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   * Probleme wegen zu schmaler Fahrspur?!

   * Muss Stadt für Fehlplanungen aufkommen?

   * Stauprobleme durch geplanten B14-Ausbau

              
  Experten verlangen für Tunnelprojekt Niedermarkt:

 
Keine Umfahrung durch Wasserschutzgebiet!
   Herwig
 Irmler

Die für Klosterneuburg als bedenklich eingestufte Belastung

  • durch die teil- realisierte Umfahrungstrasse, die überwiegend im Natur- und Wasserschutzgebiet angelegt wurde, sowie
  • das geplante Tunnel-Projekt in der hügeligen, massiv Trinkwasser führenden Landschaft, des Umfahrungs- Anschlusses zwischen Kierlinger Straße und Unterkritzendorf, muss endgültig gestoppt werden“, fordern aktiv agierende Umweltschützer.

Nicht zuletzt wegen des als bedenklich erachteten  Realisierungs-vorschlags soll die geplante Fahrbahn- Weiterführung, in einem Tunnelsystem, von der Bevölkerung durch eine derzeit laufende Unterschriftenaktion, von Univ. Prov. Dr. H. Knoflacher initiiert, abgelehnt werden. Erstes Argument gegen die Planvorlage der Stadt, ist, wie genannt, die vorgesehene Tunnelführung entlang des städtischen Trinkwasser- Schutzgebietes.

Zudem darf, den gesetzlichen Regeln entsprechend, bei verkehrs-bedingter Staulage, in ein einbahniges Tunnel nicht eingefahren werden. Ein in diesem Fall vorzunehmendes „stop and go“ System wird in der in Klosterneuburg geplanten Verkehrsabwicklung, laut Experten, massive Staulage mit sich bringen. Insbesondere während der Hauptfrequenz am Morgen und am Abend, sowohl im Kierling- und Weidlingtal, als auch an der so genannten Umfahrung.

 
  1. Dass sich die Staulage nicht nur in eine Richtung bemerkbar macht, sondern unter allen Umständen beide Fahrtrouten betrifft, ist dadurch begründet, dass der Tunnel nur in einer einspurigen Version ausgeführt werden soll.
  1. Ein besonders prägnanter Stau im neuen Tunnel-Fahrbahnsystem ist deshalb anzunehmen, weil die zu errichtende Umfahrung, je nach Verkehrsfrequenz, in eine Richtung zweispurig befahren werden soll.

Probleme wegen zu schmaler Fahrspur?!     
Durch die Reduzierung von teilweise zwei Fahrspuren des Umfahrungs-systems auf lediglich eine Spur im geplanten Tunnel, ist ein massiver Stau beider Fahrtrichtungen in der verkehrsbedingten Hauptfrequenz vorprogrammiert. Ein Problem, das die Kierlinger- und Klosterneuburger Bevölkerung durch die Zunahme und Bündelung des Verkehrs, entlang
der Kierlinger Straße, massiv belasten wird.

 

Foto 1
Der einzige „Vernunft-Vorschlag“ scheint sich dahingehend abzuzeichnen, die vor mehr als 20 Jahren, von Herwig Irmler vorgeschlagene Lösung zu realisieren. Diese geht davon aus, eine Verkehrsentlastung dadurch zu erzielen, eine ca. 300 Meter lange Fahrbahn- Unterführung Stadtplatz-Niedermarkt zu projektieren und auszuführen.
Das Foto zeigt eindeutig: Scheinbar dichte Pumpanlagen können doch nicht zur Genüge gegen Quellwasser einschreiten und entsprechend abdichten.

 

Foto 2

Das offiziell geplante Tunnelprojekt in der vorgesehenen Länge von 1.200 Meter, wird dem massiv verkürzten 300 m Sparprojekt gegenüber gestellt. Der große Vorteil bei diesem System „Vernunft hat Vorrang“ wäre in dem Planvorschlag begründet, „unter Tag“ eine Zufahrt zu einem Stadt-Parksystem zu realisieren, das ebenfalls schon konkrete Klosterneuburg1 Planvorschläge beinhaltet.
Hier wird das Problem eines Eingriffs in das Klosterneuburger Wasserschutzgebiet deutlich. Wassereinbrüche aus Naturquellen können auch durch Dichtbeton dringen.

 

Das einzig ungenannte und teils bestrittene Problem für eine derartige Vernunft-Lösung ist die Tatsache, dass die dafür notwendigen Projekt-Grundstücke, nämlich die stadtinterne „B14- Straßenfront“ wegen der bereits teilrealisierten Umfahrungs-projektierung, im Stadt-Zonenbereich, nicht mehr in Landesbesitz, sondern im Privat- und Stadt-Eigentum angesiedelt ist.

 
 

 Foto 3                                                                                                       Foto 4

Auch wenn die Problem Unterführung einsatzbereit erscheint, zeigt sich, allein bei minderer Hochwasserlage, wie im Sommer 2008, dass (lt. Bild 1 bis 4), die Pumpenanlage wasserdurchlässige Betonwände aufweist.

 

Muss Stadt für Fehlplanungen aufkommen?    

