
Happyland, 3.
Die Hotellanlage,
4.
Das Strandbad,
5.
D-Siedlungen
c
Möglicherweise nicht alle Fliegerbomben des 2. Weltkriegs entsorgt.
d
Unsere „Umfahrung“ – ist und wird keine. Dennoch ein teueres
Vergnügen!
e
Sie wird, bzw. kann in keiner weise- als B14-Trasse
genützt werden.
e1
Dieser
`Umfahrungs-Zubringer´ ist für den Schwerverkehr ungeeignet.
e2
Übernimmt das
Land die Erhaltungskosten für die neue
Trassenführung
LH 118´
?
f
Der Schwerverkehr an den Ortsstraßen (ehem.
B14) belastet das
Stadtbudget
g
Es gibt keine - und wird nie mehr
eine Verkehrsberuhigung in der
Stadt geben.
h
Und
- es hätte das Land, die
Auffahrt- zur Albrechtstraße nur dann
bezahlen
dürfen,
wenn das Umfahrungsprojekt abgeschlossen wird.
i
Der
Auffahrts-Kurvenradius zur Albrechtstraße ist nicht nach innen,
sondern nach Außen
geneigt.
j
Das
Salz- belastete Wasser dieser Auffahrt, gelangt bei Eis- und
Schneestreuung, in
unser
Grund- und Trinkwasser. |
|
Im Blick zurück, schien im
Planungsbereich alles OK!
Bürgermeister
Dr. Gottfried Schuh
Rathausplatz 1 3400 Klosterneuburg
Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll
3100 St. Pölten
Landhausplatz
1
Klosterneuburg, 1.6.2001
Sehr geehrter
Herr Landeshauptmann!
Die
Abteilung für Großprojekte des NÖ Straßendienstes hat
betreffend Umfahrungsprojekt
Klosterneuburg-Martinstunnel den Antrag um
Trassenverordnung gemäß § 4 BStG 71 und Veranlassung im
Hinblick auf das Umweltverträglichkeitsverfahren beim
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie gestellt.
Dafür möchte ich mich bei Dir persönlich sehr herzlich
bedanken, weil mir schon klar ist, welche
Schwierigkeiten gerade in diesen Zeiten der Bund bei
größeren Investitionen macht. Daher habe ich mich auch
brieflich an die zuständige Frau Bundesminister Mag.
Monika Forstinger gewendet, und diese ersucht, umgehend
unter Beachtung der Reihung unseres Großprojektes im NÖ
Landesverkehrskonzept nunmehr die Delegierung der
Durchführung des
Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens an das Land
vorzunehmen, damit wie geplant, im nächsten Jahr ein
Abschluss des Umwelt- Verträglichkeits-Prüfungsverfahrens
erfolgen kann. Ich erlaube mir, Dir eine Kopie dieses
Schreibens beizulegen. Ich darf Dich, sehr geehrter Herr
Landeshauptmann, in diesem Zusammenhang bitten, die
Durchführung des Umweltverträglichkeitsverfahrens mit
der Bestellung der Gutachter ect. zu unterstützen und zu
sichern, damit es nunmehr im "Finale" zu keinen
Verzögerungen kommt.
Ich erlaube mir auch darauf hinzuweisen, dass wir
derzeit eine besonders unangenehme Verkehrssituation in
der Stadt haben, weil wichtige Infrastrukturmaßnahmen im
Stadtkerngebiet (Erneuerung des Gasnetzes der EVN, aber
auch Kanal und Wasser) wieder einmal sehr deutlich
machen, welch hoher Anteil an sogenanntem
"Schleichverkehr" durch den Kern der Stadt geführt wird,
der nunmehr sehr behindernd ist und zu einem teilweisen
Totalzusammenbruch in den Spitzenstunden auf der B14
Bundesstraße führt.
Dr. Gottfried Schuh |
Antwort Landeshauptm. Dr. Erwin Pröll an Dr. Schuh
!
Sehr geehrter
Herr Bürgermeister!
Vielen Dank für dein Schreiben vom 7.6.2001 und die Kopie
eines Schreibens an Frau Bundesminister DI Dr. Monika Forstinger gleichen Datums betreffend
Umfahrungsprojekt
Klosterneuburg-Martinstunnel.
Ich werde eine Kopie dieses Schreibens an den Herrn
Leiter des NÖ Straßendienstes weiterleiten und
versichere dir, dass ich das Umfahrungsprojekt
Klosterneuburg-Martinstunnel zur Entlastung der
Bürgerinnen und Bürger Klosterneuburgs vom
Durchzugsverkehr auch weiterhin
mit großem Nachdruck
forcieren werde.
Ich hoffe, dass ich dir, sehr geehrter Her
Bürgermeister, mit dieser Nachricht behilflich sein kann
und verbleibe mit besten Grüßen,
Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll.
|
|
|
--------------------------------------------------
6 Jahre
später: Wir schreiben
Jänner 2007
Rückblick :
|
Ein
in der Ausdrucksweise nicht gerade feines Flugblatt sagt:
`Die Umfahrung is
Oasch´!
Ein
in der Ausdrucksweise nicht gerade feines Flugblatt. Ergebnisse
die uns sorgen machegstellung kritisch zu bewerten. Am
Donnerstag, 18. Jänner 2007, 1n, sind vom Bau und
auch dann von der Ferti9 Uhr, haben
jedenfalls in der Babenbergerhalle die Klosterneuburger, während
einer Bürgerversammlung, die Möglichkeit sich zu Wort zu melden.
Der
Superfrog wird unter den
Gästen sein.
Vermutlich aber unerkannt...
|
v
Umfahrung - Bauphase 07: |
v
Umfahrung birgt
Grundwassergefahr! 2007 |
|
|
|
Weitere Gründe
für eine Projekt- Startverzögerung:
1.
Das Planprojekt
„Tunnel- Umfahrung“ wird
durchs Klbg Trinkwasser
Einzugsgebiet führen. Das wichtige
Qualitäts-Besserungs-System für
das städtische Trinkwasser, das immer schlechter
wird, verkraftet
weitere Qualitäts-Einbußen.
2. Rein theoretisch haben die Klosterneuburger
mit dem Tunnel-Projekt
zwar eine spielerische „Zwickmühle“. Wenn der
Spielpartner „Land“
aber nicht mehr will, dann könnte das Projekt einfach
still gelegt
werden. Dann gibt es auch keine Gewinner dieses Spiels.
Wenn
das Projekt still gelegt würde, gäbe es nur mehr
Verlierer.
Das Land hat dann eine
Straßenführung, die
einfach endet.
Und das kann auch Bgm. Schmuckenschlager nicht ändern. |
Es sei denn...
NÖ
erklärt die Albrechtstraße und die
Hölzlgasse zur Landesstraße.
Und diese Alternativen eröffnen sich deshalb, weil sich keine Sicht
zeigt, notwendige Geldflüsse für
Tunnel-Planprojekte flüssig zu machen. Und so
gibt es so lange keine Möglichkeit, eine
Weiterentwicklung festzu- stellen, bis dafür nicht auch das Land aktiv
wird.
Eine Entlastung des Ortsgebietes ist lt.
Fachleuten nicht zu
erwarten. Allein deshalb nicht,
weil das `Abbiege- Nadelöhr´ über Hölzlgasse
und Albrechtstraße vom Schwer-verkehr nicht zu nützen ist. Auf der anderen
Seite ist die Nützung
der jetzt `stadteigenen´ Fahrtroute durch den Schwerverkehr vielleicht gar nicht erlaubt.
Und die neue B14 kann
nicht befahren werden! |
|
Selbst wenn der Schwerverkehr die `neue Umfahrung´ technisch
nützen könnte,
obwohl das in der derzeitigen Projekt-Form nicht möglich
ist, würde auch die günstigste Plan-Technik, den Schwerverkehr nicht auf
die `Umfahrung´ bringen.
Und zwar deshalb, weil die Umfahrung eine
wesentlich längere Fahrt-Route beinhaltet,
wie das die alte B14 durch
die Stadt bietet.
Also hätte insbesondere bei dieser
plantechnischen Frage, vor
Projekt-Realisierung,
auch die Sinn-Frage gestellt werden müssen.
Und ob
die Projekt-Besitzer von diesen Lastzügen eine Routen-Verlängerung und
damit die Mehrkosten, auch tatsächlich übernehmen
würden, ist
bis heute
nicht erkennbar!!!
Das linke Bild
zeigt das plantechnische Ende der "Umfahrung".
Ab
Kreisverkehr kann zur Kierlinger Straße (B14) bzw. Richtung Ölberg li
- oder re - in Richtung Kritzendorf, und zurück, gefahren
werden.
Vor der Hochstraßen-Auffahrt zur Albrechtstraße - LH118 - ist zu Beginn
der ÖBB- Überführung,
der plantechnische Beginn des Tunnels zu
erkennen. Auf diese Tunnel-Zone soll ja jetzt
verzichtet werden.
Auszugehen ist aber von der ursprünglichen Projekt-Lösung.
Diese gibt
deutlich zu erkennen, dass die Auffahrt zur LH118 nicht als
Landes-Straße,
sondern nur als Gemeindestraße fungieren kann.
Wenn auch auf das geplante
Tunnel-Projekt verzichtet wird,
hätte in jedem Fall die Stadt Klosterneuburg für diese Kosten aufkommen
müssen.
Vorerst hat aber das Land die Baukosten der Stelzenstraße übernommen.
Das wäre aber
erst dann zulässig, wenn der B14 Anschluss erkennbar ist.
Das wird aber Klosterneuburg vermutlich
nie mehr erleben. Wenn es auch
in Stadtplänen bildlich so dargestellt wurde. |
|
Wirbel
um Mikl-Leitner in der ÖVP
Montag,
28. 11. 2011 Nr. 18.529
Niederösterreich,
Kronen Zeitung- Unabhängig
www.krone.at Wien
19, Muthgasse 2
Wien. - Bei führenden
und ehemaligen ÖVP- Funktionären herrschen Entsetzen
und Verärgerung über Innenministerin Mikl-Leitner.
Die hatte - wie berichtet - in einer Brandrede gegen
"die Spekulanten
und Abzocker" beim ÖAAB - Treffen in Linz in den Saal
gerufen:
"Her mit
den Millionen, her mit der Marie, her mit dem
Zaster!"
* Wirbel
in ÖVP um Mikl-Leitner
<<<
klick! |
Und was war bei der Eröffnung der `lustigen
Kloburg- Umfahrung´?
Da kam wieder Johanna Mikl-Leitner zu Wort und ins
Bild!!! |
Wie
schon in der Bauphase erkennbar war, haben sich bei der freundlichen
Eröffnung, bereits einige gravierende Mängel "eingeschlichen".
Optisch war es ja toll, als am
Mittwoch, dem
17. Dezember 2008, ab 15 Uhr, die zivilen- und christlichen
Größen, aus
Politik und Kirche, sich in die Finsternis der
Unterführung des Weidlingbaches begaben,
um mit einer ca. 250 Personen
zählenden Besucherschar, die Eröffnung
zu begleiten.
|
Dass
die anwesenden Bürger und "Promis" nicht gleichermaßen glücklich
und zufrieden waren, liegt
weniger an der
Optik, als an der Ehrenbezeugung von ÖVP La. Rätin
Johanna Mikl- Leitner.
Ihr zu Ehren wurde die Unterführung
in "Johanna-Tunnel"
benannt.
Nicht zur Freude
vieler g´standener Promis der Stadt.
Und auch so manch
heimische Polit-Größe konnte sich mit dieser Ehrenbezeugung nicht
anfreunden. Auch für Benennungen
und öffentliche Ehrenbezeugungen muss
es eine gesetzliche Vorschrift geben!
Oder?
Und wie lautet die für die Innenministerin `gefundene
Ehren-Bezeugung?´ |
Projekt-Erkenntnisse,
wie sie u.a. vom bekannten `Kiebitz´1
zu
hören sind. Und zwar so: Die massivste Betreiberin für das `Umfahrungs-Projekt´
soll Mikl-Leitner gewesen sein, die am
Kierlinger Freiberg angesiedelt
ist.
Bei `ihrem
Landeshauptmann´ soll es M-L erfolgreich verstanden haben,
ihren Wunsch-
`ich will rascher nach Wien fahren´ -
deutlich zu
machen. Und das natürlich
gleich kreuzungsfrei- was die
`Umfahrungs-Zone´ unter
Beweis stellt.
Auch
das `vorläufige´
(man kann auch sagen: "für ewige Zeiten") Ende- bzw.
der Hochstraßen
Beginn-
Martinstraße-Albrechtstr soll `wunschgemäß´ für M-L
geformt sein.
Die `M-L´ freundliche
Planänderung `eckt´.
Zeigt ob. Bild die original
Plandarstellung - ohne Auffahrtsmöglichkeit zur Albrechtstraße, sondern
gibt die direkte Tunnel-
Einfahrt zu erkennen, zeigt das geänderte li. Bild die Trassen-Auffahrt
zur Albrechtstraße. Da aber dieses Bild das ehemals geplante Tunnel zur
Kierlinger Straße zeigt, könnte diese
Brückenauffahrt über die
ÖBB nur als Gemeindestraße fungieren.
Dann wäre dieser Anschluss zum Kreindlhof an der
Albrechtstraße aber
auch von der
Klosterneuburger- Gemeinde zu bezahlen gewesen!!!
Denn diese Auffahrt endete
in der Darstellung noch außerhalb der Umfahrung!
Erst nach
Tunnel-Verzicht, hat das Land die Ortsstraßen - Auffahrt übernommen.
Jetzt war es aber auch
Landespflicht, einen B14 Anschluss zur Kierlinger Straße zu
konstruieren. Nur glaube ich nicht, dass das so funktioniert. Denn:
Der Schwerverkehr wird auch künftig diese "lustige" Umfahrung
nicht nützen können.
Die Öffis - Schule, Kindergarten und Altersheim verhindern eine
Bundesstraße.
Das Verkehrsaufkommen im Stadtzentrum wird sich bedeutend
erhöhen.
Blickt man auf die ersten beiden `Umfahrungsbilder´,
gewinnt man teilweise einen
doch ordentlich plantechnischen Eindruck.
Der verliert sich rasch beim betrachten dieser unkompletten `ich will -
aber ich kann nicht´ Darstellung. Vollkommen unverständlich
erscheint
dem Betrachter die kreuzungsfreie `Schnellstraßen-Strecke´ - die
vollkommen unmotiviert im "Niemandsland" beim Kreindlhof endet. Einziger
Vorteil ist jetzt tatsächlich
nur
für die Ölbergsiedler (M.L.) zu erkennen!!!
Und da muss man sich doch auch etwas denken,- wenn die Umfahrung doppelt
so lang ist als es die ehem. B14 anbietet!!!
Das
mangelhafte Umfahrungsprojekt!
Die als Einbahnführung in beide Richtungen fungierenden Gemeindestraßen
`Albrechtstraße und Hölzlgasse´ sollen als `Zubringer´ - einerseits für
die `Umfahrung´,
auf der anderen Seite als Verbindung zur B14 in
Richtung Tulln dienen. (Rot markiert)
In obiger ^ Plandarstellung ist
diese Rute als Zufahrt zur `14er Umfahrung´ ausgewiesen.
Als ausgesprochen interessant ist zu erkennen, dass in
dieser Planvorlage die Landesstraße LH118 als `Albrechtstraße´, künftig
zur B14 wird. Aber
Achtung!
Vom Beginn Stadtplatz bis zum derzeitigen Umfahrungs-Anfang, ist die
Hälfte der betr.
Albrechtstraße
als Einbahn geführt, und so auch zu nützen.
Will der Autofahrer
von der Umfahrung- die
nun als `Klosterneuburger Straße´ bezeichnet
wird - in Richtung Tulln
die B14 nützen wollen,
muss er zu Beginn der Einbahn führenden Albrechtstraße nach rechts zur Hölzlgasse fahren.
Jetzt müssen wir nochmals A-A
sagen. Auch die Gemeindestraße Hölzlgasse wird
zur
Bundesstraße.
Sie nennt sich dann auch Klosterneuburger
Straße. Und damit nicht
trotzdem noch ein `Fehler´ gefunden
werden kann, erhält die Hölzlgasse
auch die schon
in anderer Straßenlage bekannte Bezeichnung
LH118. Dann haben wir die B14 auf
der Kierlinger Straße endlich wieder erreicht. Na, das ist doch toll!!!
Ich freu mich schon,
die B14 durchgehend befahren zu können. Die gute Laune soll aber nicht nur mich
ereilen. Auch der Schwerverkehr will einmal zügig auf der Bundesstraße
fahren.
Wird er daswirklich
einmal können? Ich glaube nicht!
In jedem Fall sage ich: Arme Bewohner der Hölzlgasse
und
Albrechtstraße.
Ich kann euere Enttäuschung verstehen!
(linkes Bild)
Interessant: Es gibt zwei B14. Einmal entlang der Albrechtstraße,
und einmal entlang der Hölzlgasse.
Die Hölzlgasse führt jetzt die Bezeichnung "LH118-Klosterneuburger Straße"-Bundesstraße B14.
Zu erkennen ist:
Entlang der auf ewige Zeiten
unfertigen `Umfahrung´, wird die B14 so
auch von
den Tullner KFZ-
Lenkern niemals genützt. Auch wenn sie als `Bundesstraße´ bezeichnet
wird.