Alles was sich im Stadteigentum befindet und nicht in Landesobhut eingebunden wurde, muss bei Änderung oder Neuplanung, auch von der Stadt finanziert werden. So auch der mögliche und überaus vorteilhafte Plan eines stadtintern untertunnelten 300 Meter- Umfahrungsprojekts. Da die Projektierung aber bereits Landessache ist, müsste die genannte Sparvariante theoretisch von der Stadt selbst bezahlt werden. Allerdings kann doch auch das Land für eine derartige Projektierung eingebunden werden, weil die ehemalige B14 - jetzt Stadt-Straße weiterhin, sogar mehrheitlich vom Durchzugsverkehr genützt wird. Sie ist nämlich um mehr als einen Kilometer kürzer, als die unfertige Umfahrung, die auch so unfertig verbleibt, weil die ursprüngliche Planung für die Landesregierung unbezahlbar erscheint. Stadt und Land könnten, etwa auch unterstützt von der EU - eine sinnvolle Stadt-Unterführung realisieren.
Wenn sich die Gemeinde nicht bemüht, sich im Sinne dieses Vorschlages stark zu machen, kann weder eine Verkehrsberuhigung, noch weniger eine Gesamtlösung erzielt werden. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass ohne Tunnellösung, keine Beruhigung im Stadtzentrum zu erwarten ist.

Und warum? Weil wir mit der unglücklichen `Gemeinde-Planung´ wieder beim bekannten Negativ- Ausdruck eines `Tohuwabohu´ gelandet sind. Wir haben jetzt eine so genannte Umfahrung - die niemals genehmigungsfähig ist oder wird. Eine Bundesstraße darf unter keinen Umständen unterbrochen werden. Weil sie aber jetzt teilweise eine lokale Stadtstraße ist, muss ihr die Funktion einer Bundesstraße aberkannt werden.
Und tatsächlich wird sie ja nur als Zubringer für Kritzendorf, Höflein und die Ölbergsiedlung genutzt. Also, diese projektierte Stich-Straße hat mit einer Bundesstraße gar nichts am `Hut´. Die so genannte `ML-Umfahrung´ ist keine- und wird keine Bundesstraße, die Klosterneuburg umfährt. Diese Funktion kann ihr nicht erteilt werden, bzw. muss ihr wieder entzogen werden. Sie ist und bleibt eine lokale Stadt- Straße.
So kommen wir wieder in die `Vernunft-Lage´, dass Land und Bund für die Erhaltung der B14 durch die Stadt Klosterneuburg zuständig ist - und das auch bleibt. Dann können sich tatsächlich alle lokalen und öffentlichen Institutionen für Straßenprojekte, wie eine Straßen-Unterführung unter Stadtplatz und Niedermarkt, stark machen...
Herwig Irmler

 

Stauprobleme durch geplanten B14-Ausbau       
Nicht nur wie in Punkt 1 und 2 genannt, bringt das „Umfahrungssystem“ einer teilweise zweispurigen Fahrbahn-Ausführung je Richtung, eine problematische Belastung in diesen Zonen. Das bedeutet, dass eine teilweise Rückführung von zwei- auf eine Spur, eine bedeutende Staulage nicht abgewendet werden kann.

Das Problem dabei tritt im geplanten einspurigen Tunnelprojekt zutage. Dieses erlaubt nur eine geringe Staulage im Tunnel. Bei Überschreitung wird eine Verkehrsampel einen Fahrstopp verfügen. Ein Stau wird sich  zwangsläufig im Stadtzentrum auch dort bilden, wo bisher eine derartige  Staulage nicht gegeben war. Diese unangenehme Gegebenheit kann aber eine bedeutend negative Steigerung mit sich bringen. Dann nämlich, wenn das Versbrechen von noch- Bgm. Dr. Schuh realisiert wird, eine Donaubrücke in Richtung Korneuburg zu verwirklichen. In der heutigen Sicht der Verkehrslage eine Maßnahme, die in der Projektfolge einer verfehlten Planung unterliegt. Tatsächlich hätte Planung und Realisierung einer zweifellos wichtigen Donaubrücke vor der „Klosterneuburg- Umfahrung“ realisiert werden müssen. Allein wegen der Feststellung, wie stark sich die Fahr-Frequenz Korneuburg- Klosterneuburg- Wien über eine diesbezügliche Tunnelanlage entwickelt.

Erst dann hätte die Frequenzbreite in der notwendigen Spuranzahl der so genannten „Umfahrung“ ermittelt und festgelegt werden können. Experten sind überzeugt, dass die Spuranzahl je Fahrtrichtung „KLBG -Wien- bzw. KLBG- Tulln- wie schon Weidling – Wien, vierspurig ausgeführt werden müsste. Das hätte aber zwangsläufig zur Folge, dass auch
die geplante Tunnel-Anlage vierspurig auszuführen wäre.

Warum das Gesamtprojekt nicht nach einem unverzichtbar kompletten Konstruktions- System erarbeitet wurde, entzieht sich jeglicher Kenntnis. Jedenfalls ist es Tatsache, dass selbst knapp vor Fertigstellung der Teilrealisierung der ersten Umfahrungsvariante, die städtische Architektur, kein abgeschlossenes Tunnelsystem vorlegen kann, in dem sämtliche zu erwartende Verkehrsströme in Planvorlage erkennbar wären. Der Tenor der Misere scheint an einem unklaren Konstruktionssystem zu liegen.

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