Es bleibt also
von diesem Millionen-Projekt nur eine Mikl Leitner Zufahrt zum Ölberg und Kritzendorf.
Und zuletzt ist das Ganze auch eine `Schuh-Schande´.
Die S-Kosten: über
1 Milliarde Schilling
Das hätte man aber billiger haben können.
Wie ich das schon
vor 30
Jahren erstmals
vorgeschlagen habe.
Die blaue Markierung
im vorigen Bild, zeigt das
`Gelbe vom Ei´. Es hätte nur
einer ca. 350 Meter langen Unterführung des Stadtplatzes bedurft.
Über
ein angenehm ruhiges Stadtleben hätten
sich die Klosterneuburger
erfreuen können. (Vorschlag: H.
Irmler)
Plantechnisch (in
Wiederholung des gesagten)
wäre ursprünglich eine Tunnel-Trasse unter der
ÖBB und weiter unter Tag
bis K.R.Wernergasse- Kierlinger Straße vorgesehen gewesen.
So war auch
schon alles unter bedeutenden Euro-Mittel unter Dach und Fach. Eine Umfahrungs- Auffahrt, von der Stadt kommend, zur Albrechtstraße war
in der `Original-Planvorlage´ nie vorgesehen.
Nicht zuletzt deshalb,
weil sie da und jetzt im `Niemandsland´ ankommt.
Und so auch nie mit öffentlichem Geld zu realisieren ist.
Ein Anschluss
von der
`M-L-Umfahrung´ zur Weiterführung der B14 - Kierling - Tulln -
ist über das Einbahn führende `Niemandsland´ - Albrechtstraße-
Hölzlgasse für den Schwerverkehr nicht heute und nicht künftig
möglich. |
Der
im Bild gezeigte Kreisverkehr war nur für
den Tunnel-Anschluss
an die B14- Kierlinger- Straße, und weiter
nach Gugging-ua. gedacht.
Die
Planvorlagen für das `Tunnel Kierling´ waren im Projekt gegeben.
Das Auffahrt - Ende zur Albrechtstraße hätte
die ÖBB- so
überfahren.
Diese Brücken - Konstruktion wäre nur als Gemeindestraße möglich. |
|
Wir vergleichen die Streckenführung der
alten - (Kierlinger Str, Stadtplatz, Wiener-Straße)
mit der neuen B14
(Neue Wiener Straße, Unterer Martinsteg
und Albrechtstraße) Die erkennbar viel
längere Streckenführung verhindert die
Benützung der Tullner Autofahrer. Der Schwerverkehr
kann die
Umfahrung gar
nicht nützen!
|
Bei Starkregen Über-flutungsgefahr! Ja!
Es droht nicht nur
eine Gefahr. Die Um-fahrung wird
über-flutet, weil die Trink-wasserzone unter
Tag
nicht abfließen kann. |
Hier wird diese betrübliche
Tatsache durch Verkehrszeichen angekündigt.
Warum auch hier ein Ende
der
Stadt Klosterneuburg
bezeichnet wird, ist deutlich´unverständlich. Man befindet
sich doch hier mitten in
Klosterneuburg! |
|
Unterführung: Schon mehrmals
wegen `Grundwasserüberflutung´ überschwemmt.
|
Umfahrungs-Probleme am laufenden Band!
Die "Rollfährestraße" ist, wie von den
Planern angekündigt, ab Startfreigabe am
17.12.2008,
unverbindlich nutzbar.
Den ÖBB-Technikern entlockt das nur ein
müdes Kopfschütteln!
17.12.2008
-
3
mal
unter Wasser. Den ÖBB-Technikern entlockt
das nur ein müdes Kopfschütteln!
24.07.2009 -
4
Überflutungs-Sperren bisher an der
Unterführung
10.08.2009 -
5
Überflutung. Unterführung gesperrt.
28.08.2009 -
6
Überflutung. Unterführung Rollfährestraße
stundenlang gesperrt.
29.05.2010 -
7
Überflutung - wieder Rollfährestraße im
Zentrum unter Wasser.
08.06.2011 -
8
Überflutung - Bahn-Unterführung am
Umfahrungsbeginn.
30.07.2012 -
9
Unfall
auf Umfahrung: 1 Toter Lenker und 8
Verletzte Personen
01.06.2013 -10
Tage
Hochwasser nach Flut- Katastrophe in
Klosterneuburg
Weitere +11
Wassereinbrüche folgten
10.04.2014 -12
Sperre
mit Unfall
24.04.2014 -13
21
Uhr: Sperre mit Unfall |
|
Auch
unter diesen Gesichtspunkten
ist die unnötige Unterführung der Rollfährenstraße eine
plantechnische, ökologische,
und finanzielle Katastrophe. Befindet sie
sich doch direkt in einem bedeutenden Trink-wasser-Einzugsgebiet Klosterneuburgs.
Auch dass durch die Tunnel-Führung von Wien kommend,
keine Zufahrtsmöglichkeit ins Stadtzentrum gegeben ist, wird kritisiert.
Ist jetzt tatsächlich Ende
jedweder vernünftigen und fortführenden Planungs- und
Besserungs-Tätigkeit in dieser Angelegenheit? Das wäre wirklich
Jammerschade!
Umfahrungskrise...
Probleme macht das
Grundwasser - unser Trinkwasser
|
Die
Umfahrung Klosterneuburgs
wurde bereits mehrmals gesperrt.
Besonders unangenehm ist diese Durchfahrts-Behinderung
bei Dunkelheit.
Dazu beachten viele Autofahrer
das "Stopp" Verkehrszeichen nicht.
Das ist sehr gefährlich. Nicht
zuletzt deshalb, weil das Problem durch die Wasser führende Unterführung
dann ausgelöst wird, wenn die Grundwasserpumpen
durch Überlastung oder Defekte nicht funktionieren. Und das wird durch eine Funktionsweise verursacht, die, laut Fach-Experten so nie hätte ausgeführt werden
dürfen.
Im Trinkwasser- Einzugsgebiet darf ein
Straßenzug nicht unter Grundwasser
Niveau errichtet werden!
Warum diese Vorschrift nicht erkannt wurde, muss
durch
gewissenhafte Untersuchung erkannt werden.
Wie wäre es
mit einem Kreisverkehr an der Rollfährestraße gewesen? Statt dem unnötigen Durchtauch- Manöver?
Das Ampel - Rotlicht
zeigt auch an der
Klbg. Umfahrung unleugbar das "Stop-
Zeichen"
wegen Überflutung. |
|
|
|
Wie erfolgreich spart
Klosterneuburg?
Interessant, dass die Stadt von
Anfang 1993 und August 2007 immer den selben
Ingenieurkonsulenten und
Raumplaner beauftragte. Dieser erhielt für seine Tätigkeit
704.307,30 Euro
zuerkannt. Vergleichsangebote wurden freundlicherweise nicht
eingeholt.
Die Antwort aus der Abteilung: „Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
soll ja ein Vertrauensverhältnis bestehen“.
Auf die Kritik, dass bei „Aufschließungsabgaben“
weder eine Unter- noch eine Überdeckung erkennbar ist, erklärt der dafür
zuständige Stadt-Beamte: „Die Abgaben
decken im Wesentlichen unsere
Straßenbaukosten.“ Fest steht aber, dass die Gemeinde
für den
laufenden Straßenneubau, bereits seit mehr als 13 Jahren keine
Vergleichsangebote
für externe Planungsleistungen einholt.
Planungsausgaben Klosterneuburgs
liegen weit über vergleichbaren Städten.
Ein mögliches
Einsparungspotential beläuft sich auf
20.000 Euro
pro Jahr.
Die Bewohner der Stadt sollen auf
nicht mehr als 35.000
anwachsen.
Es wird befürchtet, dass die Einwohnerzahl mittelfristig
überschritten wird.
Für die Machbarkeitsstudie zur
Gründung einer gemeindeeigenen Immobiliengesellschaft, wendete die
Stadtgemeinde 204.000 Euro
auf. Wegen der Vielzahl unbehandelter Gesichtspunkte, wurde das Projekt
als mangelhaft eingestuft.
1997 lag der Vorschlag für eine
Donaubrücke noch im Bereich der Rollfähre. H. Irmler hat erstmals 1994
die Klosterneuburger Modellvariante
bei der Schüttau vorgeschlagen.
Eine amtliche Machbarkeitsvariante vom August 2000 empfahl ebenfalls
eine Brücke an
der Wien-Grenze. Auch die Kosten wären hier als günstiger
zu bewerten.
Die durchschnittlich jährlich
externen Planungsausgaben, lagen für die Städte
Wr. Neustatt,
Mödling, Krems und Baden, zwischen 38.000.- und 76.000.- Euro.
Klosterneuburg wendete für derartige
Planungen großzügige
216.800,-
Euro auf.
Bei der Umfahrung Klosterneuburg
wird, nach Realisierung des ersten „Umfahrungs-
Bauteils“,
auf der
künftig als Gemeindestraße geführten Strecke am Stadtplatz, mit
70% höherem
Verkehrsaufkommen,
als auf der Landesstraße B14, zu rechnen
sein.
Daher ist langfristig
keine verkehrsmäßige Entlastung
des Ortsgebiets zu erwarten!!! |
NÖ Bauordnung
Vorwort:
Diese Gesetzeslage zeigt- auch wenn die Darstellung schon einige Jahre
seine Aktualität
verloren hat, dass der Schutz des Orts- und
Landschaftsbildes zu keinem Zeitpunkt
wegzuleugnen war und ist. Auch
nicht von der "Jetztzeit". Und wenn man heute die
Bestimmungen
ernst nehmen will, hat man auch eine Verantwortung zu tragen-
dieses
Natur- und Kulturgut verlässlich zu
schützen. Eine derartige Unterführung darf
in so einer
geographischen Lage, wie
sie Klosterneuburg hat, weder an dieser, noch an einer
anderen Stelle
angefertigt werden.
Wenn man die sechs Fotos dieser Seite ansieht, ist
nur ein Foto trocken.
Fazit: Unter der Erde haben Straßen nichts
verloren.
Und wenn man
dazu sagt- "dann kann man eben einmal nicht fahren"-
ist das einfach nur
peinlich.
Denn heute Abend, dem 21.1.2009 steht schon alles still.
Es hat nämlich zum wiederholten mal die Pumpanlage versagt. Zu erkennen
ist, dass
bestes Trinkwasser durch diesen Projektabschnitt permanent
verloren geht- und möglicherweise
leidet die im System verbleibende
Trinkwasserqualität auch unter diesen
Pannen. Hoffentlich gereicht uns dadurch das Gesamtprojekt nicht zur Schande!
|
Die aktuelle Gesetzeslage
§1 Baurecht -
Wasserrecht
Es ist Sache der Wasserrechtsbehörde und nicht der Baubehörde, die
Vereinbarkeit
eines Vorhabens mit den Zielen einer Verordnung betreffend
die Festsetzung eines Wasserschongebietes zu prüfen.
Der Landesgesetzgeber ist berechtigt, zu bestimmen,
ob er
aus dem Gesichtspunkt des Baurechtes für die Errichtung einer
Drainageanlage
eine baubehördliche Bewilligung für erforderlich hält.
§2
Bebauungsdichte
Die Bebauungsdichte beschreibt das Verhältnis der bebauten Fläche zur
Fläche des
Bauplatzes. Die Bebauungsdichte begrenzt die Bebaubarkeit von
Grundstücken und
sichert
damit generell die Wohnqualität in Wohn- und Kerngebieten, kann aber die
Bebaubarkeit von Eckbauplätzen wesentlich
erschweren.
Die in einem Prozentsatz auszuweisende Bebauungsdichte ist ein
maßgeblicher Faktor für die bauliche Nutzung
eines Bauplatzes.
§5 Regelung
der
Bebauung
Unter
Berücksichtigung der Bestimmungen des §3 Abs.1 und 2 sind die
Bebauungsregeln,
insbesondere die Bebauungshöhe, Bebauungsweise und
Bebauungsdichte festzulegen.
Zur Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder zur Vermeidung
unzumutbarer Belästigung können bestimmte Teile oder ein bestimmtes
Ausmaß von Grundflächen von einer Bebauung ausgenommen und zu
Freiflächen erklärt werden, deren Gestaltung zu regeln ist.
§6 Die
Bebauungshöhe
ist bei geschlossener, gekuppelter und offener Bebauungsweise im Sinne
des
§22 Abs.1,2,4 in folgenden Bauklassen festzulegen:
Bauklasse III
- beinhaltet 8 bis 10m.
§20
Bauverbote
Im
Grünland besteht, unbeschadet der Regelung der Zulässigkeit
von Neu,-
Zu- und Umbauten im NÖ Raumordnungsgesetz LGBl 8000,
auf Grundstücken
Bauverbot, wenn eine Gefährdung durch
Hochwasser, Steinschlag,
Rutschungen, Grundwasserstand, ungenügende Tragfähigkeit des
Untergrundes,
Lawinen, ungünstiges Kleinklima u. dgl. gegeben ist.
§22 Höhe der
Baulichkeiten
Bei Bauklassen I bis VIII darf die Anzahl der Vollgeschoße nicht größer
sein als die Nummer
der jeweiligen Bauklasse. Die Gebäudehöhe darf die im Bebauungsplan
festgelegte Bebauungshöhe bis zur Bauklasse VII jeweils höchstens 1 m,
bei
Giebelfronten um höchstens 4 m, überschreiten.
Erläuterung: Die Übereinstimmung der Zahl der Bauklasse mit der Zahl der
Vollgeschoße
soll eine Abschätzung des Einflusses der Baustrukturen auf
Stellplatzbedarf, Wohndichte
und Infrastruktur ermöglichen. Aus der
Wortgruppe
„Anzahl der Vollgeschoße“ lässt sich ableiten, dass
Garagengeschoße, Dachausbauten und andere Nebengeschoße, soweit
dies im
Rahmen der Bauklasse und
mit Rücksicht auf das Ortsbild möglich ist, als
zusätzliche Geschosse bewilligt werden dürfen;
in der Bauklasse III
sind also
beispielsweise 1 Kellergeschoß, 1 Garagengeschoß,
3 Hauptgeschoße und ein Dachgeschoß zulässig, wenn
die Gebäudehöhe nicht
mehr als 11 Meter beträgt und
das Bauvorhaben das
Ortsbild nicht stört.
§61
Schutz
des Orts- und Landschaftsbildes
1. Vorhaben, die einer baubehördlichen
Bewilligung bedürfen
,
dürfen das Orts- und Landschaftsbild nicht stören.
Die Bautradition
des Umlandes ist,
soweit dieses eine
kulturelle Einheit bildet, zu
berücksichtigen.
2. Unter
Ortsbild ist die bestehende Eigenart bzw. die im Bebauungsplan
vorgesehene
Gestaltung der baulichen Ansicht eines Ortes, Ortsteiles
oder
anderen bebauten Gebieten
unter Einschluss der bildhaften Wirkung,
die von nicht bebauten Gebieten
3. Bei
der Beurteilung, ob ein Vorhaben das Ortsbild stört, sind die
charakteristischen
Merkmale des vorhandenen Baubestandes, und
zwar der
unmittelbaren Umgebung, der angrenzenden Straße
(Straßenbild), des umliegenden Ortsteiles und des
gesamten
Ortes oder bebauten Gebietes zu berücksichtigen.
Dabei ist zu prüfen, ob das Vorhaben
auf Grund
seiner Lage, Größe,
Proportionen und Bauform, bzw. des zu erwartenden
Erscheinungsbildes als
erhebliche Störung oder Verunstaltung des
vorhandenen Baubestandes wirkt.
4.
Unter
Landschaftsbild ist die bestehende Eigenart der um eine
Ortschaft
gelegenen
Landschaft in Beziehung zum bebauten Gebiet
zu verstehen. Bei
der Beurteilung,
ob ein Vorhaben das
Landschaftsbild stört, ist nach Feststellung der jeweiligen
charakteristischen
Merkmale der Landschaft in Bezug auf das
bebaute Gebiet in sich zu prüfen, ob das Vorhaben das
Landschaftsbild einfügt oder erheblich störende oder verunstaltende
Gegensätze
zu diesem bildet.
|
§98 Prüfungsverfahren im Bauland Kerngebiet
ist gemäß §16 Abs.1Z.2 NÖ ROG auf die harmonische
Anpassung der Baulichkeiten an
das Ortsbild eines Siedlungskernes und
auf die Unzulässigkeit einer das örtlich
zumutbare
Ausmaß übersteigenden Lärm- und Geruchsbelästigung sowie sonstiger
schädlicher Einwirkungen auf die Umgebung besonders Bedacht zu nehmen.
§100 Inhalt der Baubewilligung
Der Antrag auf Erteilung der Baubewilligung ist
abzuweisen, wenn das vom Bauvorhaben betroffene Grundstück nicht zum
Bauplatz erklärt werden darf. Eine Bauplatzerklärung
darf
nur dann erfolgen, wenn auch die Baubewilligung erteilt werden darf.
|
|
|
Amt der NO Landesregierung Abteilung Bau-,
Agrar- und Verkehrstechnik
BD2-V-32480/038 Klosterneuburg,
am 5. und 12. November 2003
|
4.
Gutachten:
Zum Projekt Umfahrungsstraße
Was die Projektierung sowie die angewendeten Trassierungselemente
betrifft, so entsprechen diese
für die Haupttrasse sowie für die Rampen
und der Berücksichtigung der festgelegten Projektierunsgeschwindigkeiten
den einschlägigen technischen Richtlinien. |
Hinzu kommt, dass das Projekt zusätzlich zur Entlastung der alten Trasse
der B 14 eine erhebliche Verbesserung für die Anbindung des gesamten
Betriebsgebietes Aufeldgasse/lnkustraße mit sich bringt. Die Anbindung
dieses Gebietes erfolgte bisher lediglich über 2 schienengleiche
Bahnübergänge
bei
der Donaustraße sowie der Straße nächst der
Landesgrenze zu Wien und eine nur für PKW
taugliche, einstreifige und
stark höhenbeschränkte Unterführung nördlich des Baumax-Marktes.
Im
Hinblick
auf
die vorgenannten Faktoren sind somit -
vorbehaltlich der Realisierung der unter
den
Punkten
1-6 angeführten Anpassungen und
Änderungen - deutlich positive Auswirkungen zu erwarten.
Was die unter Punkten 1-6 angeführten Projektsanpassungen betrifft, so
wird darauf hingewiesen,
dass
verkehrstaugliche Lösungen sowohl für die
Anrainerzufahrten als auch für den
Fußgängerverkehr
eine
Grundvoraussetzung für eine verkehrstechnisch positive Beurteilung des
Projektes darstellen. |
Im Zuge der Realisierung des Projektes sind
jedenfalls nachstehende Punkte zu beachten:
1) Der Anschlussbereiche an die Kreisverkehre sowie der Anschlussrampen
der Umfahrung an die
L 2113 sind schleppkurvengerecht für die größten
zum Einsatz kommenden Fahrzeuge (LKW mit Anhänger und Sattelfahrzeug) zu
gestalten.
2) Für eine ordnungsgemäße Entwässerung der
Verkehrsflächen ist Sorge zu tragen.
3) Die Ableitung von Oberflächen wässern aus angrenzenden Grundstücken
darf auch nach dem
Ausbau nicht auf die neuerrichteten Straßen erfolgen.
4) In Brückenbereichen angebrachte Absturzsicherungen (Geländer) sind in
der gleichen
Standfestigkeit und Höhe wie genormte Bundesstraßengeländer
(gemäß ÖNORM B 4002 bzw.
RVS) auszuführen.
5) Über die Endsteher des Geländer hinausragende
waagrechte Geländerteile sind nicht zulässig.
6) Sind im Bereich von Einmündungen Brückengeländer angeordnet, so sind
nach Maßgabe der Sichtverbindung, Sonderbauformen
mit horizontalen Durchzügen (Sehschlitzen) vorzusehen.
7) Gefährdete Bereiche sind mit einer ausreichend Absturzsicherung zu versehen.
8) Die Anbindung von bestehenden Grundstückszufahrten an die neu gebaute
Straße hat im
Einvernehmen mit den Betroffenen derart zu erfolgen, dass
sich gegenüber dem Bestand keine
wesentliche Verschlechterung ergibt.
9) Überfahrbare Schachtabdeckungen sind nach den Bestimmungen der
ÖNORMen EN 124
(Aufsätze und Abdeckungen für Verkehrsflächen) sowie B
5110 herzustellen.
10)Querungshilfen
sind behindertengerecht auszuführen.
11 )Leitschienen sind an ihren Enden unter Niveau abzusenken und
ausreichend zu verankern.
12)Die Straßenbeleuchtung ist nach den Bestimmungen der ö-NORM Kl.1
auszuführen. |
Was die Frage der Eignung für das derzeitige und künftige
Verkehrsaufkommen betrifft, so zeigen
die Berechnungen der
Leistungsfähigkeit im technischen Bericht, dass die geplanten
Kreisverkehre
generell vom Beginn der Umfahrung an einzelnen Ästen eine
relativ hohe Auslastung aufweisen. |
Dies gilt im speziellen für den Kreisverkehr an der Kreuzung B 14/L 116.
Dieser weist für den
nach
Wien führenden Ast bereits im Planfall 2008
- dies ist nach derzeitigem
Informationsstand ein
Jahr nach Eröffnung der Umfahrung - eine
Auslastung von 88% auf. Damit ist bereits zu
diesem
Zeitpunkt jene Auslastung von 90%, welche entsprechend den Ausführungen
der RVS bei Kreisverkehren nicht überschritten werden sollte, nahezu
erreicht.
Betrachtet man überdies den
ermittelten Zeitpunkt einer 100%igen Auslastung so ist diese absolute
Leistungsgrenze spätestens im Jahr 2012 erreicht. Ähnliches gilt
in abgeschwächter Form für den Kreisverkehr L 118/Albrechtstraße. Hier
wurde für das Jahr 2020 eine Austastung von 98% von
der Umfahrung
kommend errechnet.
|
|
Im vorliegenden Fall werden jedenfalls in absehbarer Zeit, nach
Umsetzung des Projektes
vor allem im Bereich des Kreisverkehres Weidlinger Straße deutliche Rückstauerscheinungen zu
erwarten sein.
Eine
Genehmigung des Projektes bedeutet daher, dass diese Problerne bewusst
mit
in Kauf genommen werden. Festgehalten wird
in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass
für
den zweistreifigen Querschnitt der B 14 im
Planfall 2020 Werte von etwa 29.000 KFZ pro Tag
für
den Abschnitt
nördlich des Kreisverkehrs hochgerechnet wurden. Ein derartiges
Verkehrsaufkommen
ist auf einem zweistreifigen Querschnitt generell kaum
mehr zu bewältigen. |
Geht man von den Bestimmungen des § 9 Abs 1 NO Straßengesetz aus, so
sind Straßen derart zu planen, zu bauen und zu erhalten, dass sie den zu
erwartenden Verkehr entsprechen.
Ob diese Forderung erfüllt werden kann,
stellt grundsätzlich eine Rechtsfrage dar.
Im Hinblick auf den Umstand,
dass im technischen Bericht die zu erwartenden Probleme der
Leistungsfähigkeit bereits nachgewiesen wurden, kann aus
verkehrstechnischer Sicht die Erfüllung
der im Gesetz enthaltenen
Forderung jedenfalls nicht bestätigt werden. |
Zusammenfassend wird daher noch einmal auf die Ausführungen am Ende des
technischen Berichtes hingewiesen, wonach das vorliegende Projekt nicht
dazu geeignet ist sämtliche künftig möglichen verkehrswirksamen
Zusatzmaßnahmen, wie etwa die Umfahrung von Höflein und Kritzendorf, die
Anbindung des Kierlingtales (Martinstunnel) sowie die Verbindung einer
neuen Donaubrücke nach Korneuburg zu bewältigen. Dieser Aussage kann im
Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Verkehrsdaten jedenfalls
vollinhaltlich beigepflichtet werden.
|
Der Gutachter
(Dipl.-lng. Zenker)
Verkehrstechnischer Amtssachverständiger
------------------------------------------------------------
Tatsachen zur sogenannten Umfahrung
Klosterneuburg
1. Bestehende Situation
Die Landesstraße (ehemalige Bundesstraße) B
14 quert Klosterneuburg im Zuge des
Straßenzuges Wiener Straße – Niedermarkt –
Stadtplatz – Kierlingerstraße. Im Jahr 2000
wurde eine Verkehrsbelastung an der
Stadtgrenze zu Wien von ca. 28.000 Kfz/24h,
zwischen Bahnhof Weidling und Niedermarkt
zwischen 20.000 und 23.000 und westlich der
Einmündung der Hölzlgasse (Landesstraße
L116) von ca. 10.500 Kfz/24h festgestellt.
Vor allem zu den Stoßzeiten kommt es, wie
auch bei den meisten anderen Hauptzufahrten
nach Wien zu Stauerscheinungen, die eine
Zeitverzögerung von etwa 10 min verursachen.
Im übrigen
Tagesverlauf ist der Verkehr als flüssig zu
bezeichnen, geringe Behinderungen treten
gelegentlich durch Zu- und Abfahrten von
PkW’s zu Parkplätzen am Stadtplatz auf. Für
die Zufahrt zum Gewerbegebiet stehen derzeit
vier Möglichkeiten zur Verfügung. Es sind
dies die Eisenbahnkreuzung mit der Franz
Josefs Bahn bei der Donauwarte, die
Durchfahrt bei km 5,4 der
Wiener Straße mit sehr beschränkter
Durchfahrtsmöglichkeit (nur für PkW
nutzbar), die Eisenbahnkreuzung im Zuge der
Donaustraße und die Unterführung unter der
Franz Josefs Bahn im ´Zuge der
Rollfährenstraße,
die nur eingeschränkte
Durchfahrtsmöglichkeit für LkW aufweist. Bei
der
Eisenbahnkreuzung im Zuge der Donaustraße
führt der Rückstau bei geschlossenem
Schranken zu zusätzlichen Behinderungen auf
der Wiener Straße (B14).
Die Landesstraße
(ehemalige Bundesstraße) B 14 quert Klosterneuburg im Zuge des Straßenzuges Wiener Straße –
Niedermarkt – Stadtplatz – Kierlingerstraße. Im Jahr 2000 wurde eine Verkehrsbelastung an
der Stadtgrenze zu Wien von ca. 28.000 Kfz/24h, zwischen Bahnhof Weidling und Niedermarkt
zwischen 20.000 und 23.000 und westlich der Einmündung der Hölzlgasse (Landesstraße L116)
von ca. 10.500 Kfz/24h festgestellt. Vor allem zu den
Stoßzeiten kommt es, wie auch bei den meisten anderen Hauptzufahrten nach Wien zu Stauerscheinungen,
die eine Zeitverzögerung von etwa 10 min verursachen.
Im übrigen
Tagesverlauf ist der Verkehr
als flüssig zu bezeichnen, geringe Behinderungen treten gelegentlich durch Zu- und Abfahrten von
PkW’s zu Parkplätzen am Stadtplatz auf. Für die Zufahrt zum
Gewerbegebiet stehen derzeit vier Möglichkeiten zur Verfügung. Es sind dies die Eisenbahnkreuzung mit der Franz
Josefs Bahn bei der Donauwarte, die Durchfahrt bei km 5,4 der
Wiener Straße mit sehr
beschränkter Durchfahrtsmöglichkeit (nur für PkW nutzbar), die Eisenbahnkreuzung im Zuge der
Donaustraße und die Unterführung unter der Franz Josefs Bahn im Zuge der Rollfährenstraße, die
nur eingeschränkte Durchfahrtsmöglichkeit für LkW aufweist. Bei der
Eisenbahnkreuzung im Zuge der
Donaustraße führt der Rückstau bei geschlossenem Schranken zu zusätzlichen Behinderungen auf
der Wiener Straße (B14).
2. Verkehrsprognose
Im Verkehrsgutachten zum
eingereichten Projekt wird für den Fall, dass keine Straßenneubauten erfolgen (Planfall 0), an der
Stadtgrenze zu Wien für das Jahr 2020 eine Belastung von ca. 40.800 Kfz/24h hochgerechnet, das ist
gegenüber 2000 eine Steigerung um 43%. Diese Steigerung ist nur dann nachvollziehbar, wenn von
einer überdurchschnittlichen Verkehrszunahme in der Relation Tullnerfeld – Wien ausgegangen
wird, also der derzeit eher geringe Durchzugsverkehr (Transit) überdurchschnittlich zunimmt.
Allerdings geht aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht hervor, ob dieser Verkehr von
der bestehenden Straße aufgenommen werden kann, was zu
bezweifeln ist. Vielmehr wird
in diesem Fall eine verstärkte Inanspruchnahme der Schnellbahnverbindung
Wien-Tulln (S40) erfolgen, die jedoch in der vorliegenden Verkehrsuntersuchung offenbar
überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Im Gegensatz zum Planfall 0
kann die für das Jahr 2020 hochgerechnete Verkehrsbelastung bei einem Straßenneubau aufgenommen
werden, wobei auch mit einer Verringerung der Inanspruchnahme der Schnellbahn
S40 und einer weiteren Zunahme des Straßenverkehrs zu
rechnen ist.
Nach den vorliegenden Zahlen
ist daher zu rechnen, dass ein Straßenneubau zu einer gewaltigen Verkehrszunahme (Steigerung um
43%) führt, die hauptsächlich durch den Durchzugsverkehr verursacht wird. Ob dieser
Verkehr von der Wiener Stadteinfahrt, wo es bereits jetzt zum Beispiel vor der Friedensbrücke im
morgendlichen Stoßverkehr zu täglichen Staus kommt, aufgenommen werden kann, sei jedoch dahingestellt.
Anzumerken ist noch, dass auch
westlich der Einmündung der Kritzendorfer Landesstraße L 118 in die B 14 bei einem Straßenneubau
mit einer Verkehrssteigerung bis zum Jahr 2020 auf 23.500 Kfz/24h zu rechnen ist, was gegenüber dem
Jahr 2000 (10.500Kfz/24h) mehr als eine Verdoppelung des
Verkehrs bedeutet.
3.
Projekte
für Straßenneubauten
Die derzeit
bekannten Projekte für Straßenneubauten in Kosterneuburg sind in Bild 1
dargestellt. Es handelt sich dabei
primär um die sogenannte „Umfahrung Klosterneuburg“, die, wie man aus Bild 1 erkennt keineswegs
Klosterneuburg, sondern nur den Bereich Stadtplatz-Niedermarkt umfährt, weshalb der Titel
irreführend wirkt.
Sie
beginnt bei km 5,2 der Wiener Straße, also im Stadtgebiet und mündet im dicht verbauten
Gebiet in die Albrechtsstraße bzw. in die Kierlinger Straße ein.
Die Abzweigung von der Wiener
Straße bei km 5,2 erfolgt durch eine
abfallende Rampe, die die Franz Josefs Bahn (FJB) unterquert
und in einen Kreisverkehr (Kreisverkehr Aufeldstraße) östlich der Bahn einmündet.
Von diesem Kreisverkehr führt eine Rampe, die die Bahn wieder unterquert zur
Wiener Straße zurück und mündet in die
Kreuzung mit der Weidlinger Straße, die in einen Kreisverkehr umgestaltet wird. Die beiden
Rampen liegen zwischen den jeweils zweispurigen Richtungsfahrbahnen der Wiener Straße, die zu
diesem Zweck auf ca. 700 m Länge auseinandergerückt bzw. verschwenkt
werden müssen. Die in Richtung
Klosterneuburg führenden beiden Fahrspuren müssen zu diesem Zweck zur Franz Josefs Bahn
verschwenkt und gleichzeitig auf die Höhe der Gleise angehoben werden, um die Durchfahrtshöhe
für die zum bzw. vom Kreisverkehr Aufeldstraße kommenden beiden Rampen zu schaffen. Die Wiener
Straße weist somit im Bereich vor der Weidlinger Kreuzung eine Breite von insgesamt sechs
Fahrspuren auf. Der nötige Platz wird durch Abtrag des Billa-Gebäudes, des ehemaligen Postgebäudes und
durch Verringerung des Platzes vor dem Bahnhofsgebäude erhalten. Ungeklärt sind im
Bereich der Kreuzung mit der Weidlinger Straße noch verschiedene
Detailfragen, wie zum Beispiel
Zufahrten zu diversen Häusern an der Wiener Straße, weshalb für diesen Bereich noch kein
endgültiges Projekt vorliegt.
Zwei weitere Rampen führen vom
Kreisverkehr Aufeldstraße einerseits zum Gewerbegebiet und andererseits Richtung
Kritzendorf. Die Rampe Richtung Kritzendorf verläuft parallel zur Aufeldstraße auf dem derzeitigen Gelände des
Bahnhofes Klosterneuburg Weidling und erreicht das vorhandene Gelände etwa im Bereich des
derzeitigen Ausganges aus dem Bahnhof Klosterneuburg Weidling. Die Straße fällt danach sofort
wieder ab, um den Weidlingbach und die Donaustraße zu unterfahren. In der Folge verläuft die
Straße östlich der Bahn parallel zur Wiener Straße und erfordert eine Verlegung des Durchstiches in
Richtung Au. Im Bereich des Bahnhofes Kosterneuburg Kierling ist nach Querung des Kierlingbaches
eine Unterführung der Rollfährenstraße geplant, nach der die Straße wieder ansteigt um
parallel zur Bahn und unmittelbar neben dieser bis etwa zum bestehenden Martinssteg zu führen. Von dort
erfolgt ein steiler Anstieg über eine 222 m lange Brücke, die auch die Franz Josefs Bahn überführt,
zur Albrechtsstraße, in die mittels eines Kreisverkehrs eingemündet wird.
Im Bereich des Martinssteges
ist für die weitere Fortsetzung des Straßenneubaues Richtung Kritzendorf und Richtung
Kierling (Martinstunnel) ein großer, kreuzungsfreier Verkehrsknoten geplant, der auch die Möglichkeit einer
Einbindung der durch die Au führenden, von der geplanten Donaubrücke kommenden Straße
beinhaltet. Für die Schaffung dieses Knotens muss der Durchstich um ca. 60 m in die Au verlegt
werden und der über den Durchstich führende Martinssteg in veränderter Lage neu errichtet
werden. Die Verlegung des Durchstiches erfordert auch eine Verlegung des von zahlreichen Touristen
genutzten Radweges.
4. Kunstbauten
Unter Kunstbauten
werden im technischen Sinne alle, mit dem Straßenneubau verbundenen Bauwerke, wie
Unterführungen, Brücken, seitliche Mauern und Tunnels verstanden. Da die
geplante Straße im
Überschwemmungsgebiet der Donau liegt, ist bei der Auslegung der Kunstbauten der Hochwasserschutz
zu berücksichtigen. Als maßgebend wurde hiefür das 30-jährliche Hochwasser,
also ein
Hochwasser, das im Mittel alle 30 Jahre auftritt, angenommen, was eine eher
unübliche Vorgangsweise ist,
da im allgemeinen bei Straßenbauten, die eine langlebige Investitionen
darstellen, das 100-jährliche
Hochwasser zugrunde gelegt wird.
Der dem
30-jährlichen Hochwasser entsprechende Wasserstand liegt ca. 2m unterhalb der
Gleise der Franz Josefs Bahn,
die im Gegensatz zur geplanten Straße hochwasserfrei errichtet wurde. Wie in Bild 2
(Längsschnitt) gezeigt ist, erfordert der Straßenneubau in kurzer Folge drei Unterführungen,
nämlich die Unterführung der Franz Josefs Bahn, der Donaustraße und des Weidlingbaches sowie
der Rollfährenstraße. Diese Unterführungen liegen mit ihren Tiefpunkten zum Teil weit unter dem
Grundwasserspiegel.
Um
ein Eindringen von Wasser zu verhindern, müssen unter den Unterführungen wasserdichte
Bodenplatten und seitlich der Unterführungen wasserdichte Wände angeordnet werden, wodurch ein
Bauwerk, ähnlich einer Wanne entsteht, woraus sich die Bezeichnung „Dichte Wanne“
ableitet (siehe Bild 2). Eine derartige, im Grundwasser befindliche Wanne würde allerdings, wie ein
im Wasser schwimmender Bottich, aufschwimmen, was durch ein entsprechendes Eigengewicht
verhindert werden muss. Die Bodenplatten der Unterführungen sind daher entsprechend dick
auszuführen. Zum Schutz gegen das
30-jährliche Hochwasser (HW 30) ist beispielsweise für den Kreisverkehr
Aufeldgasse eine ca. 3m dicke
Bodenplatte aus Stahlbeton mit ca. 4,50 m hohen Seitenwänden erforderlich.
Die Sohle der für die Herstellung erforderlichen Baugrube liegt ca. 10 m unter
der
Schienenoberkante der unmittelbar neben der Baugrube verlaufenden Franz Josefs
Bahn, für deren Sicherung während
des Bauvorganges umfangreiche Stützkonstruktionen notwendig werden. Noch ungünstiger sind die
Verhältnisse im Bereich der Unterführung der Donaustraße und des
Weidlingbaches, bei
der die Baugrubensohle ca. 13m unterhalb der Gleise der daneben vorbeiführenden
Franz Josefs Bahn liegt. Bei Wasserständen
oberhalb des 30-jährlichen Hochwassers, wie sie zuletzt tatsächlich
aufgetreten sind, ist die
geplante Straße unpassierbar und stehen sämtliche Unterführungen unter Wasser.
Nach dem Zurückgehen des
Hochwassers sind dann umfangreiche Aufräumungsarbeiten zur Beseitigung des Schlammes
notwendig.
Die Ausführung
dichter Wannen für die Unterführungen bedingt naturgemäß, dass Regenwässer nicht natürlich
abfließen können, sondern aus den Unterführungen gepumpt werden müssen. Die ausgepumpten
Wassermengen werden zum Teil über das Kanalsystem abgeleitet und zum Teil in großräumige
Absetzbecken geführt.
In diesem
Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass der geplante Martinstunnel bei der
Abzweigung im Bereich des
derzeitigen Martinssteges die Franz Josefs Bahn unterquert und das Tunnelportal daher unterhalb des
30-jährlichen Hochwassers liegt. Bei Hochwasser wird daher auch der Martinstunnel
unpassierbar sein.
Bei ca. km 8,2 erhebt sich die
unmittelbar neben der Franz Josefs Bahn verlaufende Straße aus dem flachen Gelände zum Anstieg zur
Albrechtsstraße. Sie verläuft zunächst auf einem Damm, der gegen die Bahn mit einer bis zu ca.
5m hohen Stützmauer gesichert ist. Im Anschluss daran erfolgt der eigentliche Anstieg zu
Albrechtsstraße über eine stark ansteigende, 222 m lange Brücke, die sich bis zu 16 m über das vorhandene
Gelände erhebt und eine mittlere Steigung von ca. 6% aufweist. Sie überquert die Bahn, eine
Streuobstwiese und die Martinstraße.
Die Länge der
projektierten Straße von der Abzweigung von der Wiener Straße bis zur Einmündung
in die
Albrechtsstraße beträgt ca. 3,6 km. Etwa 50 % der Strecke verlaufen in
Unterführungen bzw. auf Brücken mit
Steigungen bis zu ca. 6%. Der, für eine einfache „Umfahrung“ unüblich hohe
Anteil an Kunstbauten macht
auch die extrem hohen Kosten von 70 Mio €, das sind ca. 20 Mio €/km,
verständlich.
Dieser Betrag entspricht den Kosten einer Autobahn in extrem schwierigem
Gelände. Die hohen
Steigungen verursachen einerseits einen erhöhten Schadstoffausstoß und
andererseits einen hohen
Aufwand bei der winterlichen Betreuung, einschließlich der notwendigen
Entfernung und
Entsorgung des
Streugutes. Besonders die stark ansteigende Brücke kann bei ungünstigen winterlichen
Verhältnissen zu Schwierigkeiten bei der Verkehrsabwicklung führen, da die
Fahrbahnen auf Brücken
aufgrund ihrer ausgesetzten Lage wesentlich rascher vereisen, als die
anschließenden
Straßenabschnitte.
5.
Erster
Bauabschnitt
Zur straßenbehördlichen
Bewilligung wurde der Abschnitt von der Abzweigung von der Wiener Straße (ca. km 5,2) bis zur Einmündung
in die Albrechtsstraße eingereicht. Die entsprechende Verhandlung wurde am 5. Nov. 2003
abgehalten. Im Zuge der Verhandlung wurde der Bereich „Weidlinger Platz“
(Einmündung der Weidlinger
Straße in die Wiener Straße) wegen unüberbrückbarer Planungsmängel aus dem Genehmigungsverfahren
ausgenommen. Für diesen Bereich liegt auch derzeit (Jan. 2005) noch keine Umplanung vor, das
heißt dass ein wesentlicher Teil des Projektes, nämlich die Gestaltung der Wiener Straße vor dem
Weidlinger Bahnhof, die die Einbindung der Weidlinger Straße und die Fortführung der Wiener Straße
zum Stadtplatz umfasst, noch nicht geklärt ist.
Auch
für den übrigen Bereich sind bis
jetzt noch wesentliche Genehmigungsbescheide ausständig. Es ist daher festzuhalten, dass
derzeit weder von einer abgeschlossenen Planung noch von einer gültigen Genehmigung des
Projektes gesprochen werden kann.
6. Nutzen des ersten
Bauabschnittes
Im verkehrstechnischen
Gutachten des Amtssachverständigen im straßenbehördlichen Genehmigungsverfahren wird
ausgeführt, dass „das vorliegende Projekt nicht geeignet ist, sämtliche künftig möglichen
verkehrswirksamen Zusatzmaßnahmen, wie etwa die Umfahrung Höflein und
Kritzendorf, die Anbindung des
Kierlingtales (Martinstunnel) sowie die Verbindung einer neuen Donaubrücke nach Korneuburg zu
bewältigen“. Weiters wird festgehalten, dass die geplanten Kreisverkehre generell vom
Beginn der Umfahrung an einzelnen Ästen eine relativ hohe Auslastung
aufweisen. Speziell gilt dies
für den Kreisverkehr an der Einmündung der Weidlinger Straße, der seine absolute Leistungsfähigkeit
spätestens im Jahr 2012 erreicht. Positiv wird in
diesem Gutachten nur die verbesserte
Anbindung des Gewerbegebietes erwähnt.
Bei Ausführung des Projektes
wird der derzeit eingereichte Straßenabschnitt von ca. 6000 Kfz/24h befahren werden. Dies bedeutet
eine nur geringe Entlastung des Stadtplatzes bzw. des anschließenden Bereiches der
Wiener Straße bis zur Einmündung der Weidlinger Straße von derzeit ca. 23.000 auf ca. 17.000
Kfz/24 h. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum
das eingereichte Projekt auch als
Entlastungsstraße bezeichnet wird.
Die Anbindung des
Gewerbegebietes erfolgt über den Kreisverkehr Aufeldstraße. Dabei ist allerdings zu vermerken, dass von Wien
kommende LkW’s, die derzeit über die Eisenbahnkreuzung bei der Donauwarte fahren, bei
Realisierung des Projektes bis zum Kreisverkehr Aufeldstraße fahren müssen
und von dort erst das
Gewerbegebiet erreichen. Gegenüber der direkten Verbindung über die Eisenbahnkreuzung bei der
Donauwarte bedeutet dies im ungünstigsten Fall eine Verlängerung der Fahrtstrecke um ca. 4km, in
jedem Fall aber eine beträchtliche Verkehrszunahme im Abschnitt von der Stadtgrenze bis zum
Kreisverkehr Aufeldstraße. Die geplante Zufahrt zum
Gewerbegebiet
ist für
diesen Verkehr
somit sehr ungünstig situiert.
Wie in der Projektsbeschreibung
ausgeführt, schließt unmittelbar an die Unterführung der Franz Josefs Bahn die Unterführung
der Donaustraße und des Weidlingbaches an. Die bestehende Eisenbahnkreuzung im Zuge der
Donaustraße bleibt bestehen und kann auch in Zukunft nicht mehr niveaufrei gemacht werden.
Im Zusammenhang mit der nur geringen Entlastung der
Wiener Straße im
Bereich Weidlinger
Straße bis Niedermarkt bedeutet dies, dass Behinderungen auf der Wiener Straße durch Rückstau
wegen geschlossenen Bahnschrankens auch künftig zu erwarten sind.
Auch die
derzeit ungünstige
Einbindung der Donaustraße in die Wiener Straße in Richtung Wien wird wegen der nur geringen
Entlastung der Wiener Straße nur unwesentlich verbessert.
Für Klosterneuburg wäre es
zweifellos günstiger gewesen, eine Unterführung der Donaustraße unter der Franz Josefs Bahn zu
errichten und die geplante neue Straße in Höhe des vorhandenen Geländes über den Weidlingbach zu
führen.
Im Bereich des Bahnhofes
Kierling ist ein Halbanschluss der neuen Straße an den Stadtplatz und die Rollfährenstraße vorgesehen.
Dies bedeutet, dass diese Verkehrsverbindungen nur von Kritzendorf kommend, bzw. nach Kritzendorf
fahrend benützt werden können. Von Wien kommend sind der Stadtplatz und die
Rollfährenstraße nur über den Niedermarkt erreichbar, was den Nutzen der neuen Straße für die Geschäfte am
Stadtplatz zweifellos zusätzlich schmälert. Im übrigen ist zu vermerken, dass dieser Halbanschluss die
einzige Zwischenverbindung der neuen Straße zum bestehenden Straßennetz darstellt.
Um Platz für
diesen Halbanschluss zu schaffen müssen die nördlich der Rollfährenstraße
gelegenen Park und
Ride-Parkplätze aufgelassen und auf die der Stadt abgewandte Seite des
Durchstiches verlegt werden.
Die Wege von den Parkplätzen zum Bahnhof oder auch zum Stadtplatz werden dadurch wesentlich
länger, was die Akzeptanz der Parkplätze deutlich mindern wird.
Ein merkbarer
Nutzen der neuen Straße tritt nur in der Hölzlgasse und im dazu gegenläufig befahrenen Teil
der Albrechtsstraße ein. Allerdings betrifft auch dies nur den Verkehr von
Kritzendorf und Höflein in
Richtung Wien und umgekehrt. Nicht betroffen sind der Verkehr von Kritzendorf
und Höflein in
Richtung Kierling sowie große Teile des Verkehrs vom und zum Ölberg.
7.
Auswirkungen weiterer Projekte
Wie die genaue
Analyse zeigt, ist der Nutzen des eingereichten ersten Baubschnittes nur sehr
gering. Angesichts der im
Gegensatz dazu extrem hohen Kosten von 70 Mio € stellt sich zwangsläufig die Frage, ob dieser
Nutzen durch weitere Bauabschnitte erhöht werden kann.
Hier ist zunächst der
Martinstunnel zu erwähnen, dessen Realisierung für die Bewohner des Kierlingtales anfänglich eine
Verbesserung bringt, die allerdings durch die, erst durch diesen Tunnel ermöglichte, prognostizierte
Verkehrssteigerung im Kierlingtal von 10.000 auf 23.500 Kfz /24 h, die hauptsächlich den
Durchzugsverkehr betrifft, bald wieder zunichte gemacht wird. Weitere Verkehrssteigerungen im
Kierlingtal sind durch die geplante Donaubrücke von Korneuburg zu erwarten, die erst durch die im
Raum Klosterneuburg geplanten Straßenneubauten ermöglicht wird und unter anderem auch eine
rasche Verbindung von der Autobahn A 22 über Klosterneuburg und Tulln zur Westautobahn ergibt,
die wesentlich kürzer ist,
als über die bestehenden und in dieser Relation geplante Autobahnen
bzw. Schnellstraßen. Dass der Schwerverkehr derartige
Verbindungen
tatsächlich nützt,
zeigen die Erfahrungen der jüngsten Zeit mit „Mautflüchtlingen“. Es ist nicht auszuschließen,
dass die zu erwartenden Verkehrssteigerungen einen vierspurigen Ausbau der B14 auch im
Kierlingtal erzwingen, zumal nach Realisierung des Martinstunnels zusammen mit
der bestehenden B 14
bis zur Stadtgrenze nach Wien bereits 4 Fahrspuren zur Verfügung stehen.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass das derzeit eingereichte Projekt einer
„Entlastungsstraße“ für Klosterneuburg
nur geringen Nutzen ergibt, zusammen mit den weiteren geplanten Projekten Martinstunnel und
Donaubrücke von Korneuburg jedoch eine für den übergeordneten Verkehr hohe
Verkehrswirksamkeit erlangt, die
beträchtliche Verkehrssteigerungen im Raum
Klosterneuburg, mit allen damit
verbundenen Auswirkungen, vor allem erhöhten Schadstoffausstoß, verursacht.
Bei den erwähnten Verkehrssteigerungen
handelt es sich vorwiegend um Durchzugsverkehr, der für Klosterneuburg keinen
ersichtlichen Nutzen bringt.
In diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass von den geplanten
Kreisverkehren Aufeldstraße, Weidlinger Straße und Albrechtsstraße der
Kreisverkehr Aufeldstraße, der
im übergeordneten Straßennetz liegt, die höchste Leistungsfähigkeit aufweist, während die vor allem
für das Stadtgebiet Klosterneuburg wichtigen Kreisverkehre Albrechtsstraße und Weidlinger
Straße sehr bald an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen und die bekannten Stauerscheinungen
verursachen werden.
Im Lichte dieser
Überlegungen wird auch verständlich, dass vom Land Niederösterreich als Projektbetreiber für
eine, als „Entlastungsstraße für Klosterneuburg“ bezeichnete, eher untergeordnete, 3,6
km lange Straßenverbindung 70 Mio € (in alter Währung ca. 1 Mrd S) investiert werden.
8. Schlussbemerkung
Der erste Abschnitt
der in Klosterneuburg geplanten Straßenbauvorhaben, der von der Wiener Straße entlang der Franz
Josefs Bahn zum Martinssteg und
von dort zur Albrechtsstraße führt, stellt im wesentlichen nur
eine Verbesserung des vergleichsweise geringen Verkehrs nach Kritzendorf dar.
Die gleichzeitig
erreichte Verbesserung der Anbindung des Gewerbegebietes wird aufgrund der eher ungünstigen Lage
dieses Anschlusses mit zusätzlichen Verkehrsbelastungen für Klosterneuburg erkauft. Verbunden
mit dem Straßenneubau sind wesentliche Verlegungen des Durchstiches und beträchtliche
Eingriffe in die Au, die deren Erholungs- und Freizeitwert stark schmälern.
Die volle
Verkehrswirksamkeit der neuen Straßenverbindung tritt erst nach Realisierung des Martinstunnels und
der in der Folge geplanten Donaubrücke von Korneuburg ein.
Durch diese Verbindungen wird
eine beträchtliche Verkehrszunahme verursacht, die beispielsweise im Kierlingtal zu einer
Verdoppelung des gegenwärtigen Verkehrs führen wird, wie aus dem
Verkehrsgutachten, das den Projekten
zugrundeliegt, hervorgeht.
Im Gegensatz zu der Bezeichnung des Gesamtprojektes
als „Umfahrung
Klosterneuburg“ wird dieser Verkehr, der zu einem wesentlichen Teil aus
Durchzugsverkehr
besteht, Klosterneuburg durchqueren und beträchtliche Belastungen verursachen.
Klosterneuburg, Jänner 2005 |
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